

Flohbändiger
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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Ohne vertiefte Kenntnisse der Sportordnung und ohne die Reihenfolge des Erwerbs dabei zu beachten? -
mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Welche Rolle spielt es denn, ob die Disziplin, die ich schießen will, in der Bundessportordnung oder in der Landesliste steht? Hauptsache ist doch, der Verband bietet eine solche Disziplin überhaupt an. Hhhmmmm ... also Du meinst, Sinn, Zweck und Ziel des BDS ist nicht die Förderung des Schießsports, sondern Leute flächendeckend mit Schusswaffen zu versorgen? Also ich würde ja zweimal überlegen, bevor ich solche leicht missverständlichen Formulierungen in ein öffentliches Forum stelle ... Mag sein, aber wir haben es nun mal und ich glaube auch nicht, dass es in absehbarer Zeit abgeschafft wird. -
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Meilen besser bei was? -
Was hat denn, bitte schön, die Regelüberprüfung mit der Beantragung einer Erwerbsberechtigung zu tun? Oder anders herum, warum sollte jemand, der einen Voreintrag beantragt und erhalten hat, nicht auch gleichzeitig (gebührenpflichtig) regelüberprüft werden, wenn er denn gerade mal wieder dran war?
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Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Komisch, genau die hatte ich eigentlich als Negativbespiel im Sinn, als ich meinen Beitrag geschrieben habe. -
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Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Das eigentliche Problem sind doch die Sportordnungen selbst. Aufgeblasen mit einer Vielzahl an Disziplinen, die sich in Ihren technischen Anforderungen an die Waffen, wenn überhaupt, nur marginal unterscheiden. Spätestens in dem Moment, wo man sich Waffen über das Regelbedürfnis hinaus zulegen will, muss man schon akribisch mehrere Waffen im Voraus planen, welche man wann für welche Disziplin beantragen muss, damit sich dass nicht irgendwo mal beißt. Da gäbe es aus meiner Sicht Optimierungsbedarf in Richtung der Verbände, die Sportordnungen mal übersichtlicher und benutzerfreundlicher zu gestalten, indem man z. B. die einzelnen Disziplinen inhaltlich klarer voneinander abgrenzt. Aber offenbar legt man da bei manchen Verbänden mehr Wert auf Quantität, als auf Qualität. -
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Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Welcher Teil des folgenden Satzes aus der Urteilsbegründung ist denn da jetzt unklar? In wie fern denn? Das stimmt. Ich fürchte nur nicht so, wie Du es sehen willst. -
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Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Nämlich? -
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Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Das Urteil besagt eindeutig, dass die Argumentation "Ich habe ein wirtschaftliches Interesse, die Waffen zu behalten, weil die mal (viel) Geld gekostet haben, was ich im Falle eines Überlassens nicht mehr wieder bekomme" kein Bedürfnis darstellt, weil dadurch keine wirkliche Bedürfnisprüfung stattfinden, sondern ein Automatismus entstehen würde, den der Gesetzgeber nicht wollte. Das kann man problemlos auf den Sachverhalt hier übertragen. Außerdem, wenn das, was Du sagst, stimmen würde, müsste die Anzahl der Widerrufe wegen Wegfall des Bedürfnisses gegen Null gehen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dem nicht so ist. -
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Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Würde ich das sonst schreiben? OVG Berlin-Brandenburg vom 25.10.2012, OVG 11 N 20.11. Den Bedürfnisgrund gibt es ja auch. Nur das der nicht so auszulegen ist, wie Du es tust. -
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Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Nein, nach der aktuellen Rechtsprechung ist die Angst vor Wertverlust kein wirtschaftliches Interesse und somit auch kein Bedürfnisgrund. -
Vollkommen sinnlos, denn die erhobene Gebühr berechnet sich, soweit mir bekannt, nicht nur aus den Maßnahmen vor Ort, sondern auch aus Vor- und Nacharbeiten, die der Betroffene gar nicht mitbekommt. Außerdem dürften die Beträge in aller Regel Durchschnittspauschalen sein, egal wie lange die Maßnahme vor Ort tatsächlich dauert. Ein Protokoll der Vor-Ort-Maßnahmen wäre daher bei der Klärung der Frage, ob die Gebühr als solche in der Höhe gerechtfertigt ist, wenig bis gar nicht hilfreich. Und ja, die Behörde muss im Falle eines Widerspruchs die Höhe und die Zusammensetzung der Gebühr erläutern. Ich glaube aber (Stuttgart mal ausgenommen), dass der überwiegende Teil der Behörden keine Probleme haben dürfte, das auch gerichtsfest darzulegen.
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Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Dem kann man dann aber entgegenhalten, dass Du, bevor Du neue, bessere Waffen genehmigt bekommst, dich erstmal von den alten, schlechteren trennen kannst. ;o) -
Wieso, heletz hat doch Recht. Ich erinnere nur an das BVerwG-Urteil zu Mitgliedern von OMCG`s. Da wurde u.a. genau so argumentiert.
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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
Flohbändiger antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Nimm die Sportordnung und schreib mal die expliziten Disziplinnummern für die vier Waffen auf. Dann kann Dir hier auch bestimmt jemand sagen, ob das so funktioniert oder ob sich da was beißt. -
In erster Linie, dass Du mal ein paar Fakten nennen solltest, z.B. wann die Verurteilung mit den 90 Tagessätzen rechtkräftig geworden ist, was man sich so unter "anderen" Dingen vorstellen kann, wann die waren und nach welcher Norm genau die eingestellt wurden. Da gibt es nämlich "Qualitätsunterschiede". Ansonsten artet das hier nur in Glaskugelleserei aus.
