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German

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  1. Wie hellbert es schon sagt, ist es in Deutschland durchaus möglich für Polizisten die Dienstwaffen mit nach Hause zu nehmen und privat zu führen. Dafür müssen ein paar Bedinungen (Nachweis der Aufbewahrung, geeignetes/zugelassenes Holster für verdeckte Trageweise) erfüllt werden und je nach Bundesland ggf. ein Antrag gestellt werden. Entschieden wird das dann vom Vorgesetzten bzw. einer Ebene darüber - hier wiederum kann es dann noch regionale Unterschiede geben, wie das gehandhabt wird und wie man zur Vergabe dieser Erlaubnis steht und wie man damit verfährt. Ich kenne viele Polizisten, die ihre Waffe privat führen. Das war allerdings auch schon vor der vermeintlichen "Verschärfung der Situation" so. Danach sind kaum welche dazugekommen. Gefühlt sind es aber die Jüngeren, weniger die, die dem Sonnenuntergang ihrer Dienstzeit entgegeneilen.
  2. Als er zwei Personen in den abgeschlossenen(!) Laden eingelassen hat, von denen er einer soetwas wie "vertraute"(!), weil diese sich vorher dieses Vertrauen erschlichen hat. Damit ist die zweite Person dann auch hineingekommen und er hat beiden den Rücken zugedreht(!), als er angegriffen wurde. Da hätte die Waffe im Holster dann auch nicht geholfen. Denn das waren leider geschickte Arschlöcher und der Büchsenmacher hat sich falsch verhalten.
  3. Das frage ich mich auch. Den sicheren Umgang kann (und müsste) jeder lernen, der eine Waffe besitzt. Die Möglichkeiten dazu hat heute schon jeder, da es die Sachkundeschulung meistens offenbar nicht ausreichend schafft. Dennoch sehen die Stände in Deutschland wie jetzt schon mehrfach erwähnt aus, ich sehe dauernd den Finger am Abzug und schaue gelegentlich in fremde Mündungen... Nochmal, mir geht es nicht um vorgebliche Massenschiessereien (wurde von mir bisher hier noch nicht als Argument angeführt) sondern einzig und allein um die zusätzliche Eigen- und Fremdgefährdung durch häufigeren Umgang mit der Schusswaffe, insbesondere außerhalb von Schiessständen. Oder die nicht dem Fehler der gefühlten Sicherheitslage aufsitzen. Oder eine Mischung aus beidem. Deutschland versinkt auch nicht in Chaos, Kriminalität und Terror, wenn ein paar Helden keine Knarre dabei haben. Hier geht es einzig um die Bedienung individueller Ängste oder Phantasien Weniger. Aber wir drehen uns wieder im Kreis. Die Fronten sind klar und von seiner Ansicht wegbewegen wird sich wohl kaum jemand.
  4. Wenn wir soweit schonmal sind, ist das ja gut. Leider ist das der Grossteil der Diskutierenden nicht, aktuelles Beispiel: Ein großer Teil der hier Fordernden unterschätzt das Thema massiv. Und ein anderer Teil überzeichnet die angebliche Gefahr, vor der es sich zu schützen gilt massiv. Ob nun absichlich oder durch mediale Verblendung kann man dabei offen lassen. Und es gibt eine große Schnittmenge aus beiden Teilen, siehe Zitat. Bis man einen typischen deutschen Sportschützen soweit hat, für andere weniger eine Gefahr zu sein beim dauerhaften Führen einer Waffe, braucht es deutlich mehr, als hier vom einen oder anderen Befürworter suggeriert wird. Und die Schusswaffe ist auch dann immer noch nicht die Lösung für alles. Bleibt also eine winzige Zahl an später mal tatsächlich zusätzlich Führberechtigten mit einer weniger als homöopatischen Chance, tatsächlich mal "beim Spazieren in München vor dem McDonalds Schüsse zu hören" (auch wenn das in der Phantasie so toll klingt) und da den Helden spielen zu können. Für diese vermeintliche "Freiheit" laste ich der Gesellschaft aber zusätzliche Gefahren auf, die hier beharrlich ignoriert oder negiert werden und wo gar kein Interesse besteht, sich mal mit den Umständen im achsotollen Ausland auf das man sich immer bezieht zu beschäftigen (in den