German
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Na danke für Deine freundliche Mithilfe, das spornt total an, hier weiterzumachen.
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Würdest Du diese andere Stelle evtl. verlinken? Dann müssen ich und andere nicht extra suchen. Die im zweiten Absatz beschriebene Lösung hat das Problem, dass ab Eintrag Waffenhandelsbuch die wesentlichen Waffenteile mit abweichender Seriennummer "verschwunden" sind und ihr Verbleib nicht mehr nachvollziehbar ist, ohne das es z.B. einen Vernichtungsnachweis o.ä. gibt.
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Und wie funktioniert Deineserachtens die Nachweispflicht und vom Gesetzgeber vorgesehene und gewünsche Nachvollziehbarkeit des Verbleibs, wenn einzeln gehandelte wesentliche und entsprechend mit Seriennummer versehene Waffenteile aus dem Waffenbuch durch den Erwerb des Käufers zusammen mit anderen einzeln gehandelten wesentlichen und entsprechend mit Seriennummer versehenen Waffenteilen "verschwinden" und nirgends wieder auftauchen? Oder geht's Dir nur um's Diskutieren? So wie beim Erwerb eines Wechselsystems, Austauschlaufes, o.ä. heute auch schon: Lfd. Nr. n "Griffstück, halbautomatische Kurzwaffe Kat. B", SN xyz Lfd. Nr. n+1 "Lauf/Verschluss/Wechselsystem zu Lfd. Nr. n", SN abc Lfd. Nr. n+x "Lauf/Verschluss/Wechselsystem zu Lfd. Nr. n", SN def
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Das ergibt sich aus eben den genannten Paragraphen. Was braucht es da eine zusätzliche Quellenangabe? Oder wie denkst Du ist es zustande gekommen, dass wesentliche Teile unterschiedliche Seriennummern haben und wie löst Du die gesetzlich festgeschriebene Nachweisführung über deren Verbleib auf? Eine Möglichkeit ist das von mir konstruierte Beispiel, bei dem das abweichend nummerierte wesentliche Teil aber eine neue (alte) Seriennummer erhält. §24 Abs. 1. Satz 2 ermöglicht zwar, dass nur auf dem Griffstück einer Kurzwaffe zwingend eine Seriennummer angebracht sein muss, aus dem Umstand, dass sich Seriennummer von Verschluss/Lauf und Griffstück unterscheiden ergibt sich aber, dass hier ein separat gehandeltes Griffstück und Lauf/Verschluss zu einer Waffe gemacht wurden, woraus sich eine Nachweisführung für beide Seriennummern ergibt. Welche anderen Konstellationen gäbe es denn noch, in denen Lauf/Verschluss einer Kurzwaffe eine von der Seriennummer des Griffstücks abweichende Seriennummer haben könnte, ohne dass beide Nachweisführungspflichtig sind?
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§10 WaffG. i.V.m. §23 u. §24 WaffG (insb. Satz 6) i.V.m. Anlage 1 zu §1 Abs. 4 WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.3.4 Kurzum: Wenn wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen einzeln gehandelt werden, sind sie gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen (§24). Das Griffstück einer Kurzwaffe ist ein wesentliches Teil (Anlage 1, Abschn. 1, Unterabschn. 1, Nr. 1.3.4) und muss vom Hersteller/Importeur entsprechend mit Seriennummer gekennzeichnet werden (§24) und über dessen Verbleib muss er Buch führen (§23). Auch der Händler muss über den Verbleib wesentlicher Teile Buch führen (§23). Der Käufer muss den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen (§10). Würden unterschiedliche Seriennummern wesentlicher Teile einer Kurzwaffe, die zusammen als eine Waffe erworben werden, nicht in der WBK entsprechend separat eingetragen, wäre das wesentliche Teil aus der Nachweiskette des Verbleibs verschwunden. Wenn ein Büchsenmacher z.B. ein Griffstück mit abweichender Seriennummer buchführungsseitig "vernichtet" und mit der "richtigen" Seriennummer versehen wieder "herstellt", so dass alle wesentlichen Teile wieder die gleiche Seriennummer haben, kann man das vielleicht umgehen. Das ist aber ein theoretisches Konstrukt, das ich grade beim Tippen aufgestellt habe. Keine Ahnung, ob das in der Praxis so gemacht wird. Ich habe von so einem Fall zumindest noch nichts mitbekommen. Bisher war für von mir begleitete Fälle die Lösung die, die hier im Thread auch diskutiert wird: Ein vom Hersteller neu mit gleicher Seriennummer hergestelltes Griffstück unter gleichzeitiger herstellerseitiger Vernichtung des alten Griffstücks.
