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Flohbändiger

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  1. Problem ja, unerlaubter Erwerb ... nein. Solange die Waffe dem Voreintrag entspricht (und der beinhaltet ja nur Waffenart und Kaliber), kann man, wenn es alleine um die Art der Visierung geht, nicht unerlaubt erwerben. Wenn man für die erworbene Waffe aufgrund der falschen Visierung allerdings kein Bedürfnis hat, weil sie nicht in der nachgewiesenen Disziplin verwendbar ist, dann kann die Behörde, wenn sie es bei der Anmeldung merkt, die Besitzberechtigung (Eintragung) versagen oder, wenn sie es erst später feststellt, diese widerrufen bzw. zurücknehmen.
  2. Habe ich etwas anderes geschrieben? Es ist eine Verwaltungspraxis, nicht mehr und nicht weniger. Ach Gott, ja, der Mythos, dass man ja nur weit genug klagen gehen muss, dann bekommt man schon, was man will. Aber Du hast da sicher nähere Informationen. Also erzähl mal, wie viele und welche "glorreichen" Urteile wurden denn "kassiert"? Vor allem im Verhältnis zu den vielen sonstigen VG-Urteilen, die so den lieben langen Tag gesprochen werden. Ich habe schon mal an anderer Stelle geschrieben, dass 99,x % der rechtskräftigen Urteile, die man in Rechtsprechungsdatenbanken findet, mit den Worten "Die Klage wird abgewiesen ..." beginnen. Das hat Gründe und die liegen mit Sicherheit nicht in der fehlenden Ausdauer der Kläger, der fehlenden Qualität der Anwälte oder der falschen Auswahl der Sachverständigen. Natürlich kann auch mal ein Urteil im Berufungs- oder Revisionsverfahren geändert werden, aber der Anteil solcher Entscheidungen ist, gemessen an der Gesamtzahl von Urteilen und Beschlüssen, marginal. Also hör doch auf, Leuten hier den Eindruck zu vermitteln, sie müssten einfach nur durch alle Instanzen gehen und alles wird gut. Die Kunst ist nicht, zu klagen. Das kann jeder Depp mit einer Rechtschutzversicherung. Die Kunst ist, zu erkennen, wann es sich lohnt, klagen zu gehen. Genau deswegen gibt es so viele negative Urteile, weil jeder Steuerhinterzieher, Trunkenheitsfahrer oder Ladendieb meint, dass gerade sein Fall ja vollkommen anders liegt und die dutzenden, bereits existierenden Urteile zu dem Sachverhalt seinen "besonderen" Umständen nicht gerecht werden. Du hast nicht einmal annähernd eine Vorstellung davon, wie das aussieht, wenn ich mich echauffiere. Ich tue hier meine Meinung nur dahingehend kund, dass ich darauf hinweise, dass sich die von Dir geschilderte Verwaltungspraxis nicht mit der dazu existierenden Rechtsprechung deckt. Mal abgesehen davon, wie viele Urteile braucht es denn, damit es für Dich relevant ist? Wieso muss ich eigentlich etwas widerlegen? Du interpretierst doch hier Ermessensspielräume in das Gesetz, die es, zumindest nach diesem einen Urteil, nicht gibt. Also liegt es doch bei Dir, zu belegen, dass Behörden hier ein Ermessen hätten. Wenn der Gesetzgeber schon im Gesetz selbst oder in den verschiedenen Verordnungen und Ausführungsvorschriften nichts Erhellendes dazu schreibt, sind Urteile nun mal das einzige, was man zur Auslegung heranziehen kann. Den einzigen Beleg, den Du hast, ist "Ich kenne Behörden, die machen das so". Toll, ich kenne Behörden, die machen das nicht so. Und, wie bringt uns das jetzt weiter? Außerdem bin ich nicht der Meinung, das Verwaltungsgerichte unfehlbar sind. Ich lehne Urteile aber auch nicht einfach per se ab, sondern mache mir wenigstens die Mühe, mich inhaltlich damit auseinanderzusetzen und möglichst objektiv zu bewerten, ob die Entscheidung zumindest nachvollziehbar ist. Etwas, was ich bei vielen anderen hier schmerzlich vermisse. Vielleicht hat der Gesetzgeber ja gar nicht im Sinn, dass Bedürfnisbescheinigungen so etwas wie eine Gültigkeits"dauer" haben. Dann wird er sich im Gesetz auch nicht weiter dazu äußern. Da in allen anderen Fällen, wo irgendwas befristet ist, ein entsprechender Passus im Gesetz steht, gehe ich mal nicht davon aus, dass man das bei den Bedürfnisbescheinigung lediglich vergessen hat, zu erwähnen. Es gibt offenbar schlicht und ergreifend keine "fortlaufende" Gültigkeit. Die Dinger gelten einmalig und dann auch nur just in time, nämlich zum Zeitpunkt der Antragstellung und nicht x oder y Monate danach. Und nur da, sagt das Gericht, müssen sie aktuell sein und nicht zum Kaufzeitpunkt oder irgendwann später. Und es wird langweilig, mir hier ständig bockiges Kleinkindgehabe zu unterstellen. Wenn Du Argumente hast, dann bitte. Aber dieser Versuch, dass auf die persönliche Ebene runter zu brechen, ist im Vergleich zu dem, was ich hier sonst von Dir lese, armselig.
