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Olt d.R.

WO Supreme
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Beiträge von Olt d.R.

  1. Moin,

     

    nochmal ein kurzer Hinweis auf die nächste Börse in Vandel / DK:

     

    http://www.j-v-m.dk/deutsch.htm

     

    Wer noch nicht da war:

     

    es findet in einer Sporthalle am Anhang statt, ist immer ziemlich gut besucht.

     

    An Angeboten gibt es weltweite Militaria, Ersatzteile Waffen ( viel II. WK deutsch, aber auch alles andere ),

    Blankwaffen, Schußwaffen ( hauptsächlich "ältere", also die in DK frei sind, aber nicht in D!!! ).

    Scharfe Munition darf nicht gehandlet warden, aber viele alte Verpackungen, Hülsen, große Kartuschen usw.

     

    Fürs leibliche Wohl ist gesorgt, moderate Eintrittspreise und fürs Essen und Trinken.

    Die Aussteller sprechen fast alle deutsch, englisch geht auch, notfalls übersetzt der Standnachbar.

  2. vor 15 Minuten schrieb Börben:

    Der BKA Stempel ist tatsächlich drauf, sehr schlecht zu erkennen aber er ist da!

    Also spricht nichts dagegen es zu dekorieren?!

    Eine klitze Kleinigkeit noch:

    ist es tatsächlich DEKO oder Salut ( beide haben BKA Raute )?

    Schau Dir den Verschlußkopf an, ist der vorne im 45 Grad Winkel abgeschliffen ( Deko )

    oder noch vollständig ( Salut )?

    Paßt der Finger noch ins Patronenlager ( Salut ) oder nicht ( Deko )?

    Bei Salut wäre noch zu bedenken, daß dies gegen unbefugte Benutzung (<18 Jahre )

    zu sichern ist.

     

    edit: Uups, Du schriebst ja schon, daß keiner unter 18 daran kommt, also letzten Satz vergessen.

  3. vor 23 Minuten schrieb chris1605:

    b) Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird;

     

    Bedeutet m. E., dass wenn ich in meine AR 15 ein 30 Schuss Magazin einführe, sie zu einer Kat. A7 Waffe wird. Benutze ich jedoch ein 10-Schuss Magazin ist es weiterhin eine Kat. B Waffe?

     

    Man kann dies auch noch anders lessen:

    Alles bleibt B 7, auch wenn ein >20 Schuß Mag. eingeführt ist, aber nicht mehr als 20 Patronen geladen sind.

     

    Nichts genaues weiß man nicht, diese offizielen Überstetzungen sind fürn Ärmel.

  4. Am ‎18‎.‎07‎.‎2016 um 09:03 schrieb keks:

    Sollte man jetz eben flux mal beschließen, Waffen und Munition dafür müssen getrennt gelagert werden und würde damit die Sonderbestimmung für Tresore Widerstandsgrad>=0 vernichten, wäre dies für mich auch ein erheblicher Einschnitt...

    Ja, stimmt.

    Da hat man großes Geld für eine 0er Tür ausgegeben, um auch einiges repräsentativ darzustellen.

    Was bringt es, das alles in einem 5 € Spind zu verstecken?

    Klar, die Schrotmun fürs TT-Schießen kann da rein, aber es gibt ja noch andere:

    9.jpg

  5. vor 8 Stunden schrieb TriPlex:

    gab es schon vor Nehberg Survivaliste

     

    Ja,

     

     

    mag ja alles ein..

    Aber: an wen erinnert man sich?

    Wessen "Instruktionen" bleiben auch ( z.B. bei mir ) auch nach 40 Jahren noch hängen?

     

    Rüdigers Marsch durch D ( und dessen filmische Aufarbeitung ) von HH in den Allgäu ist einzigartig!

    Könnte ich noch im Alter von 90 ( wenn ich so alt werde ) von schwärmen...

    Jeder, der den Film ( damals ) gesehen hat, dem wird es ähnlich gehen.

     

    Na klar, Survival ist nicht von RN gepachtet worden ( wollte er auch nicht ), aber er hat es in D

    gesellschaftsfähig gemacht, d.h. man kann sich dafür interessieren, ohne daß an als Nazi betitelt wird.

     

  6. vor 4 Minuten schrieb xamoel:

    Verstehe den Absatz mit den Magazinen nicht, was will uns der Mensch sagen?

    Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein. 

     

    Tja, auch nach mehrmaligem Lesen...keine Ahnung!

    ( Alt- )Besitz und ( Neu- )Erwerb soll noch erlaubt sein, aber nicht der Einsatz?

  7. Gerade erhalten:

     

     

    Sehr geehrter Olt d.R.,

     

    gern komme ich zurück auf den unten stehenden E-Mail Schriftwechsel mit Herrn Böge zur Revision der EU-Waffenrichtlinie. 

     

    In seinem Auftrag möchte Ihnen gern mitteilen, dass gestern der Binnenmarktausschuss im EP in erster Lesung seine Position zur Revision der RL verabschiedet hat. Hier ist es gelungen, Änderungen im deutschen Recht grundsätzlich auszuschließen. Durch ihren Input haben die Abgeordneten unserer CDU/CSU-Gruppe im EP maßgeblichen Anteil daran. 


    Anliegend schicke ich Ihnen die PM von Reimer Böge und die wichtigsten Punkte aus Sicht der CDU/CSU-Gruppe (weitergehende Informationen zur unserer PM).
     
    1. Es wird keine medizinischen Untersuchungen als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis geben. 
     
    Wir haben generelle medizinische Untersuchungen als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis verhindert. Wir müssen diese Position nun auch dem Rat und der Kommission gegenüber durchsetzen. Anlassbezogene medizinische Tests sollen, wie auch im geltenden deutschen Recht, weiterhin möglich sein.
     
