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HBM

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  1. HBM

    Schießbuch-Vorlage

    Das tun die Verbände ja sobald ein Schütze die Info "Mein Sachbearbeiter akzeptiert die Verbandsbescheinigung nicht und verlangt mein Schießbuch." meldet. Was sollen die Verbände denn sonst tun? Wenn sich ein Sachbearbeiter nicht an die Gesetzte hält und mehr verlangt, dann kann man (bzw. der Verband) reagieren, vorher eher schwierig.
  2. HBM

    Schießbuch-Vorlage

    Verstehe ich das jetzt richtig: Du hast ein Problem, dass die Verbände zu viel zu entscheiden haben und dann sorgst Du dafür (durch die Vorlage Deiner Schießnachweise beim Sachbearbeiter), dass die Entscheidung ob "regelmäßig geschossen wurde" nicht mehr der Verband, sondern der Sachbearbeiter trifft? Du legst die Entscheidung also lieber in die Hand der Sachbearbeiter als in die Hand der Verbände. Und wenn der Sachbearbeiter dann irgendwann sagt, die Unterschriften reichen mir nicht, brauche ab sofort stichhaltige Beweise, dass wirklich geschossen wurde, dann ist das zwar auch nicht durch das WaffG gedeckt, aber so ein Foto mit aktueller Zeitung auf dem Stand mit Waffe in der Hand ist ja nicht so aufwendig. Oder hab ich jetzt was falsch verstanden und Du möchtest die Entscheidungen wieder in die Hand der Vereine (weg vom Verband) legen. Darüber könnte man durchaus diskutieren, aber Dein Vorschlag gefällt mir gar nicht und das obwohl ich bis zur DM schieße und meine Schießtermine pro Jahr gut dreistellig sind.
  3. Bei den Abzügen im "Angebot" funktioniert der Gutschein, zumindest bei mir.
  4. Stimmt, hab ich so überlesen. Die 2 Wochen sind sicherlich o.K., auch wenn es bei manchen Landratsämter auch gleich geht, vor allem wenn der letzte Erwerb noch nicht länger als ein halbes Jahr her ist.
  5. Nein, ist nicht rechtes, wenn der Landkreis Gesetze auslegt, wie er will, allerdings kenne ich kein Gesetz in dem steht, dass Du ins Landratsamt laufen kannst und dann innerhalb von Minuten eine Waffe eingetragen bekommst. Auf "meinem" Landratsamt ist es üblich, dass die Waffe gleich eingetragen wird, man geht zur Zahlstelle und zahlt und kommt mit der Gebührenmarke wieder zum SB. Dann bekommt man die WBK mit dem Eintrag. Wenn "mein" SB aber z.B. Urlaub hat, dann geb ich die Unterlagen ab und dann dauert es, bei 14-Tage-Urlaub und ich komme am ersten Urlaubstag, auch mal 3 Wochen. Ist mir aber egal, da ich ja nur verpflichtet bin den Erwerb zu melden, daher kein Problem, weder für den SB noch für mich. Geschossen wird mit der Waffe natürlich trotzdem.
  6. Ist mir schon klar, wollte nur klarstellen, dass, zumindest für mich, Frankonia im jagdlichen Bereich wirklich o.K. (von Munition mal abgesehen) ist, aber sportlich (o.K., da geht es halt eher um Munition, Waffentuning bzw. ausprobieren von Waffen) nicht passt. Leider kann ich über "früher" nichts sagen, da ich noch nicht so lange dabei bin.
