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CZM52

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  1. Hier ist die Frage, haben die den Vorgang nach DAMALS geltendem Recht oder aktuellen Recht betrachtet?
  2. Dann brauchst halt Nachweise von mehreren Vereinen. Ich lasse mir seit der Neuregelung das Schiessbuch des Schützen zeigen, ob er die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt. Ich werd sicher nicht 24 Monate Schiesskladde durchforsten.... Wenn ich mich davon überzeugt habe, kann ich auch einen Nachweis erstellen. Wenn nicht, muss er das eben mit der Behörde klären.
  3. Der ist halt nicht aktuell. Lass dir vom Mitglied BELEGE liefern, sonst gibts halt kein Zettel vom Verein. Wenn er Über 10 Jahre mit eigener Waffe dabei ist, muss er eh nur noch Mitglied sein
  4. ja, aber auch fix wieder geändert...ist nun imho schon 10 Jahre her, da gab es mal im Osten ne grössere Welle...da waren ettliche Sportschützen GSG AK47 Klone in KK in ihrer WBK...bis dann einer sich bei seiner Behörde beschwert hat, da diese ihm das verweigert haben, ala " aber die haben doch auch alle".... Aber der "irrglaube", wenns der SB einträgt wird es schon passen ist halt weit verbreitet.....
  5. Wenn die Behörde fleissig einträgt, und erst später ( z.b. durch "externe Informationen" bekannt wird das es sportlich nicht nutzbar ist? Wiederruf der WBK/Eintragung?
  6. er kann als Neuer weder empfangen noch senden....
  7. gerade mal geschaut, mega! Das ist ja "sehr ordentlich"!
  8. Au ja, lustiges Parteien raten 1.Tip: viele aus der Partei betrachten ihren gut bezahlten Arbeitsplatz von der Tribüne aus
  9. lies nochmal alles und denk drüber nach! Sichworte: kaufen, erwerben, ERWERBSANZEIGE
  10. Fazit, der Fehler liegt offensichtlich nicht beim SB....aber das war ja zu erwarten. Erstmal gross tönen...und dann nix dahinter....
  11. Opa sagte immer, wer mit den Schmuddelkindern spielt, wird halt auch schmuddelig......
  12. und wen der beteiligten soll das treffen was herunter kommt?
  13. und in der überschrift wieder ne kleinigkeit "Caacupe Paraguay" weggelassen um zu provuzieren.....so isser halt.
  14. 1.1 du sagst dem Händler das du die Waffe selber abholen willst...und dann weiter sehen...
  15. In BW steht: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. da seh ich nix von alleine ist ok 🤷🏻‍♂️
  16. Dann viel Erfolg und dann natürlich auf die Spekulationen von Schwarzwälder berufen 👍🏻🤣🙈
  17. BW ist in A2. Da hat sich das mit Schülern schonmal erledigt ansonsten kann man natürlich viel konstruieren, passt halt nicht auf die Frage von Faust, aber theoretisch wäre möglich…..
  18. Da lehnt sich der Vorstand sehr weit raus, um es freundlich zu sagen ist klar der Zutritt zur Anlage geregelt, egal ob während der Trainingsszeiten etc. https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-333123401/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten KP-KM/1_FAQ_Corona/Schaubilder/Regelungen Sport/Regelungen für den Sport ab 27. Dezember 2021.pdf
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