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Das Ganze hat natürlich einen Pferdefuß. Erstmal Span abhebende Bearbeitung an einem wesentlichen Teil, mithin noch zum Beschussamt. Das grundsätzlich. Zum Zweiten, wenn die Fräsarbeiten angepasst zu einem RedDot der engeren Wahl erfolgen und nicht kompatibel mit anderen sind. Was ist, wenn dieses Dot nicht funktionier oder zerbröselt? Oder aber das Dot in zwei, drei Jahren defekt geht und der Hersteller keine Ersatzteile mehr liefert? Dann ist der Schlitten Schrott. Neuer Schlitten, anpassen vom BüMa, wieder fräsen, wieder Beschussamt. Wenn dann auch noch der Waffenhersteller die Produktpalette erneuert hat, dann gibt es eventuell auch keinen neuen Schlitten mehr. Dann ist die Waffe Schrott. Neues Bedürfnis, 12/18, neue Gebühren usw. usf.
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Lavendel antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es gibt dazu keine Feststellung des BKA, weil deren Meinung, bzw. die Meinung welche sie i.d.S. vertreten haben, ist (verkürzt, Klartext): "Es ist kein verbotener Gegenstand, es geht uns damit nichts an. Wir sind nur für verbotene Sachen zuständig. Kümmern sie sich vor Ort mit ihrer Behörde darum." Auf Grund dieser Einstellung, welche m.E.n. sogar vollkommen richtig ist, gab und gibt es von denen auch keine weiteren Positionierungen. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Lavendel antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Der "Link" ergibt sich aus dem WaffG. Der Ursprung war eine Diskussion zu § 40 Abs. 4 WaffG. Das weitete sich etwas aus und wurde dann mit folgendem Verweis beendet: ... Allerdings gilt das v.g. lt. BKA i.V.m. § 58 Abs. 17 WaffG: (17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin …. Damit ist das Thema Altbesitz durch. Für den Altbesitzer ist es kein verbotener Gegenstand, mithin müssen die Magazine nicht in den Tresor, schon gar nicht in einen neuen "1"- er. -
Nein, machts nicht. Zumindest nicht auf der Dose, welche bei mir rumliegt (von vor 2010). Ist hier keiner aus F (M), welcher dort mal vorbei fahren kann und schauen? War gutes, praktisches Zeug von denen.
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Das ist ja jetzt echt fett. Eurerseits augenscheinlich erstmal alles richtig gemacht. Aus dem Zitat eingangs deines Threads klingt das nach einer außerordentlichen Kündigung (nächster Monat und Beitragsrückerstattung). Jetzt besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob der Sachverhalt dieser (unbestätigten) Risikoerhöhung tatsächlich die außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Wenn nein, ist die Kündigung nichtig (einseitiges Rechtsgeschäft), sofern die Gesellschaft nicht auch hilfsweise ordentlich gekündigt hat. Das Vertragsverhältnis wird zwar vermutlich zerrüttet sein und es hat keinen Zweck, das an sich weiter zu führen, aber die Kündigung seitens der Gesellschaft wäre u.U. vom Tisch. Ggf. überdenken die bei dieser Argumentation auch ihre Verhaltensweise und nehmen die Kündigung zurück. Manchmal ist ja auch nur ein Mitarbeiter, welcher nicht so kompetent ist, für so etwas verantwortlich.
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Richtig! Deshalb: Nochmal ein kurzer Exkurs ins Versicherungsmaklerrecht. Es hat oben schon einer zum Unterschied zwischen Mehrfachagent und Makler geschrieben. Der wesentliche Unterschied ist, wenn man in Maklerbetreuung ist, dann gehört der Kunde (hier Versicherungsnehmer) dem Makler, nicht der Versicherungsgesellschaft. Das schützt den Kunden nicht vor Kündigung durch die Gesellschaft. Aber bei Maklerbetreuung bekommt der Makler vier bis sechs Wochen vorher von der Versicherung eine Kundendienstinfo, dass die Gesellschaft kündigt, oder kündigen wird. Er hat also genügend Zeit, erstens den Kunden neu einzudecken damit keine Versicherungslücke entsteht und zweitens (das Wichtigere) ggf. den Kunden vorher kündigen zu lassen. In dem zweiten Fall hat der Kunde gekündigt. Bei der nächsten Versicherung wird dann die Frage, ob Vorvertrag durch Versicherer gekündigt wurde - ganz klar verneint. Die Kündigung ist nicht zu vermeiden? - aber der Kunde steht gänzlich anders da. Also, für den Threadverfasser, wenn der Betreuer Makler ist, dann hat er gar mächtig gepennt.