  7. Keine Ahnung ob Du da was brauchst, meine Nachfrage war nicht aufgrund Deines Bedarfes sondern aufgrund Deiner Aussage bzgl. "reichlich Alternativen für Jagdkleidung": Mindestens 1 Stunde länger Fahrzeit, wobei ich natürlich auch z.B. zum Jakele fahre und auch Ulm (dann allerdings aufgrund 300 Meter) kenne ich ganz gut. Für den "schnellen" Einkauf vor dem Wochenende bietet sich Aschheim halt an, daher meine Frage ob es noch andere Händler mit größerer Auswahl gibt. Als Sportschütze hält sich die Begeisterung bei Frankonia in Grenzen (höflich formuliert), als Jäger im Bereich Kleidung aber o.K..
  8. Wo, in München bzw. Umgebung, ist vor allem die Auswahl an Jagdkleidung größer?
  9. Könntet Ihr das Thema "beispiellosen Service" bitte noch etwas konkretisieren? Und, vor allem für meine PPQ, würde mich interessieren, wie sich das Abzugsverhalten durch den Apex-Trigger ändert bzw. ob der "beispiellose Service" die Möglichkeit bietet den Abzug zu testen. Im Moment kann ich mir nur schwer ein "regelmäßigeres und präziseres Abzugsverhalten" (zu meiner PPQ), vor allem unter Beibehaltung der Sicherheit, vorstellen.
  10. Ja, mindestens. Irgendwann nervt es, wenn man nach dem Wechsel jedes Mal das ZF neu einschießen muss. Auf meinen Selbstladern sind, bis auf die, die ich für Präzisionswettbewerbe nutze, unterschiedliche 1-8er ZFs (Minox, Bushnell, March, etc.) drauf. Auf den jagdlichen Repetierern, je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Zeiss-ZFs (1,1-4x24 oder 3-12x56) und auf den sportlich genutzten habe ich Leupolds bzw. Schmidt & Bender und eben auf den ARs, wenn nicht ZF, dann EOTech oder Aimpoint Comp C3 bzw. C4. Auf den Flinten eigentlich nur C3s oder C4s bzw. auf einer meiner erfolgreichsten 870 ein "Irgendwas-Billigteil" (gemeinsam gebraucht gekauft) und nach den ersten Erfolgen damit wollte ich, abergläubisch wie ich bin ;-), die Optik nicht mehr tauschen. Das alles "braucht" es natürlich nicht, aber es macht so einfach mehr Spaß. PS: Was noch fehlt ist irgendwas-50x60 oder irgendwas-60x60 (vielleicht auch nur 12-42 und/oder "nur" x56) und 2018 muss ich mich mal (meine Augen werden immer schlechter) um das Thema "offene Visierung" kümmern. ;-)
  11. Ist an mich verkauft, schon bezahlt und auch schon verschickt. Kommt morgen bei mir an.
  12. Eigentlich nicht, außer ich hab auch was verpasst ;-), aber lies Dir mal die Beiträge von 2011-Jack (im Forum) durch. Ist immer wieder lustig, man kann zwar nichts daraus lernen, aber spaßig sind die Beiträge eigentlich immer, wenn auch manchmal sinnfrei oder nervig (wenns den eigenen Thread, wie hier, betrifft).
  13. HBM

