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Beiträge von Olt d.R.
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Naja,
ein Sammler, der "vergißt", daß
- er eine Waffe erworben hat
- von wem er sie erworben hat
- er diese anzumelden hat
- er sie einem Büma gegeben hat
und nun erst nach 20 Jahren vom Büma daran erinnert wird...
Ist schon starker Tobak ( für beide Seiten ).
Wieviele hat er denn noch "vergessen" anzumelden?
Oder will man hier nur etwas "legalisieren"?
Ansonsten: nicht tricksen, ehrlich mit dem SB sprechen,
der will sich auch nicht gerne verarxxxen lassen.
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Nimm einfach weniger davon,
auch wenn es schwer fällt...
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vor 4 Minuten schrieb Waffen Tony:
kennt CIP nicht.
Aber XWAFFE kennt das.
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vor 12 Stunden schrieb steven:
18 Euro
Was kostet denn 18 € an Gebühren??
Gibt es bei uns nicht!
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vor 24 Minuten schrieb bumm:
Warum?
Weil ich keinen Originalen nehmen wollte...
;)
Nee, ich habe diverse Tests mit diversen Waffen / Munition
durchgeführt und dabei eben auch mit SWP Waffen.
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Daß ein Perkussionsrevolver nach Vollbad per se nicht zündet, ist so nicht ganz richtig.
Wenn die Trommel vorne mit Wachs gut abgedichtet ist, dann kommt es darauf an,
wie das Zündhütchen auf dem Piston sitzt.
Ist es einigermaßen zusammengedrückt, kommt da kein Wasser durch, auch wenn komplett unter Wasser.
Allerdings nur bei "kurzem" Tauchbad, lagert man ihn ein paar Minuten, dann läuft das Wasser natürlich durch
( habe das mal mit einem 1851 Nachbau getestet ).
Von daher ware es möglich, daß der eine oder andere Schuß zündet oder auch nicht.
Patronenrevolver sind meist sehr unempfindlich gegenüber eines ( kurzen ) Bades im Wasser.
Selbst eine Schußabgabe UNTER Wasser ist möglich.
Aber auch hier ist es eine Frage des Zeitraumes.
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Ist aber nicht richtig....
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vor 4 Minuten schrieb bumm:
Warum beantragt Ihr nicht einfach selbst einen kleinen Waffenschein.
Naja,
längst nicht jeder "Journalist" erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen dafür,
könnte also nach hinten losgehen...
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Und man durfte sogar auf eigenem befriedetem Besitztum damit schießen....
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Google mal nach "BDMP Dienstwaffenliste",
da werden Sie geholfen...
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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:
Die Stellungnahme des FWR ist online, jedenfalls in Auszügen.
Schön!
Moin,
das habe ich ich mir jetzt alles mal durchgelesen:
1. Sehr gute Formulierungen und zum Teil werden auch Sachen angesprochen, die man in den anderen Stellungsnahmen noch nicht gelesen hat;
erschreckend ist dabei, wie dilettantisch der Referent beim Schreiben dieses Machwerks gearbeitet hat!
2. Allerdings ( und dies vielleicht der Tatsache geschuldet, daß dies nur Auzüge sind ) vermisse ich ein entschiedenes und deutliches Ausrufezeichen,
daß dieser Murks komplett abzulehnen ist;
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"Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht
über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf."
Ansonsten auch gem. § 12, Abs. Nr 6 ein Wesentliches Teil entnehmen.
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vor 7 Stunden schrieb josa20:
3: Durch die Fräsung wurde die PTB Nummer entfernt und somit wäre die RG eigentlich WBK pflichtig ?
Ich bin mir nicht sicher, ob durch die Frsöung da eine PTB Nummer entfernt wurde....
Möglicherweise hat da jemand nur aus etwas Unverkäuflichem etwas Verkäufliches gemacht...
( Soll aber keine Unterstellung sein! )
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Man müßte nur irgendwie die "Deutsche Umwelthilfe" mit ins Boot bekommen,
dann könnte es mit unserem Ansinnen was werden....
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SPD...SPD....hhm....,
irgendwie stehe ich da auch dem Schlauch....
Wer oder was war das nochmal? ?
Aber im Ernst:
die Begründung des "Experten" dazu ist schon genial...
Weltfremd der Mann!
Wo ist denn die Regelungslücke?
Mord, Körperverletzung und Sachbeschädigung sind schon verboten,
also wird ein Mißbrauch auch bestraft...
