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Tja, das frage ich mich eben auch. Wirklich. Wer hat den Nutzen? Ich kann auch nach dem x-ten Male vorsätzlich voreingenommenen Lesens der zitierten Äußerungen keinerlei Anzeichen dafür erkennen, daß der Betreffende Waffen und Munition mißbräuchlich einsetzen wollte. Oder andere dazu aufgefordert hat. Wer das behauptet, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, resultatorientiert zu denken. Als Rechtfertigungsversuch hierzu wäre dann nur noch so etwas wie "Der anzunehmende Mißbrauch ist im Halbschatten der getätigten Äußerungen, die überdies in ihrem Gesamtzusammenhang und nicht jeweils einzeln für sich zu betrachten sind, zu suchen" als letzte Option offen.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
J.D. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Also so viele gleichbenamte Sowjets gab es auch unter Hammer und Sichel nicht. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
J.D. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich glaube ja, daß wir das Zeitalter des von dir umrissenen Legalitätsburgfriedens seit dem 18.11.2015 hinter uns gelassen haben. Alles wird gegen uns verwendet. Von daher schadete es uns eher, wenn wir jetzt nicht all in gingen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
J.D. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Solange Waffenbesitzer weiter so pathetisch auf die "Legalität" ihrer Instrumente pochen (die kontinuierliche Umerziehung auf diesem Sektor seit 1919ff. und insbesondere 1972ff. hat hier unglücklicherweise hervorragend funktioniert), kann rhetorisch nicht auch nur der klitzekleinste Blumentopf gewonnen werden. Das einzige Problem waren, sind und bleiben Täter. Was ein Pech, daß man die nicht einfach per Gesetz "verbieten" kann. -
Selbst wenn man die Äußerungen des Betroffenen zum Aufruf zur allgemeinen Bewaffnung verstünde - Was konkret wäre daran im Hinblick auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bedenklich?
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Ich bin mir immer noch uneins, ob die positiven Aspekte hier nicht vielleicht doch überwiegen. Mao Zedong sprach schließlich auch davon, daß die systemimmanenten Widersprüche auf die Spitze getrieben werden müßten...
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Das ist bereits jenseits von Absurd. Können dann Akteuren der FvLW oder der GRA ihre WBKen widerrufen werden, weil sie für ein liberaleres WaffG oder gar dessen Abschaffung werben? Der Mann sollte dringend den Klageweg beschreiten.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
J.D. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Auf die schiere Existenz der verschiedenen Fraktionen innerhalb der Ausschüsse hatte ich zwischenzeitlich insofern gehofft, als dadurch ein ergebnisloser Death in committee hätte erfolgen können. Niemand hätte sich in dem von mir erhofften, hoffnungslos verfahrenen Deadlock auf irgendwas einigen können, und der Kommissionsvorschlag wäre ohne nochmal aufzutauchen einfach sanft entschlafen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@Obermaat: Gedenkst Du, etwas wegen des fehlenden Pistoleneintrags zu unternehmen? Einen Antrag einfach nicht bearbeiten so ganz ohne rechtsmittelfähigen Bescheid ist ja nun auch nicht in Ordnung. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
J.D. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
GB wird selbst im Falle eines "Ja" zum BREXIT nicht am nächsten Tag aus der Union ausgeschieden sein. Da wird dann erst irgendein Prozeß anlaufen müssen, den heute noch gar keiner kennt, und der wohl aber über viele Monate, wenn nicht JAHRE abgerollt wird. Und berauschend war Frau Fords Gegenentwurf nun wahrlich auch nicht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Anders als die FDP-Fraktion ausweislich des verlinkten Schriftstückes glaubt, fordern sie in ihrem Antrag, der seit 07.03. höchstrichterlich abgesegneten "Zwei Schuß"-Zusatzeintrag in den Jäger-WBKs nun auch den Servus des Gesetzgebers zuteil werden zu lassen. Und nicht etwa die Wiederherstellung des status quo prä-Leipzig. Es ist zum Haareraufen. @MarkF - Ja, das überflüssigerweise auch noch mit dazu. Wozu bezahlt man bei den LJVen eigentlich Justiziare. -
Das alles hat mit legaler Ausfuhr ungefähr so viel zu tun wie Ausdruckstanz mit anständiger Schulbildung. Der von Dir hier beschriebene Prozeß existiert schlichtweg nicht. Ich wiederhole mich, aber ATF kann überhaupt keine "Genehmigungen" ausstellen, weil die für Exportangelegenheiten nur bei NFA items als Mitzeichnende beteiligt sind. Deutsche Einfuhrgenehmigungen interessieren übrigens auch beim (zuständigen) State Department im Zweifelsfall niemanden, obwohl es (in Abhängigkeit vom Sachbearbeiter) zu einer zügigeren Bearbeitung des Exportantrags kommen kann, wenn man eine solche (übersetzt) beifügt. Und für den Threadstarter ist das ohnehin nicht relevant, weil in Deutschland niemand für einen frei verkäuflichen Gegenstand wie ein Griffstück eine solche ausstellen kann. Daß du mit einer gültigen Jagdkarte in den USA Munition legal erwerben kannst, trifft zu, bloß hat auch hier ATF nirgends etwas zu genehmigen oder "zuzustimmen". Die Munition, sofern nicht verbraucht, darf nur über einen für den Export lizenzierten FFL die Staaten verlassen, andernfalls drohen bei Erwischtwerden zwischen fünf bis zehn Jahren Knast. Und die kriege ich hierzulande nicht, wenn ich die Lichtanlage vor dem Losfahren nicht überprüft habe. Dein Vabanquespiel ist (buchstäblich) von einem ganz anderen Kaliber.
