

thomas.h
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"mehr als genug" Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber wenn du so etwas schreibst, wahrscheinlich in irgendeinem Ballungszentrum in Deutschland, Berlin, München, Frankfurt etc. Bei mir werden nach der Google-Eingabe nach "Waffensachkundeprüfung + Postleitzahl" überhaupt keine Kurse angezeigt. Und wenn ich mal die Postleitzahl der nächsten größeren Städte (ca. 30.000 Einwohner in 30-40 km Entfernung) eingebe, bekomme ich nur ein einziges Ergebnis, allerdings noch nicht mal irgendwelche aktuelle Termine. Aber die Kosten sind da schon mal mit 250 € für Sportschützen angegeben (für Gewerbe 490 €)
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Meinst du evtl. so eine? https://www.co2air.de/thread/81828-pistole-9mm-jubiläumsmodell-gaspistole-colt-government-1911-100-jahre-sonderedit/
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich glaube, diese Aussage stammt von Seehofer -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
thomas.h antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Hier geht es aber nicht um Waffenschränke, sondern um Wertschutzschränke und die Versicherung des Inhaltes. Hat jetzt mit den gesetzlichen Vorgaben der Waffenaufbewahrung erstmal nichts zu tun. Der Hersteller sagt hier zwar, daß ohne die Verankerung die Sicherheitsstufe reduziert werden kann: Aber gilt das dann nur für die Versicherung und die Versicherungssumme oder auch für die Einstufung als zulässigen Waffenschrank nach dem WaffG? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nicht nur bei den Langwaffen. Auch Vorderladerrevolver und mehrschüssige Vorderladerpistolen waren frei verkäuflich, nicht zu vergessen auch alle Kurzwaffen mit max. 7,5 Joule in Kalibern 4 und 6mm. Munitionserwerb und -besitz waren überhaupt nicht reglementiert. Und nur der reine Besitz von Waffen war auch nicht strafbar, also z.B. Opas Gewehr oder Pistole aus dem Krieg war legal. Nichts war registriert, niemand, auch keine Behörde oder der Staat wußte, ob oder wer wie viele Waffen hatte. Der Jagdschein berechtigte zum unbegrenztem Erweb von Kurzwaffen und galt gleichzeitig auch als Waffenschein. Die Flinte oder das Flobertgewehr hing geladen bei jedem Bauern am Türstock im Stall, um die Ratten zu dezimieren, da war nichts in Panzerschränken eingeschlossen. Aber ich komme ins Schwärmen, diese Zeiten kommen leider nie wieder, obwohl damals mit den Waffen weniger passiert ist als heute. Irgendwie waren die Menschen früher scheinbar vernüftiger. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
thomas.h antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich gehe mal stark davon aus, daß du entweder überhaupt keine Waffen besitzt, oder, falls doch, du in einem Betonbunker aus dem II-Wk wohnst. Nach deiner Interpretation hier könnte sonst überhaupt niemand in Deutschland legal Waffen besitzen, weil er diese niemals gesetzeskonform aufbewahren könnte. Schräg gegenüber von mir ist eine ehemahlige Bank (Sparkasse), die haben im Keller einen Tresorraum, aber selbst wenn ich dieses Gebäude kaufen würde, ware es ja für eine Waffenaufbewahrung nicht sicher genug, schließlich ist der Tresorraum nicht als Klasse 0 oder 1 zertifiziert. Noch nicht mal meine Tresorschlüssel dürfte ich da aufbewahren. Ansonsten: Du lebst in deiner Welt, ich in meiner: -
Weder bei meinen beiden B-Schränken noch bei meinem 1er-Schrank ist da irgendwo ein Siegel, das ich entfernen müßte, um die Deckplatte des Riegelwerks zu entfernen. Und wenn schon, dann wäre mir das auch egal, schließlich ist der Schrank mein Eigentum und ich kann damit machen, was ich will. Die Deckplatten sind bei meinen Schränken einfach nur aufgeschraubt und zusätzlich mit einem einfachen Schwenkriegelschloß gesichert, Schlüssel war beim Kauf mit dabei. Als gelernter Schlosser, und auch weil ich weiß, wie so ein Riegelwerk aufgebaut ist und wie es funktioniert, würde ich da einfach erstmal nachschauen. Wahrscheinlich hat sich da an einem Verriegelungsbolzen nur eine Mutter gelöst, oder ein Sicherungsring/Sicherungsscheibe hat sich verabschiedet. Zu 99% eine Reparatur, die nur Minuten dauert und/oder nur Cent-Beträge für Ersatzteile kostet. Alternativ kann man sich natürlich auch gleich einen neuen Schrank kaufen, wenn man zuviel Geld übrig hat.