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Es muss nicht die gleiche Nummer sein, wenn Du z.B. eine Waffe neu kaufst, wo sich SN Griffstück und SN Lauf/Verschluss unterscheiden, dann muss das entsprechend eingetragen werden. Aber nur der Neukauf/Nachkauf von Lauf und Verschluss ist bedürfnisfrei bei bereits eingetragener Waffe. Die Freistellungen von der Erlaubnispflicht nach WaffG Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 betrifft eben nur "Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);", keine Griffstücke. Je nach Sachbearbeiteransicht und -weisungslage kann hier also wie oben geschildert bei Erwerb eines Griffstücks mit anderer Seriennummer (auch bei Vernichtung des alten) nochmal ein Bedürfnisnachweis notwendig sein. Der kann - so kenne ich das von 1-2 Fällen - recht unkompliziert in Form eines kurzen Schreibens oder einer eMail ausfallen, in denen z.B. ein Schaden am Griffstück dargelegt wird. Ob ein reiner Farbwechsel des Griffstücks Bedürfnis genug ist, hängt dann wohl auch vom SB ab. Vielleicht trägt der es aber auch einfach so um, das sollte man wie gesagt vorab einfach kurz klären.
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Vorneweg, der jetzt folgende Teil ist reine Spekulation: In der Farbe Oliv dürfte das vom Lagerbestand abhängig sein. Wenn etwas auf Lager ist, dann könnte das zügig(er) funktionieren, wenn man denn bei Glock eine Handhabe hat, was denn dann mit dem Lauf und Verschluss gleicher Seriennummer passiert. Wenn man dort nicht willens ist, die voneinander zu trennen, so dass dann einmal Griffstück und einmal Lauf/Verschlussgruppe mit gleicher Seriennummer irgendwo anders herumschwirren (manch' ein Händler macht das so), dann muss man ggf. genauso auf den nächsten Produktionslauf warten. In Schwarz dürfte das aber vergleichswese zügig laufen. Alleine durch den vierfachen Versand wird man aber auch da mit mindestens 4 Wochen rechnen dürfen. Viel wichtiger aber: Da würde ich vorher mit meiner Waffenbehörde reden, wie die das sieht und handhaben möchte. Bedürfnisfrei sind eigentlich nur Wechsel- und Austauschläufe bzw. Wechselsysteme. Von Griffstücken für Kurzwaffen steht im Waffengesetz nichts hinsichtlich erlaubnisfreiem Erwerb. Daher ist die Option, die Glock mit dem Griffstückwechsel bei gleichbleibender Seriennummer anbietet, ja so charmant. Die eine Waffenbehörde mag das gegen Vernichtungsnachweis des alten Griffstücks einfach so umtragen, die nächste möchte vorab vielleicht eine kurze "Bedürfnisbegründung" für die Unterlagen, die nächste macht das evtl. gar nicht... ...das sollte man wie gesagt vorher mal absprechen.
