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Bergler

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  1. Joker hatte das in einem anderen Faden eingestellt, und ich war sicher, dass das ein Fake sein müsse, da das Fedpol selbst ja ein rechtlich korrektes Formular zur Verfügung stellt (das z.B. in BE übernommen wurde). Aber tatsächlich: https://www.fr.ch/sites/default/files/2019-09/nachmeldung_von_meldepflichtigen_und_bewilligungspflichtigen_waffen.pdf Die Polizei verstösst eklatant gegen geltendes Recht und fälscht dafür auch noch den Absender...
  2. Hat mit dem Vogel nichts zu tun. Aktuell ist nirgends offiziell geregelt, was ein 10er Magazin erfüllen muss, nach gesundem Menschenverstand dürfen einfach nur 10 Schuss reinpassen. Man kann also ohne weiteres ein 20er Magazin mit 10- Schuss- Begrenzer verwenden, es kann einem nicht mal Verbotsirrtum unterstellt werden, solange gar keine Regelung existiert. Man kann aber auch so lange beim Fedpol scharren, bis die eine offizielle Regelung erlassen, und das Fedpol ist nicht gerade ein Gegner von Verboten im Waffenrecht. Einige Hersteller haben aber schon vorauseilend gehandelt, sicher auch deshalb, weil sie noch in anderen Ländern verkaufen wollen: https://www.bt-ag.ch/shop/deu/magazine/bt-9-mm-magazin-fur-mp9tp9apc9kh9ghm9-mit-10-s-bt-30425
  3. Das könnten sie sowieso, weil das Gesetz nur von Waffen schreibt, die sich auf unter 60 cm verkürzen lassen, die kantonalen Regelungen aber auch Waffen wie die USW einschliessen, die von vornherein kürzer als 60 cm sind und bei wortgetreuer Auslegung des Gesetzes gar nicht betroffen sein sollten. Besser keinen Staub aufwirbeln sollte man in der Frage, wann ein Magazin als 10/20- schüssig gilt, sonst haben wir hier bald deutsche Probleme, oder in der Frage, ob ein temporär per Sperrhülse blockierter Klappschaft noch als Klappschaft gilt...
  4. Den wollte ich mir zulegen und habe mich ein wenig umgehört: keine einzige positive Referenz, habe es dann sein lassen.
  5. Sicherheit geht in jedem Fall vor. Betonklötze sind ja auch nicht nachhaltig und ressourcenschonend. Mich würde wirklich interessieren, wie Frau Seiler Graf definieren will, was ein Tactical Pen ist. Aussehen? Es gibt etliche, die sehr zivil oder sogar schön aussehen und einfach sehr stabil sind. Form? Spitz sind praktisch alle Kugelschreiber, sonst könnte man nicht damit schreiben. Material? OK, nur noch Nadelholz erlauben, aber in dünner Wandstärke, sonst ist es wieder zu stabil. Braucht überhaupt noch irgendjemand einen Kugelschreiber?
  6. Die "Umfrage" neben dem Artikel hast du gesehen?
  7. Wieder mal was zum ärgern: https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Politikerin-will-Verkauf-von-Tactical-Pens-stoppen-22087108 Jetzt muss noch genau definiert werden, wann ein Kugelschreiber als Tactical Pen gilt. Am besten mit einem Anscheinsparagraphen. Oder man könnte vorschreiben, dass Kugelschreiber eine Sollbruchstelle haben müssen. Als nächstes kommen die Taschenlampen dran.
  8. Finde ich cool, dass die Thurgauer da transparent sind. In Bern findet sich noch immer nur ein Link aufs Fedpol, das die aktualisierte Waffenbroschüre jetzt online hat: https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Broschüre/waffenbroschuere-d.pdf So muss man halt alles per Anruf im Waffenbüro in Erfahrung bringen, und bis jetzt hiess es da oft "wissen wir auch noch nicht". In BE müssen Gesuche jetzt nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden, sondern sind direkt ans Waffenbüro zu schicken, damit könnte sich die Bearbeitungszeit je nach Gemeinde drastisch reduzieren.