    Offener Padawanplatz

    Schneider CPC6128 mit 2x 3" Diskettenlaufwerk ;-) Das waren noch Zeiten.
  14. Glaub mir, ich auch, wenn ich Deine Beiträge so lese. ;-)
  15. Was ich nicht verstehe ist, dass selbst eine SZ nicht mehr zwischen Kommentar, Bericht, Artikel unterscheidet und mit Wörtern wie "fragwürdige Verbindung", "Typen wie" (selbst über Täter berichtet man nicht mit der Beschreibung "Typen wie" und schon gar nicht, wenn es sich nur um das Vertreten einer Meinung handelt) und auch Wörter wie "Knarre" gehören von mir aus in einen Kommentar, aber nicht in einen Bericht. Wenn man den Absatz: "Die Frauen-Country-Band aus Dallas beging im März 2003 fast künstlerischen Selbstmord. Bei einem Konzert kritisierten sie den damaligen Präsidenten George W. Bush für den Irak-Krieg. Die Entrüstung bei den Fans und in der Musikindustrie war enorm. Die Musik der Dixie Chicks wurde in vielen Radiostationen nicht mehr gespielt. Fans wollten keine Platten mehr kaufen und nicht mehr zu ihren Konzerten gehen." liest, dann ist das vielleicht in einem Kommentar noch tolerabel, wenn auch schlechter Journalismus, wenn das eigentliche Thema (hier die "NRA-Verbindung zur Country-Szene") mit Problemen durch politische Äußerungen von Country-Musikern "untermalt" wird. In einem Bericht hat dieser Absatz, da er überhaupt nichts mit der NRA zu tun hat, einfach nichts zu suchen. Aussagen wie: "Doch genau das wird laut Professor Cusic wohl nicht passieren. Beim nächsten Massaker würden die Country-Musiker wieder einfach nur ihre "Gedanken und Gebete" anbieten, wie es nach solchen tödlichen Attacken in den USA bereits zur Routine geworden ist. "Wahrscheinlicher ist, dass sie dem Todesschützen geistige Verwirrung unterstellen, als dass sie den Waffen die Schuld geben", resümiert er." gehören in einen Bericht, allerdings fehlt die Ausgewogenheit (wie gesagt in einem Kommentar ist eine klare Position ohne wenn und aber kein Problem, bzw. sogar gewünscht, aber nicht in einem Bericht). Wenn nach diesem Zitat ein anderer Experte zitiert wird, der darlegt, dass nicht die Waffen die Schuld an einem Massaker haben, sondern der Mensch, der die Waffe benutzt das Problem darstellt, dann wären auch die ersten Zitate o.k.. So einseitig wie hier ist es einfach nur sehr schlechter Journalismus, allerdings ist das nicht auf das Thema Waffen beschränkt. In immer mehr Artikeln oder Berichten (egal welcher Zeitung, vom WEB ganz zu schweigen) kommt viel zu viel eigene Meinung des Verfassers mit rein. Ist halt auch schwieriger einen neutralen Artikel zu schreiben und dann noch einen "knackigen" Kommentar oder noch besser eine Glosse dazu mit Bild und der eigenen Meinung. Wenn das sauber getrennt ist, dann lese ich sogar Kommentare die so gar nicht meiner Meinung entsprechen sehr gern, oft sogar lieber als die, die eh nur das wiedergeben, was ich selbst denke. Eine gut geschriebene Glosse mit überzeichnetem Inhalt in einer "Schreibe" die Lust auf mehr macht wird aber immer seltener, leider.
  16. An Deinen Zitaten ist nichts falsch, aber Du zitierst immer Regelungen für Führen auf/in "fremden/m Besitz". zu 1. Wenn Du in meiner Wohnung eine Waffe (egal ob Deine oder meine) in die Hand nimmst bzw. holsterst, dann führst Du diese Waffe mit meiner Zustimmung. Wenn ich das gleiche mache, dann führe ich nicht, da ja meine Wohnung (Geschäftsraum, etc.). zu 3. den Teilnehmern an, in diesem Fall meistens Biathlon-Veranstaltungen, gehört im Normalfall nicht der Grund und Boden auf dem der Sportwettkampf statt findet, daher wird dort von den Teilnehmern geführt. Auch hier nicht auf eigenem befriedeten Besitztum. zu 6. hier geht es darum, dass man z.B. einen Verschluss und oder KW-Lauf, etc. mitnehmen darf und auch hier geht es um "außerhalb der Wohnung" und nicht um "in meiner Wohnung". Deine Schlussfolgerung "man führt in der eigenen Wohnung" ist falsch.