Threads zum Thema gibt's dazu Quellen, wirklich eingegangen ist darauf praktisch niemand). Es steht ja jedem frei, in diese soviel besseren und freieren Länder zu gehen, macht aber keiner, weil es da unter'm Strich im direkten Vergleich zu Deutschland halt doch immer irgendwie auf die eine oder andere Art ein bisschen scheisse ist. Ich kenne auch einige, denen ich das - entsprechende zusätzliche Ausbildung vorausgesetzt - zutrauen würde. Das liegt IMHO auch weniger an der Ausbildung als am Mindset. Der nicht so gut ausgebildete Polizist hat aber eben meist ein Mindset, das die Waffe bei ihm lieber im Holster lässt als sie einzusetzen. Bei dem ist die Waffe ein lästiges Übel, warum auch immer. Wäre das anders, wäre er ein besser ausgebildeter Polizist - denn die haben die Möglichkeit zumindest, wenn sie sich drum kümmern (wollen). Bei einigen der hier Fordernden ist das Mindset erkennbar ein anderes, hier will man die Waffe unbedingt haben, weil man denkt - so lassen es die Diskussionsbeiträge hier erscheinen - sie wäre ein Universalheilmittel. Das ist sie nicht, sondern eben nur eines von vielen Werkzeugen im Werkzeugkasten zum erfolgreichen (Selbst)Verteidigen - und nichtmal das Wichtigste. Solange dieses Verständnis hier nicht ansatzweise bei einer Mehrheit der Diskussionsteilnehmer erkennbar ist (und hier im Forum versammeln sich schon die Informierteren und Engagierteren), kann man nicht dafür sein, denn eine Liberalisierung würde eben auch die dröge Masse erfassen (das sind die mit den Löchern in Decken/Böden/Wänden und Ablagen...).
  5. Jupp, wenn man die Augen und Ohren nur fest genug zuhält, dann kann es nur noch diesen Grund haben... Genau darum geht es. Absolut richtig erkannt. Nur leider exakt in die andere Richtung als Du es meinst. Wie gesagt, die weitere Diskussion ist müßig, soweit wird's nicht kommen. Insofern sind wir wieder beim Eingangsbeitrag: #träumweiter
  6. Nicht der Sportschütze. Dass zum Polizistendasein (und zum Waffeführen und zur Selbstverteidigung) noch ein kleinwenig mehr gehört, als zu schiessen begreift halt nicht jeder. Ist ja so schön einfach... Das ist das Problem der Filterblase WO.
  7. Sehr schön, dass solche Typen als Referenz für irgendwas herangezogen werden. Genau so "stimmig" sind auch die meisten Pro-Argumente. Und solange das so bleibt, wird sich der Status Quo nicht ändern, so laut auch auf WO geschrieen und gezetert wird. Das ist erfolgreiche "Lobby-Arbeit" mit gegenteiligem Effekt.
  8. Keine Sorge, die Absurdität brauchst Du in diesem Thread nicht mehr zuspitzen...
  9. Wie viele Terroranschläge hast Du denn bisher selber gesehen? Wie viele Angriffe, Einbrüche und Überfälle hast Du denn schon miterlebt, die mit einer Schusswaffe hätten verhindert werden können? Bei praktisch allen Personen in meinem Umfeld ist die Antwort auf diese Fragen "Keine". Insofern ist dieser Einzelinformationspunkt recht wenig zielführend. Wir reden über statistisch nicht wirklich erfassbare Fallzahlen, wenn nur eine Schnittmenge der jetzigen Legalwaffenbesitzer jemals eine Waffe führen dürften. Erst bei einer sehr großen Durchdringung der Bewaffnung in der Gesellschaft würde die Wahrscheinlichkeit steigen, dass bei eventuellen Vorfällen Waffen auch tatsächlich in der Nähe sind und (am besten noch rechtzeitig und ausreichend qualifiziert) eingesetzt werden. Das gilt auch für CZ und letztendlich sogar für die USA. Entgegen der gefühlten Bedrohung und der foreninduzierten Filterblasenmeinung sind solche Fälle in unserer 80 Mio.+ Bevölkerung eben nicht an der Tagesordnung. Da sollte man sich vorher tatsächlich mehr Gedanken über eine ganze Reihe anderer Gefährdungen machen, inclusive der, die durch die Unfallzahlen durch vermehrten Waffenbesitz erzeugt werden - wenn denn mehr als die Schnittmenge der jetzigen LWBs führen dürfen sollen.
