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Tauri

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  1. Immer Stempeln lassen! Wenn du die Waffe oder das System verkaufst, verschrottest oder sonst was, fliegt mit dem Eintrag auch der Munierwerb raus. Ist mir so schon mal bei einer .22er passiert. Musste dann nachstempeln lassen, als ich mir ein .22er WS angeschafft habe.
  2. exakt so ist es bei mir auch ohne Probleme gelaufen. Allerdings musste ich für das (nun "neue") 9mm Wechselsystem eine von der Waffenbehörde vorgegebene Nummer gravieren lassen, da es vorher nicht nummeriert war.
  3. wo finde ich dazu die entsprechende gesetzliche Vorschrift? edit: gefunden. Es steht da aber nur etwas von einem NACHWEIS. Ob das nun ein Dokument sein soll?
  4. gerade wieder auf der GK-KM erlebt: "die Sportgeräte dürfen ausgepackt werden". Wenn der Spruch nächstes Jahr auch wieder kommt, bleibe ich stocksteif stehen und mache gar nichts. Wenn dann eine Nachfrage kommt, werde ich antworten, dass ich mein "Sportgerät" leider vergessen habe und nur meine Waffe dabei habe. Auf die DQ freue ich mich jetzt schon. Dieser Schwachsinn der krampfhaften, selbst auferlegten political Correctness zeigt allein schon die geistige Haltung des DSB zum Schießsport. Ein Schütze wollte ein Wechselsystem aufziehen. Musste er auf dem Stand machen, weil Safety Area oder Fummelzone haben die noch nie was von gehört. Dafür aber nach jedem Durchgang (5 Schuss) wieder Waffe offen ablegen und rotes Bändchen einfädeln, obwohl die Aufsicht nicht nach vorne geht und auch sonst nichts bis zum nächsten Ladekommando passiert. Und wehe, das rote Bändchen schaut nicht vorne aus dem Lauf raus! Manchmal habe ich das Gefühl, der DSB hat Angst vor der eigenen Courage GK-Disziplinen durchzuführen.
  5. ja, so ist es - jedenfalls für Kontingentwaffen. Bez. der Überkontingentwaffen gibt es aufgrund des VwG BW -Urteils verschiedene Verfahrensweisen. In einigen Bundesländern werden schon Wettkämpfe gefordert, in anderen nicht. D.h.: die 10-Jahresfrist für Überkontingentwaffen gilt in einigen Bundesländern, in anderen nicht.
  6. Waffenkurier Neu
  7. du hast recht! Habe gerade noch mal nachgeguckt. So bezieht es sich tatsächlich auf beide Ziffern. Habe mich von Beiträgen weiter oben verleiten lassen, wo es als Nebensatz zur Ziffer 2 stand. Edit: aber ich kann daraus immer noch nicht herauslesen, dass mit jeder Ü-Kontingentwaffe Wettkämpfe geschossen werden müssen. So wie es da steht, bezieht es sich auf eine allgemeine Teilnahme an Wettkämpfen
  8. das behauptest du einfach, genau wie ASE auch immer wieder. Klar ist es aber nicht. Wenn die Formatierung eingehalten worden wäre, müsste ""und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat." absatzmäßig unter den beiden Ziffern stehen. So wie es jetzt ausgeführt ist, bezieht es sich eindeutig (für mich jedenfalls und für dudenmäßige Rechtschreibregel vermutlich auch) nur auf die Ziffer 2
  9. und dann steht noch das Wörtchen ODER zwischen den Ziffern 1 und 2....
  10. in SH, Krs. PI gibt's das auch schon....
  11. wenn sie darauf verzichtet hat ist ja alles gut! Hast du das schriftlich? Erbstreitigkeiten sind sehr unangenehm. Da hilft nur eine 150%tige Absicherung.
  12. Vorsicht! Wenn mehrere Erben vorhanden sind, kann nicht einfach ein Teil davon über das Erbe entscheiden. Ich würde mir das mit der Abgabe an die Waffenbehörde noch mal überlegen.
  13. die Forderung nach einer MPU bei Eintritt in einen Schützenverein ist genau so radikal.
  14. die dürfen das auch heute schon. Genaugenommen schon immer.
  15. sagt mal, ihr unterhaltet euch hier über geistige Krankheiten. Habt ihr eigentlich gar nicht mitgekriegt, was die Reporterin in dem verlinkten Video gesagt hat? Faeser will halbautomatische Pistolen verbieten? Das sehe ich als vile wichtiger an als MPU ja/nein/wann/überhaupt.
  16. trifft Beides auf mich zu. Und ICH sage dir, dass diese Honorarforderung mitnichten eine Hinweis auf eine bevorstehende Amoktat ist. Ich habe ein wenig Einblick welche Honorare im Consultingbereich gezahlt werden - das ist keinesfalls übertrieben.
  17. es soll eine Patrone gewesen sein. Der Polizeipräsident führte dazu aus, dass dies eine OWI sei und mithin ein Ermessensspielraum für die kontrollierenden Beamten bestand. Deshalb nur Verwarnung.
  18. exakt! Genau so habe ich es auch schon mal gemacht - und es war kein Problem. Ich musste nur für das 9er-System eine vom Amt vorgegebene Nummer gravieren lassen da es keine hatte.
  19. ein typischer Fall von: "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten".
  20. ist eben kommerziell... Möchte nicht wissen was die an Miete im besten Geschäftsviertel bezahlen.
  21. auf jeden Fall. Sie kann das beim Eintrag erledigen.
  22. wenn noch nichts eingetragen ist, kann sie natürlich auch nichts umschreiben - meint sie wohl. Ist aber Quatsch, denn die Waffe ist ja schon im NWR und sie (die Waffenbehörde) kann das nicht aber der BüMa? Das würde bedeuten, der BüMa ändert einen Datensatz im NWR und die zuständige Behörde darf das nicht? Lächerlich!
  23. geh zu deiner Waffenbehörde und lass die 9mm Waffe in Griffstück und System (virteuell) zerlegen und dann als neue .45er mit Wechselsystem 9mm neu eintragen. Habe ich schon mal so gemacht und klappte problemlos. Kostet natürlich auch was, aber nicht so viel wie beim BüMa.
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