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WOF

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  1. Wie bereits ausgeführt waren 1968 Druckluft- und Federdruckwaffen frei erwerbbar. Eine derartige Regelung also damals völlig sinnlos.
  2. Ja, das hatte ich ja schon erwähnt:
  3. Windbüchsen Da diese sämtlich vor 1970 hergestellt und in Verkehr gebracht wurden: Doch.
  4. Gestatte mir daß ich hier Zweifel anmelde. Der Gesetzesbegründung ist klar zu entnehmen daß die wesentlichen Teile den Schußwaffen gleichgestellt werden um zu Vermeiden daß Vorschriften des Gesetzes zur Beschaffung umgangen werden. Für Druckluftwaffen gab es 1968 keine Erwerbsbeschränkungen. Daher macht deine Erläuterung keinen Sinn. Luftbüchsen sind bis heute frei erwerbbar.
  5. Belegbar? Du warst doch bei der Gesetzgebung nicht dabei - oder?
  6. Ist das jetzt Spekulation oder Wissen? Wenn 2. gibt es dazu etwas in Schriftform? Ich sehe in einer "Luftkammer" (die es ja auch bei modernen Pressluftgewehren gibt) keine Antriebsvorrichtung. Die Pressluftkartuschen sind auch nicht als wesentliche Teile eingestuft, das müssten Sie in dem Fall aber sein. Genietete Federn? Gab es so etwas?
  7. Eigentlich nicht, ich hatte nur nicht den Verdacht daß jemand das beantworten könnte. Aber versuchen kann ich es ja mal ... 1968 in §3 (wesentliche Teile...) Abs. 3: "bei Schußwaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schußwaffe verbunden ist." Steht heute noch so in Anlage 1 (1.3.3) Was hatte der Gesetzgeber für eine Antriebsvorrichtung im Sinn als er diese Vorschrift erlassen hat? Die einzige Verwendung die ich gefunden habe ist ein BKA-Bescheid der selbst nicht sicher zwischen Verschluß und Antriebsvorrichtung unterscheiden kann. Das betroffene Teil (Gear-Box einer Soft-Air) hat es 1968 aber noch gar nicht gegeben.
  8. Nein Dann hätte ich eher nach der Version von 1938 gesucht... Ich suche die Definition eines Begriffs der 1968 aufgenommen wurde und auch heute noch besteht, der aber praktisch nicht verwendet wird.
  9. V/528 ist es, Danke! Die anderen beiden hatte ich schon, sind aber nachgelagert.
  10. Ich suche schon eine Weile, die Suchfunktion des DIP ist ja leider völlig unbrauchbar für Dokumente aus der Zeit (die gibt es nur als Scan, nicht als Text). Hat jemand eine Idee?
  11. WOF

    Airringer

    Den gibt es noch nicht. Da das Teil der Beschußpflicht unterliegt wird es Ihn auch nicht geben. Leider.
  12. Ich habe hier noch keinen Reichsbürger entdecken können. Verstrahlte ja, aber keinen Reichsbürger.
  13. Auswandern würde er wohl wenn er in Deutschland leben müsste...
  14. Viel zu kompliziert. Für kurze Distanzen braucht man gar keine Züge. Ansonsten treibt man einfach eine passende Reibahle in das Rohr. Aber Stahl macht auch keinen Sinn. Die Waffen aus den Druckern bestehen aus Kunststoffen die von den Geräten auf Flughäfen nicht erkannt werden. Das ist die eigentliche Gefahr. Ansonsten ist es wesentlich einfacher eine Waffe aus Metall mit ganz konventionellen Mitteln zu bauen.
  15. Es kommt nicht darauf an ob und welche Waffen vorhanden sind sondern ob und wie viel Verstand vorhanden ist.
  16. Nichts
  17. Schade, hätte mich interessiert.
  18. Wenn ich das hier so lese wundert es mich nicht daß jedes beliebige Verbot in Deutschland ohne Widerspruch akzeptiert wird. Erbärmlich! @MarkF Wenn ich irgendwie helfen kann ... PN
  19. Man sollte auch unterbinden daß Sie in Foren schreiben.
  20. Möchtest du behaupten die Schweiz wäre kein zivilisierter Staat? PS: die Allgemeinheit ignoriert dich, es macht daher keinen Sinn daß du im Forum schreibst...
  21. Der Zirkus ist mit einem Auto nicht nötig. Und überdies sehr weit hergeholt ....
  22. Aber nicht in Deutschland.
  23. Träum weiter ...
  24. NIX!
  25. WOF

    Verkauf Deko AK74

    Die EU hat nur das erstmalige Inverkehrbringen reguliert. Das trifft Altbestand nicht. Ausserdem gibt es keine Strafnorm. Selbst wenn man gegen die EU-Regeln verstößt kann das nicht verfolgt werden. Jedenfalls nicht direkt.
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