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WOF

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  1. WOF

    Neues von Armatix

    Das ist allerdings eine fast ausgestorbene Spezies.
  2. Betroffen ist in diesem Fall ja jeder der mit dem Zug reisen und sein Victorinox mitnehmen möchte. Das kann also Jeder sein.
  3. Ein Beitrag höher OK, grün war gerade aus ...
  4. Wo ist das Problem? Darfst halt nur kleine Stücke mit 10 Patronen haben
  5. Das steht zwar nicht in der Gesetzesbegründung, ist aber natürlich möglich. Das sehe ich auch so. Aber die Autoren des Textes hatten damals sicher keine Kartoffelkanone im Sinn. Nur was hatten die im Sinn? Gibt es ausser den Bundestagsdrucksachen evtl. noch andere Quellen aus der Zeit?
  6. Steyr und Pardini bieten zusammen gerade mal 6 Modelle an. International gibt es mehr als 2000 Modelle. Ein Standpunkt eignet sich sehr schlecht als Horizont.
  7. Erstaunlicherweise glauben aber viele sie hätten das erreicht.
  8. Nach eigener Wahl. So wie bei den Reichis.
  9. Ja: § 6 Persönliche Eignung (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie ... 2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind
  10. Druckluftwaffen aus dem Ausland haben solche Kartuschen nur in ganz wenigen Ausnahmefällen. Das ist schlicht eine Tatsache.
  11. Ja, das macht Sinn. So einen leisen Verdacht in diese Richtung hatte ich sogar schon, man findet nämlich entsprechende Stellen im BeschG: $10 1) Pyrotechnische Munition einschließlich der mit ihr fest verbundenen Antriebsvorrichtung... und in der WaffVwV: Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1.4.3 Zur pyrotechnischen Munition gehören auch Raketen und Geschosse mit einem pyrotechnischen Satz, die mit einer Antriebsvorrichtung fest verbunden sind. Allerdings liegt die Antriebsvorrichtung hier in der Patrone und nicht in der Waffe. So ganz passt es daher auch nicht.
  12. Es gibt auch fest verbaute Behälter. Die haben dann einen Quick-Fill-Anschluß zum Befüllen. Die abschraubbare Variante ist eine rein deutsche Spielart die fast nur bei den DSB-Luftgewehren verwendet wird. PS: Das mit der Lebensdauer ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit im DSB. Es gibt diesbezüglich weder gesetzliche Regelungen noch sinnvolle technische Anforderungen.
  13. Stimmt. Ändert aber nichts an der Aussage: Für Druckluftwaffen gab es 1968 keine Erwerbsbeschränkungen.
  14. Wie bereits ausgeführt waren 1968 Druckluft- und Federdruckwaffen frei erwerbbar. Eine derartige Regelung also damals völlig sinnlos.
  15. Ja, das hatte ich ja schon erwähnt:
  16. Windbüchsen Da diese sämtlich vor 1970 hergestellt und in Verkehr gebracht wurden: Doch.
  17. Gestatte mir daß ich hier Zweifel anmelde. Der Gesetzesbegründung ist klar zu entnehmen daß die wesentlichen Teile den Schußwaffen gleichgestellt werden um zu Vermeiden daß Vorschriften des Gesetzes zur Beschaffung umgangen werden. Für Druckluftwaffen gab es 1968 keine Erwerbsbeschränkungen. Daher macht deine Erläuterung keinen Sinn. Luftbüchsen sind bis heute frei erwerbbar.
  18. Belegbar? Du warst doch bei der Gesetzgebung nicht dabei - oder?
  19. Ist das jetzt Spekulation oder Wissen? Wenn 2. gibt es dazu etwas in Schriftform? Ich sehe in einer "Luftkammer" (die es ja auch bei modernen Pressluftgewehren gibt) keine Antriebsvorrichtung. Die Pressluftkartuschen sind auch nicht als wesentliche Teile eingestuft, das müssten Sie in dem Fall aber sein. Genietete Federn? Gab es so etwas?
  20. Eigentlich nicht, ich hatte nur nicht den Verdacht daß jemand das beantworten könnte. Aber versuchen kann ich es ja mal ... 1968 in §3 (wesentliche Teile...) Abs. 3: "bei Schußwaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schußwaffe verbunden ist." Steht heute noch so in Anlage 1 (1.3.3) Was hatte der Gesetzgeber für eine Antriebsvorrichtung im Sinn als er diese Vorschrift erlassen hat? Die einzige Verwendung die ich gefunden habe ist ein BKA-Bescheid der selbst nicht sicher zwischen Verschluß und Antriebsvorrichtung unterscheiden kann. Das betroffene Teil (Gear-Box einer Soft-Air) hat es 1968 aber noch gar nicht gegeben.
  21. Nein Dann hätte ich eher nach der Version von 1938 gesucht... Ich suche die Definition eines Begriffs der 1968 aufgenommen wurde und auch heute noch besteht, der aber praktisch nicht verwendet wird.
  22. V/528 ist es, Danke! Die anderen beiden hatte ich schon, sind aber nachgelagert.
  23. Ich suche schon eine Weile, die Suchfunktion des DIP ist ja leider völlig unbrauchbar für Dokumente aus der Zeit (die gibt es nur als Scan, nicht als Text). Hat jemand eine Idee?
  24. WOF

    Airringer

    Den gibt es noch nicht. Da das Teil der Beschußpflicht unterliegt wird es Ihn auch nicht geben. Leider.
  25. Ich habe hier noch keinen Reichsbürger entdecken können. Verstrahlte ja, aber keinen Reichsbürger.
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