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HBM

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  1. Verstehe was Du meinst. Mir ging es darum, dass für mich (die Meinung musst Du ja nicht teilen) die EU-Kommission nicht demokratisch zu stande gekommen ist bzw. zumindest nicht "direkt basisdemokratisch", was ich als "schlecht" empfinde.
  2. Da würde ich schon von "besser" oder "schlechter" sprechen. Vor allem in der EU ist nicht alles "Demokratie" wo Demokratie drauf steht. Wenn ich mir https://ec.europa.eu/commission/priorities/democratic-change_de durchlese und dann berücksichtige wie die EU-Kommission zu stande kommt, dann sind Wahlmänner irgendwie "besser" bzw. demokratischer.
  3. Vielleicht geht es auch darum, dass der "gemeine Reichsbürger" im Gegensatz zum "gemeinen Linksextremisten" nicht vorbestraft ist und daher zumindest die potentielle Möglichkeit (wenn auch mit sehr viel Aufwand) hat eine legale Waffe zu erwerben.
  4. In der Vorschrift an die sich die Behörde zu halten hat steht halt "durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins..." und nicht "durch eine geeignete Bescheinigung des Vereins", daher verstehe ich Deinen Einwand nicht. Es reicht, wenn der Verein die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband bestätigt. Mehr verlangen evtl. manche Sachbearbeiter, aber ich möchte auch manchmal Dinge, die ich dann nicht bekomme. ;-) Im Zweifel entscheidet ein Gericht (nachdem der Verband oder bei uns der Vereinsvorstand, der sich dann um sowas kümmert) dem Sachbearbeiter klar gemacht hat, was in der für den Sachbearbeiter bindenden Vorschrift steht.
  5. Ich meine genau "Deine" Stelle: Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten Jagdschein unterstellt werden. Und der Satz zeigt, dass die Behörde alles akzeptieren muss, dass geeignet ist nachzuweisen, dass für den Schützen eine "fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband" noch besteht. Da wären also - Bescheinigung des Vereins (da braucht es noch nicht mal den Verband) - Vorlage des Schießbuches (würde ich nicht empfehlen, da je nach Sachbearbeiter entsteht dann eine Diskussion) - Urkunde/n von Verbands- oder Vereinswettkämpfen etc. Vor allem der letzte Satz "Bei Jägern reicht der Jagdschein." sollte jedem Sachbearbeiter zeigen, dass eine Vereinsbestätigung für Sportschützen auch reicht, selbst wenn er die vorherigen Sätze nicht versteht. ;-)
  6. Wenn eine Aufsicht 6 Schützen beaufsichtigt, dann hat jeder dieser Schützen die Gewalt über die Waffe, was aber auf einem Schießstand kein Problem ist, da dort eine Ausnahmeregel gilt. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html und dort 5..
  7. Was bekomme ich dafür bzw. um was wetten wir? Bin ja nicht Dein Sekretär. ;-)
  8. Auf dem Schießstand dürfte dann niemand schießen, der keine WBK hat. Wäre irgendwie blöd. ;-) Und zusätzlich gibts noch ein paar Ausnahmen, z.B. zum Transport (nur die wenigsten Speditionsmitarbeiter haben eine WBK und die Eltern von minderjährigen Leistungsschützen transportieren auch oft, etc.).
  9. Stimmt, wobei der Sachbearbeiter in dem Fall meiner Kollegin gemeint hat Ihm reicht eine Urkunde aber natürlich kann man auch ein Bestätigung des Verbandes (in dem Fall BDS bzw. BBS) bringen. Da die Kollegen die Urkunde dabei hatte, hat sich das Thema nach Vorzeigen der Urkunde erledigt. War halt einfacher. Nein, das entscheidet die gesetzliche Formulierung und da wird von "oder" gesprochen, also hat der Betroffene die freie Auswahl. ;-)
  10. Wenn ein kommerzieller Vermieter (oder auch ein Verein) hier anderer "Hausregeln" aufstellt, dann darf er das und je nach baulicher Konstruktion des Standes (z.B. mehrere Stände auf einem offenen Gelände) mag das auch Sinn machen wenn man den Entleiher nicht kennt. Bei uns wird z.B. der Ausweis an den Platz der Leihwaffe gelegt damit man immer den Überblick hat, wer gerade welche Waffe ausgeliehen hat. Aber auch das ist nicht gesetzlich verpflichtend, sondern halt von uns so organisiert bzw. vorgegeben.
  11. Wenn neue Schützen noch keine WBK haben aber bereits die Aufsichtsschulung erfolgreich durchlaufen haben, dann dürfen die auch schon alleine (ohne Aufsicht) mit z.B. Vereinswaffen (oder auch meinen Waffen) schießen.
  12. Bei einer Kollegin reichte, bei einer Pause aufgrund von Schwangerschaft und dann viel um die Ohren aufgrund Kleinkind und Teilzeitarbeit, eine Urkunde pro Jahr aus einem Wettkampf. Die Teilnahme an ein paar Wettkämpfen pro Jahr war der Kollegen schon deshalb wichtig um diverse Leute mal wieder zu sehen (wollte jetzt glatt "treffen" schreiben).
