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Sebastians

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  1. Ich sehe lieber das Gute im Mitmenschen. Wie oft haben wir schon Anträge 3-mal durchgelesen vor dem Abschicken, damit auch alles passt. Schlimm, dass heutzutage in allen Bereichen viel von einer einzigen Zahl auf einem Zettel abhängen kann und verrückt wenn man zu viel darüber nachdenkt. Das war Behörde/Gericht wohl alles nicht schlüssig genug. Ich bin kein Jurist und eine schnelle Google-Suche beschränkt die Unschuldsvermutung im Verwaltungsrecht auf wenige Fälle. Wenn nur die Aussage der beiden dafür ein steht, dass das Erwerbsdatum im Antrag nur ein Tippfehler war und kein Versanddienstleister dazwischen war, weil persönliche Übergabe also da auch kein Beleg. Keinerlei Zeugen für die spätere Übergabe (auch keine Gefälligkeitszeugen), da auch kein Beleg. Leumundszeugen und ansonsten tadellose oder fast tadellose Akte reichte nicht? Dazu noch etwas trottelig angestellt bei den Aussagen? Anwalt zu spät konsultiert und sich vorher schon um Kopf und Kragen geredet? Bin mir da nicht sicher ob es nicht eine Konstellation gibt in der die beiden im Grunde unschuldig sind, außer vielleicht Blauäugikeit.
  2. Hoppla, da habe ich der KI vertraut... Seit wann braucht man den Voreintrag? Schon seit 1972? Könnte trotzdem so sein, dass die beiden im Artikel das nicht mitbekommen haben wenn sie schon mind. 72 Jahre alt sind.
  3. Möglich, in dem Artikel steht was von einem Verkäufer, das ist dann der eine von beiden. Vielleicht waren die beiden älteren Semesters, erst seit 2002 braucht es einen Voreintrag für Kurzwaffen für Jäger. Dann hat der Handel zu früh stattgefunden und die haben den Voreintrag eher für eine Formalie gehalten oder wussten nicht wie das mit dem Voreintrag zeitlich ablaufen sollte. Das war dem Gericht dann letztendlich nicht schlüssig genug, verplappert oder sie haben ihre Rechtsbeistände zu spät eingeschalten.
  4. Müsste da nicht auch der Händler dran sein, weil er sogar 2-mal ohne Voreintrag überlassen hat? Zumindest der sollte doch wissen was er ohne Voreintrag überlassen darf und was nicht. Da passt was nicht. Wenn es da nur um eine Datumsangabe auf Rechnung und/oder Erwerbsmeldung geht aber faktisch alles passt würde es wohl nicht so einen Aufstand gehen. Aber man kann nie wissen... Wenn da tatsächlich Behörde und Gericht eine falsche Rechtsauffassung vertreten sollte sich da nicht der Jagdverband einschalten im Sinne aller Mitglieder?
  5. Kostet zwar nur 6€ (wenn man sie nur auch für den Preis bekommen würde). Hab die letztens auch in keinem Shop mehr gefunden. Hab mir einfach selbst mehrere gedruckt, mit richtigen Push pins, hält ewig, ist stabiler als das original und sieht besser aus, farblich nach Kalibern geordnet.
  6. Wenn dir eine Beschichtung von Lauf und Schlitten ausreicht werfe ich mal TiN/Gold für den Lauf und TiAlN/Schwarz für den Schlitten in den Raum. Muss ja nicht immer Cerakote sein und mehr Input für dich kann auch nicht schaden. Kann ich bzgl. Abriebfestigkeit und Optik jedenfalls in beiden Punkten mehr empfehlen als Cerakote.
  7. Sind die Schützenstände nicht normal baulich getrennt mit Zwischenwänden, Netzbahn o.ä.? Wer seine Waffe offen da liegen lässt, ohne Zwischenwände und wem auffällt, dass auch andere Leute auf dem Stand schießen muss damit rechnen, dass auch mal Hülsen fliegen... Gäbe es die Diskussion auch wenn der Fall mit einer Pistole aufgetreten wäre? Da würde kaum einer nach Hülsenfangsack schreien auch wenn der Hülsenauswurf da normal nicht so aggressiv ist. Nur weil es theoretisch Hülsenfänger gibt (auch für Pistolen) sehe ich mindestens eine Teilschuld beim Jager, in keinem Fall Alleinschuld beim Halbautomatennutzer.
  8. Schon klar, ist alles bekannt. Trotzem würden mich die Hintergründe interessieren wie "die" darauf kommen und ob das von Fall zu Fall entschieden wird. Gibt aber auch andere schöne Vereine. Wettkampfteilnahme zu fordern für die erste Waffe ist schon etwas seltsam, alleine der logistische Aufwand ist ja auch da je nach Wettkampfebene. Gilt das dann für jede neue Waffe oder ist das ein Lakmustest ob der Betreffende es ernst meint?
  9. Ganz automatisch denkt man dann drüber nach warum der Vorstand eine Wettkampfteilnahme fordert. Vereinsfürstentum muss das nicht mal sein. Und die Frage ob das am Anfang bei der Aufnahme im Verein schon bekannt war... Schau dir den Verein mal genauer an und ob der "harte Kern" vielleicht verdächtig klein ist und ein Großteil nur auftaucht wenn er mal ne Unterschrift braucht. Bevor man da gleich die Guillotine fordert, an Anwalt denkt, Anrufung des Verbandes sollte man vielleicht erstmal das Gespräch suchen. Welches Gremium meinst du genau? Die Mitgliederversammlung hat das beschlossen oder einzelne? Ist man im Verein mehrheitlich dafür? Vereinsmeisterschaft, Landes-, Deutsche Meist...?
