Zum Inhalt springen

WOF

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    9.529
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von WOF

  1. Solche SEK-Einsätze hat es schon oft genug gegeben. Da praktisch immer eine Hausdurchsuchung gleich mal mit gemacht wird findet sich auch so gut wie immer etwas womit man den Deliquenten am Haken hat - dann hat er nämlich die Kosten am Bein. Und die Herren in der schwarzen Bekleidung wissen genau wie man das macht...
  2. Der Begriff ist nicht geschützt...
  3. Das ist die Regel. Die deutsche Wikipedia wird von der SED kontrolliert.
  4. Ich habe eine solche Sonderbewilligung und die gilt für beliebig viele Schalldämpfer. Den Kantönligeist kenne ich natürlich auch. Die Fürsprache deines Kommandanten wirkt Wunder!
  5. Der Revolver ist keine "verbotene Waffe". Die Angabe "den habe ich schon länger" reicht aus um Ärger zu vermeiden.
  6. Warum sollte er die nicht haben? Ein Formular ausfüllen, 150,- Fr. zahlen und er kann so viele Schalldämpfer kaufen wie sein Konto hergibt.
  7. So schreibt die Zeitung ... Ob's stimmt können die ja nicht prüfen.
  8. Das Problem ist im vorliegenden Fall ein anderes. Die Aufbewahrung ist in der Schweiz kein Problem, auch der Besitz nicht. Und "verbotene Waffen" kann man durch eine Erlaubnis -die jeder Schweizer ohne Probleme erhält- legal besitzen. Die werden nur so bezeichnet weil die EU das so wollte.
  9. Besenschrank reicht und ist üblich.
  10. Es gibt Neues (leider sehr spät): https://german-rifle-association.de/verstoesse-gegen-das-waffg-wegen-salutwaffen/
  11. Ich habe mich gar nicht geäussert! Und das "Käseblatt" hat eine Auflage von 200 Tausend Exemplaren.
  12. Die alte Norm war "geschlossenes Behältnis". Das wurde in "verschlossenes Behältnis" geändert. Seit dem ist ein Schloß (oder Straps oder Klebeband o.ä.) erforderlich. So steht es auch in der Gesetzesbegründung.
  13. Zusammengebaut fallen Sie unter das Waffengesetz. Tatsächlich ist es nur Altmetall.
  14. Nein. Genauso wie man eine fertige Patrone nicht als Schießpulver und andere Teile betrachten kann.
  15. Die Idee eine Waffe als Ansammlung von Teilen zu betrachten war von dir. Das ist -freundlich formuliert- fernliegend.
  16. Sorry, aber mit dem Niveau hast du angefangen!
  17. Du nix deutsch? Was bedeutet Sprachverständnis? Eine Analogie gab es bei den Salutwaffen. Zusammengebaut waren Sie frei. Der Verschluß einzeln war Erlaubnispflichtig (wenn er nicht nur zur Reinigung o.ä. entnommen wurde). Genau so muss man ehemalige Teilesätze betrachten.
  18. Nein, eine Ansammlung von Teilen ist lose und nicht zusammengebaut.
  19. Ich war bei Besitzern von Wechselsystemen. Deko-Teile könnte schwierig werden.
  20. Gut, wenn jemand solche Teile besitzt hat er wohl ein Problem. Zusammengebaut könnte es was sein? Viele Optionen sehe ich nicht.
  21. Im zusammengebauten Zustand ist es kein Teilesatz.
  22. Möglich, wer die legal hat meldet Sie halt an. Es ging um Dekos. Wer hat da noch Kartons mit einzelnen Gehäusen?
  23. Wenn Lauf und Verschluß deaktiviert sind machen die ja kein Problem. Es ging hier um das Gehäuse!
  24. Wo wird denn ein Teilesatz aufgefunden? Das ist Verkaufsrhetorik - die Teile sind mit Sicherheit alle montiert. Wer wesentliche Teile rumliegen hat geht auf dünnem Eis.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.