    2. Die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis wird nicht auf 5 Jahre beschränkt.
     
    Die Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung soll in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden, vorausgesetzt diese haben ein kontinuierliches Überwachungssystem („continuous monitoring“) eingerichtet. In Deutschland ist dies bereits jetzt der Fall. Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Im deutschen Recht besteht somit kein Änderungsbedarf. 
     
    3. Halbautomatische Waffen und Magazine, die bisher in Deutschland von Jägern und Sportschützen genutzt werden, sind auch weiterhin erlaubt.
     
    Die halbautomatischen Waffen oder Magazine, die bisher bei der Jagd oder für den Schießsport in Deutschland eingesetzt wurden, können auch weiterhin verwendet werden. Eine Einschränkung für die Jagd oder den Schießsport konnten wir verhindern. Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein. 

    4. Museen und Sammler können weiterhin auch verbotene Waffen besitzen.
     
    Wir haben erfolgreich durchgesetzt, auch für Sammler die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von verbotenen Waffen (Kategorie A) sicherzustellen. 
     
    5. Auch natürliche Personen können Fernabsatz von Feuerwaffen betreiben.
     
    Wir haben erreichen können, dass der Fernabsatzhandel unter bestimmten Voraussetzungen auch für natürliche Personen möglich bleibt.
     
     
    In diesem Sinne werden die CDU/CSU-Angeordneten auch die weiteren Abläufe im Gesetzgebungsverfahren engagiert verfolgen und begleiten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Elke Hielscher
     -------------------------------      
     
    CDU-Landesverband
    Europabüro Reimer Böge, MdEP
    Elke Hielscher
    Pers. Referentin

  8. vor einer Stunde schrieb BigMamma:

     

    Wieso sollte man das feststellen wollen ? Oder unterstellst du einem WBK Inhaber per se, dass er ständig nicht registrierte Feuerwaffen transportiert ?

    Bei einer Verkehrskontrolle muß man doch auch den Fahrzeug des geführten Fahrzeuges vorzeigen;

    und hier wird auch verglichen, ob der Schein zum Kfz. paßt ( Kennzeichen / FIN ).

     

    Ach nee, braucht man ja nicht; wir wollen ja keinem PKW Führer per se unterstellen,

    daß er ständig andere PKW führt ohne Fahrzeugschein.

     

    Aus diesem Grund reicht es ja, mit einem Fahrzeugschein zu winken, das wird schon der richtige sein.

     

    Weil man ja gerne Waffen und Auto analog betrachtet....

  9. vor 20 Minuten schrieb Empty8sh:

    Jetzt meine ernstgemeinte Frage:

    Was definiert juristisch ein AR15 oder eine Kalashnikov? Das sind nur Namen oder Modellbezeichnungen eines Herstellers.

     

    Nun ja,

     

    ich könnte mir vorstellen, daß die irgendsoeine Schwachsinnsformulierung benutzen wie:

     

    "Verboten sind halbautomatische Schußwaffen, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild einem vollautomatischen

    Schußwaffenmodell ähneln, das bei einer Armee- oder Polizeieinheit verwendet wird..."

     

    Und schon....

  10. vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

     

    Das ist für mich Unsinn denn den § 55 WaffG sollte man kennen.

    Außerdem wird sich kein PVB in D  einfach damit abfinden,

    daß ihm jemand, der augenscheinlich eine Schußwaffe mit sich führt,

    ihm diese nicht vorzeigen / aushändigen will, um zu überprüfen, ob er sie legal besitzt

    und / oder legal führt.

     

    Alles andere ist doch Wunschdenken...

  11. vor 15 Minuten schrieb karlyman:

    Wird derart viel Heimtücke vermutet, dass im Fall der Kontrolle

    - erst die Anweisung der Polizei kommt, das Waffenbehältnis zu öffnen

    - und anschließend, wenn man dieser Anweisung nachgekommen ist, eine Anzeige, weil man ihr nachgekommen ist und "Zugriff" hatte....?

    Wer sollte denn ansonsten ein Problem daraus machen (oder konstruieren)?

     

    Und selbst wenn dem so wäre:

     

    wegen Verbotsirrtumes würde keiner dafür bestraft werden und im Gegenteil

    der Beamte würde wegen Anstiftung zu einer Straftat noch selber eines draufbekommen...

  12. vor 8 Minuten schrieb heletz:

    An die "ungeklärten Eigentumverhältnisse" glaubst Du doch selbst nicht?

    Das war EIN Beispiel....

     

    Aber auch nicht aus der Luft gegriffen:

     

    da sich der Normalbürger eben nicht so mit den WaffG auskennt,

    hat er doch erstmal Angst, wenn die Polizei wegen ihm und der Waffen kommt,

    zum einen vor einer möglichen Strafe, zum anderen vor den Kosten...

     

    Deshalb ist es doch menschlich von denen zu sagen, wenn die Polizei fragt, wessen Waffen das sind:

    "Keine Ahnung, gehört einem Kollegen" oder "Habe ich gefunden" oder so...

     

    Kommt täglich mehrfach vor, landet aber nicht in der Presse.

     

  13. vor 5 Minuten schrieb heletz:

    So viel zum Thema "Waffen-Sachkunde bei Polizeibeamten"!

    Das steht doch nur, daß sie sichergestellt wurden...

     

    Das kann viele Gründe haben ( Gefahrenabwehr, ungeklärte Eigentumsverhältnisse usw. ).

    Da steht nichts von einem Waffenrechtlichen Verstoß...

    ( den es zusätzlich auch noch geben könnte... )

     

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