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Verein mal hin oder her... der Sachkundenachweis wird sicher privat geschult, aber sicher doch vom Amt abgenommen und bestätigt. Oder sehe ich das komplet falsch? Das Dokument der Sachkunde wird NICHT vom Verein beglaubigt/nachgewiesen. Genausowenig wie die bis dahin annehmbare Zuverlässigkeit. Der Verein bestätigt ledigtlich das Bedürfnis.
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Ich denke, da haben gewisse Leute, gewisse Sachen, einfach mal verwechselt. Der Sachkundenachweis wird ja nicht vom Verein vergeben... In der Jagdschule und beim Wiederladelehrgang war immer ein staatlicher Prüfer anwesend. Bei den Prüfungen zumindest. Das Bedfürfnis hat damit mal nichts zu tun. Das hat man, wenns gut läuft, nach einem Jahr... nachweisbarer "Übung" ;-) Oder natürlich bei bestandener Prüfung zum Jäger....
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So eine Zählung hatte ich gestern auf der Rückfahrt von der Arbeit auch. Eine ganze Reihe von Warnwesten, junge Leute die die Fahrer der Autos vor mir, augenscheinlich befragten... Was kommt denn jetzt, fragte ich mich. Als ich dann ganz vorne war, sah ich dann die Kelle eines Polizisten. Ok, sollte man wohl lieber anhalten und Beifahrerfenster runterkurbeln-. Woher ich wohl kommen würde, wohin ich denn wohl will... Arbeit? Ja, sagte ich, da ich die Arbeitskluft natürlich an hatte. Bei der Frage, nach dem Straßennamen meiner Wohnung, meinte das junge "es", diese Angabe wäre freiwillig. OK, ist eh kein Geheimnis... dann hies es, gute Weiterfahrt. Den Sinn und Zweck, der dahinter steht, habe ich noch nicht wirklich erfasst. Nun ja, wenn der Staat keine anderen Sorgen hat.... Wir brauchen wirklich mehr Polizei für die wichtigen Aufgaben, wie für diese Aktionen ;-) Tssss.... lächerlich!!!
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Nächste Zeitbombe: Zertifizierung von Jagdmunition ab 2018
Matthias308 antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
In ein/zwei Jahren, wird wohl eh jede einzelne Patrone, die gekauft wurde, registriert werden. Jeder Schuß auf dem Stand oder im Revier wird wohl schriftlich erfasst werden müssen. Die Wiederladerei sollte wohl damit ebenfalls gestorben sein... Munition gehört nur noch in einen A-Schrank mit der aktuellen Inventur, natürlich. Sind hier "Unregelmäßigkeiten" erkennbar, ist die Zuverlässigkeit schlicht nicht mehr gegeben... Ich denke, so schnell wird das bald gehen. WBK weg, Waffen weg, am Ars... geleckt. Und??? Was willste da machen? Ja, bitte nehemen Sie mir alles weg, wo für ich Jahre für mein Hobby investiert habe. Gesetz ist halt Gesetz... das verstehe ich schon... Wie auch immer... Waidmannsheil und immer Gut Schuß!!!- 61 Antworten
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- Jagdrecht
- Munitionsverbot
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Matthias308 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Genau, wird sich schon alles klären. Habe eh keine HA`s. Es geht aber ums Prinzip, finde ich. Am Ende hätte ich wohl auch nicht die Eier in der Hose dazu. Und, schreiben, was ich so denke, ist glaube ich, noch erlaubt... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Matthias308 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Über kurz oder lang, werden sie alle Waffen verbieten. Das ist ja wohl klar. Gesetze sind da Nebensache, wie man sieht. Erst die HA LW, dann natürlich die Pistolen und schließlich auch Revolver... Dann wird die Magazinbegrenzung fur Rep. Büchsen/Flinten folgen... Waffenschränke nur noch Klasse 0, Munitionseintragungen- und beschränkungen werden kommen für alle WBK`ler. Nennt mich pessimistisch, aber ich kann der ganzen Situation heutzutage in der "geliebten EU" rein gar nichts mehr abgewinnen. Besser wird(s) wohl nicht(s) mehr. Gut Schuß und Waidmannsheil -
Waffenkontrolleure erscheinen nicht!
Matthias308 antwortete auf bastianessers's Thema in Waffenrecht
wie und wo auch immer... ich hab den JJS seit 04.1999, die ersten LW wurden dann 05.1999 eingtragen. Hier und da wurde was verkauft und gekauft. Die Erlaubnis nach §27 habe ich seit dem 10.2015. Ich habe einfach alle erforderlichen Nachweise (Aufbewahrung) erbracht und gut is. Bei mir war noch nie eine Kontrolle. ( Nds, LK OL) Und falls ich mir mal nen Voreintag für eine KW eintragen lassen möchte, weiß ich, dass ich den Kauf eines B-Würfels nachweisen sollte. Ich finde es nun alles wirklich nicht sonderlich kompliziert oder gar unzumutbar. OK, ich wohne alleine in einer 1-Raum Wohnung, das erleichtert die Aufbewahrung des Pulvers im Bad. -
Jäger mit 45er Voreintrag - Munitionserwerb?