  10. Und einen Angreifer musste sie damit auch noch nicht abwehren, denn das würde mit nicht unerheblicher Wahrscheinlichkeit in die Hose gehen. Mal schauen, ob sie es bis zum Schluss ohne Unfall hinbekommt, ich drücke die Daumen. Oft genug passiert nämlich genau das in den USA. So einfach ist es dann nämlich doch nicht.
  11. Mit dem Schiessen klappt's meist auch noch. Nur mit dem Treffen dann nicht mehr so. Wenigstens wissen das die Meisten, ob nun bewusst oder unterbewusst und gehen entsprechend vorsichtig mit dem Ding um - und eben nicht jeden Tag den ganzen Tag. Auch wenn Du Dich darauf jetzt (Achtung, Wortwitz) eingeschossen hast, aber zumindest mir ging es in dieser Diskussion darum nie (weil ich es eben nicht quantifizieren kann und mit reinem Bauchgefühl argumentiert sich's schlecht). Was ich aber quantifizieren kann sind die (relativen) Unfallzahlen und ich weiss, wie es bei uns in Deutschland auf den Schiessständen aussieht. Da sind wirklich überall Löcher, und viel zu viele da, wo sie nicht hingehören. Sei es nun in den Ablagen, Wänden, Böden oder Decken... Woher das kommt? Unsicherer Umgang und unsichere Waffenbedienung. Zumeist von vermeintlich sachkundigen Personen. Und genau das ist das Problem aus meiner Sicht. Das ist auf dem Schiessstand schon grenzwertig und in einer dreidimensionalen Umwelt mit Menschen drumrum geht sowas gar nicht mehr.
  12. Dem widerspreche ich ganz klar. Aber es ist im weiteren müßig, gegen die vorgefassten Meinungen hier anzureden. Ich lehne mich einfach entspannt zurück, weil sich so ("Wochenendkurs"...) nichts ändern wird - und in dem Fall ist das auch gut so... Ich hab' nicht alle Threads zu diesem Thema in vollem Umfang verfolgt, aber wer hat denn wann wo von "immer" gesprochen?
  13. Aus: Waffengesetz (WaffG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I, S. 432; BGBl. III 7133-3) (geändert durch Art. 1 Gesetz vom 31.5.1978 (BGBl. 1 S. 641), durch Gesetz v. 14.7.1980 (BGBl. 1 S. 956), durch Art. 4 Gesetz v. 18.2.1986 (BGBl. 1 S. 265), durch Einigungsvertrag v. 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 916), durch Art. 7 § 41 d. Gesetz v. 12.9.1990 (BGBl. 1 S. 2002), durch § 2 Gesetz v. 25.9.1990 (BGBl. I S. 2106), durch Art. 4 Gesetz v. 15.7.1993 (BGBl. II S. 1010), durch Art. 73 Gesetz v. 5.10.l994 (BGBl. I S. 2911), durch Art. 2 § 8 Gesetz v. 19.10.1994 (BGBl. I S. 2978), durch Art. 31 Gesetz v. 25.10.1994 (BGBl. I S. 3082), durch Art. 11 Gesetz v. 28.10.1994 (BGBl. I S. 3186), durch Art. 2 Gesetz v. 21.11.1996 (BGBl. I S. 1779)
  14. Die behördliche Einschätzung der Gefährdung kann sich durch die Ereignisse und Feststellungen der letzten 20 Jahre verändert haben, ja. Deswegen werden Waffenscheine ja auch nur befristet ausgestellt und müssen regelmäßig, unter Prüfung des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen, verlängert werden. Nach zweimaliger Verlängerung laufen sie sogar komplett ab und müssen neu beantragt und ausgestellt werden, was üblicherweise eine noch umfangreichere Überprüfung bedingt. Einzig die Zeitrahmen passen nach den vorliegenden Informationen nicht so ganz, aber das wird man vermutlich erst