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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Das ist kein ungeschriebenes gesetz, das ist die Ansage deines Vereins/der Aufsicht. Ich sehe keinen grund warum ich bei Sicherheit das Magazin entladen sollte, wenn die Waffe offen und ohne Magazin abgelegt ist
  2. nirgends
  3. Das ist grundsätzlich möglich, Kosten musst mit dem Hersteller abklären.
  4. Genau! Also ist es am FRAGLICHEN ORT keine Tradition
  5. Ist es ja offensichtlich nicht
  6. Lass dich wählen und mach’s besser 👍🏻
  7. Aufs Brett klopfen hilft der Verdichtung
  8. Grundsätzlich steht da das drauf was der Lehrgangsträger mit seiner Behörde abgesprochen hat
  9. Ja, wenn die sich MASSIV FÜR eine Verschärfung einsetzen würden, würde es sehr helfen
  10. Wenn du die Voraussetzungen zum Waffenschein erfüllst, erhältst du auch problemlos von deiner Behörde vorab die Erlaubnis zum entsprechenden Schießen um das nachzuweisen
  11. In deiner BKA Ausnahmegenehmigung sollte stehen wir die aufzubewahren sind, erfüllt der waffenraum diese Stufe, ist alles ok. wenn nicht, dann eher nicht
  12. Nur die die dem §6 Unterliegen müssen zum Sportschiessen Anscheinsfrei sein. Jede andere AR mit lauf 16" oder länger wäre betroffen
  13. es war nie anders,...
  14. NÖ, weil dann hast einen
  15. Im Grunde ist es egal ob 2%, 4% oder gar 10% solange die Strukturen im Bereich der Beschaffung nicht geändert werden, bringt das alles nix. ich hab das selber im Einsatz erlebt, Material nicht einsatzfähig bzw. Nutzbar nachdem es da einiges an Meldungen im BMVG aufgelaufen waren, konnte ein nutzbares System in eigener Zuständigkeit im Regiment „erschaffen“ werden…. Inkl. Kauf der Komponenten im zivilen Handel ohne große Hürden nach 4 Monaten war es im Einsatz!
  16. Grundsätzlich kann der Vermieter natürlich nicht sagen wer in die von dir gemietete Wohnung darf....aber er kann die kündigen. Wenn deine Wohnung für den Besuch riskieren willst, kannst das natürlich tun. Auf deutsch, ich würd mir gut überlegen ob ich den Nutzungsvertrag riskiere wegen dem einen Schützen.....
  17. Und der Vermieter kann den Mitvertrag auch kündigen
  18. Warum er das nicht möchte ist doch egal. Er hat von Anfang an gesagt das er es nicht möchte! Warum soll er das jetzt Ändern?
  19. Ja, in Berlin. Mit dem LKA die sagen dir am Telefon mal GARNIX, aber nen Termin in 3 Monaten kannst haben. und das sollte der VERKÄUFER warum machen?
  20. ok, und dann? mit welcher EWB erwirbt er dann? Würdest du ne Waffe auf ne ausländische, in DE dem KLOPAPIER gleichgestellten EWB überlassen?
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