PS: Reichsbürger, Prepper und gefährliche Pfeilpistolen,
man könnte meinen, daß die Republik kurz vor dem Untergang steht...
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vor 36 Minuten schrieb kulli:
Ein Waffenschein gilt ja für Waffen und nicht nur für Schusswaffen!
Aha,
und genau deshalb steht auf Seite 1 ja auch:
"Herr X ist berechtigt die auf der Seite 2 bezeichnete(n) Schußwaffen(n) zu führen."
Ja, das macht Sinn.
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Gerade eben schrieb kulli:
aber ich kenne jmd. der hat einen großen Waffenschein für Hiebwaffen genau aus dem von dir genannten Hintergrund.
Einen Großen Waffenschein für Hiebwaffen...soso...
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Moin,
bin gerade ( naja, eigentlich schon länger.. ) zurück...
@Chapmen: das Buch der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte, diesmal über
die Polizeiwaffen der Weimarer Republik...habe es eingepackt mitgenommen und eben mal nur kurz überflogen..
Ich würde sagen ziemlich gut gemacht! Unmengen an Fotos und Hintergrund Infos und sehr gute Waffenfotos.
Diesmal auch merklich dicker als die anderen Ausgaben, deshalb wohl ein paar Mark teuer als sonst,
aber jeden Pfenning wert!
Ansonsten, wayne es interessiert:
diverse Literatur gekauft, Sammlermunition und noch das ein oder andere Metallteil was auch peng macht....
Randnotiz:
die unweigerliche Kontrolle, nachdem man eine Waffe gekauft hat
und in der Nebenhalle bei dem armen Menschen, der in der Eiseskälte
den ganzen Tag aushalten muß, die Waffe und WBk vorgezeigt.
Alles OK, aaaaaber: wo ist die Rechnung zum Kauf????
Hatte ich nicht mitgenommen, weil der Händler alle meine Daten hatte
und es so schneller ging ( ich hatte seine Daten ja auch, weil ich da schon mal
vor 10 Jahren gekauft hatte ).
Kontrolletti sagt: Ohne Rechnung ist nix!
Verkäuferin sagt cool:
die Waffe wurde nicht verkauft, sondern verschenkt,
deshalb keine Rechunung, der Rest steht in der WBK.
Und schon war Schluß!
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Und deshalb mach ich mal einen auf:
bin morgen da, am Stand des Vdw gibt es das neue "Polizeiwaffenbuch" und
am DWJ Stand ist u.a. Holger Schlemeier, der ein neues Standardwerk über ERMA geschrieben hat ( er ist hier auch vertreten, aber in letzter .
Zeit eher sparsam, aber wer ihn kennt, der weiß wen ich meine, der, der auch immer die ERMA Daten gesammelt hat ).
Trotz aller Nörgler ( die unweigerlich kommen ), ich bin morgen zum 30. mal da ( incl. Dortmund ), und habe es nie bereut.
Und wenn nun wieder die üblichen Verdächtigen mit den beschixxxx... Kontrollen kommen: mir scheixx egal,
wenn ich gute Beute machen kann...
Man sieht sich...
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vor 2 Minuten schrieb Fyodor:
Diese Pakete kann man dann nur mit der entsprechenden Postkarte und Perso abholen. Das ist also eine vollwertige ID-Prüfung, und das Paket wird nur an den Adressaten übergeben.
Und wie sieht das aus, wenn jemand mit einer Vollmacht kommt,
um das Paket abzuholen, geben sie das dann auch raus?
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Naja,
es kann so gewesen sein, es muß aber nicht.
Zumal hier auch wieder gängige Klischees
bedient werden, wie z.B die unfähige Polizei,
auf die man warten muß, weil die Adresse nicht richtig
notiert wurde; eine Soldatin, die 3 mal in AFG war und
deshalb natürlich ein weiblicher Rambo ist usw...
Man kann es Denkstoß werten, der in künstlerischer Freiheit
als Tatsachenbericht verfaßt wurde.
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Soll mans lesen oder nicht?
https://www.focus.de/politik/deutschland/politik-die-verschwoerung_id_9879853.html
Kurze Leseprobe:
Als Angehörige einer militärischen Spezialeinheit können
sie mit ihrer Waffenbesitzkarte legal einkaufen.
Waffenerwerb nicht in WBK (Sammler) eingetragen, und nu??
in Waffenrecht
Geschrieben
Naja,
da darf aber der geneigte Leser durchaus mal zu einer anderen Lösung kommen...
( vom behördlichen Kram mal abgesehen.. )