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
thomas.h antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die Chance, daß jemanden ein 200 oder 500kg-Waffenschrank aus einer Wohnung entwendet wird, ist wahrscheinlich geringer als ein 6-er im Lotto. Wie oft ist das denn schon passiert oder worüber reden wir dann hier eigentlich? Und genau deshalb würde mich so ein so unwahrscheinliches Szenario in der Praxis auch nicht wirklich interessieren. Auch mein Kühlschrank läuft über Nacht, obwohl er vielleicht irgend wann mal einen Brand auslösen könnte, oder das Ladegerät meines Telefons. Und wenn ich solchen Bullshit lese: " Wer in einem Holzhaus wohnt, muß halt auf Waffenbesitz verzichten oder einen Betonbunker bauen." Ich kann mich nicht vor allen Unwiedrigkeiten im Leben 100%-ig schützen! Abgesehen davon habe ich einen behördlich abgenommenen Waffenraum mit 60cm-Vollziegel-Mauerwerk. Und falls es doch jemand wirklich darauf anlegt, ist er mit einem Bagger oder Radlader auch in höchstens einer Minute durch die Wand. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
thomas.h antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Was lernen wir aus der ganzen Diskussion: Wer nicht zufällig ein Bankgebäude mit Tresorraum im Keller gekauft hat oder einen Banktresor mit mindestens 1 Tonne Gewicht im Wohnzimmer oder Keller stehen hat oder in einem Betonhaus wohnt, wo er Dübel mit 50 kN Abreißkraft in die Wände einsetzen kann, ist für den Besitz von Waffen völlig ungeeignet, weil er diese nicht 100%ig gegen fremden Zugriff aufbewahren kann und sollte sich ein anderes Hobby suchen. Und selbst dann, wenn alle oben genannten Vorgaben erfüllt wären, könnte ja dennoch etwas abhanden kommen, selbst Banktresore wurden ja schon geknackt. Fazit: Gesetzeskonformer privater Waffenbesitz ist nach hiesiger Expertenmeinungen in Germanistan nicht möglich. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
thomas.h antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Mit Verlaub: Du redest Blödsinn! Es ist jetzt hier schon mehrfach darauf hingewiesen worden, daß sich die 50kN auf die Stabilität der Befestigungsbohrungen des Schrankes beziehen und nicht auf die Ausrißfestigkeit der Verbindung im Mauerwerk/Wand/Boden. Inzwischen sollte das doch auch der Letzte hier begriffen haben. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die Behörde verlangt das nicht, weil ja die Behörde in ihrem Schreiben so einen Fall (mehr als ein vorhandener Waffenschrank) gar nicht vorgesehen hat. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich weiß nicht, was an dem Text mißverständlich sein soll? Steht doch da ganz klar: Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloß .... - zur Aufbewahrung des Schlüssels oder Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloß .... - zur Aufbewahrung der Schußwaffen und Munition Also entweder man will seinen alten Schlüsselschrank behalten und die Waffen weiterhin darin lagern - dann einen zusätzlichen Schlüsseltresor kaufen. Oder man will nur einen Schrank, dann aber halt den alten Schlüsselschrank nicht mehr nutzen und alle Waffen in den neuen mit biometrischem- oder Zahlenschloß. Schließlich geht die Behörde davon aus, daß niemand mehr als einen Waffenschrank besitzt, in dem Text wird ja nur vom Besitz eines Waffenschranks oder der bereits vorhandene Waffenschrank (Einzahl) geschrieben. Deswegen ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Schlüsseln in dem Schreiben gar nicht erst berücksichtigt. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Steht doch inzwischen in so gut wie jedem Urteil, wo es um Waffenbesitz geht: -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Allein wohnend, Schlüssel unterm Kopfkissen, der Jagdhund schläft im Flur vor der Schlafzimmertür. Den Einbrecher möchte ich sehen, wie er da an meine Schlüssel rankommen will ohne daß ich das merke. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Eine Druckluftflasche wird nicht genügend Luft enthalten, um damit zu arbeiten. https://www.lidl.de/p/parkside-plasmaschneider-pps-40-b3-4-4-5-bar/p100342928 -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Man braucht, um so einen Plasmaschneider einzusetzen, aber auch noch Druckluft aus einen Kompressor. Und den hat der durchschnittliche Einbrecher ja auch immer mit dabei. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bei keinem Tresor und auch bei keiner Sicherheitstür sind die Scharniere für irgend etwas anderes zuständig, als das Schwenken der Türe zu ermöglichen. Für die Aufbruchscherheit sind die irrelevant. Es hat somit keinen Sinn, die Scharniere abzuflexen, da jeder vernünftige Tresor auf der Scharnierseite entweder feste Riegelbolzen oder eine Hintergreifschiene besitzt, die die Tür im geschlossenen Zustand unabhängig von den Scharnieren auch auf dieser Seite im Rahmen sichern. -
Hat da jetzt der DSB was davon oder vielleicht doch eher die teilnehmenden Schützen? Aber egal, Hauptsache immer nur auf den DSB draufhauen.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Mich würde mal interessieren, in welchem Land der Welt, außer im bDaz, über so ein Thema 36 Seiten lang diskutiert werden muß. -
Finnland fördert Schießstandbau um Wehrhaftigkeit der Bevölkerung zu erhöhen
thomas.h antwortete auf Stefan Klein's Thema in Allgemein
https://www.swr.de/swr1/rp/programm/loriot-mini-luftschutzbunker-zum-preis-einer-waschmaschine-100.html -
Finnland fördert Schießstandbau um Wehrhaftigkeit der Bevölkerung zu erhöhen
thomas.h antwortete auf Stefan Klein's Thema in Allgemein
Ich kenne die auch noch und bin noch keine 103 Jahre alt. https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnsteigkarte -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wenn man weiter nichts zum Thema zu sagen hat, kann man auch einfach mal nichts dazu schreiben. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich glaube, die meinen das eher so: Entweder soll man sich einen kleinen Schlüsseltresor mit biometrischem oder Zahlenschloß für den Schlüssel des alten Waffenschrankes kaufen oder man kauft sich gleich einen neuen Waffenschrank mit Biometrie-/Zahlenschloß (oder rüstet um) und spart sich dann den separaten Schlüsseltresor. Den alten Waffenschrank kann man dann ja in beiden Fällen immer noch weiternutzen, entweder man bewahrt den Schlüssel dazu in dem Schlüsseltresor auf oder, wenn man gleich einen neuen Waffenschrank gekauft hat, dann halt in diesem und hat dann einen weiteren Waffenschrank zur Verfügung.