  3. So würde ich diese Aussage interpretieren. Der maximale Zeitraum, wo eine Bedürfnisbescheinigung noch als aktuell anzusehen ist, wäre nach meiner Meinung ein Monat. Bei zwei wäre es schon kritisch, bei drei, sechs oder gar zwölf Monaten ausgeschlossen.
  4. Dann solltest Du vielleicht mal den entscheidenden Passus zitieren:
  5. Im Zweifel deutlich mehr als Deine persönlich Meinung dazu. Es sei denn, Du hast ein Urteil, was Deine Meinung stützt. Ansonsten ist und bleibt es nur Deine Meinung. Und ich bezweifele, dass sich Waffenbehörden nach der Meinung eines einzelnen Users in einem Internetforum richten. Nach zweitinstanzlichen VG-Entscheidungen wohl aber schon, vorausgesetzt, sie kennen sie. Ja, na klar, wie immer sitzen in den ganzen Verwaltungsgerichten nur Cretins, die keine Ahnung von Jura haben. Die alleinige Auslegungskompetenz für Waffenrecht liegt natürlich nur bei den ganzen Spitzenjuristen in Internetforen. Wo echauffiere ich mich denn? Ich bleibe dabei, es gibt kein Ermessen. Ermessen setzt voraus, dass eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Die gibt es hier nicht. Es gibt lediglich eine Verwaltungspraxis.
  6. http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130000027&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
  7. Ach, wo werde ich denn? Ihr wisst doch eh alles besser und wollt gar nicht diskutieren.
  8. Klingt ja alles sehr schön, ist aber falsch. Wenn man nach mehreren Monaten feststellt, dass eine Waffe nicht die Erwartungen erfüllt, warum auch immer, man diese wieder überlässt und einen neuen Voreintrag beantragt, dann nutzt einem die alte Bedürfnisbescheinigung gar nichts. Diese muss nämlich immer den Zeitraum von 12 Monaten vor Antragstellung abdecken und das tut eine mehrere Monate alte Bedürfnisbescheinigung nicht. Sagt zumindest das OVG Lüneburg. Von daher gibt es kein "die Bedürfnisbescheinigung gilt weiter", es gibt kein "Ermessen" des Sachbearbeiters und es gibt keine Möglichkeit, eine Waffe auf dieser Grundlage zu tauschen. Es gibt lediglich Behörden, die das offenbar nicht wissen, aber trotzdem machen. Das soll von mir aus auch so sein, nur kann ich mich darauf bei meiner Behörde im Zweifel nicht berufen, denn eine Gleichbehandlung in Unrecht ist nicht vorgesehen.
  9. Na das ist doch toll, wenn man einen Sachbearbeiter hat, dem Gesetz und Rechtsprechung in der Sache offenbar nicht bekannt sind. Ich würde mich allerdings eher still darüber freuen, anstatt das in einem Internetforum zu posten.
  10. Lauflänge bei Jagdlangwaffen? Da ändert sich m.E. nichts. Die einzige Änderung betrifft § 6 AWaffV und der gilt ja bekanntermaßen nur für Sportschützen:
  11. Wenn ich Dich erinnern darf, 2008 wurden bis dato bedürfnis- bzw. erlaubnisfreie umgebaute 4mm M20- und LEP-Waffen rechtlich genau so eingestuft. Da war auch nichts juristisch angreifbar. Also wieso sollte es diesmal anders sein? Die wenigsten werden ein Bedürfnis glaubhaft machen können, ein großer Teil wird die Gesetzesänderung gar nicht mitbekommen, der andere große Teil, der von vorneherein weiß, dass er keine WBK bekommen wird, wird gar nichts machen und ein paar Verzweifelte von denen werden ihr Glück mit einem WBK-Antrag trotzdem probieren und voraussichtlich spätestens beim VG scheitern.
  12. Vor allem, Bedürfnis und Zuverlässigkeit reicht? D.h., bei Minderjährigen, die paranoid-schizophren sind, sieht man keinen Grund. ihnen die WBK zu versagen? Jo, das macht Sinn ...
  13. Ja, nämlich hier:
  14. Dann gib bei Google "Tote durch Schusswaffen USA" ein und lies dich durch.
  15. Einfach mal die PKS der Schweiz googeln.
  16. Ach, meine Zahlen sind Unfug? Die kann man in 20 Sekunden problemlos googlen. Oder bestimmst Nur Du, welche Statistik aussagekräftig ist? Von Mordraten in den USA habe ich nichts geschrieben. Nur von Toten durch Schusswaffengebrauch.
  17. Du weißt das, ich weiß das, trotzdem hast Du bestimmt verstanden, was ich meine. Aber gut, wenn dein Seelenheil davon abhängt, ersetze "führen" durch "bei sich tragen".