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German antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Nur dass der Richter die Entschuldbarkeit beurteilt, und nicht Du... -
Was Du da auf Deinem Bild zeigst, ist keine "echte Tritium-Visierung" sondern eine Kombination aus Fiberoptischem Lichtsammelstab (vulgo: Leuchtkorn) und Tritiumvisier. Tagsüber wird das Umgebungslicht gesammelt, nachts wird der Lichtsammelstab durch die Tritiumelemente (und evtl. Kunstlicht) beleuchtet. https://www.truglo.com/firearms-handgun/brite-site-tritium-fiber-optic-handgun-sights-green-green.asp?catid=E5FDB84FE8F74C239330C1841BDD3D5E Das sieht man aber auch, wenn man sich die Quelle wo Du das Bild herhast einfach mal anschaut: http://www.christiangunowner.com/TRUGLOTFO.html Wären diese Dinger rein durch das Tritium so hell wie auf Deinem Bild, wären sie für den eigentlichen Einsatzzweck (Aufnahme des Visierbildes bei Dunkelheit) absolut untauglich, weil eben nachts viel zu hell für das menschliche Auge, um gleichzeitig noch das Ziel wahrnehmen zu können. Das, was man da auf dem Bild sieht, ist - zurecht - ein Leuchtkorn im Sinne des Berichts der technischen Kommission des DSB, aber IMHO keine "echte Tritium-Visierung". Eine solche wurde als nachtleuchtende Visiereinrichtung entwickelt. Für diese eigentliche Nutzung muss ein Tritium-Visier so dunkel sein (und damit das H3 eine so niedrige Aktivität haben), dass man sie bei Tageslicht nicht anders sieht als eine normale Drei-Punkt-Visierung, wobei es auch Varianten gibt ohne farbliche Kenntlichmachung der Leuchtelemente. Die sind dann tagsüber "rein" schwarz.
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Diese Aussage ist aber auch wieder nicht richtig. Da sich §6 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV pauschal auf alle halbautomatischen Waffen und nicht nur wie viele annehmen auf halbautomatische Langwaffen bezieht, kann eine entsprechend verbastelte Selbstladepistole im Anschlagschaft durchaus den Anschein einer Maschinenpistole erwecken, die Kriegswaffe i.S.d. KrWaffKontrG ist. Und dann wäre im Streitfall wieder ein Feststellungsbescheid von Interesse... ...aber wie gesagt ist das ein Fass, dass man lieber gar nicht erst aufmacht. Die V22-Thematik ist wieder ein ganz anderes Thema. Wenn man das auf die Spitze treiben möchte, kann man mal jemanden mit Anscheinsschubschäften und Anscheinsfestschäften ärgern. Ist denn jetzt das Aussehen des Schubschaftes die den Anschein erzeugende und das Verbot der schiessportlichen Nutzung veranlassende Eigenschaft oder ist es die Einschubfunktionalität? Was ist, wenn ich den Schubschaft per Schraube fixiere? Was ist, wenn ich einen optisch einem Festschaft ähnelnden Schaft nutze, den man aber trotzdem in der Länge variieren kann? Da ist das BKA in seiner Argumentation nämlich nicht ganz sauber. Dennoch ist es ein richtiger Hinweis, dass zumindest der Feststellungsbescheid seine Gültigkeit verliert, wenn die genutzte Waffe von der Waffe im Bescheid durch unterschiedliche Anbauteile abweicht. Hier wäre dann eine Neubeurteilung notwendig, ob denn hier irgendwas irgendeinen Anschein erweckt.
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
German antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Diese Aussage ist so pauschal falsch. Wir haben 16 Bundesländer und ca. 550 Waffenbehörden. Die Anerkennung wird heute scheinbar unterschiedlich gehandhabt. Ich weiss von Fällen, wo auch heute die Sachkunde nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 c) AWaffV anerkannt wird. In anderen Fällen müssen Polizisten einen regulären Sachkundenachweis erbringen. Eine Regel (Abhängigkeit Bundesland z.B.) habe ich da noch nicht erkannt. Wenn ich gefragt werde, empfehle ich jedem Polizisten, an einem brauchbaren Sachkundelehrgang teilzunehmen. Was man im dienstlichen Kontext im Rahmen der Ausbildung und auch später in der praktischen Tätigkeit über Waffenrecht üblicherweise erlernt, ist nur bedingt deckungsgleich mit den Inhalten der heutigen Waffensachkunde. Insofern kann das nur hilfreich sein. Sowohl als privater Legalwaffenbesitzer als auch im Dienst. -
Nein, das habe ich nicht vergessen. Hier geht's aber um den angeblichen Ausschluss durch technische Regeln einer Sportordnung, nicht um den Strahlenschutz. Die betreffende technische Regel soll meinem Verständnis nach Vorteile durch hell leuchtende, als "Leuchtstäbe" bezeichnete Lichtsammelstäbe ausschliessen. Ein Tritiumvisier hat solche Vorteile nicht, weil es tagsüber schlicht und einfach nicht hell genug ist.