  9. Bergler

    WES - kompletter Upper

    https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html#a3 Die hier verlinkte Fassung gilt nur noch bis 15. August, ab dann wird unter Art. 3 Bst. c noch "Verschlussgehäuse bzw. Gehäuseoberteil und -unterteil" eingefügt.
  10. Es gibt keine Schnellwechselmöglichkeit, das müsste der Hersteller machen, zumal auch der Handschutz anders ist. Was kein Alleinstellungsmerkmal von 20min ist, der Artikel wäre im Bund oder in der BAZ nicht anders ausgefallen. Nur dass man dort dafür hätte zahlen müssen, aber es gibt sonst bislang keinen Artikel dazu...
  11. https://www.20min.ch/schweiz/basel/story/Mit-dieser-Waffe-ruestet-sich-Polizei-gegen-Attentaeter-20289153
  12. Stimmt so nicht, für jede der laut Abs. 5 verbotenen Waffen gibt es einen eigenen Absatz, der die Erteilung der Ausnahmebewilligungen regelt. Nachlesen!
  13. Nur, wenn es ein Werkshalbautomat ist, bei Verwendung mit 10er Magazin genügt zum Erwerb ein WES. Die Aussage in der Grafik der Kapo ZH ist etwas vereinfacht, "Gewehr/MP unter 60 cm". Im Gesetz steht was von mittels Klapp- oder Schubschaft ohne Funktionsverlust auf unter 60 cm verkürzbar. Das hiesse bei wörtlicher Auslegung, dass Waffen, die wie die TP9 sowieso kürzer als 60 cm sind, nicht betroffen wären, und das hat man in der Verordnung jetzt "klarer" bzw. restriktiver formuliert.
  14. Wenn ein Verein sich vor Interessenten nicht retten kann, sind solche Vorgaben kein Problem, etliche IPSC- Vereine machen das auch. Schwierig wird es, wenn man von Überalterung und Mitgliedermangel betroffen ist. Dann nützt es nichts, auf seinen Prinzipien zu reiten und damit Mitglieder zu vergrämen, die diese Vorgaben nicht erfüllen können oder wollen. Zum Beispiel Herr S. (Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind zufällig), der 100% im unregelmässigen Schichtdienst arbeitet, bei meist kurzfristiger Einsatzplanung und nicht vorhersehbarer Überzeit. Seine Freizeit verbringt er mit Berg- und Ausdauersport (Mitglied und Tourenleiter im SAC), gelegentlichem Basis- Krafttraining (aus gesundheitlichen Gründen) und SV- Training (aus beruflichen Gründen). Und dann ist er auch noch Mitglied in zwei Schützenvereinen (zwei deshalb, weil er sonst nicht annähernd regelmässig zum Schiessen käme) und organisiert "vereinsfreie" Schiesstrainings nach seinen Vorstellungen bzw. nimmt an solchen teil, die von anderen organisiert werden. So, das ist die Ausgangslage. Dass er die Ansprüche, die der Verein im oben eingestellten Statut an seine Mitglieder stellt, nie wird erfüllen können, dürfte jedem klar sein. Was soll er also gemäss swiss-shooter tun? Austreten wäre konsequent (auch wenn er in den Vereinsranglisten immer unter den ersten 10 landet), aber nach dieser Lesart könnten die meisten "klassischen" Vereine in meiner Region in den nächsten Jahren schliessen, und es wird ohnehin gerade wieder einer aufgelösst. Das Problem ist, dass sich die Ansprüche vieler "altgedienter" Vereinsfunktionäre an ihre Mitglieder an Lebensmodellen und -wirklichkeiten orientieren, die heute nur noch von der AHV- Reserve gelebt werden. Und bei den jüngeren steht man in Konkurrenz zu tausend anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung...