  18. Oh, da hast Du natürlich recht. Also runtergerechnet auf die Einwohnerzahl Deutschlands wären wir dann bei nur noch 25.600 Morden jährlich. Wie viele Morde gab es in Deutschland 2017? 405? Das liegt ja ganz knapp beisammen, da sollte man tatsächlich mal dringend mit einer Liberalisierung des Waffenrechts gegensteuern. Ja ne, is klar. Das sind alles nur Opfer von Gang-Schießereien. Rund 15 % aller schusswaffenbedingten Todesfälle weltweit passieren alleine in den USA. Damit sind die knapp hinter Brasilien auf Platz 2. Gut, die Hälfte der rund 40.000 Toten durch Schusswaffen sind Suizide, aber selbst 20.000 Tote pro Jahr finde ich noch erschreckend hoch. Und da kann mir auch keiner erzählen, das die Zahl der Toten durch Schusswaffen nicht im Zusammenhang mit der Gesamtzahl an Waffen in privater Hand steht. Oder wieso gab es in Deutschland 2017 "nur" 820 Tote durch Schusswaffen, davon 750 Suizide? Die USA haben viermal so viele Einwohner wie Deutschland, besitzen aber 60 mal so viele registrierte Waffen wie die Deutschen und haben knapp 50 mal so viele Tote durch Schusswaffen pro Jahr. Da soll jetzt kein Zusammenhang bestehen? Es mag ja sein, dass das grundsätzliche Recht, Waffen zu besitzen und zu führen, vereinzelt zur Folge hat, dass die Zahlen für bestimmte Gewaltdelikte sinken. Dafür steigen die Opferzahlen in anderen Bereichen. Jedes Jahr sterben in den USA alleine rund 700 Kinder zwischen 0 - 11 Jahren an Schusswaffenverletzungen. Und das sind nicht überwiegend Opfer von Schießereien oder Suiziden. Das ist der 2-Jährige, der aus Versehen von seinem 5-jährigen Bruder erschossen wurde, weil der Papas Waffe gefunden und damit rumgespielt hat. Wenn ich also den Waffenbesitz für mehr Sicherheit liberalisieren will, stellt sich für mich auch immer die Frage, zu welchem Preis ich mir dieses Mehr an Sicherheit erkaufe. Beim Knack im Haus? Ich gebe Dir mal ein Beispiel, wie präventiv Waffenbesitz Einbrüche verhindert. In der Schweiz darf man, soweit ich weiß, zu Hause eine Waffe zur Selbstverteidigung führen. Trotzdem gibt es in der Schweiz im Verhältnis pro Jahr zwei- bis dreimal so viele Einbrüche wie in einer deutschen Großstadt wie Berlin. Es ist also wirklich beeindruckend, wie schweizer Einbrecher davon abgeschreckt werden, dass der Hausbesitzer, bei dem sie da gerade einsteigen, bewaffnet sein könnte.
  19. Oh ja, die USA, das Land mit der niedrigsten Kriminalitätsrate und einer verschwindend geringen Anzahl an Toten durch Schusswaffen.
  20. Ach, alleine die Tatsache, dass man erlaubnispflichtigen Schusswaffen nicht ohne Weiteres besitzen darf, macht einen völlig wehrlos? Keine(!) Probleme? Jetzt machst Du mich neugierig, erzähl mal ...
  21. Das Problem ist nur, dass der Grat zwischen Selbstverteidigung und Selbstjustiz ein sehr schmaler sein kann. Und wenn ich sehe, wie oft Leute hierzulande alleine schon Probleme damit haben, zu erkennen, wann man etwas so "Harmloses" wie ein Pfefferspray gesetzeskonform einsetzen darf, macht mir der Gedanke, wenn die alle noch eine scharfe Waffe besitzen und führen dürfen, eher Angst. Eine Verbesserung? Nun, wir werden sehen. Ich persönlich glaube nicht, dass privater Waffenbesitz ein Allheilmittel für alle Probleme dieser Welt darstellt.
  22. Na klar, da wohnen 208 Mio. vernünftige, aufgeklärte Leute, die durch ihr besonnenes, verantwortungsvolles Auftreten dafür sorgen werden, dass die Kriminalitätsrate künftig gegen Null geht. Na dann sollte der Staat vielleicht mal zusehen, daran etwas zu ändern, indem er mehr Geld in die innere Sicherheit investiert, anstatt jeden seiner Bürger zu einem kleinen Judge Dredd zu machen in der Hoffnung, dass der auch nur dann schießt, wenn die Rechtsordnung das gestattet.
  23. Was genau kann oder soll eine liberalere Waffenpolitik daran ändern?
  24. Nun ja, wenn man im Gegenzug die Mordrate erst auf 64.000 pro Jahr steigern muss, dann hoffe ich doch mal ganz stark, dass wir das in Deutschland nie erleben werden.
  25. Das, grundsätzlich betrachtet, eine Wiedereinsetzung nicht dazu führt, dass sich eine gesetzliche Frist verlängert? Das eine "Wiedereinsetzung" im Falle eines abgelaufenen Voreintrags also gar nicht möglich ist? Und selbst wenn es ginge, dass die Grenzen für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand enger sein können, als hier manche versuchen, glauben zu machen? Aber was weiß ich schon ...
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