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Ich bezweifle, dass man Tritiumvisiere zweifellos mit Visierungen mit Lichtsammelstäben ("Leuchtstäben") vergleichen kann.
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Ist denn ein Tritiumvisier ein "Leuchtkorn"? Sieht man ein H3 Visier bei Tageslicht leuchten?
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Beretta hat 2011 für das ARX-160 einen Keramik-Isolator im betreffenden Bereich patentiert: http://worldwide.espacenet.com/publicationDetails/originalDocument?FT=D&date=20130306&DB=EPODOC&locale=en_EP&CC=EP&NR=2565576A1&KC=A1&ND=4 Und 2005 hat ein Waffenhersteller z.B. dieses Patent hier eingereicht, mit dem Temperatur aus dem betroffenen Bereich abgeleitet werden kann: http://worldwide.espacenet.com/publicationDetails/originalDocument?CC=DE&NR=102005038133B3&KC=B3&FT=D&ND=3&date=20070503&DB=worldwide.espacenet.com&locale=en_EP Da steht auch was zum Stand der Technik und zur Erkenntis, das Sturmgewehre beim Schiessen heiss werden...
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Ja. Ja. Ja. Ich vermute, dass Glock das alte Griffstück so lange nicht zerstört, bis das neue Griffstück mit entsprechender Nummer hergestellt wurde. Sobald das existiert, wird das alte zerstört und das neue wieder die obige Kette zurückgesendet. Glock wird als verantwortlicher Hersteller nicht in die Verantwortung gehen, dass zwei Griffstücke mit der gleichen Seriennummer im Umlauf sind, weil das Auszutauschende dann auf dem Versandweg verloren geht oder "verloren" geht. Da ist der Vorteil des Kunden weniger wichtig.
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Weil Glock nur Griffstücke oder Läufe mit gleicher Seriennummer herausgibt, wenn sie selbst das jeweilige Gegenstück haben/vernichten. Es können/dürfen/sollen keine zwei Griffstücke mit gleicher Seriennummer im Umlauf sein. Es gab wohl mal Probleme mit Glock-Einzelteilen (reines Hörensagen) die auf irgendwelchen Wegen in den Umlauf gekommen sind, weswegen man da mittlerweile recht strikt mit umgeht.
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Von den (einfach als Beispiel angenommenen, keine Ahnung, was das derzeit kostet, dürfte aber im realistischen Bereich liegen) 199€ wird der grösste Teil an Glock gehen. Die sind aber auf Massengeschäft ausgelegt und solche individuellen Dinger sind ein Hemmnis im eigentlichen Produktionsprozess, die mehr händisches Eingreifen erfordern. Besonders begeistert wird man da von solchen "Grossaufträgen" also nicht sein, bietet sie aber trotzdem als Service am (End-)Kunden an. Das Blech mit der Seriennummer ist im Griffstück eingegossen und nicht nur "eingeklickt". Das ist eine rechtlich zwingende Notwendigkeit, damit nicht einfach Seriennummern ausgetauscht werden können oder es Griffstücke ohne Seriennummer gibt. Das ist also absolut nicht in kürzester Zeit machbar, dafür ist wie ich schon erwähnt habe, ein Produktionslauf der entsprechenden Griffstückfarbe notwendig. Und da vermutlich 90-95% der Griffstücke in Schwarz gefertigt werden und so ein Produktionslauf auch nicht nur für 50 Stück gemacht wird, liegen die Dinger nach Fertigstellung auf Halde bis die Bestellungen den Lagerbestand soweit reduziert haben, dass sie ein weiterer Produktionslauf lohnt. Und bei dem wird dann Dein "Extrawunsch" mitgefertigt. Da sitzt keine Halbtagskraft die ausgelastet ist weswegen das dauert, da lässt das auch keiner mit Absicht liegen, das