HBM
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Komme aus Bayern, habe einen Jagdschein, bin jetzt auch "betroffen" und hätte auch gegen einen Eintrag "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" in meiner WBK geklagt. Was anderes wäre mir als Jäger und Sportschütze auch nicht übrig geblieben, da ich mir ansonsten alle Waffen noch einmal auf Sportschützenbedürfnis kaufen hätte müssen. Zustätzlich ist die Auslegung aus "Schuss auf Wild nur mit 2-Schuss-Magazin" ein "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" zu machen ja sehr "kreativ". Würdest Du akzeptieren, wenn in Deine WBK bei Deinen Pistolen (falls Du welche hast) ein Text wie z.B. "Verwendung nur mit Magazinen mit maximal 10 Schuss" eingetragen wird und der Sachbearbeiter auf Nachfrage sagt "In der / Deiner Sportordnung steht doch, dass nur 10 Schuss geladen werden dürfen, daher tragen wir das jetzt auch bei Ihrer Sportwaffe ein."? Trotzdem würde ich als Bayer darauf gerne antworten. Es geht, zumindest mir, nicht darum den Länderfinanzausglaich komplett zu "kippen", sondern darum, dass es, meiner Meinung nach, nicht sein kann, dass Länder die sparen nicht belohnt werden und das es diverse Sozialleistungen in "Nehmerländern" gibt, die in "Geberländern" nicht vorhanden sind. Wenn einige Länder sparen, dafür immer mehr zahlen und andere Länder weiter Geld ausgeben, das nicht oder nur durch die Zahlungen der "Geberländer" vorhanden ist, dann ist das System "Länderfinanzausgleich" mehr als überholungsbedürftig. -
Wie soll die Anmeldung ablaufen? Einfach hier melden oder per Mail oder ...? Wäre interessiert, allerdings ist bei meiner 30/11 im Moment nur ein 10fach-ZF drauf und auf 300 Meter ist das, zumindest für meine Augen, eher suboptimal. Muss mal schauen, welches ZF noch "rum liegt".
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es geht um "halbautomatische Waffen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als zwei Schuss aufnehmen können". Je nach "Auslegung" also sogar um Kurzwaffen, aber in jedem Fall auch um Selbstladeflinten. Du darfst ja auch nicht mit einer Selbstladflinte mit Magazinkapazität > 2 Enten jagen. -
In welchem Bundesland wohnst Du, dann gebe ich die Info weiter?
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn ich Deine Aussagen zu zumindest einem (ist jetzt nicht sehr viel, aber besser als nichts) Mitarbeiter eines "betroffenen" Bundesministeriums so lese, dann halte ich es persönlich für sehr wichtig proaktiv an die Öffentlichkeit zu gehen und weitere (wann gab es denn nennenswerte?) Liberalisierungen zu fordern und auch bei nur mäßigen Erfolgsaussichten zu klagen. Bei der, Deiner Meinung nach, vorherschenden Meinung ist "stillhalten" wohl eher nicht zielführend, zumindest ändert sich durch "nichts tun" die Meinung des anderen meistens nicht. -
Kauf war vor dem Gerichtsurteil, Zahlung (glaube ich) auch davor, dann war der Käufer 1 oder 2 Wochen nicht da und hat darum gebeten die Waffe erst danach zu versenden. In dieser Zeit das Urteil und die Info an den Verkäufer "nicht versenden". Problematisch wäre es aber geworden wenn die Waffe kurz vor dem Urteil noch versandt worden wäre und der Käufer sich die zwei Wochen Zeit lässt für die Eintragung.