Matthias308 antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
soweit ich das verstanden habe, darf ich als Jäger ohne Kurzwaffeneintrag, keine zB 9mmLuger für einen befreundeten Sportschützen kaufen. Gibt aber Schlimmeres. -
Besuch im Raumschießkino: Wo die Jäger schießen üben
Matthias308 antwortete auf Scheibenschütze's Thema in Allgemein
Ist wohl immer das Selbe... Schießstandneubau??? Uh, das ist immer böse und hat mit Spaß einfach nichts zu tun zu haben! Warum wird man Jäger oder Sportschütze? Natürlich nicht aus Spaß an der Sache, sondern nur um .... was denn? Ich weiß nicht, wer es kennt... "Ahlhorn ohne Schießlärm" eine Bürgerinnitiative bei uns hier..... -
Jagdprüfung und frühere NPD-Mitgliedschaft
Matthias308 antwortete auf Eisenhower's Thema in Waffenrecht
Das ist doch mal eine ehrliche Meinung. Du bist der Held! Darf denn Deiner Meinung nach noch die "Gegen Nazis"-Flagge , die hinter mir an der Wand tront,hängen bleiben, oder sollte ich sie bei der "Aufbewahrungsprüfung" schnell runterreißen? Und die unaufgeräumte Wohnung.... ohh Schande, ist in ihren Augen, meine Zuverlässigkeit bedroht oder gar schon versagt? Mal abwarten... seit 4/09 das "grüne Abitur" und seit ca.4 Monaten den "Wiederlader-Schein"...blablabla... Bis heute habe ich keinen Besuch vom Amt gehabt. Die sichere Aufbewahrung ist natürlich auch gegeben. @Merkava, wow, Du hast ja "Richtlinien".... Bier...Frauen und Sex.... oh oh... Du bist natürlich ganz anders. Wer sagt mir denn, ob DU "Zugang" zum LWB "verdient" hat? Ansonsten scheinst Du ja auch recht aufgeschlossen zu sein. -
Brüssel schießt scharf. Petition...Vernunft statt Hysterie.
Matthias308 antwortete auf guardde's Thema in Waffenlobby
Ich bin auch dabei. Schaden kanns ja nicht. -
Was passiert im schlimmsten anzunehmenden Fall, bei HA Verbot?
Matthias308 antwortete auf DatHeinz's Thema in Allgemein
Die Wiedervereinigung DE war noch ganz super, finde ich. Aber DAS EUROPA ist doch nicht ansatzweise vorhanden. Ich bin ganz klar gegen Rechts aber ich möchte auch meine bürgerlichen Rechte behalten. Ich sehe aber schwarz für den LWB in DE. Die Petition der EU gegen HA habe ich natürlich vor ca. einer Woche schon unterzeichnet. Jäger, Sportschützen, Sammler, Online-Handel usw sind unmittelbar von den EU-Bürokraten betroffen. Das ist Terror gegen freie unbescholtene Bürger. -
Was passiert im schlimmsten anzunehmenden Fall, bei HA Verbot?
Matthias308 antwortete auf DatHeinz's Thema in Allgemein
Moin, " Ähm, streunende Katzen und wildernde Hunde sind kein Wild und dürfen auch mit HA beschossen werden die mehr als 2 Patronen fassen. Ausserdem gibt es noch Ratten die man von der Kirrung abhalten muß. (bitte Landesjagdgesetze beachten! Jeder Jäger handelt eigenverantwortlich!)" Jau, dann geh mal schön auf die Jagd mit dem HA, schönes 10-20 Schuß Mag. rein... dann sagst Du bei ungewollten Fragen zB von der Polizei, Du schießt nur auf Hunde und Katzen.... Das ist natürlich extrem glaubwürdig. Ich denke in meinem "jugendlichen Leichtsinn" mal, ein Jäger darf nur auf dem Schießstand einen HA mit mehr als 2 Schuß-Mag benutzen. Aber, wer es besser weiß, der belehre mich bitte. Und zur Frage des Starters hier, ich denke bei einem Verbot von HA, werden sich die Überfälle auf LWB häufen, wo die Waffen geraubt werden. Mit freundlichen Grüßen, Matthias -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Matthias308 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
HA oder VA ist hier eh lachs... -
Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
Matthias308 antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
"unbefugt" ist ja eh jeder, der in meine wohnung unerwünscht eindringt. Also Einbrecher oder Räuber, der mit vorgehaltener Waffe, die Schlüssel-(Nummerrausgabe) fordert. Jeder wird sich ja wohl ein unaufindbares Versteck für einen Zweitschlüssel suchen können... Schalterdosen... das Innere von Elekrogeräten uwna... Solange man ^beide Schlüssel vorweisen kann und eindeutige Einbruchsspuren vorhanden sind, der Waffschrank weg ist. Rufst die Polizei und zeigst den Verlust hiermit an. -
Bockbüchse... eine laserpatrone, die andere scharf.... gute Idee... zwar keine Montage... aber beleuchtet wird das Ziel trotzdem.... nee nee das ist verboten. Jede Art einer Ziel-Beleuchtung, FEST... (oder auch nur per Hand gehalten, AN DER WAFFE) sind ganz pöse. Man könnte auf die Idee kommen, die Visiereinrichtung nicht mehr zu brauchen und aus der Hüfte zu schießen... undenkbar in DE... Man könnte sich ja mal eine Rundumleuchte fest an eine Büchse/ Pistole/ Rev. anbauen.... nur als Warnung.....
