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iVm

WO Silber
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  1. Ich hab meine Frage schlecht formuliert. Ich bezog mich auf "Keine Rechtsfolgen vor Entscheid des Bundesverfassungsgericht". Welcher Rechtsgrundsatz soll das sein? Das BVerfG ist nicht Teil des regulären Instanzenzuges.
  2. Und was genau soll das sein? Das BVerfG ist kein Teil des regulären Instanzenzuges.
  3. Hast du für die "diversen Gerichtsurteile" bitte mal eine Quelle?
  4. Öhm, wir müssen da verschiedene Versionen von § 42a I WaffG lesen ... In meiner Version sind da drei Gruppen alternativ genannt: Anscheinswaffen (Nr. 1), Hieb- und Stoßwaffen (Nr. 2) und Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänger über 12 cm (Nr. 3). Das ist schön, dass sie Werkzeuge sind. Aber Werkzeuge können weiterhin Messer sein und fallen damit unter die Regelung des § 42a I Nr. 3 WaffG.
  5. https://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/06/25/soldaten-risiko-taschenmesser/
  6. Erfahrungen findest du in den meisten Fällen nur als Hörensagen in Foren ohne jegliche Belege. Die öffentliche bekannte/verfügbare Rechtsprechung zu § 42a WaffG findest du bei dejure.org. Das einzige Urteil davon, welches sich mit dem allgemein anerkannten Zweck beschäftigt ist die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 14.06.2011 - 4 Ss 137/11.
  7. @reverend Herzlichen Dank für die ausführliche Darstellung des Rechtsstreit. Halte uns bitte auf dem Laufenden, falls wieder etwas kommen sollte.
  8. Nimm gerne wieder undurchsichtiges Klebebeand und verweise auf die hier zitierten Enscheidungen des LG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2007, Az. 604 Qs 62/07 (vorausgehend AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 18. Oktober 2007 – 930 - 297/07 Jug –, juris - ECLI:DE:AGHHSG:2007:1018.930.297.07JUG.0A) und die Verfügung der StA Erfurt vom 16.09.2016, Az. 841 Js 20525/16 (ja, ist nur eine Staatsanwaltschaft, aber besser als nichts). Diese gehen beide nicht von einer Strafbarkeit aus, wenn die Beschriftung nicht mehr lesbar ist.
  9. Das BKA hat sich anscheinend schon zur Montage von Lasern am Piexon JPX Jet Protector geäußert: Siehe die hier verlinkten PDF-Dateien
  10. @uwewittenburg Danke für die Klarstellung. Ein Einhandmesser wird aber zum Glück durch Begutachtung nicht einfach zum verbotenen Gegenstand.
  11. Ähm ja. Das ändert aber nichts am Wortlaut des § 53 I Nr. 21a WaffG: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt," (Hervorhebung durch mich.)
  12. In welchen Straftatbestand will man bei § 42a WaffG kommen?
  13. iVm

    GSG Pyro-Defender

    RA Jede der in dem Bericht zu Wort kommt hat das noch einmal etwas detaillierter aufgeschrieben: Pyro Defender – und ab in den Knast?
  14. Das höre ich nun auch zum ersten Mal. So eine Entscheidung hätte ich in einer der vielen Pressemitteilungen der Verbände erwartet, die das Urteil als falsch bezeichnen. Die Kläger scheint es wohl auch nicht erreicht zu haben ...
  15. Die juristische Korrektheit ist bei der GRA leider oft nicht gegeben. Trotzdem erachte ich die Spendensammlung als wichtig und richtig. Von den Verbänden oder sonstigen Dritten kam da nämlich bislang nix.
  16. Das könnte auch daran liegen, dass der Mehrheit die Verfahren nicht bekannt sind und erst recht keine Kontaktmöglichkeit zu den Klägern besteht. Und bei den aussichtsreichen Verfahren dürfte ja auch schon die Rechtschutzversicherung gute Dienste leisten. Die Rechtschutzversicherung ist ja auch eine tolle Sache! Nur dürfte sie wohl auch nicht das Verfassungsbeschwerdeverfahren abdecken. Und genau dann sollten die Verbände das zusätzlich - und sei es nur durch einen Spendenaufruf - unterstützen.
  17. Hättest du dazu vielleicht eine Quelle? Das würde mich dann jetzt mal interessieren.
  18. @dkp3011, war das im Eigenverlag? Ich meine nämlich nicht und dann kanns schon wieder schwierig werden, die Bücher nochmal zu veröffentlichen. Auf Anfrage nach den alten LDJ-Artikeln wurde mir mitgeteilt, dass für einen späteren Zeitpunkt eine Rubrik "Aufsätze bzw. Fachbeiträge" geplant ist.
  19. Die Zahl der Entscheidungen ist noch gleich, da sie unter anderem noch an der Datenbank schrauben müssen: Justiz liefert erste Entscheidungen!
  20. Einen Sack voll? Ich seh da nur einen - frei wählbaren - Benutzernamen, eine E-Mail-Adresse und Vor- und Nachname. Der Name dürfte vor allem dazu dienen, die Überweisungen zuzuordnen ...
  21. Da muss ich jetzt aber doch mal ausnahmsweise das BKA verteidigen: Die Kaffeetasse und die Handtasche wurden von anderen Behörden angeliefert, die sich nicht sicher waren, wie sie die Gegenstände waffenrechtlich korrekt einordnen sollen. (Für die Handtasche war das unter anderem die StA Landshut. Ähnlicher Bericht, hier hat aber schon das LKA gebremst: Gefährliche Designertasche) Die Wandhaken in Wurfsternform wurden bisher übrigens noch nicht begutachtet, hier hat das BKA nur seine Meinung auf eine Anfrage hin geäußert.
  22. Natürlich! Trotzdem danke für die schnelle Antwort. Vielleicht kannst du uns ja berichten, wenn es ein endgültiges Ergebnis gibt.
  23. Was hat sich dann ergeben?
  24. Mit "Wahlpflicht" ist hier wohl ein gewählter Verteidiger gemeint, der vom Gericht als Pflichtverteidiger zugeordnet wird.
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