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Zu dem Zeitpunkt des Verkaufs durfte der Verkäufer ja noch verkaufen und der Käufer durfte noch erwerben. Dann kam das Urteil, der Verkäufer hat verschickt (und austragen lassen) und der Käufer hat, innerhalb der 14-Tage Frist, versucht eintragen zu lassen. Leider wird/wurde nicht eingetragen und auch der Verkäufer (als Jäger, oder Sportschütze ohne Voreintrag) bekommt die Waffe jetzt nicht mehr eingetragen.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist, Deiner Meinung nach, dann "die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition)." im aktuellen §13 auch so zu verstehen, dass diese "Dynamik" auch hier gilt? Damit wäre dann ja der "Altbestand" nicht gefährdet da der §13 ja auf den Zeitpunkt des Erwerbs abstellt. -
Wobei "Verkäufer" ein Problem darstellt, wenn der Verkäufer die Waffe bereits austragen hat lassen und als Jäger dann das gleiche Problem wie Du hat. Wenn Verkäufer = Händler, dann kein Problem. Selbst bei Verkäufer = Sportschütze wäre es evtl. ein Problem wenn die Waffe bereits ausgetragen wurde, da der "Verkäufer" für den Erwerb dann wieder einen Voreintrag aufgrund eines Bedürfnisses bräuchte. PS: Oder die Beiden (Verkäufer und Käufer) schicken die Waffe (ist ja nirgends mehr eingetragen und wird im Moment auch nicht eingetragen) alle 10 Tage hin und her. ;-)
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Und ich dachte bis jetzt (von dem idiotischen Urteil mal abgesehen), dass nicht die Waffe mit mehr als 2-Schuss-Magazin verboten, sondern der Schuss auf Wild mit einer Waffe mit mehr als 2-Schuss-Magazin verboten ist. Aber da ich zwar auch aus einem "Freistaat", aber halt "Gott sei Dank" nicht aus Sachsen komme, habe ich wenigsten SB bzw. "Verantwortliche" die Gesetze, in diesem Fall das Jagdgesetz, lesen (und verstehen) können. Leider kann man das nicht von jedem deutschen Gericht behaupten.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wobei mir die Formulierung der CSU mit "Die Staatsregierung wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu initiieren, um Rechtssicherheit beim Einsatz halbautomatischer Waffen bei der Jagd im Sinn der bisherigen Verwaltungspraxis zu schaffen." besser gefällt als "Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen mit bis zu zwei Patronen auch weiterhin zur Jagd zugelassen sind. Hierzu ist unter anderem die gesetzliche Grundlage auf Landes- und Bundesebene zu schaffen." Meiner Meinung nach ist "mit Wechselmagazinen mit bis zu zwei Patronen zur Jagd" auch problematisch, je nach Auslegung. -
Ja, immer. Entweder war im Mietvertrag mit "meinem" Verein geregelt, dass wir den Schießstand zum Schießen mit Waffen mieten oder beim "offenen" Schießen habe ich mich angemeldet (manchmal mit Kontrolle ob eine WBK vorhanden ist) und heute habe ich angerufen ob noch ein Platz bzw. ein Stand zum Einschießen einer Flinte für mich da ist. Habe allerdings und da hast Du recht, nicht noch extra nachgefragt ob ich die Flinte auf dem Schießstand auch führen darf, sondern nur gefragt ob ich damit auf dem Schießstand schießen darf.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Am problematischsten sehe ich b) und c), da gerade durch eine "eindeutige" bzw. "klar umrissene" Definition alles was nicht in genau diesen Rahmen fällt eben (in diesem Fall) "nicht erlaubt" ist. Zumindest bei Verträgen wird dieses Problem durch das Einfügen des Wortes "insbesondere" vor der jeweiligen Aufzählung gelöst. Keine Ahnung ob dies in Gesetzestexten auch möglich bzw. üblich ist, aber ansonsten ist es besser keine Aufzählungen zu verwenden, sondern lieber allgemeiner zu schreiben, z.B. "Die Beschränkung auf 2-Schuss-Magazine gilt nicht für eine andere jagdliche bzw. jagdsportliche Verwendung.". Wobei ich mich eigentlich nicht einmischen wollte, aber eine (nicht vollständige) Aufzählung ist schädlicher als man denkt. Vielleicht liegt das "Crowdfunding" daran, dass bis zu Deinem Post, zumindest hier im Forum, niemand wusste, dass bereits "deutlich höhere Zusagen zur Kostenübernahme" vorliegen. Wussten bzw. wussten die zwei "Betroffenen" vor Start der Crowdfunding-Aktion von dieser Kostenübernahme? -
Nächste Zeitbombe: Zertifizierung von Jagdmunition ab 2018
HBM antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