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Natürlich nicht, aber das ist dem SEK im Zweifel so was von egal ... Das kommt, soweit ich weiß, durchaus vor.
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Ich würde mal behaupten, dass jeder, der bisher vor Gericht gezogen ist, dieses Argument angeführt hat. Und, hat es irgendwas gebracht? Nein, nicht mal über vier Instanzen hinweg. Aber wenn jetzt der Nächste klagt und wieder mit dem Passus aus der WaffVwV ankommt, na dann werden sich die Richter wahrscheinlich alle an den Kopf fassen und fragen, wie sie das nur übersehen konnten. Ganz bestimmt ...
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Ja, aber so ist es nun mal im Leben. Vor Gericht kann man gewinnen, aber auch verlieren. Das hat doch mit Willkür nichts zu tun oder willst Du mir jetzt erzählen, alle Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht haben sich insgeheim gegen die LWB verschworen? Und das Grundrechte durch Fachgesetze eingeschränkt werden, ist doch nichts Neues und vor allem kein alleiniges Phänomen des Waffenrechts.
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Ich verstehe sehr gut, was Dich und andere so stört. Was ich nicht verstehe, ist, wenn Leute meinen, Regelungen objektiv als sinnlos bezeichnen zu wollen, nur weil sie sie subjektiv ablehnen. Vor allem auch dann, wenn sie überhaupt keinen Überblick haben, was durch die Regelungen erreicht wird (oder auch nicht). Bezüglich der Kosten für diese Überprüfungen gehe ich mit Dir ja d`accord. Wenn der Gesetzgeber meint, die Lagerung der Waffen kontrollieren zu müssen, dann sollte er auch die Kosten dafür tragen und nicht auf die LWB umlegen. Aber gut, hätte, hätte, Fahrradkette, die Praxis sieht nun mal, zumindest in einigen Bundesländern, anders aus und die Verwaltungsgerichte haben diese Praxis durch mehrere bzw. alle Instanzen bestätigt, sowohl bei den Kontrollen, als auch bei den Gebühren. Da muss man dann auch irgendwann mal einen Haken dranmachen können, zumindest solange, bis die Gerichte vielleicht mal anders entscheiden. Und um anders entscheiden zu können, braucht es andere Fakten und nicht immer und immer wieder die selben ausgelutschten Gründe. Und oh Gott, Entschuldigung, dass der Gedanke, mich von Waffen zu trennen, bei mir keine Panikattacken und nächtlichen Schweißausbrüche hervorruft. Oh ja, so ein eindimensionales Weltbild ist was Feines. Macht das Leben gleich viel leichter, nicht wahr? Erstens wüsste ich nicht, was diese Information zu der Diskussion beitragen könnte, zweitens ist mir vollkommen egal, ob Du meinen persönlichen Schmerz verstehst und wenn, würde ich das sicherlich nicht mit Dir diskutieren und drittens geht Dich das überhaupt nichts an.
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Aha. Na dann erzähl mal, welchen übergreifenden Einblick hast Du denn bezüglich der Kontrollen und deren Ergebnisse bzw. was genau befähigt Dich denn, objektiv zu beurteilen, wie sinnvoll oder sinnlos die sind? Also über die Höhe der Gebühren kann man sicherlich diskutieren, die ist in einzelnen Fällen zugegebenermaßen schwer nachvollziehbar. Aber um den Legalwaffenbestand zu verringern? Hast Du da etwa irgendwelche geheimen Insider-Informationen, die sonst keiner kennt? Dann wäre jetzt die Gelegenheit, sie mit uns zu teilen. Eben, jeder wie er möchte. Du hast Dich entschieden, Schusswaffen besitzen zu wollen? Dann leb damit, dass das Geld kostet und dass fremde Leute ab und zu in Deine Wohnung müssen, um Deinen Waffenschrank zu kontrollieren. Lebe damit, dass in Zukunft vielleicht noch ganz andere Sachen auf Dich zukommen werden. Du möchtest das alles nicht? Du möchtest kein Geld bezahlen oder fremde Leute in die Wohnung lassen? Kein Problem, überlasse Deine Waffen. Du sparst `ne Menge Geld und die lästigen Besuche fallen auch weg. Ich finde das toll, wenn Leute immer ganz genau ihre Rechte kennen, aber von ihren Pflichten nichts wissen wollen.
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Möglich, aber dadurch habe ich keine ausgeprägte Paranoia in Bezug auf staatliche Kontrollmaßnahmen.
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Ja, dafür musst Du auch nicht mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen, wenn das mal rauskommt. Außerdem, was ist das denn für ein Argument? In jedem Bereich gibt es Leute, die sich nicht an Vorschriften halten. Soll man deswegen auf jegliche Kontrollen verzichten nach dem Motto "Bringt doch eh nichts und trifft sowieso nur die Falschen"?
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Der "Spielraum" bei Kontrollen ist immer groß, sonst machen die ja auch keinen Sinn. Was stellst Du dir denn so vor? Eine Regelung, dass die Behörde maximal einmal alle 15 Jahre bei jedem Waffenbesitzer kontrollieren kommen darf?
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Die sind nicht verpflichtet, die sind berechtigt. Ob, wann und wie häufig sie bei Dir von dieser Berechtigung Gebrauch machen, ist deren Entscheidung. Ja, musst Du, denn die Kontrolle dient in erster Linie nicht der Prüfung, ob oder welchen Tresor Du hast, sondern ob Deine Waffen auch tatsächlich drin sind und nicht irgendwo rumliegen, wo sie nicht hingehören. Ich dachte, nach den zahllosen Threads zu dem Thema hat das hier inzwischen jeder mitbekommen ... ?