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WOF

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  1. Kannst du so machen. Dann hast du am Ende weder Geld noch Montage. Die Strafanzeige wird umgehend eingestellt und das wars dann.
  2. Wenn man gar keine Ahnung hat kann man das so machen. Man kann sich aber mit einem Thema das einem wichtig erscheint auch auseinandersetzen und selbst über die angemessene Lösung für den eigenen Fall nachdenken. Das schließ eine Beratung ja nicht aus. Hat sich aus meiner Sicht sehr bewährt!
  3. Ja, das kenne ich. Gefordert war RG59, verlegt hat der Fachmann ein Antennenkabel. Waren aber nur 2400m 🤢 Beides hochintelligente Menschen. Vielen Dank für das Lob.
  4. Wenn ich ein solches Gerät kaufe probiere ich es auch aus. Insbesondere wenn ich weis daß ich große Motoren damit betreiben will/muss. Du hörst dich an wie Lauterbauch. 🤢
  5. Das probiert man ja aus. Wenn es nicht klappt geht das Teil halt zurück.
  6. Die Inverter aus China sterben gerne bei Überlastung. In so einem Fall würde ich bei einem Anbieter kaufen der mir die Funktionsfähigkeit im Anwendungsfall auch garantiert.
  7. Das stimmt. Ich hatte aber auch geschrieben das 3,6 kW für einen Notbetrieb mehr als ausreichend sind. Damit wird nichts überlastet.
  8. Zum Beispiel hier: https://www.solartronics.de/spannungswandler-np-12v-1500-watt-power-usb-2.1a-reiner-sinus-gold-edition-0212151ge?c=13
  9. Im Prinzip ja. Die max. Leistung von 1500W steht für ca. 10 min. zur Verfügung. Viele Geräte "mögen" den Strom aus den 12V-Spannungswandlern nicht; insbesondere wenn Elektronik verbaut ist. Von Fehlfunktion bis Beschädigung ist alles möglich 😞
  10. Das überlasse ich lieber solchen Konifähren wie dir. Obwohl: Mist, meine Firma macht so etwas ja auch. Egal, unsere Elektriker wissen was Sie tun, bleiben aber dabei normal.
  11. Man kann sich natürlich ein Notstromaggregat hinstellen um im Fall von Stromausfall eine Fritteuse zu betreiben. Muss man aber nicht
  12. ach... Klingt für mich anders - und völlig absurd.
  13. Es macht schon einen Unterschied ob man ein Krankenhaus mit Intensivstation und OP oder ein Privathaus versorgen will! Da kann man auch die Kirche im Dorf lassen. Niemand braucht wirklich 12kW oder mehr bei einem Stromausfall. Wenn Heizung, Kühltruhe und Kühlschrank laufen ist dass schon mal das wichtigste. Evtl. noch etwas Licht - was braucht man sonst noch wahnsinnig dringend? OK, Handy-Ladegerät
  14. 1. stimmt das nicht. 2. im Notfall ist mir das echt egal!
  15. Darauf muss man allerdings wirklich achten, gerade bei den China-Generatoren sterben die Inverter gerne bei Überlastung. Das ist dann meist ein Totalschaden.
  16. Im Haus hat man normalerweise keine Geräte die echten Drehstrom brauchen. Auch ein Herd braucht "nur" 3 x 230V, das Drehfeld spielt keine Rolle. Im Notfall kann man daher auch eine 230V-Phase auf alle drei Phasen im Haus legen. Ein Drehstrom-Generator ist nicht nur nicht nötig, er ist wegen der Schieflast sogar im Nachteil (wenn er das nicht kann, was wiederum recht teuer ist). Und im Notfall würde ich die starken Verbraucher nicht verwenden. Herd, Durchlauferhitzer, Waschmaschine u.ä. bleiben aus. Dann ist man mit 3,6 kW nicht so schlecht bedient.
  17. Aber dieses Gerät hast du noch nicht installiert. Also eine rein emotionala Aussage.
  18. Der TÜV ist nur relevant wenn man im DSB an Wettbewerben teilnimmt. Demnach für den TE also irrelevant. Alte Match-Pistolen sind natürlich sehr präzise, aber das Handling mit dem CO² aus Flaschen ist nicht sehr Anwenderfreundlich. Da kommen in Betracht: Aeron B96 Feinwerkbau C5, C55 Steyr LP5 Walther CP5 Diese Modelle gibt es nur noch gebraucht, so um die 500€ werden fällig. Ebenfalls in dieser Klasse aber mit handelsüblichen CO²-Patronen betrieben: Drulov DU10 Zastava GP45 Bei beiden wird direkt in der Waffe nachgeladen (kein Magazin). Das ist ein wenig fummelig, ansonsten machen die Teile viel Spass. Die DU10 kann man um 300€ finden, die GP45 ist in Deutschland extrem rar. Alle zuvor genannten Pistolen sind Selbstlader! Gute Repetierer mit CO²-Antrieb gibt es ausser der Röhm Twinmaster praktisch nicht. Auch diese gibt es nur noch gebraucht um 350€. Ganz selten findet man eine Crosman 2240 die auf Magazinbetrieb umgebaut wurde. Die sind gut aber sehr teuer (ab 400€). Wenn man bei den Presslüftern schaut gibt es etwas mehr Auswahl, aber eher teurer und häufig sehr unförmig und schwer (Beispiel Weihrauch HW 44). Das Aufpumpen mit einer Luftpumpe ist dagegen kein Problem, die kann man um 40€ bekommen, also dem Gegenwert von 100 CO²-Patronen.
  19. Auch das habe ich schon erlebt. Hat dem Betroffenen aber wenig genutzt (wohl eher geschadet)
  20. Das ist das fehlende Glied.
  21. Doch, es steht genau so in deinem Post. Mir ist der Unterschied klar, das Ergebnis ist aber das gleiche.
  22. Da bin ich nicht ganz bei dir. Die Erteilung einer Erlaubnis ist Verwaltungsrecht. Und die Ausführungen von MarkF dazu sind schlüssig. Ich glaube aber eher nicht, daß man das von einem Gericht bestätigt bekommt. Gerade Verwaltungsrichter neigen dazu das auszuurteilen was opportun ist. Hat man ja auch bei dem Magazin-Urteil des BVerwG deutlich gesehen. Genau deshalb fällt auch der oben zitierte Kommentar so aus.
  23. Das war deine Aussage. Ob die Berufung nun durch Beschluss (der in 3 Minuten fertig ist) zurückgewiesen oder durch die Nichtzulassung vereitelt wird ist im Ergebnis das selbe. Gleiche Dinge werden in verschiedenen Rechtsgebieten häufig unterschiedlich bezeichnet. Tatsache ist daß sich die Richter auch in Zivilsachen aussuchen können was Sie überprüfen und was nicht.
  24. Doch, das geht: § 522 Abs. 2 ZPO Dazu noch ohne Rechtsmittel. Und es wird auch intensiv Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht. Oft genug sind Entscheidungen ganz offensichtlich das exakte Gegenteil des Gesetzestextes. Macht in Deutschland aber nix, jedenfalls dann nicht wenn es keine weitere Instanz mehr gibt.
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