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Matthias308

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Alle Inhalte von Matthias308

  1. Die eine Frage steht aber immer noch im Raum: "Wie können illegale Waffen durch Gesetze verhindert werden?"
  2. Der Staat versucht halt, seine Mitbürger bestmöglich zu beschützen. Waffen sind Waffen... legal illegal scheißegal in welchen Händen.... und Demokratie hin oder her... der legale Waffenbesitz unter zivilen Bürgern wird bald auf ein Minimum beschränkt. Das ist die wundervolle Freiheit, die die EU uns bringt. Freihandelsabkommen...??? Brüssel??? Wir sind EUROPA? tzzz, dass ich nicht lache.... lasst Euch alle versklaven, lasst euch allen einreden, dass es nur SO geht. Und alles bleibt so, wie es ist....
  3. Ich warte immer noch!!!! Uhh ich wills auch mal haben....!!! ;-) Das erste Mal... Ich hab wohl alles beim Amt angegeben.... Aufbewahrung... Feuerlöscher... will mir eine KW eintragen lassen... kann ja mal abwarten, ob sie den Kassenzettel vom B-Würfel sehen wollen.... Aber ich werde mir wohl doch vorher lieber einen kaufen...
  4. Ich bin in ironischem eigentlich zu Hause, aber das habe ich wohl so spontan nicht erkannt.
  5. da macht "unangemeldet" auch richtig Sinn!
  6. Warum werden neue Posts eigentlich nicht direkt angezeigt? Satan, das geht mir echt aufn Sack... ein ständiges hin und her.... ist das die neue Foren-Software? Soll ich jetzt nochmals auf "Antwort ansehen" klicken? Scheiß die Wand an... tut sowas not?
  7. Da wird alles beim Alten geblieben sein. Hoffe ich zumindest für den Jäger. Ansonsten wäre es hier ja wohl schon wieder der Aufhänger. Ich rufe die "B -olizei", wenn einer in mein Schrank schauen möchte und gut iss..
  8. Leider wird es aber so sein, dass nachdem ich die Haustür öffne, ohne dass die 110er hier sind, der "Dienstausweis" ganz plötzlich egal wird. Dann wird dass Messer der Angreifer ganz schnell wichtiger. Und dann ist der Schlüssel oder Code vom Schrank nicht mehr bei Dir ;-)) Waffen weg, mit viel Glück musst dann nicht die 112 oder den Notarzt bemühen. ;-)
  9. @Sniperman, Ja ganz genau die 110. Warum denn nicht? Oder lässt Du einfach 2 Personen rein, die einen schöne Pass-Kopie dabei haben könnten? OK, das kannst gerne machen... Aber auch, wenn ich einen Revolver in .357 haben würde, würde ich damit sicher nicht rumfuchteln... !!!
  10. Ich hab einen Aufkleber am Auto.... LJN und RAG Schießsport ..blabla... Ich besitze meinen Jagdschein und die WBK seit dem dem 5.5.2009 Bei mir war noch nie eine unangemeldete Waffen-Aufbewahrungskontrolle... nichts, 0,0 nada... ;-) Und wenn es mal so weit kommen sollte, wirds nicht schaden, die Polizei dazu zu rufen.
  11. Ansonsten ist der Grund zur Lagerung von SP oder Nc-Pulver schon in deiner nach §27 des Sprengstoffgesetzes erteileten Erlaubnis gegründet.
  12. Ganz genau, wenn man alleine in einer Wohnung lebt, reicht da das Lokus... ansonsten kanns aber kniffelig werden. Aufkleber und Feuerlöscher sind aber unabdingbar!!!! Bitte auch beim Amt nachweisen!!!
  13. Der Grund für eine Aufbewahrung ist finde ich noch recht simpel. Siehe Fyodor. Die Frage nach dem Aufbewahrungsort fand ich da schon kniffeliger ;-)
  14. Es darf einfach nichts sein, was nicht gewollt ist. Wird eh alles im Sande verlaufen. Was das Volk nicht wissen "muss", wird totgeschwiegen. Wie immer....
  15. Ist schon fast eine Kunst, all sowas in einen Satz zu packen. Ich frage mich auch, welches Ziel der TS hier so verfolgt...???