  10. Wieso das? Die Händler/Importeure verkaufen die Waffen zwar zusammen ausgedrucktem Bescheid, aber im Grunde gibt es keinen Grund warum für "gewerbliche" Bescheide etwas anderes gelten sollte als für "private" Bescheide. Einzelne Textbausteine weichen zwar ab und die Vollauto-Fähigkeit wurde zwar zusätzlich geprüft (falls überhaupt eine Musterwaffe vorgelegt wurde) aber bzgl. Anschein, um den es dir ja geht, sind auch da die Einzelteile nicht haarklein genannt... Unbenommen meinem oberen Absatz: Es wäre wenig schlüssig bei optisch gleichem Gesamteindruck einer Waffe dem einen Schützen mit sportlichem Bedürfnis die Teilnahme/Besitz damit zu erlauben, dem anderen aber nicht. Wobei man mittlerweile aber nie wissen kann was draus gemacht wird... Wenn man aber schon einen FB beantragen möchte um sicher zu sein würde ich wenigstens die 232,- gut anlegen und was ganz spezielles zusammenbauen mit importierten Teilen was sonst keiner hat, eben ein absolutes Einzelstück, aber das sollte selbsterklärend sein.
  11. Warum sind die mittlerweile eigentlich so restriktiv? Das war bis letzes oder vorletztes Jahr nicht so pingelig...auch bei den Besuchern von Schießsportvereinen sind sie restriktiver als früher.
  12. Stimmt, da hab ich an eigene Projekte gedacht.
  13. Gibt ja fertige Adapter für den ACR an die Sig55x-Reihe, welchen hast du gewählt? Wie du das meinst kann ich mir gar nicht vorstellen aber optisch gefällig hört sich das jetzt nicht an. Warum nicht einfach ein Zwischenstück zwischen Gummischaftkappe und Schaft schrauben wenn es nur um wenige cm geht?
  14. Ein fest montierter Mündungsaufsatz zählt natürlich zur Gesamtlänge und natürlich nicht zur Lauflänge. Was heißt fest? Verklebt/Verlötet/Verstiftet und Verschweißt, so dass man nur durch Zerstörung das Teil runterbekommt? Würde man meinen. Eine mit einer Schraube verschraubte MCX-Schulterstütze macht eine kurze MCX dauerhaft zu einer Langwaffe solange sie mit der Schulterstütze über 60 cm Gesamtlänge liegt, wenn sie so eingetragen ist und sie bleibt es auch. Auch wenn man sie theoretisch natürlich ohne Schulterstütze schießen könnte und sie ohne Schulterstüze für sich betrachtet eine Kurzwaffe wäre, wenn auch keine verbotene. 1 zu 1 eine Aussage des BKA. Verstehe das Problem aber nicht wirklich. Du sagst die Knifte wird mit SD betrieben und auch so gelagert. Wenn du den SD trocken bekommst mit Gebläse und so weiter warum nicht fest montieren und so absegnen lassen? Frag doch mal beim BKA nach ob es i.O. wenn der SD mit Loctite rot oder JB Weld verklebt wird. Wenn das ausreicht bekommst den SD im Fall eines Verkaufs oder sonstwelchen Gründen noch runter. Ein Heissluftfön ist zwar "handelsüblich" werden manche unken aber ne Flex bekommt man auch nachgeworfen und mit der kann man noch mehr Blödsinn treiben... Gibt es für deine geplante Waffe einen Klappschaft? Wenn es dir bei der Waffe um Handlichkeit geht und du obige Definition beachtest ist das nicht ein guter Schritt in punkto Handlichkeit ohne rechtliche Klimmzüge? Je nach Bauart des Klappschafts/Waffentyp macht der die Waffe auch im zusammengeklappten Zustand lang genug um über die 60 cm zu kommen. Wenn der Schaft selbst nicht lang genug ist und es fehlen nur ein paar cm? Zwischenstücke herstellen lassen und dazwischenschrauben, wenn der Schaft mit einer Schraube befestigt sein das gilt das sicher auch für Zwischenstücke, solange man es nicht ins Lächerliche treibt mit 30 cm langen "Zwischenstücken"... Nächste Idee: Wenn du den Lauf mit Mündungsgewindeadapter klug/lang genug wählst musst du nur den Adapter "fest" montieren lassen wenn du mit dem über 60cm, kannst den Schalli selbst aber abschrauben ohne dir Sorgen um Paragraphen oder Feuchtigkeit zu machen. Gibt auch modulare Schalldämpfer, da kannst du den hinteren Teil bzw. nur die integrierte Mündungsbremse oder den MFD z.B. des Rotex "fest" verkleben und den anderen/ mittleren/vorderen Teil abschrauben und kommst vielleicht auf über 60 cm. Bei allem denke dran die Feuchtigkeit muss aus dem Dämpfer raus. Ist die Waffe nun ohne Verlängerung durch SD eine verbotene Kurzwaffe oder nicht? Über welche Waffe reden wir überhaupt?
  15. Hab ich schon. Als wäre ich früher anständiger gewesen und brauch den Kram erst jetzt...
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