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WOF

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  1. Im Haus hat man normalerweise keine Geräte die echten Drehstrom brauchen. Auch ein Herd braucht "nur" 3 x 230V, das Drehfeld spielt keine Rolle. Im Notfall kann man daher auch eine 230V-Phase auf alle drei Phasen im Haus legen. Ein Drehstrom-Generator ist nicht nur nicht nötig, er ist wegen der Schieflast sogar im Nachteil (wenn er das nicht kann, was wiederum recht teuer ist). Und im Notfall würde ich die starken Verbraucher nicht verwenden. Herd, Durchlauferhitzer, Waschmaschine u.ä. bleiben aus. Dann ist man mit 3,6 kW nicht so schlecht bedient.
  2. Aber dieses Gerät hast du noch nicht installiert. Also eine rein emotionala Aussage.
  3. Der TÜV ist nur relevant wenn man im DSB an Wettbewerben teilnimmt. Demnach für den TE also irrelevant. Alte Match-Pistolen sind natürlich sehr präzise, aber das Handling mit dem CO² aus Flaschen ist nicht sehr Anwenderfreundlich. Da kommen in Betracht: Aeron B96 Feinwerkbau C5, C55 Steyr LP5 Walther CP5 Diese Modelle gibt es nur noch gebraucht, so um die 500€ werden fällig. Ebenfalls in dieser Klasse aber mit handelsüblichen CO²-Patronen betrieben: Drulov DU10 Zastava GP45 Bei beiden wird direkt in der Waffe nachgeladen (kein Magazin). Das ist ein wenig fummelig, ansonsten machen die Teile viel Spass. Die DU10 kann man um 300€ finden, die GP45 ist in Deutschland extrem rar. Alle zuvor genannten Pistolen sind Selbstlader! Gute Repetierer mit CO²-Antrieb gibt es ausser der Röhm Twinmaster praktisch nicht. Auch diese gibt es nur noch gebraucht um 350€. Ganz selten findet man eine Crosman 2240 die auf Magazinbetrieb umgebaut wurde. Die sind gut aber sehr teuer (ab 400€). Wenn man bei den Presslüftern schaut gibt es etwas mehr Auswahl, aber eher teurer und häufig sehr unförmig und schwer (Beispiel Weihrauch HW 44). Das Aufpumpen mit einer Luftpumpe ist dagegen kein Problem, die kann man um 40€ bekommen, also dem Gegenwert von 100 CO²-Patronen.
  4. Auch das habe ich schon erlebt. Hat dem Betroffenen aber wenig genutzt (wohl eher geschadet)
  5. Das ist das fehlende Glied.
  6. Doch, es steht genau so in deinem Post. Mir ist der Unterschied klar, das Ergebnis ist aber das gleiche.
  7. Da bin ich nicht ganz bei dir. Die Erteilung einer Erlaubnis ist Verwaltungsrecht. Und die Ausführungen von MarkF dazu sind schlüssig. Ich glaube aber eher nicht, daß man das von einem Gericht bestätigt bekommt. Gerade Verwaltungsrichter neigen dazu das auszuurteilen was opportun ist. Hat man ja auch bei dem Magazin-Urteil des BVerwG deutlich gesehen. Genau deshalb fällt auch der oben zitierte Kommentar so aus.
  8. Das war deine Aussage. Ob die Berufung nun durch Beschluss (der in 3 Minuten fertig ist) zurückgewiesen oder durch die Nichtzulassung vereitelt wird ist im Ergebnis das selbe. Gleiche Dinge werden in verschiedenen Rechtsgebieten häufig unterschiedlich bezeichnet. Tatsache ist daß sich die Richter auch in Zivilsachen aussuchen können was Sie überprüfen und was nicht.
  9. Doch, das geht: § 522 Abs. 2 ZPO Dazu noch ohne Rechtsmittel. Und es wird auch intensiv Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht. Oft genug sind Entscheidungen ganz offensichtlich das exakte Gegenteil des Gesetzestextes. Macht in Deutschland aber nix, jedenfalls dann nicht wenn es keine weitere Instanz mehr gibt.
  10. Für den Preis nehme ich es! (auch für etwas mehr...)
  11. Sammlerwaffen haben in den letzten 10 Jahren ihren Wert zum Teil verdreifacht.
  12. Das F ist nur relevant wenn die Waffe bedürfnisfrei eingetragen werden soll (auf grün).
  13. Ein strittiges Thema. Ohne Ärger nur wenn dein SB mitspielt. Falls du es überlesen hast: du kannst ohne Problem eine rote WBK für 4mm-Waffen bekommen das Bedürfnisfrei.
  14. Es geht hier um den waffenrechtlichen Erwerb, und sonst nix. Weder um Vertragsrecht (BGB) noch um Provokation von mir. Und aus dem Vertragsrecht kannst du nun mal waffenrechtlich nichts herleiten. Das sind 2 getrennte Baustellen.
  15. Das mit dem Verstehen ist wohl gerade andersrum. Zumindest kannst du es ja nicht erklären; obwohl du den Sermaus gepostet hast.
  16. Und was hat das BGB mit Sachkunde oder dem Waffenrecht überhaupt zu tun? Ja, das gilt natürlich auch, darum geht es aber gar nicht.
  17. Auf jeden Fall will er nur provozieren.
  18. Da das Teil bedürfnisfrei ist kannst du einfach eine Rote für 4mm bekommen.
  19. WOF

    Stromausfälle

    Und deshalb müsst Ihr jetzt alle eine Wärmepumpe kaufen
  20. Was im Falle des Falles zählt ist der Bestand bei der Truppe. Die Möglichkeiten der Nachfertigung lassen sich viel zu leicht unterbinden, der Nachschub lasst sich ebenfalls gut stören.
  21. Aber nur wenn er den Besitz erwirbt. Genau das passiert ja nicht so lange die Waffen beim Büxer aufbewahrt werden. Die Erben-WBK erlaubt den Besitz zu erlangen, verpflichtet aber nicht dazu.
  22. Könnte sein daß Visier nach den verheerenden Verlustvorträgen zugemacht wird.
  23. steht so nicht im WaffG:
  24. WOF

    Stromausfälle

    Im Moment gibt es leider nicht viele Gründe welche diese Hoffnung stützen 😞 Ohne Grund wird Notfall-Vorsorge nicht betrieben.
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