  16. Wenn alle Nichtberufsjäger einfach mal 1-2-3 Jahre nicht jagen würden.... Die "Natur" in DE wird sich schon selber regulieren!!! HA`s haben bei Wildschweinen doch schon ein gewissen Sinn!!! EU... R.I.P.
  17. Als ausgebildeter Staudengärtner und Meister im Zierplanzenbau, habe ich erfahren, dass man wohl neuerdings einen " Spritzschein " für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln benötigt. Lehrgang und Prüfung alle 2 Jahre.... Das sagt auch schon eine Menge darüber aus, wie man unbescholtenen Bürgern "vertraut"....
  18. Macht auch eine Menge Sinn...... ;-)
  19. Genau, wird sich schon alles klären. Habe eh keine HA`s. Es geht aber ums Prinzip, finde ich. Am Ende hätte ich wohl auch nicht die Eier in der Hose dazu. Und, schreiben, was ich so denke, ist glaube ich, noch erlaubt...
  20. Über kurz oder lang, werden sie alle Waffen verbieten. Das ist ja wohl klar. Gesetze sind da Nebensache, wie man sieht. Erst die HA LW, dann natürlich die Pistolen und schließlich auch Revolver... Dann wird die Magazinbegrenzung fur Rep. Büchsen/Flinten folgen... Waffenschränke nur noch Klasse 0, Munitionseintragungen- und beschränkungen werden kommen für alle WBK`ler. Nennt mich pessimistisch, aber ich kann der ganzen Situation heutzutage in der "geliebten EU" rein gar nichts mehr abgewinnen. Besser wird(s) wohl nicht(s) mehr. Gut Schuß und Waidmannsheil
  21. Ist wohl immer das Selbe... Schießstandneubau??? Uh, das ist immer böse und hat mit Spaß einfach nichts zu tun zu haben! Warum wird man Jäger oder Sportschütze? Natürlich nicht aus Spaß an der Sache, sondern nur um .... was denn? Ich weiß nicht, wer es kennt... "Ahlhorn ohne Schießlärm" eine Bürgerinnitiative bei uns hier.....
  22. HA oder VA ist hier eh lachs...
  23. "unbefugt" ist ja eh jeder, der in meine wohnung unerwünscht eindringt. Also Einbrecher oder Räuber, der mit vorgehaltener Waffe, die Schlüssel-(Nummerrausgabe) fordert. Jeder wird sich ja wohl ein unaufindbares Versteck für einen Zweitschlüssel suchen können... Schalterdosen... das Innere von Elekrogeräten uwna... Solange man ^beide Schlüssel vorweisen kann und eindeutige Einbruchsspuren vorhanden sind, der Waffschrank weg ist. Rufst die Polizei und zeigst den Verlust hiermit an.
  24. Guten Abend, auch auf die Gefahr hin, dass ich hier nerve... Ich habe einen guten Bekannten (Jäger und Vorsitzender meiner RAG `n Schießsport) zu dem Thema " Gültiger Jagdschein" vs. "Waffen-Mun.-Besitz", befragt und auch eine sehr deutliche Antwort bekommen. Hier meine Frage und seine Antwort: Hallo , ich befinde mich zZ in einer hitzigen Debatte im WO-Forum. Wir hatten doch mal darüber gesprochen, wie es sich verhält, wenn ich angenommener Weise keinen neuen Jahres Jagdschein löse. Soweit ich mich erinnere, darf ich meine Waffen und Mun zB fürs (jagl.) Training weiter benutzen. Der Jagdschein an sich ist doch nicht nur ein Blatt Papier, ohne Verlängerung, oder? Das heißt doch nur, dass ich die Jagd an sich nicht mehr ausüben darf, oder? Für wie lange ist es legitim, den neuen JJschein aufzuschieben? Wenn Du mal ganz viel Zeit hast, aber auch nur dann, wären sicher ein paar § hilfreich. Ich habe schon unendlich viel darüber gesucht. Da steht überall nur "gültiger Jagdschein"!? (Bedüfniss trallala;-) Würde mich sehr freuen, wenn Du mir da ein wenig auf die richtige Fährte bringen könntest. Waidmanns Heil und mit kammeradschaftlichen Grüßen, :lol2: Hallo :lol2: , es geht vorliegend um das Bedürfnis zum Umgang (dazu gehört auch der Besitz) mit Waffen nach § 8 WaffG. Dort heißt es in Abs. 1: Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger (...) glaubhaft gemacht sind. Es heißt dann weiter in Abs. 2: Ein Bedürfnis nach Abs. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller (...) Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist. Dieser Bestimmung ist zu entnehmen, dass es 2 Alternativen gibt, wobei die zweite den Beurteilungsspielraum der Behörde eingrenzt, nämlich dann, wenn der gültige Jagdschein vorliegt. Es genügt aber auch das "Glaubhaftmachen des persönlichen Interesses" als Jäger. Ob und wie lange dieses Interesse "glaubhaft" ist, muss die Waffenbehörde (hier der Landkreis) im Einzelfall beurteilen. Wenn etwa ein 80-jähriger körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Jagd auszuüben und deshalb keinen Jagdschein mehr löst, so wird von einem Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses auszugehen sein. Dann hat ihm die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen und die Waffenbesitzkarte einzuziehen. Der Waffenbesitz ist aufzugegben (verkaufen, verschenken). Liegt aber der Fall anders und der Jäger löst den Jagdschein nicht, weil er vielleicht dazu momentan wirtschaftlich nicht in der Lage ist, so entfällt dadurch nicht das Bedürfnis zum Waffenbesitz. Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass dieser Jäger zu einer Jagd eingeladen wird und dann einen Tagesjagdschein (für max. 14 Tage) löst. Es spricht außerdem nichts dagegen, dass dieser Jäger seine Schießfertigkeiten auf genehmigten Schießständen weiterhin übt. Die WBK legitimiert ihn, die Waffe (ordnungsgemäß) zu transportieren. Allerdings könnte es sein, dass die Schießstandaufsicht einen Versicherungsnachweis fordert. Evtl. kann dort auch eine Tagesversicherung abgeschlossen werden. Passiert dann aber über Jahre hinaus jagdlich gar nichts, so wird die Behörde nachfragen und in Abhängigkeit von der Antwort den Sachverhalt rechtlich beurteilen. Solche Fälle, dass jemand vorübergehend keinen Jagdschein löst, sind gar nicht so selten. Da hat mal jemand ein Haus gebaut und hohe Abträge zu leisten; ein anderer hat Nachwuchs bekommen und deshalb erstmal keine Zeit für die Jagd; der nächste hat in jungen Jahren den Jagdschein gemacht und festgestellt, dass das begonnene Studium wichtiger ist. Die Gründe sind vielschichtig. Konnte ich dir mit dieser Rechtsauskunft weiterhelfen? Waidmannsheil ZITAT-ENDE Also ganz ehrlich, es mag sein, dass ich da immer noch was übersehe... Ich bleibe dabei, wenn ich auch als "Nicht- Jahres-Jagd-Schein LÖSER" , meiner Behörde glaubbar machen kann, dass mein Bedürfnis auch ohne GÜLTIGEN Jagdschein weiter besteht, dann brauche ich auch keine einzige Patrone "entsorgen".(PUNKT) Nichts für ungut, ich will ja auch nur wissen und nicht nur glauben . Fragen kostet nichts. Und wir sind hier eine Disskusionsrunde unter Gleichgesinnten. Schönen Wochenstart...
  25. Zitat : 13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger al- lein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Ze itpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist. Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z. B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Er- werb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintra- gen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionser- werbsschein (z. B. Jagdscheininha ber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar. Ist in meinen Augen mehr als schwammig. ;-) Ich finde es auch fraglich, wenn der Jagdscheininhaber seinen JJschein nicht verlängert hat, nur mal gelegentlich mit Leihwaffen zur Jagd geht !?! Das geht also auch??? Und warum mit Leihwaffen? Ich darf meine Waffen doch noch "besitzen" auch ohne JJschein. Dann steht meine gewohnte Büchse im Schrank und ich gehe auf die Jagd mit einer fremden Waffe? Das finde ich schon sehr merkwürdig.
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