  15. Wobei der SSV die "nächste Zumutung" in der Vergangenheit eher gutgehiessen als bekämpft hat, von der letzten Runde abgesehen.
  16. Nein, das sollte man nicht verlangen. 90% unserer Vereinsmitglieder nehmen nicht an Wettkämpfen teil, und viele schiessen nur wenige Mal im Jahr. Man kann die nur fördern und hoffen, dass sich ein paar weiterentwickeln, und sonst froh sein, dass man überhaupt noch Mitglieder hat. Ich fahre selbst nicht an solche Wettbewerbe, weil ich nicht einen ganzen Tag für 20 Schuss opfern will- ich habe da im IPSC eine Alternative. Ich habe schon oft den Eindruck, dass das Angebot nicht mehr stimmt, die Nachfrage wäre da. Ich habe einige Kollegen zum schiessen gebracht. Die haben mitgekriegt, dass ich schiesse, wollten das mal probieren und sind jetzt Mitglied. Einer hat sich gegen meinen Rat eine Beretta gekauft, darf damit problemloss schiessen, hat aber recht Mühe mit dem konstanten Treffen. Alle helfen ihm, geben Tipps, und kürzlich hat ihm einer seine 210 geliehen, mit der er zur eigenen Überraschung handtellergrosse Streukreise geschafft hat. Könnte sein, dass da noch was draus wird, aber in einem weniger "liberalen" Verein wäre er gar nicht Mitglied. Die Frage wäre, ob man mit der gegebenen Infrastruktur alternative Disziplinen jenseits des fünfhundertsten Stiches anbieten könnte, die für jüngere Mitglieder attraktiv sind. Und zwar bevor die mich nach einem IPSC- Schnuppertraining fragen...
  17. Das wäre mal ein konstruktives Thema. In meiner Region hat ein Verein eine Anlage fürs Schwarzpulverschiessen bewilligen lassen und damit einen Pool potentieller Neumitglieder angezapft. Auf einem anderen 25m- Stand wurden bei der Kugelfangsanierung extra 2 Bahnen für stärkere Kaliber eingerichtet, was auch gern genutzt wird. Das sind die Vereine, von denen man keine Klagen über Mitgliedermangel hört. Schwierig wird es mit moderneren Disziplienen. Steelplate oder selbst Standardübungen sind auf fast keinem Stand möglich, weil die Infrastruktur dafür nicht ausgelegt ist, was sich anlässlich einer Sanierung ändern liesse, aber praktisch nie gemacht wird, selbst in Vereinen, in denen andere Disziplinen nicht als Rumballern gelten. Wie weit man von Modernisierung entfernt ist zeigt die Tatsache, dass in einem Verein offenbar nicht mal mit Glock geschossen werden darf, weil "mit sowas schiessen wir hier nicht". Ich wäre selbst an konstruktiven, umsetzbaren Ideen interessiert, auch wenn ich nicht auf das Überleben der klassischen Vereine angewiesen bin...
  18. Ein beträchtlicher Teil scheint auch von gewerblichen Anbietern zu stammen. Zum Verkauf habe ich die besten Erfahrungen mit gebrauchtwaffen.com gemacht, manchmal war die Seite nicht erreichbar oder wurde wegen unsicherer Inhalte von der Firewall geblockt, aber insgesamt kann ich die Seite empfehlen. Bei waffensammler.ch muss man zur Registrierung eine Ausweiskopie einschicken, und ich habe in der Vergangenheit mehrmals erlebt, das Anfragen von Interessenten nicht weitergeleitet wurden- auch Testanfragen von Kollegen nicht.
  19. Und seine Analyseist richtig: unser Angebot ist offenbar nicht mehr gefragt, die Interessen wandeln sich, viele IPSC- Vereine ("rumballern") werden überrannt und müssen Aufnahmestopps verhängen. Die Frage ist, ob man die richtigen Antworten darauf findet oder lamentierend untergeht...