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Wohl eher nicht. Den Gebäudeversicherern laufen die Schadensquoten davon. Die nehmen z.T. jeden Grund zum kündigen von Altverträgen. Tlw. hatte ich auch schon Gebäudeversicherer, welche einfach von sich aus zum Jahresende fristgemäß gekündigt haben um die Verträge los zu werden (z.B. Nürnberger). Wie oben schon geschrieben steht, wenn der Makler wirklich Makler ist, dann deckt der neu ein und gut.
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??? Pkt. 1, wie haben die das mitbekommen? Pkt 2. Warum hast du nicht einfach den Gebäudeversicherer gewechselt? Da baut man doch keine Räucherkammer zurück. Noch dazu im Rahmen der Selbstversorung. Die Räucherkammer muss ich ggf. mit dem Schornsteinfeger abstimmen. Das war´s dann aber auch.
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Grüne wollen den Jägern wieder ans Leder...
Lavendel antwortete auf Mick Jaeger's Thema in Waffenlobby
Was soll die Überschrift? "... wollen ... wieder ..." Das impliziert ja, dass sie irgendwann zwischendurch mal aufgehört hätten. -
Letztendlich trifft diese Auflage der Einstufung der Vorderschaftrepetierflinte auch nur den, welcher sein Grundkontingent LW nicht ausgeschöpft hat. Hat er nur die Pumpe auf Grün muss er sowieso 4/6 liefern, weil es ist seine einzige LW, also egal. Hat er das Grundkontingent mit 3 LW voll und zusätzlich die Pumpe, ist sie Über.., und erfordert dafür ebenfalls 4/6, also auch egal. Wer 1 oder 2 LW und die Pumpe hat, muss jetzt 2x 4/6 liefern - dumm gelaufen. Was bleibt ist jetzt eine Ungleichbehandlung des letztgenannten. Was auch bleibt, dass der Begriff "Über ..." für die Pumpe falsch gewählt ist. Richtigerweise hätte der Eintrag in die WBK für die Pumpe mit der Auflage (sinngemäß) versehen werden müssen: "Für das Teil ist jedes Jahr 4/6 nachzuweisen." Hatten wir bei uns (Sachsen) vor vielen Jahren auch mal in ähnlicher Form. Da wurde der Eintrag für die Pumpe vorbehaltlich der Auflage "Teilnahme an einer LM innerhalb eines Jahres" erteilt. Haben sie dann aber irgendwann wieder abgeschafft.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Lavendel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es gibt ein deutsches WaffG. D.h. für "Grün" (Sportschütze). Regelbedürfnis 2 KW und 3 halbautomatische Langwaffen. Schluss. Mit einer Ausnahme, die Vorderschaftrepetierflinte. Ein Repetierer ist keine KW und keine halbautomatische Langwaffe. Auf welches "Kontingent" wollen die den anrechnen? Für "Gelb" gibt es kein Überkontingent. Ob eine Klage da Sinn macht, muss jeder für sich entscheiden. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Lavendel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, Bedürfnis brauchst du natürlich für Grün. Bedürfnis mit allem drum und dran. Wenn du die 11. für Wettkampf benötigst und die anderen 10 dafür nicht gehen, sollte das kein Problem sein. Wenn du 10 baugleiche hast - du bist mit "Gelb" Sportschütze, kein Sammler. Pech gehabt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Lavendel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Falsch. Du nimmst einfach die neue 11. auf die "Grüne". Der Voreintrag ist auf alle Fälle preisgünstiger als die alte 10. mit Verlust zu verkaufen. Auf Grün gibt es keine Mengenbegrenzung. -
Magazinproblematik Hera PCC Glock-Lower und Glock in .40S&W
