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CZM52

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  1. Ist ja nix neues................. Einmal wollte ein Prüfling in Stuttgart die 9mm Selbstladepistole auf Gelb verkaufen, weil ja an nen Sportschützen. Der hat dann 6 Monate später in Suhl alles bestanden........
  2. Nun, die Filialen arbeiten da ja "relativ" eigenständig...... Was wurde den gemeldet?
  3. Wenn du meinst 😂😂😂
  4. Davon aber ne Menge 🤘🏻👍🏻 Als Tip, steht….. Überraschung , Überaschung🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️….. im WaffG, Anlage 2
  5. Einen feuchten Dreck kann er ohne BKA Erlaubnis einkaufen
  6. Da er aber keine Ahnung hat, hat er die eher nicht. Genauso wenig wie er wohl ne Erlaubnis zum Erwerb/Besitz von verbotenen Gegenständen hat
  7. Ja. Ok Mein Fehler hatte ich vergessen, steht ja auch da: Waffengesetz (WaffG) § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste ……… (5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, entscheidet Büchsenmacher Niedermayer aus München Warum fragst dann nicht da direkt nach dem Magazin?
  8. Hat wer festgestellt?
  9. Erben ohne Sinn und Verstand
  10. Vor 3 Wochen wurde eines ( und ne ansehliche Sammlunger anderer Fachbücher) über die Altpapiersammlung entsorgt
  11. Genau darum gehts es, auch wenn man sich hier so gerne am Karton aufhängt. Und ich mit nem guten Anwalt wäre es garkein Problem gewesen, da dann halt die Mutter eine Mitarbeiterin gewesen wäre
  12. ja, aber auch im Beschussgesetz funktioniert es halt nicht, sich nur den paasenden § rauszusuchen, sondern man muss schon alles lesen! Ob die in deinem Besitz unbeschossen sein kann, ist unbestritten. Problem ist nur, das sie un beschossen halt garnicht in deinen Besitz kommen kann, da sie dir keiner Überlassen darf! Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG) § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann. (2) Schusswaffen, Geräte, Einsätze, Einsteckläufe und Munition, die nach den §§ 7 bis 11 der Prüfung oder der Zulassung unterliegen, dürfen gewerbsmäßig anderen nur überlassen werden, wenn sie das vorgeschriebene Prüf- oder Zulassungszeichen tragen und, im Falle des § 10 Abs. 2, die Verwendungshinweise angebracht sind.
  13. Vermutlich meinst S&W?
  14. 😂😂😂😂
  15. Definiere mal „ sehr viele“?
  16. Deswegen hat BW die Mp7 eingeführt, da sind Kollateralschäden quasi garantiert 🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️
  17. Siehe VG Text: gilt vorliegend vor allem auch vor dem Hintergrund, dass dem Antragsteller die Verlustgefahren beim Versand durch DHL bereits bekannt sein mussten, da an ihn adressierte Waffenteile 2019 beim Versand durch DHL gänzlich abhandengekommen waren.
  18. Nun, das ist ja nicht unbedingt gegeben. solange die Familienangehörigen offiziell dort arbeiten, ist die Begründung nicht haltbar. um es mal freundlich zu formulieren, da hat der Anwalt wohl geschlafen….
  19. Hast du meinen gelesen und verstanden? Der Schildert nur eine Tatsache!
  20. Wird dann halt so kommen wie in Teilen USA, da kannst nur zum Händler senden und zahlst halt dann da ne Bearbeitungsgebür bei Abholung
  21. Der Händler MUSS dir Ware verkaufen? Steht wo ?
  22. in wie fern?
  23. wenn du meinst
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