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.50 BMG welche Waffe wo günstig Erwerben.
Matthias308 antwortete auf Olaf Amend's Thema in Allgemein
Oder diese hier: ich hoffe, der Link passt... https://www.akah.de/repetierer/steyr-hs-50-mi-18867000?z=hs%20.50 -
Guten Abend, auch auf die Gefahr hin, dass ich hier nerve... Ich habe einen guten Bekannten (Jäger und Vorsitzender meiner RAG `n Schießsport) zu dem Thema " Gültiger Jagdschein" vs. "Waffen-Mun.-Besitz", befragt und auch eine sehr deutliche Antwort bekommen. Hier meine Frage und seine Antwort: Hallo , ich befinde mich zZ in einer hitzigen Debatte im WO-Forum. Wir hatten doch mal darüber gesprochen, wie es sich verhält, wenn ich angenommener Weise keinen neuen Jahres Jagdschein löse. Soweit ich mich erinnere, darf ich meine Waffen und Mun zB fürs (jagl.) Training weiter benutzen. Der Jagdschein an sich ist doch nicht nur ein Blatt Papier, ohne Verlängerung, oder? Das heißt doch nur, dass ich die Jagd an sich nicht mehr ausüben darf, oder? Für wie lange ist es legitim, den neuen JJschein aufzuschieben? Wenn Du mal ganz viel Zeit hast, aber auch nur dann, wären sicher ein paar § hilfreich. Ich habe schon unendlich viel darüber gesucht. Da steht überall nur "gültiger Jagdschein"!? (Bedüfniss trallala;-) Würde mich sehr freuen, wenn Du mir da ein wenig auf die richtige Fährte bringen könntest. Waidmanns Heil und mit kammeradschaftlichen Grüßen, :lol2: Hallo :lol2: , es geht vorliegend um das Bedürfnis zum Umgang (dazu gehört auch der Besitz) mit Waffen nach § 8 WaffG. Dort heißt es in Abs. 1: Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger (...) glaubhaft gemacht sind. Es heißt dann weiter in Abs. 2: Ein Bedürfnis nach Abs. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller (...) Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist. Dieser Bestimmung ist zu entnehmen, dass es 2 Alternativen gibt, wobei die zweite den Beurteilungsspielraum der Behörde eingrenzt, nämlich dann, wenn der gültige Jagdschein vorliegt. Es genügt aber auch das "Glaubhaftmachen des persönlichen Interesses" als Jäger. Ob und wie lange dieses Interesse "glaubhaft" ist, muss die Waffenbehörde (hier der Landkreis) im Einzelfall beurteilen. Wenn etwa ein 80-jähriger körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Jagd auszuüben und deshalb keinen Jagdschein mehr löst, so wird von einem Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses auszugehen sein. Dann hat ihm die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen und die Waffenbesitzkarte einzuziehen. Der Waffenbesitz ist aufzugegben (verkaufen, verschenken). Liegt aber der Fall anders und der Jäger löst den Jagdschein nicht, weil er vielleicht dazu momentan wirtschaftlich nicht in der Lage ist, so entfällt dadurch nicht das Bedürfnis zum Waffenbesitz. Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass dieser Jäger zu einer Jagd eingeladen wird und dann einen Tagesjagdschein (für max. 14 Tage) löst. Es spricht außerdem nichts dagegen, dass dieser Jäger seine Schießfertigkeiten auf genehmigten Schießständen weiterhin übt. Die WBK legitimiert ihn, die Waffe (ordnungsgemäß) zu transportieren. Allerdings könnte es sein, dass die Schießstandaufsicht einen Versicherungsnachweis fordert. Evtl. kann dort auch eine Tagesversicherung abgeschlossen werden. Passiert dann aber über Jahre hinaus jagdlich gar nichts, so wird die Behörde nachfragen und in Abhängigkeit von der Antwort den Sachverhalt rechtlich beurteilen. Solche Fälle, dass jemand vorübergehend keinen Jagdschein löst, sind gar nicht so selten. Da hat mal jemand ein Haus gebaut und hohe Abträge zu leisten; ein anderer hat Nachwuchs bekommen und deshalb erstmal keine Zeit für die Jagd; der nächste hat in jungen Jahren den Jagdschein gemacht und festgestellt, dass das begonnene Studium wichtiger ist. Die Gründe sind vielschichtig. Konnte ich dir mit dieser Rechtsauskunft weiterhelfen? Waidmannsheil ZITAT-ENDE Also ganz ehrlich, es mag sein, dass ich da immer noch was übersehe... Ich bleibe dabei, wenn ich auch als "Nicht- Jahres-Jagd-Schein LÖSER" , meiner Behörde glaubbar machen kann, dass mein Bedürfnis auch ohne GÜLTIGEN Jagdschein weiter besteht, dann brauche ich auch keine einzige Patrone "entsorgen".(PUNKT) Nichts für ungut, ich will ja auch nur wissen und nicht nur glauben . Fragen kostet nichts. Und wir sind hier eine Disskusionsrunde unter Gleichgesinnten. Schönen Wochenstart...