erfahren, wenn das Urteil veröffentlicht ist. Wenn der erste Waffenschein 1995 ausgestellt wurde, ist dieser (wenn gleich zu Beginn auf 3 Jahre ausgestellt) 2004 das erste Mal ausgelaufen, wurde dann (mutmaßlich) bis 2013 verlängert und danach erneut ausgestellt und der Dritte müsste jetzt grade in der ersten Verlängerung sein. Da besteht die waffenrechtliche Erlaubnis auch beim Verlieren des Erlaubnisdokumentes aber noch. D.h. vermutlich hat sich das Verfahren schon eine ganze Weile hingezogen... Ich würde mir an Stelle des Betroffenen natürlich ein oder zwei geeignete Sachverständige suchen, die die Auffassung des Gerichtes in einer Revision zerpflücken und zwischenzeitlich meine Eignung - wenn denn nicht vorhanden oder nicht nachweisbar - schnellstmöglich auffrischen und ebenfalls nachweisen. Ich vermute stark, dass man das Urteil mit den richtigen Argumenten wird kippen können. Da gebe ich Dir (und den Anderen) durchaus Recht! Diese Entwicklung beobachte ich deutschlandweit seit Jahren. Und häufig steht die behördliche "Wollnmanich"-Argumentation auf ziemlich tönernen Füßen. Trotzdem kommen sie damit erstaunlich häufig durch, was mich bei der einen oder anderen Urteilsbegründung echt erstaunt. Aber einige Bedenken kann ich durchaus nachvollziehen, da unter anderem auch bei Sicherheitsunternehmen die Waffenscheingeschichte ziemlich häufig "missbraucht" wurde und eben häufig die Eignung wirklich in Frage gestellt werden kann (ja, bei der Polizei auch, stimmt, ändert aber nix dran). Wir bräuchten (wieder) eine fester verwurzelte Waffenkultur, um hier eine saubere Grundlage zu schaffen und die Situation zu verbessern. Mit den derzeitigen Bemühungen sehe ich die aber nicht kommen.
  15. Das Opfer der eigenen Dummheit und Unfähigkeit und des eigenen Leichtsinns ist bewaffnet aber deutlich größer. Das sieht man jeden Tag auf den Straßen der Republik. Na, wenn Du das sagst.
  16. Dazu habe ich in der damaligen Diskussion Quellen verlinkt, die sich aber auch bei genügend Eigeninteresse an der Materie selber finden lassen. Relevanz und Signifikanz kann man daraus ableiten. Wenn man es denn möchte. Aber stellen wir fest: Es gibt keine Massenschiessereien (zumindest ich habe davon auch nicht geredet), aber (sachlogisch) mehr Unfälle, jedoch keine Reduktion in der Kriminalität. Da wird es mit der gesellschaftspolitischen Argumentation dann halt schwer. Ich drücke allen Aktivisten zu diesem Thema meine Daumen. Auch wenn ich persönlich eine Abneigung dagegen habe, kann sich ja jeder gerne bemühen, das Thema gesellschaftlich salonfähig zu machen und eine Gesetzesänderung anstreben. Von der würde ich dann letztendlich auch "profitieren", werde da aber sicherlich nicht aktiv dafür einstehen, denn die Folgen werden für die Bevölkerung und damit letztendlich für die Sache vorhersehbar negativ sein. Da die Erfolgsprognose es halt auch ist, lässt mich das weiterhin ruhig schlafen. Vielleicht verändert sich im Land ja wirklich mal etwas, das so eine Maßnahme notwendig macht, wer weiss? Davon sind wir heute aber noch meilenweit entfernt, wenn man die medialen Medienschleier mal entfernt und die eigene Filterblase verlässt.
