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WOF

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  1. Da bin ich nicht ganz bei dir. Die Erteilung einer Erlaubnis ist Verwaltungsrecht. Und die Ausführungen von MarkF dazu sind schlüssig. Ich glaube aber eher nicht, daß man das von einem Gericht bestätigt bekommt. Gerade Verwaltungsrichter neigen dazu das auszuurteilen was opportun ist. Hat man ja auch bei dem Magazin-Urteil des BVerwG deutlich gesehen. Genau deshalb fällt auch der oben zitierte Kommentar so aus.
  2. Das war deine Aussage. Ob die Berufung nun durch Beschluss (der in 3 Minuten fertig ist) zurückgewiesen oder durch die Nichtzulassung vereitelt wird ist im Ergebnis das selbe. Gleiche Dinge werden in verschiedenen Rechtsgebieten häufig unterschiedlich bezeichnet. Tatsache ist daß sich die Richter auch in Zivilsachen aussuchen können was Sie überprüfen und was nicht.
  3. Doch, das geht: § 522 Abs. 2 ZPO Dazu noch ohne Rechtsmittel. Und es wird auch intensiv Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht. Oft genug sind Entscheidungen ganz offensichtlich das exakte Gegenteil des Gesetzestextes. Macht in Deutschland aber nix, jedenfalls dann nicht wenn es keine weitere Instanz mehr gibt.
  4. Für den Preis nehme ich es! (auch für etwas mehr...)
  5. Sammlerwaffen haben in den letzten 10 Jahren ihren Wert zum Teil verdreifacht.
  6. Das F ist nur relevant wenn die Waffe bedürfnisfrei eingetragen werden soll (auf grün).
  7. Ein strittiges Thema. Ohne Ärger nur wenn dein SB mitspielt. Falls du es überlesen hast: du kannst ohne Problem eine rote WBK für 4mm-Waffen bekommen das Bedürfnisfrei.
  8. Es geht hier um den waffenrechtlichen Erwerb, und sonst nix. Weder um Vertragsrecht (BGB) noch um Provokation von mir. Und aus dem Vertragsrecht kannst du nun mal waffenrechtlich nichts herleiten. Das sind 2 getrennte Baustellen.
  9. Das mit dem Verstehen ist wohl gerade andersrum. Zumindest kannst du es ja nicht erklären; obwohl du den Sermaus gepostet hast.
  10. Und was hat das BGB mit Sachkunde oder dem Waffenrecht überhaupt zu tun? Ja, das gilt natürlich auch, darum geht es aber gar nicht.
  11. Auf jeden Fall will er nur provozieren.
  12. Da das Teil bedürfnisfrei ist kannst du einfach eine Rote für 4mm bekommen.
  13. WOF

    Stromausfälle

    Und deshalb müsst Ihr jetzt alle eine Wärmepumpe kaufen
  14. Was im Falle des Falles zählt ist der Bestand bei der Truppe. Die Möglichkeiten der Nachfertigung lassen sich viel zu leicht unterbinden, der Nachschub lasst sich ebenfalls gut stören.
  15. Aber nur wenn er den Besitz erwirbt. Genau das passiert ja nicht so lange die Waffen beim Büxer aufbewahrt werden. Die Erben-WBK erlaubt den Besitz zu erlangen, verpflichtet aber nicht dazu.
  16. Könnte sein daß Visier nach den verheerenden Verlustvorträgen zugemacht wird.
  17. steht so nicht im WaffG:
  18. WOF

    Stromausfälle

    Im Moment gibt es leider nicht viele Gründe welche diese Hoffnung stützen 😞 Ohne Grund wird Notfall-Vorsorge nicht betrieben.
  19. WOF

    Stromausfälle

    Im Fall eines echten Notfalls kommt es halt nicht darauf an wer zuvor im Internet recht hatte
  20. Nein, es muss nur eine gemeinsame Aufbewahrung sein. Zugriff hattenatürlich nur der Vater!
  21. Der Sohn hatte doch sein Luftgewehr in dem Tresor ... Ob der SB das akzeptiert ist aber nicht sicher.
  22. WOF

    Stromausfälle

    Du wirst hier noch zum Forenclown. Nur ernst nehmen kann man dich nicht.
  23. WOF

    Stromausfälle

    Zum einen habe ich viele Jahre in der Mineralölindustrie gearbeitet, zum anderen hast du noch nie eine Lieferung im Notfall abgerufen. Eine Anlage aufzustellen ist etwas anderes als Sie zu betreiben.
  24. WOF

    Stromausfälle

    Also Shell sagt kein Stoff, keine Lieferung. Aber du weist es besser?
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