  20. Und jetzt wird dafür mit dem neuen, verschärften Waffengesetz "geworben"...
  21. Das ist auch mein Eindruck, man könnte das auch als Wohlstandsverwahrlosung bezeichnen. Den wenigsten ist bewusst, welch hohes Gut sie mit der direkten Demokratie aufs Spiel setzen. Zudem ist mir bei Diskussionen mit Sportschützen, die sich für die Verschärfung ausgesprochen haben (es gab welche im eigenen Verein), aufgefallen, dass die stets keine Ahnung von den konkreten Plänen hatten: kein einziger hatte den Gesetz- oder Verordnungsentwurf gelesen. Die sind einfach SP- Anhänger und machen ihr "Ja" dort, wo es ihnen ihre Denkbetreuer empfehlen. Auch hier im Forum ist mir immer mal aufgefallen, dass es mit dem Detailwissen bei manchem nicht so weit reichte- also Bildung nützt auch nichts, wenn man sich dann mit dem Thema nicht befasst und einfach glaubt, was die Medien oder Protell verlauten lassen.
  22. Naja, der "Entwurf" der Verordnung. Was da jetzt noch geändert wird bzw. werden kann, wird spannend, auch, wie das abläuft- eine Vernehmlassung dazu dürfte es kaum geben. Grössere Verschärfungen können sie vorerst nicht einbauen, weil das sofort als Abstimmungsbetrug gelten würde. Schon die Aussage des Fedpol, dass Jäger nicht von Verschärfungen betroffen seien, scheint mir da heikel, und offenbar haben sie das selbst gemerkt und diese Aussage klammheimlich wieder gestrichen. Unabhängig von der Verordnung wird es noch hundert Seiten an Regelungen brauchen. Wer anhand der vorliegenden Entwürfe von Gesetz und Verordnung versucht hat, mal ein paar praktische Fragen zu klären, dürfte schnell mehr Fragen als Antworten gefunden haben. Und was nicht in der Verordnung steht, regelt jeder Kanton für sich. Den Bürokraten wird die Arbeit jedenfalls nicht ausgehen...
  23. Daran gibt es halt bei Geco Zweifel, weil diese Probleme jetzt seit einigen Jahren in Wellen immer wieder auftreten.
  24. Für Waffen, die nach altem Recht erworben wurden und neu als verboten gelten, braucht man gemäss dem aktuellen Entwurf der WV keine Ausnahmebewilligung! Die müssen innerhalb von 3 Jahren dem Waffenbüro gemeldet werden, sofern sie nicht mit WES erworben wurden. Das soll gemäss Verordnungsentwurf kostenlos sein. Die Ausnahmebewilligung wird erst erforderlich, wenn du so eine Waffe nach neuem Gesetz erwerben willst. Falls du Waffen mit grossen Magazinen im Altbesitz hast, wirst du aber evtl. eine Ausnahmebewilligung brauchen, wenn du nach neuem Recht eine Waffe kaufen willst, die eigentlich nur WES- pflichtig wäre, in die aber ein grosses Magazin aus Altbesitz passt, also z.B., wenn du 33er Glock- Magazine hast und nach neuem Recht eine G17 kaufst. Ohne Ausnahmebewilligung dürftest du die alten Magazine nicht gemeinsam mit der neuen Waffe lagern, wobei nicht ganz klar ist, was gemeinsam lagern bedeuten soll- im gleichen Tresor, Raum, Haushalt?
  25. Hier noch ein Beitrag, den man dem SRF gar nicht zutrauen würde, erst recht nicht so kurz vor einer Abstimmung. Nicht direkt zum Waffenrecht, aber zu einem der grundlegenden Konstruktionsmängel des EU- Apparates. Und die Worte des Generalsekretärs am Schluss lassen wenig Raum für Hoffnung: https://www.srf.ch/sendungen/international/eu-wie-richter-die-politik-steuern
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