  17. Die deutlich höheren Unfallzahlen pro Einwohner werden dabei aber geschickt weiter ignoriert. Dass diese Behauptung die Fakten ignoriert. Hat man hier ja bei einer entsprechenden Diskussion letztens auch gesehen. Aber keine Sorge, die fange ich nicht nochmal von Neuem an, dafür ist mir meine Zeit zu schade und hier interessiert das ja sowieso keinen. Genausowenig wie "da draussen" der hiesige Wunsch nach Volksführbewaffnung jemanden interessiert. In diesem Sinne schliesse ich mich dem eingangs geposteten Video an: #träumweiter
  18. Wenn Du "nur" das hier gelernt hast: Dann bist Du auch ungeübt in der Selbstverteidigung mit der Schusswaffe im Nahbereich. Das wird bis auf ganz wenige Ausnahmen in der Bundeswehr nicht thematisiert. Und wenn man ehrlich ist, in der Polizei auch nicht... Und nein, das wird IMHO nicht an den Haaren herbeigezogen sondern ist realer Fakt. Bei den Bestands-Waffenscheininhabern passiert aber so wenig, dass die Effekte daraus nie zum Tragen kommen. Und weil es so wenige sind, passiert eben auch so wenig. Deswegen auch meine persönliche Abneigung gegen die Liberalisierung der Waffenscheinvergabe, wie hier schon mehrfach im Forum thematisiert und diskutiert. Je mehr das nämlich zahlenmäßig werden, umso mehr passiert auch, zum Teil dann eben wegen der mangelhaften Ausbildung. Der Waffenscheininhaber hätte solche Behauptungen ja entkräften können, wenn er eine durchgängige Dokumentation seines Inübunghaltens mittels geeigneter Übungen und Lehrgänge nachgewiesen hätte. Hat er aber scheinbar nicht können, weil eben Fehlanzeige. Versuch' mal, jemanden zu finden, der regelmäßig ordnungsgemäß angemeldete Verteidigungsschiessen durchführt. Da wirst Du lange suchen müssen, denn selbst die, die sowas auf ihren Webseiten anbieten machen das praktisch nie, weil kein Markt dafür da ist. Trotz knapp tausend §19er-Erlaubnissen und etwa 15.000-16.000 §28er Waffenträgern.
  19. Der die Berechtigung aber nur bekommt, weil er Polizist ist und sie wird ihm im Gegensatz zu "normalen" Privatpersonen nicht von der Kreisverwaltungsbehörde sondern eben in Form einer Ersatzwaffenbesitzkarte und eines Ersatzwaffenscheins von der Polizei. Ich weiss ja, worauf Du rauswillst, aber ich hab' ein bisschen mehr Recht als Du.
  20. Bis auf eine kleine Insel der Glückseligen im Süden dieser Republik, wo der gemeine Polizist tatsächlich auf Antrag eine eigene Waffe kaufen und führen darf. Also zumindest bisher noch. Mal schauen, wie lange sich das noch hält.
  21. Bedürfnisgrundlage §19 WaffG (persönlich gefährdet) vs. §28 WaffG (Bewachungspersonal). Dabei ist es unerheblich, ob der Juvelier (oder z.B. der Waffenhändler) wegen seiner Arbeit oder aus anderen Gründen persönlich gefährdet ist. Ist er kein Bewachungsunternehmen, bekommt er einen "privaten" Waffenschein nach §19.
  22. Aber nicht zwangsläufig die Qualifikation. Und wenn er Kunden berät, ist er abgelenkt. Der Sicherheitsdienst nicht (sofern er nicht grade mit dem Handy spielt...). Waffen sind für eine ungeübte Einzelperson nicht unbedingt geeignet, einen Angreifer rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren. Speziell ausgebildetes Sicherheitspersonal, dessen einzige Aufgabe es ist, Angreifer und Angriffe im Vorfeld zu erkennen und abzuwehren, hat da deutlich größere Chancen und ist meistens nicht alleine. So sieht es die Behörde. Ob das in der Realität auch immer tatsächlich so ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Grundüberlegung ist aber nicht falsch. Mindestens ein Bundesland verlangt mittlerweile von Waffenscheininhabern (egal ob Neuanträge oder Verlängerungen) den Nachweis an der Teilnahme eines Verteidigungsschiessens. Bisher wurde das nicht überprüft... damit sind aber einige jetzt schon überfordert. Das ist schon seit Jahren und Jahrzehnten ein Problem der Branche. Langfristig planbare Aufträge und Projekte sind realisierbar, kurzfristige Aufträge bei noch nicht vorhandenem oder auf einzelne Aufträge eingeschränktem Waffenschein schwer bis gar nicht möglich. Das wird auch immer schlimmer und die Auslegung der Behörden immer restriktiver, so wie bei den Privatpersonen auch.