Lavendel antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Bei den Langwaffenmagazinen (Flinten) ist die Auslegung ja "bestimmungsgemäßes Kaliber" also bei einer 12/76 mit 10 Schuss-Röhren-Magazin bist du safe, wenn dort 11 oder 12 Schuss 12/46 reingehen. 9 mm in einem 40´er Magazin sind nicht bestimmungsgemäß. Von rein gehen mal abgesehen, wäre die Frage funktioniert die 9 mm Glock mit dem 40´er Magazin dann mit 9 mm Murmeln auch tatsächlich? Von der Bul weiß ich es, dass 40´er Magazine mit 9 mm geladen werden können, reinpassen und dann aber nach zwei drei Schuss Störungen provozieren. Die Pillen 9 mm Pillen verklemmen dann im geringfügig größeren 40´er Magazin. Trotzdem das 40´er Magazin etwas größer ist, passt es in die 9 mm Bul rein. Ausprobieren, wenn es stört bist du m.E.n. safe. Nicht bestimmungsgemäß und funktionieren tut es auch nicht. -
Wäre schön, wenn es kommt. Würde bei nachlassender Sehkraft einen Divisionswechsel in die Open ersparen. Wenn ich allerdings die aktuellen, schon starken Starterfelder bei der Production Optics sehe, wenn da noch eine Standart Optic kommt, dann ist die Open tot.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Lavendel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wahre Worte. Und die erreichte Regelung ist auch nur unter Vorbehalt zu verstehen. Dein Anwalt hat die Sache für dich in dieser einen Angelegenheit (WBK) geklärt. Der Eintrag ist aber nicht raus. Der bleibt drin stehen auf alle Ewigkeiten und kann dich jederzeit in anderer Sache wieder aus dem Rennen nehmen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Lavendel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es haben schon welche wegen zu oft falsch parken ihre WBK abgeben dürfen. Falsch parken ist auch nicht strafbar - trotzdem waren die Schränke dann leer ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Lavendel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Richtig. Unter www.gesetze.im-internet .... ist schon alles "aktualisiert"! Es steht nur noch die "aktuelle" vom "Präsi" unterschriebene Version online. -
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
Lavendel antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Ja, die Möglichkeit besteht. Da hat der Verein eine eigene Sachkundekommission, welche natürlich auch behördlich zugelassen sein muss. Die dürfen dann die Sachkunde allerdings nur für Vereinsmitglieder schulen. Da kann es u.U. aber schon sein, dass diese von Behörden außerhalb des Kreises, wo der Verein gemeldet ist, nicht anerkannt werden. Sollte dass so sein, wissen das die Vereine aber und berücksichtigen das bei der Anmeldung der Teilnehmer. -
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
Lavendel antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Clever deine Kameraden! Alles samt keine gute Idee, überhaupt gar keine gute Idee ... Das ist schon mal ein guter Anfang und der richtige Weg. -
Bei gebraucht gekauft. Bevor du den ersten Schuss rauslässt, kontrolliere bitte Trommelspalt und viel wichtiger das Timing und ob der Lauf frei ist. Das ist jetzt kein Spaß. Ich habe die letzten zwei, drei Jahre dort schlimme gebrauchte Sachen mit S&W erlebt. Auch schlimme Sachen direkt vom Händler. Also, kontrolliere. Und vor allem, danach viel Spaß!
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Ja, genau. Gürtel und Rigg tragen damit vor der "Wampe" weniger auf.
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Die Waffe ist nicht das (Haup)problem. Bei den Speedloadern musst du aufpassen. Auch bei denen zählt "Mitte". Dann kommt noch dazu, dass bei "Installation" vorne auch das Rigg und der Gürtel doppelt liegt. Gemessen wird Abstand zum Torso, nicht zur Hose. D.h. es wird oberhalb des Gürtels gemessen. Ggf. das Rigg verkehrt herum aufbauen und kletten (also Schnalle im Rücken).