Zum Inhalt springen

Olt d.R.

WO Supreme
  • Gesamte Inhalte

    4.374
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Olt d.R.

  1. Gerade heute habe ich wieder Beunruhigendes über Gewalt an transsexuellen Menschen gelesen:

    http://www.queer.de/detail.php?article_id=22852

    http://www.gewalt-gegen-maenner.de/

    http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=73010.html

    http://www.gewalt-gegen-kinder.de/

    http://www.spiegel.de/thema/gewalt_gegen_auslaender/

    https://www.polizei.nrw.de/artikel__7303.html

    Wenn Du Erolg haben solltest, gib es bitte an den in den Links aufgeführten

    Personenkreis weiter, die warden es mit derselben Bgründung versuchen.

  2. Ob ich schon mal so eine Genehmigung gesehen hätte ?

    Äh, nein, richtig die gibt es nicht...

    Naja,

    dann weiß das BKA selber nicht, daß man nach der WaffG Änderung,

    durch die die Fallmesser verboten wurden, eine halbjährige Frist hatte,

    in der man den weiteren Besitz seines Fallmessers beantragen konnte...

    Es gibt auch hier im Forum welche, die schon gepostet haben, daß sie eine

    solche Genehmigung damals ( kostenlos! ) bekommen haben.

    Die Suchfunktion ist da hilfreich.

  3. Ich hätte sonst auch noch den Ansatz,

    daß der jetztige Eigentümer beim BKA einfach

    mal anfragt, ob seine Ausnahmegenehmigung

    überhaupt sein Fallmesser betrifft.

    Ggfs. könnte das BKA bei einer Kontrolle

    ja sagen, daß dieses Messer eeh frei ist,

    er laut Ausanhmegenehmigung aber ein

    noch ein verbotenes haben soll, was nun nicht da ist.

    So sinngemäß, damit er auch der sicheren Seite ist.

  4. Mein Hinweis das BKA zu fragen war ernst gemeint.

    Ja,

    das habe ich auch so verstanden,und hätte dies auch unabhängig davon

    noch gemacht, denn die Auskünfte hier bei WO sind ja leider nicht rechtsverbindlich,

    und ich will ja nicht meine restlichen Waffen wegen eines

    amputierten FJ Messers verlieren.

    Es hätte ja aber sein können, daß das hier jemand in ähnlicher Weise schon mal

    durchexzerziert hätte.

  5. Moin,

    habe bei einem älteren Herren in seiner Sammlung ein

    WK II Fallmesser gesehen, für welches er eine Ausnahmegenehmigung

    bekommen hat.

    Leider war dieses nicht mehr ganz vollständig, es fehlte der Lösehebel,

    d.h. daß die Klinge schon durchs Schleudern herauskam und auch nicht einrastete.

    Nachdem ich mir die Definition eines (verbotenen ) Fallemessers noch mal

    angesehen habe, bin ich zu dem Schluß gekommen, daß er die Ausnahmegenehmigung

    eigentlich gar nicht braucht und es auch problemlos veräußern könnte, oder?

    2.1.2
    deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft

    oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und

    selbständig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),

    Daß dies natürlich dem BKA gemeldet werden müßte, damit er entlastet wird,

    ist klar, und der Papierkram dazu soll hier auch nicht weiter erörtert werden.

    Ich will jetzt hier auch nichts konstruieren, so à la "Sperrvorrichtung ist abmontiert und liegt daneben",

    sondern sie ist schlicht und ergreifend nicht da, so daß die o.a. Definition nicht paßt.

  6. Wer es denn mal schafft, nach Arizona zu kommen,

    der will sicher auch was sehen, außer des Grand Canyons usw..

    Ich empfehle hierzu Fort Verde State Park in Camp Verde,

    eine halbe Stunde südlich von Sedona.

    Ein altes Western Fort, im original Zustand belassen, jetzt als Museum zu begehen.

    Wenig Eintritt, aber voller Infos uns sehr nett gemacht, man kann für Fotos sogar mit

    original Sharps Gewehren posieren und bekommt dazu noch eine Kavallerie Uniform Jacke

    oder für die Damen zeitgenössische Kleider.