geht schlicht und einfach aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht schneller. Kümmern kann sich Dein Händler da auch nicht gross. Ein anderer Händler hätte das genausowenig gekonnt und auch keine schnellere Lieferung hinbekommen. Denn beide müssen über RUAG an Glock gehen und stehen dann vor genau den gleichen oben dargelegten betriebswirtschaftlichen und waffenrechtlichen Hürden. Natürlich wäre die ehrlichere Antwort des Händlers gewesen: "Ich habe keine Ahnung wie lange das dauert und ich kann nichts garantieren." Aber darüber wird dann auch wieder gejammert. Diese Antwort müsstest Du allerdings von jedem Händler bekommen, den Du anfragst. Wer was anderes sagt, ist auch wieder nicht ehrlich oder macht es sich einfach. Ein schwarzes Griffstück als Ersatz mit gleicher Seriennummer bekommt man im Übrigen deutlich schneller (da schwarze Griffstücke eben dauernd gefertigt werden, da muss man dann "nur" auf den nächsten regelmässigen Produktionslauf für 17er Griffstücke warten und nicht auf den nächsten unregelmässigen Produktionslauf olivener 17er Griffstücke). Genauso schnell geht es z.B. einen Ersatzlauf mit gleicher Seriennummer zu bekommen, denn auch die werden regelmässig hergestellt. Bei beidem wäre aus meiner begrenzten Erfahrung heraus die Händlerangabe mit den 4 Wochen realistisch. Aber ich denke wie gesagt nicht, dass Du ein neues Griffstück benötigst, Deins wird noch irgendwo liegen. Und wenn Du jetzt schon fast zwei Monate gewartet hast, würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, ob ich jetzt den Rest nicht auch noch aussitze, wenn ich denn schon unbedingt ein olivenes Griffstück haben will. Wie gesagt wirst Du es nirgends schneller bekommen und wenn Du jetzt zurücktrittst und den nächsten Produktionslauf verpasst, kannst Du auf den übernächsten wieder unbestimmt lange warten...
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Dann kommt zu der Stunde oben noch wieviel Zeit des Nachfragens dazu, ob/wie/was/wo/wann? Dann bleibt dem Händler am Ende noch ein Stundenlohn von 2 Euro, wenn er sich erdreistet, 20€ auf seine Kosten aufzuschlagen?
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Jo. Mit der Nachfragerei sind dann drei Mann (Händler, RUAG, Glock) je 'ne Stunde beschäftigt. Bei einem Griffstücktausch von vielleicht 199€ bei dem noch vier mal Versand dazukommt. Ich weiss, wir sind Kunden, wir bezahlen deren Gehalt, yadda, yadda, yadda. Aber es hat schon Gründe, warum Glock das Handling an Generalimporteure abgibt und der üblicherweise nur mit dem Fachhandel im direkten Kontakt steht. Die verdienen ihr Geld am Volumengeschäft und nicht an individueller Einzelberatung. Das macht der Händler. Und der wird dann verglichen mit Hinterhofverschiebern, Onlineshops und Ausschliesslich-eGun-Dealern ohne Ladengeschäft und geringer bis nichtexistenter Erreichbarkeit und darf natürlich auf seine Kosten kaum einen Gewinn aufschlagen, weil er sonst Halsabschneider ist und man ja als freier Kunde woanders kaufen kann, wo es deutlich günstiger ist. Was antwortet der also auf so 'ne Frage zur Minimierung seines Aufwandes? "Vier Wochen"... bei anderen Onlinehändlern sind's halt immer "Kommt in vierzehn Tagen", egal wann der Kram eintrifft und avisiert ist. Hauptsache der Kunde gibt 'ne Weile Ruhe. Willkommen in der Realität. Und dann kommst Du und vergleichst den 200€ Austausch eines Griffstücks mit dem Kauf eines 20.000 bis 80.000+ Autos?