  17. Würde das Glas incl. Montage gerne kaufen. Danke und Gruß HBM
  18. und statt "und" ein "oder" zwischen die drei Kriterien * Klugscheißmodus aus * ;-)
  19. Und spätestens bei der letzten Instanz brauchen die Richter noch nicht mal ein Begründung für eine Ablehung, aber mit ist eigentlich alles gesagt.
  20. Bei Herz-OPs und bei Dachdeckern entscheidet im Zweifel ein Richter darüber ob etwas falsch gelaufen ist und nimmt den Arzt oder den Dachdecker (bzw. das dazugehörige Unternehmen / den Unternehmer) in Verantwortung bzw. bezahlt den Schaden. Der Arzt oder Dachdecker, der mehrmals "Probleme" mit schlechter Arbeit macht hat bald keinen Job mehr. Wie ist das bei Richtern, die eher wie Klemptner als wie Richter auftreten?
  21. Der Langwaffenteil ist nicht "liberaler" sondern er präzisiert die Infos im Allgemeinen Teil. Allgemeiner Teil: Bei Selbstlade-Langwaffen dürfen nur Magazine mit einer höchstzulässigen Kapazität von 10 Patronen verwendet werden. Der BDS-Gesamtvorstand kann die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen, die in ihren äußeren Abmessungen deutlich größer als „echte“ 10–Schuss–Magazine sind, beschränken. Waffen mit Gurtzuführung und Waffen, die ursprünglich mit Gurtzuführung konzipiert wurden, sind nicht zugelassen. -> bedeutet: Der BDS-Gesamtvorstand kann beschränken. (also keine Beschränkung an sich, sondern nur die Öffnung für den Gesamtvorstand eine Beschränkung über das gesetzliche Maß hinaus einzuführen) -> bedeutet: Wafen mit Gurtzuführung nicht erlaubt, auch nicht begrenzt auf 10. Langwaffenteil: Bei halbautomatischen Langwaffen dürfen nur Magazine verwendet werden, die mit höchstens 10 Patronen geladen werden können (siehe A11.01). -> bedeutet: max. 10 Patronen Fassungsvermögen, aber keine Beschränkung auf die "Ausgangsgröße" (vor der Begrenzung) der Magazine (wiederspricht dem Allgemeinen Teil nicht, der BDS-Gesamtvorstand beschränkt halt nicht über die gesetzliche Regelung hinaus - was auch sehr vernüftig ist - meine Meinung ;-) ) Also alles klar und nur "ergänzend" aber nicht unterschiedlich bzw. gegensätzlich geregelt.
  22. Na ja, ich hab viel Respekt vor den Aufsichten, egal ob im BDS oder in einem anderen Verband. Weis auch aus eigener Erfahrung, dass man normalerweise neben dem Stress während des Wettkampfes dann auch noch als letzter (nach dem Aufräumen) vom Stand geht. Trotzdem ist es, zumindest rechtlich, ziemlich egal, was eine oder mehrere Aufsichten "gerne sehen" oder nicht. Evtl. meinte die Aufsicht auch nur, dass die Kontrolle auf die korrekte Begrenzung noch zusätzlich Arbeit macht und man daher die Begrenzung "nicht gerne sieht". PS: Habe ich schon erwähnt, dass echt viele Vorschriften im Waffenrecht ziemlich sinnbefreit sind?
  23. Oder man beantragt den KWS ohne Angabe von irgendeinem "Bedürfnis/Grund" und wenn der/die SB einen Grund haben wollen, dann reicht ein "weil ich eine/meine SRS" führen möchte. Genau für diesen Grund ist der KWS schließlich eingeführt worden.
  24. Bei Einsteckläufen und Fangschussgeber wahrscheinlich aufgrund der Tatsache, dass hier keine Eintragung in eine WBK erforderlich/gefordert ist/wird.
  25. Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass die Formulierung im WaffG mit "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden." eindeutig ist und da kann man eben innerhalb von sechs Monaten "in der Regel" nur maximal zwei Schusswaffen erwerben, aber wenn ich Deine Auslegung richtig verstanden habe, dann würden vier Waffen innerhalb von zwei Tagen wie folgt gehen: 01.01.2018 Erste Waffe überhaupt - ab jetzt läuft, nach Deiner Rechnung die Halbjahresfrist an. und jetzt zitiere ich nur noch, da schon jemand anderes geantwortet hat ;-)
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