    Sehr viele Waffen werden ausgestellt und man bekommt auch gute Infos dazu.

    http://azstateparks.com/Parks/FOVE/

    Uns hat es gefallen, wir fahren wieder hin!

    post-5388-0-69098300-1412506861_thumb.jp

    post-5388-0-11909900-1412506901_thumb.jp

    post-5388-0-38420100-1412506910_thumb.jp

    post-5388-0-98072500-1412506920_thumb.jp

    post-5388-0-82115500-1412506929_thumb.jp

  7. War inhaltlich gar nicht mal schlecht, auch wenn in den Computersimulationen der

    Waffen sich einige Fehler eingeschlichen haben ( z.B: bei der Beretta 92 geht der

    Verschluß komplett nach hinten mit dem Lauf / oder beim Aufzeigen des Dralls

    wird eine komplette Patrone durch den Lauf gejagt... )

    Man hat nur gemerkt, daß es sich um eine US Produktion handelte, denn außer der

    AK 47 hat man nur US Waffen gezeigt ( bei der HK zum Schluß war schön das

    amerikanische HK Logo zu sehen, das "Made in Germany" hat der unbedarfte

    Zuschauer gar nicht registriert ).

    Fazit:

    nett anzusehen, besser als der übliche Billigkram, kleine Fehler, informativ,

    aber nichts wirklich neues für den Waffen interessierten Zuschauer

  8. Das mit den Bau der Brandsätze kann eigentlich nicht der Grund für das Verbot sein,

    das gehörte zu meiner Wehrdienstzeit noch zur Ausbildung.

    Doch,

    denn das ist ein Verstoß gegens WaffG

    gem. § 52 Abs. 1 Nr. 4.

    Daß das beim Bund gelehrrt wurde / wird, ist doch unerheblich.

    Denn da werden auch legal Handgranatn geworfen, auf menschlich ausehende

    Zielscheiben geschossen usw.

    Aber für den Normalbürger bleibt dies verboten.

  9. Naja,

    wer

    " etwas im Garten bzw. im Keller mit einem Luftgewehr schießen, "

    ....

    "etwas zum Plinken / auf Scheiben "

    sucht, der wird sich kein FWB 300 dafür gönnen, sei es auch noch so günstig.

    Ich halte hier immer noch die "üblichen Verdächtgen" dafür am besten geeignet,

    wie Diana 25 / 27 / 35 oder eben auch HW 35; Generationen haben damit zu Hause

    im Garten geschossen und das Schießen erlernt.

    Ich habe einige, die über 50 Jahre alt sind und immer noch 1a funktionieren.,

    warum sollten sie es auch nicht tun?

    Auf alle Fälle würde ich kein spanisches Plastik oder billigen China Chaisse dafür nehmen.

  10. Moin,

    zum Öffnen der Trommel mußt Du ihn in die rechte Hand nehmen und gleichzeitig

    die "Kimme" mit dem Daumen der rechten Hand nach hinten ziehen und mit dem

    Daumen der linken das bewegliche eckige Teil vor dem Abzugsbügel auch nach hinten drücken.

    PS: das Schulterholster wird nicht viel bringen, egal wie neu es ist.

    der Revolver selbst ist ein relativ gesuchtes Sammlerteil.

    Es gibt Internet Auktionshäuser, in denen auch Waffen angeboten werden dürfen, dort dürftest

    du am meisten dafür bekommen ( ich mache hier keine Werbung für eines, aber durch 3 sec, googeln findet man die selsbt ):

  11. 1. eigentlich nur so was wie:

    was ist das denn für eine komische Waffe? Die hat ja drei Rohre? ( der Mensch hatte gedient )

    2. nett und freundlich, wie im Amt auch.

    3. nee, war niemand da, hätte ich mir auch nicht vorstellen können, was sollen sie da fragen, was ich ihnen nicht benatworten könnte.

    Termin war 2 Wochen vorher vereinbart worden, da die Behörde fast 40 km

    entfernt ist und ich keine "normalen" Arbeitszeiten habe.

  12. Naja,

    soooo schrottig sieht sie auf dem Foto nicht aus.

    Als Blickfang im Lokal durchaus was wert; sie scheint ja gemäß LKA

    aber so schrottig zu sein, daß keine Waffeneigenschaften mehr vorhanden sind,

    so daß man sie ohne Genehmigung und Sicherung an die Wand hängen kann.

    Gegen das Posieren mit dem Teil in der Öffentlichkeit sprach ja scheinbar auch nix.

    Ich hätte sie genommen....

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.