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Die Aussage ist vom Händler, der bestellt bei RUAG und die geben den Auftrag weiter an Glock. Wer wird das wohl nicht bedacht haben und wo wird da wohl der Informationsfluss gehapert haben. Ich würde vermuten, der Händler hat aus seiner Erfahrung heraus geantwortet und sich nicht die Arbeit gemacht, bei RUAG und Glock hinterherzubohren. Für 'ne Handvoll Euro Verdienst für's Durchreichen würde sich das wirtschaftlich auch nicht lohnen. Wobei von RUAG da auch keine sofortige Antwort zu erwarten wäre, denn auch die werden kaum den Produktionsplan von Glock kennen.
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Nur für's Bauchgefühl: Soweit mir bekannt, wird da nicht einfach nur ein lagerndes "blankes" seriennummernloses Griffstück mit einer passenden Nummer versehen. Das passiert im Produktionsprozess und nicht nachträglich (Griffstück ist Waffenteil und muss bereits im Produktionsprozess mit Seriennummer versehen und nachvollziehbar sein). Wenn Du jetzt ein olivenes Griffstück mit Wunschseriennummer haben möchtest, muss es also einen Produktionslauf olivener Griffstücke geben. Die werden die Produktion nicht für Dein eines Griffstück auf einen anderen Kunststoff umstellen, d.h. Dir bleibt nichts anderes übrig als zu warten. Vielleicht kann man nochmal nachfragen, ob das Ding nicht einfach irgendwo liegengeblieben und in Vergessenheit geraten ist, aber das glaube ich eher nicht. Meine Vermutung: Die 4 Wochen Angabe bezog sich auf Erfahrungswerte für ein Griffstück in Schwarz. Das entspricht etwa auch der Zeit, die ich mal auf ein Glock-Austauschteil mit Seriennummer warten musste (incl. Versand hin und zurück allerdings). Vielleicht hat niemand bedacht, dass Oliv da länger dauern kann. Ich vermute weiterhin, dass Dein schwarzes Griffstück noch existiert.
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Da stimme ich Dir zu. Leider überlegt nicht jeder vorher, was er so tut. Und halbwegs auskennen tun sich leider auch die Wenigsten.
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Zuerst einmal sollte man zwischen "verbotener Gegenstand" und "vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen" unterscheiden. Das sind waffenrechtlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der "kleine Anschein" des §6 AWaffV erfasst tatsächlich alle halbautomatischen Waffen, nicht nur Langwaffen. Dabei ist aber nicht der Anschein einer vollautomatischen Waffe gemeint, sondern der einer Kriegswaffe. Es ist also der Gesamteindruck der Waffe im Anschlagschaft zu beurteilen. Ein Einschubschaft kann da ein Beurteilungskriterium sein. Richtig ist, dass eine Vollauto CZ75B "nur" eine verbotene Waffe, jedoch keine Kriegswaffe ist. Im hiesigen Fall ginge es aber um die äusserliche Gesamtbeurteilung einer CZ75 im Hera-Gehäuse mit montiertem Schubschaft. Ich bezweifle, dass da genügend Anscheinsmerkmale zusammenkommen. Bei zum Beispiel einer Glock mit langem Magazin und entsprechender montierter Optik/Visierung, Vordergriff und was es sonst heute noch so alles an taktischen Nützlichkeiten und Unnützlichkeiten gibt, kann das vielleicht anders aussehen. Letztendliche Sicherheit ergibt leider nur der Feststellungsbescheid der Stelle, die für eine Einstufung zuständig ist, wenn Zweifel bestehen. Zwingend notwendig ist so ein Bescheid aber nicht, vor allem, wenn man das recht klar sehen kann (Minimum an Anscheinsmerkmalen). Ansonsten ist man auf die Einschätzung eines Wettkampfveranstalters angewiesen. Aber pauschalen Scheisshausparolen sollte man nicht zwingend glauben. Insbesondere wenn da schon die waffenrechtlichen Begriffe nicht sauber auseinander gehalten werden.
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Liest eigentlich irgendwer auch mal die verlinkten Quellen? Oder beschränkt man sich hier einfach drauf, steile Behauptungen ohne Belege aufzustellen? Auch bei schriftlichen Verträgen ist das so. Und Stand der Technik bei Sturmgewehren im Jahr 1990? Wieviele Sturmgewehre mit in Polymer eingegossener Laufaufnahmebuchse gab es denn zu dem Zeitpunkt?