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Zitat : 13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger al- lein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Ze itpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist. Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z. B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Er- werb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintra- gen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionser- werbsschein (z. B. Jagdscheininha ber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar. Ist in meinen Augen mehr als schwammig. ;-) Ich finde es auch fraglich, wenn der Jagdscheininhaber seinen JJschein nicht verlängert hat, nur mal gelegentlich mit Leihwaffen zur Jagd geht !?! Das geht also auch??? Und warum mit Leihwaffen? Ich darf meine Waffen doch noch "besitzen" auch ohne JJschein. Dann steht meine gewohnte Büchse im Schrank und ich gehe auf die Jagd mit einer fremden Waffe? Das finde ich schon sehr merkwürdig.
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Ok, das habe ich soweit verstanden. Aber mein JJschein gilt zB weiter bis 31.03.15. Wenn ich aber nächstes Jahr angenommener Weise keine Verlängerung "kaufe". Dann darf ich sicher nicht mehr auf die Jagd. Das ist sicher. Aber ich darf meine Waffen behalten und Mun kann ich auf dem Schießstand kaufen.
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Hallo Michael Grote, Im §13 (1) steht, "Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Mun wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von §15 Abs.1 Satz 1 des BJG sind(Jäger). 1. Schusswaffen und Mun zur Jagd, Training und Wettkämpfen..... 2. Waffe und mun nicht verboten sind. Da sehe ich nichts von einem gultigen Jahres-Jagdschein. Und im BJG $15 finde ich auch nichts über einen JJschein. Wenn ich nicht zur Jagd gehen kann, zB wegen einem Umzug, muss ich mir doch keinen JJschein lösen. Die Gültikkeit hat meines Erachtens nichts mit dem JJschein zu tun. Der Jagdschein an sich ist ja gültig. Oder habe ich da was extrem übersehen? P.S. Du bist nicht zufällig der Kammerad aus Achternholt? 13.5 WaffVwV, besagt auch nur, dass ich keine Mun ohne gültigen JJschein erwerben darf. Von Besitz ist da auch nicht die Rede.
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Guten Abend Hephistos, ich habe zwar meinen JJ-Schein nachgelöst, ind der WBK ist in der Spalte Mun.erwerb aber noch nie was eingetragen gewesen. Soweit ich weiß, darf ein Jäger jede erhältliche Langwaffenmunition erwerben. (nur zivile natürlich). Das sieht dann bei KW natürlich anders aus. Da wird dann auch wohl in dieser Spalte der Munerwerb abgestempelt. Ich will auch bald meinen "Wielerladeschein" machen. Meine Mun erhalte ich von einem guten mir bekannten WL "Sportschütze und Jäger". Da sehe ich nicht das große Problem. Da ich jagdlich mit der Büchse noch nie eingeladen wurde, wird eh nur auf Scheiben geschossen. In der Reservisten Arbeitsbemeinschaft Schießsport (RAG), nur Vollmantel auf den Standortschießanlagen, oder halt Teilmantel (HPBT) auf dem Jägerstand (VM-VERBOT) :lol2: Guten Abend und morgen ein schönes Wochenende.
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Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
Matthias308 antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
Moin, vielleicht wäre es einfach einfacher :lol2: , sich einen Stahlblechschrank vom Baumarkt zu besorgen. Muss keine Klassifizierung haben. Abschließbar muss er natürlich sein. Da dann die ganze Mun rein. Feddich. In so ein B-Innfach passt ja bekanntlich eh nicht viel rein. Mit freundlichen Grüßen