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ITAR sowieso, da definitiv Anbauteil für eine Feuerwaffe. Da Dein Griff aber (ob aus Holz oder Plaste ist irrelevant) für eine Maschinenwaffe bestimmt ist, kommt dafür noch nicht einmal mehr das vereinfachte Exportverfahren für Mindermengen via AES infrage. In Zahlen bedeutet das: 250 US$ für die Exportlizenz (ohne Erfolgsgarantie), paar Hunderter für den lizenzierten FFL, dazu üblicherweise air freight (ab 3-400 US$, es sei denn, Du kannst es mit viel Glück via UPS drehen, dann so 150 US$) plus 19% Mwst plus 3.x% Drittlandzollgebühr, da kommt schnell was für ein blödes 25 US$-Teil zusammen. Selbst amazon-Pakete werden an den exit ports geöffnet. Kenne wenigstens einen Fall, wo der Kram dann vom Zoll einbehalten wurde.
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Du hast bislang null relevante Beiträge zum Thema geliefert, insofern kann von einer "Diskussion" mit mir auch nicht die Rede sein. Ich hingegen habe wiederholt umfassende (und vor allem korrekte) Informationen auf Basis bestehender (und hier verlinkter) U.S.-Gesetze geliefert. Wie seriös Dein bisheriges Auftreten hier im Thread v.a. in Verbindung mit dem anschließenden Verweis auf geheimnisvolle Hinweise via PN ist, darf die geneigte Leserschaft für sich selbst beurteilen. EDIT: Und nein, ich bin kein Händler oder sonstwie kommerziell an der Angelegenheit interessiert. Mir wäre ein Ende der sinnlosen U.S.-Exportkontrollen eher vorgestern als heute lieber.
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Das wiederum wollte ich mit meinem obigen Post nicht zum Ausdruck bringen.
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Seufz. Greg, das Procedere auf deutscher Seite steht hier nicht in Zweifel. Daß man für erlaubnispflichtige Waffen und Munition eine Einfuhrerlaubnis braucht, dürfte hier hinreichend bekannt sein. Was Du hingegen über die Ausfuhr aus den USA hier von Dir gibst, ist, mit Verlaub, hanebüchen. Zitiere doch mal bitte die gesetzliche Grundlage, aufgrund derer man aus den USA für den "Eigengebrauch" im Gegensatz zu "Handel" ohne die üblichen AECA/ITAR-Beschränkungen USML-relevante Artikel exportieren darf. Es interessiert in den USA dabei keine Sau, ob Du eine deutsche WBK, einen Jagdschein oder sonstwas Dein Eigen nennst. AECA/ITAR gilt für alle - Gewerbliche, Private, Jäger, Nichtjäger, etc. Diese Monstrosität von einem Gesetzeswerk beschränkt sich dabei noch nicht einmal auf Waffen. Schon mal versucht, an ITAR-freie FPGA für die Raumfahrt zu kommen? Den grabschenden TSA-Drohnen, denen Du Deinen MFD im Handgepäck beim Einchecken in den USA zeigst, ist das übrigens egal, weil AECA/ITAR-Compliance (und Exportkontrollen generell) schlichtweg nicht in deren Aufgabenbereich fallen. Wenn mich hingegen anschließend im Terminalbereich ein CBP-Officer auffordern sollte, mal mein Handgepäck vorzuzeigen, würde mir schon ganz anders. Übrigens: ATF exekutiert die Waffengesetze des Bundes im Inland. Was eine US-Jagderlaubnis (die übrigens nur die Bundesstaaten jeweils für sich und nicht der Bund ausstellen können) mit all dem zu tun haben soll, würde mich stark interessieren. ATF widerspricht ferner Deinen hier geäußerten Thesen und verweist (mangels Zuständigkeit, abgesehen von NFA-Ware) auf die Departments of State sowie Commerce. Das kann klappen, muß aber nicht. Wie gesagt, jeder spielt russisch Roulette so gut er kann. Wer gesteigerten Wert darauf legt, auch in Zukunft komplikationslos in die USA einreisen zu können, überlegt sich das zweimal. Hinweis: So ein Paket trägt dann zwar "irgendeinen" Absender, hat aber nach wie vor einen i.d.R. eindeutig identifizierbaren Empfänger...
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Jo. Das Gericht hat gesagt, was das Gesetz bedeutet, und das ist nun einmal ebendie erwähnte gültige Fassung. Daß alle anderen es 40 Jahre lang falsch gemacht haben, dafür kann ja der 6. Senat nix.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die ersten Anwaltsrechnungen i.H.v. knapp über 24.000,- € wurden ja bereits über das von der GRA geführte Konto beglichen. An welcher Stelle sollen da noch irgendwelche immateriellen finanziellen Zusagen der Verbände zum Tragen kommen? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hier nochmals festgehalten: Am kommenden Donnerstag, den 28.04., findet im Bundesinnenministerium eine Sondersitzung zum Thema "Jäger und HA" statt. Teilnehmer: Referenten der Länderinnenminsterien, der obersten Jagdbehörden, BKA, DJV und "weiterer [...] Behörden". -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
*hüstel* Thema des Fadens beachten... *krächz* Danke. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Man braucht gar nicht zu klagen (da müßte man überhaupt erstmal wissen wer gegen wen und auf welcher Grundlage), aber glaubwürdig damit drohen zu können, wäre ja auch schon eine feine Sache. Eine Sammlung für diesen Zweck hielte ich für sinnvoll. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Unterforum "Allgemein" wäre dafür wohl am geeignetsten. Mich interessiert die Materie übrigens. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich habe sogar einige Nichtwaffenbesitzer zu Spenden animieren können.