  23. Ich kenne das wie gesagt schon von früher. Da war's aber vielleicht nicht so augenscheinlich oder man hat als Beobachter vielleicht nicht so drauf geachtet. Früher wurden Waffenscheine auch deutlich liberaler verteilt, das hat man ja auch nicht unbedingt gesehen.
  24. Und was bringt das in der Praxis, ausser den Apparat zusätzlich zu belasten? Für die überwiegende Zahl der Langläufer gibt es sachliche Gründe, die eine solche Klage in's Leere laufen lassen. In waffenrechtlichen Themen hat die zuständige Behörde nur eingeschränkten Ermessensspielraum, dafür wird der Genehmigungs- und vor allem der Überprüfungsprozess immer weiter aufgebläht und verkompliziert. Damit gibt es genügend externe Faktoren, die eine gewünschte Entscheidung unmöglich machen und die nicht im Einfluss der beklagten Behörde liegen. Auch damit läuft sowas üblicherweise in's Leere. Aber ja, da bleibt gelegentlich auch einfach mal was liegen oder es wird ge- oder verschlampt. Da reicht in fast allen Fällen aber schon eine nette Nachfrage mit Bitte um Klärung des Bearbeitungsstandes. Die Rechtehaberfraktion kann natürlich gerne klagen. Das verspricht eine gute weitere Zusammenarbeit für die Zukunft.
  25. Woher nimmst Du die Information, dass er die Bedürfnisbestätigung schon hat? Steht das im angesprochenen anderen Thread, den ich nicht kenne? Hier steht's zumindest nicht. Aber grundsätzlich: Eigentlich™ war es früher mal so, dass man so einen Antrag beim Vorliegen aller Voraussetzungen (also auch die notwendige Dauer der Verbandszugehörigkeit erfüllt) abgegeben hat. Manch' einer kann und will aber keine 1, 2, 3 Monate warten oder braucht die Waffe dringend und meint, seinen Antrag auch vorher schon abgeben zu können oder müssen. Manch' eine Behörde meint, dass das OK ist, manch' eine Behörde meint, dass das nicht geht und alle Voraussetzungen bei Antragsstellung vorliegen müssen. Der Erfolg ist also abhängig von der zuständigen Waffenbehörde und/oder dem zuständigen Sachbearbeiter. Früher™ war das gefühlt aber auch kein Problem. Der Prozess der Zuverlässigkeitsüberprüfung war deutlich schlanker und die beteiligten Stellen deutlich weniger überlastet (grade durch solche Geschichten wie den unsinnigen KWS), so dass der teilweise nach Tagen durch war. Aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit heraus kann ich mich nicht an Vorgänge erinnern, die länger als ein paar Wochen gedauert haben, wenn überhaupt. Und für die paar wenigen Dinger, die sich hinzogen hatte es meistens eine Erklärung (Antrag falsch gestellt, Person... problematisch, Urlaubszeiten von irgendeiner beteiligten Stelle, irgendwas verschlampt...). Heute dauern wie hier schon oft diskutiert solche Anträge teilweise Monate und nicht immer ist für den Bürger und Kunden der Grund ersichtlich, liegt meist aber an einem Amalgam der von mir im vorherigen Beitrag aufgeführten Gründe. Und wenn es in manchem Bundesland phasenweise ein einziger Mitarbeiter war, der Zuverlässigkeitsüberprüfungen bearbeitet hat (und der auch mal Urlaub hat und krank wird...). Dadurch hat es sich als durchaus zweckmäßig etabliert, mit der Waffenbehörde mal Rücksprache zu halten, ob es Möglickheiten gibt, den Prozess zwar nicht zu beschleunigen, aber etwas früher als "üblich" einzusteigen. Ob diese Möglichkeit hier gegeben ist, können nur der Threadstarter und seine zuständige Waffenbehörde miteinander klären. Aber wenn er das hier schon so beschreibt, gehe ich davon aus, dass der Termin im September wohl passt. Über den beschwert er sich ja auch nicht sondern fragt nach der zu erwarteten Wartezeit. Aber letztendlich kann auch die nur seine zuständige Waffenbehörde abschätzen, da helfen selbst Erfahrungswerte aus vergangenen Zeiten wenig.
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