  13. Verstehe, was Du meinst. Wenn der Staat über Transaktionen bzgl. Waffen informiert werden möchte und dies per Gesetz den Banken vorschreibt, dann ist eine Rückfrage des Banker beim Kunden mit "Haben Sie wirklich Geld für Waffen überwiesen, dann muss ich das melden?" irgendwie idiotisch. Die Legitimation für den Anruf ist die Angabe bei der Kontoeröffnung über den Weg "telefonisch" für Rückfragen.
  14. Da hilft dann sogar die EU-DSGVO weiter, zumindest wenn Du die Nutzung der personenbezogenen Daten für den Anruf meinst. Normalerweise gibst Du bei der Kontoeröffnung an auf welchen Wegen Du kontaktiert werden möchtest, also Einwilligung zur Nutzung der personenbezogenen Daten (Telefonnummer). Wenn Dir dann ein Mitarbeiter der Bank Deine personenbezogenen Daten (also z.B. "Herr XYZ, Sie haben eine Überweisung mit dem Betreff Waffenkauf in Auftrag gegeben") nennt, dann ist das auf keinen Fall ein Verstoß gegen den Datenschutz, oder auf was möchtest Du hinaus?
  15. Ja, passt, da durch ein Gesetz gedeckt bzw. vorgeschrieben. Ist zwar eine idiotische Vorgabe, aber da gibts noch vieles in diversen Gesetzen was mindestens so idiotisch ist.
  16. Man lernt nie aus. Die Liste mit Mord Drogen Waffen Terror Überfälle Einbrüche ist zwar sicherlich nicht abschließend, aber es ist schon interessant, dass das eine Überweisung für "Waffen" mit "Mord" oder "Terror" gleichgesetzt wird. Sollte meine Bank mich mal dazu kontaktieren werde ich vorschlagen das Wort "Leih-LKW" in die Liste mit aufzunehmen, man (bzw. die Bank und das BKA) sollte ja mit der Zeit gehen.
  17. Danke, wenn ich mir AWaffV § 9 (1) 3 durchlese, dann muss ich Dir recht geben.
  18. "Jedermannschießen" mit "Anscheinswaffen" (ich vereinfache mit dem Begriff jetzt mal) ist verboten - wo steht das? Meiner Meinung nach ist doch nur die Verwendung im Sport verboten. Und verwechselst Du jetzt nicht die Möglichkeit ohne ärztliches Zeugnis eine GK-Pistole zu erwerben mit Schießen auf dem Stand? Ab 18 Jahren darf man in Deutschland doch GK schießen.
  19. Wo Du dich immer rumtreibst. ;-)
  20. Bin jetzt noch nie "untergetaucht" bzw. habe bzgl. Fahndung, etc. keinerlei Erfahrung, aber kann die Polizei wirklich jemanden zur Fahndung (incl. Öffentliche Fahndung mit Foto) ausschreiben gegen den noch kein Haftbefehl ausgestellt ist? Wenn die Polizei mit mir sprechen möchte, dann muss ich doch dort nicht erscheinen sondern nur wenn ein Richter oder Staatsanwalt "darum bittet". Aber aufgrund einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft wird doch nicht mit Großaufgebot nach dem Vorgeladenen gesucht oder welche andere Grundlage gibt es für eine solchen Aufwand?
  21. Dem würde ich die Waffe bei der Waffenkontrolle wegen "grobem Unfug und historischer Missachtung" zum Rückbau einziehen. ;-)
  22. Bei einer Parabellum in 7,65 Para gibts die Diskussion nicht ;-) https://de.wikipedia.org/wiki/Parabellumpistole_(Schweiz)#/media/File:Luger_Mod_1900.JPG
  23. Vor allem das Korn bei Original A1 liegt mir z.B. gar nicht. Da ist eine neuere Visierung, vor allem ein besseres Korn schon sehr hilfreich, aber eben nicht mehr "Original".
  24. Einige R1 haben auch einen Triggerstop.
  25. Die 1911-A1 von denen ich weis, dass niemand den Abzug "optimiert" hat, haben ca. 3,3 kg Abzugsgewicht. Wenn jetzt ein "Original-Nachbau" mit 2 kg Abzugsgewicht vorgelegt wird, dann wäre das zumindest ein Ansatz, aber so lang wir den "Ablehungsgrund" nicht kennen gibts halt viele Möglichkeiten. In einem Test zur R1 von Remington steht z.B. "Kimme und Korn lassen sich in einem Schwalbenschwanz seitlich verschieben. Beide fallen erfreulicherweise dominanter aus als bei einer Colt 1911 in Militärversion, was das Visierbild deutlich verbessert.". Die Visierung ist auf der Original A1 auch wirklich gewöhnungsbedürftig, daher wäre das ein "Vorteil" der R1.
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