https://www.jagdverband.de/content/halbautomatische-waffen-verb%C3%A4nde-fordern-klarstellung Der DJV fordert den Gesetzgeber auf, den bereits eingeleiteten Novellierungsprozess des Bundesjagdgesetzes auch im Hinblick auf den Tierschutz und das Waffenrecht nun zügig voranzutreiben. Dringend erforderlich sind bundeseinheitliche Regelungen zu den Themen Jägerausbildung, Jagdbüchsenmunition und Schießübungsnachweis. „Die Regierung muss ihre Bundeskompetenz jetzt ernst nehmen, wir brauchen einheitliche Mindeststandards und Klarheit für die Jagd in Deutschland“, so Dammann-Tamke. Jetzt nehmt doch endlich mal ernst, dass sich der Gesetzgeber nun darum kümmert, dass nur noch die richtige Munition verwendet wird. Was ich nicht ganz verstehe, aber evtl. bin ich auch erst zu kurz "Jungjäger" ist, warum der DJV nicht selbst einheitliche Mindeststandards für die Jägerausbildung sowie einen Schießübungsnachweis und verbindliche Regelungen zum Thema Jagdbüchsenmunition festlegt. Wenn alle Jäger für diese Regelungen sind, dann wäre das doch der perfekt USP für den DJV und noch mehr Jäger werden Mitglied. Wenn viele (alle will ich jetzt mal nicht schreiben) gegen solche Regelungen sind, dann verstehe ich nicht, warum sich der DJV dafür einsetzt denn, zumindest für mich, hat ein Verband und natürlich ich die Funktionäre des Verbandes, die Aufgabe die Interessen / Meinungen / Wünsche seiner Mitglieder zu vertreten.- 61 Antworten
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Vielleicht ist das der Grund, warum dieser Richter nicht mit diesem Fall/diesen Fällen betraut wurde. Keine Ahnung wie die Zuordnung der Fälle von statten geht, aber welches Gericht/welcher Senat hätte denn sonst entscheiden sollen? Jeder Richter ist doch "irgendwie" durch private Umstände "befangen" und wenn es nur seine sportliche Aktivität, seine privaten Interessen oder auch der Umgang mit Freunden ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Sorry, aber den Beitrag verstehe ich nicht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Immerhin "bricht" bzw. ersetzt oder ergänzt Landesjagdgesetz das Bundesjagdgesetz, daher kann/könnte die CSU schon was in diesem Fall machen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich kann die CDU ja gar nicht wählen. Diese Partei gibt es bei mir nicht. ;-) -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und was das ganze noch schwieriger macht ist, dass es, zumindest für mich, auch noch ein Leben neben den "Waffen" bzw. der Jagd oder dem Schießsport gibt. -
Einen "klassischeren" bzw. einfacher nachzuweisenden Schaden als eine erfolgte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es ja fast nicht.
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
HBM antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Kennst Du die im jeweiligen Bundesland "für Polizeibeamte gletenden gesetzlichen Vorschriften"? Wenn nein wäre ich mit "Da steht nichts von nur im Dienst." vorsichtig, zumindest als "Betroffener". Wenn es Dich allerdings, so wie mich auch, nur indirekt betrifft, dann macht die Behauptung auch nichts. Analog dazu behaupte ich jetzt mal, da steht indirekt sehr wohl "nur im Dienst erlaubt", zumindest wenn dies z.B. per Erlass so geregelt wurde. -
Bekommt den Schadenersatz dann der Arbeitgeber?
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
HBM antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Wenn wir, die Firma in der ich arbeite, einen säumigen Schuldner suchen und Hinweise haben wo er hin gezogen ist, dann machen wir eine Anfrage bei der Meldebehörde mit Namen und evtl. weiteren bekannten Daten (z.B. Geburtsdatum). In einem solchen Fall bekommen wir, zumindest ist mir das nicht bekannt, keine Infos über den Waffenbesitzstatus. ;-) -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Warum sollte Dich jemand "verteufeln"? Zumindest mich stört nur, wenn ein Thema "aufgemacht" wird, aber keine Fakten - in diesem Fall das Urteil - veröffentlicht werden. Wenn Du zumindest erklären würdest, warum Du das Urteil hier nicht veröffentlichen möchtest, sondern stattdessen darüber diskutierst wer nicht hilft / geholfen hat, dann würde das evtl. "einiges geraderücken", aber so warte ich immer noch darauf, dass ich mir die Fakten durchlesen kann um dann selbst entscheiden zu können wen ich "verteufle". -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Warum regst Du Dich denn auf? Entweder er ist ein Wichtigtuer und das Urteil gibt es (in dieser Form) nicht, dann ist (hoffentlich) alles gut oder er ist ein Wichtigtuer und das Urteil stellt ein Problem dar. Wenn es das Urteil (in der diskutierten Form) nicht gibt, dann ist der Typ doch völlig unwichtig und egal. Lass uns warten bis was veröffentlicht wird, alles andere ist wie "Schalldämpfer für Jäger wird es nie geben! Ich weis es, weil ich jemanden kenne der richtig wichtig ist.". PS: Beiträge mit dem Tenor "Ich weis was, aber ich darfs nicht genau sagen." sind doch immer wieder interessant.