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Weiteres Privileg von Priviligierten; schon klar.
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Als Erbe ?
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Kann ich aber mit einem solch (ähnlichem) Gerät (nach meinem Kentnisstand) gerade eben nicht ! Habs auch satt; immer wieder Rechenschaft ablegen zu müssen (nicht gegen Dich gemeint). Oder anders gesagt; der "Spaß" ist normiert & geregelt.
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WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
Janzfan antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Bei Leuten; die solch schwerwiegende gewohnheitsmäßige Taten in Serie (sowie auch der andere Kandidat mit seiner Nötigung, Körperverletzung & "Tschechien-Trotzhaltung"; Ihr wisst schon...) offen zugeben; bleibe ich, freundlich ausgedrückt, reserviert. Oder muß wirklich jeder Dreck öffentlich gemacht werden ? Wäre nicht besser, "was ich nicht weis..." ? -
Ja schön; aber bereits als Sportschütze ist "Gaudi-" Spaß (wie es mir gerade passt) verboten. Und einfach nur "mal so" als Erbe erst recht. Nun sind wir also genausoweit wie vorher. War da nicht (theoretisch !) was beim BDMP (oder einem anderen Verband) mit geholsterter Waffe ? Hatten die keine LL-Beschränkung ? So nach dem Motto: wer eine solche Kanone (schnell & lange genug) hochbekommt...?
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Und was schießt man nun damit (als Sportschütze) ?
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Silhouette nur bis 15" (hätte mir zwar genügt; die Revolver, die mich interessieren, wären dort aber auch zu schwer...) BDS freie Klasse nur bis 10 3/4" BDMP ? Gäbs etwas in der Richtung beim BDS; hätte ich es längst.
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Von mir gefärbt Für Pistolen gibts keine Debatte; wenn doch, klagen. Und nicht vorher fragen; wer fragt, kriegt Antworten. Bei Revolvern muß man genauer betrachten. So wurde hier erläutert; Praxisbeispiel habe zumindest ich nicht durchgespielt: Es sollen immer Wechseltrommeln für für die Waffe bestimmten Munition (sofern Kal. kleiner / gleich) erworben werden können; also ggf. also auch für die Muni mit höherem Gasdruck; als die "Ursprungstrommel" (mit der die Waffe einmal erworben wurde), ausgelegt war. Beispiele: FA & Janz immer für .454 C ausgelegt. Wenn nur als .45 LC (o. .45 ACP) erworben; könnte WT im Originalkaliber .454 C erworben werden; da die Waffen dafür ausgelegt sind. Müßte dann auch für Rev. (die ursprünglich für .357 Mag ausgelegt sind) 38 Spez (o. 9x19) + WT .357 Mag gelten. Persönliches Interesse wäre der Erwerb eines großen Janz als .41 Mag + WT .414 Supermag (diese Patrone ist direkt beim BDS nicht möglich). Wurde wiegesagt sinngemäß so hier im Forum behauptet; stammt nicht von mir. Bestätigen, oder dementieren.
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Das haben wir doch gesagt. Würde da nicht rumkriechen. Kaufen; vom Händler eintragen lasssen & anmelden. Wenn da Jemand rumspinnen will; einklagen.
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Wäre dann die ".357 SIG extended". Oder gleich .357 AMP; aber nur, wenns dafür brauchbare Waffen gäbe (z. B. weitere DE-Kaliber...).
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Oder: WL 10 mm Auto für 1911 .40 S&W WL .460 Rowland für 1911 .45 ACP WL .440 Corbon für DE .44 Mag. Da gibts noch mehr solche Beispiele.
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Waffentransport in den Urlaub, um für einen Jagdtag viele km zu sparen?
Janzfan antwortete auf LTB's Thema in Waffenrecht
Manchmal shweigt man halt & macht einfach nur. -
...Und somit wäre die Ansicht "wer eine Waffe (zur SV ?) haben will; hat sie auch", etwas überzogen. Die Illegale(n), die gut "vergraben" sind; spielen keine Rolle. Ganz anders Gewohnheitsverbrecher; denen alles egal ist und die immer etwas schnell zur Hand haben. Und mit Diesen möchte ich nicht in einen Topf geworfen werden; wären mir "nur" Waffengesetze egal (z. B. zwecks "Unversehrtheit um jeden Preis schützen"). So ist es aber in der Praxis; ob nun in Folge von Denunziation SEK einreitet; oder eine "solche SV" offiziell wird. Somit ist mir dann (vielleicht) auch (irgendwan mal ?) alles egal; & ich finde mich mit der Wehrlosigkeit ab. Wenn mir die Alternativen zu stressig sind... Ohne Waffenschein muß ich das ja überwiegend ohnehin; sofern keine Gesetze übertreten werden sollen. Es sei denn, ich verlasse das Haus / den Grund / die Wohnung nicht mehr...
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Möglich; ist aber keinesfalls "einfach", "billig" & "schnell" (im Film vielleicht). Und selbst wenn doch einmal; Es ist SO immer unbefriedigend. Befriedigend; wenn ich es für notwendig erachte, ist nur: Ich beziehe rechtmäßig neue Ware vom Händler meines Vertrauens. Und trage eine Waffe ebenso rechtmäßig mit mir rum. Ansonsten dürfte im SV-Fall mit "Illegaler" nix offiziell werden; & was illegal irgendwo liegt & da auch bleibt; frisst eh kein Brot. Muß halt Jeder wissen...
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Gleich EL-Schloss hätts auch getan. Aber warum einfach, wenns unständlich auch geht...
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Waffen verkauft ,will wieder neue Waffen anschaffen
Janzfan antwortete auf karatemann's Thema in Waffenrecht
Seine Frau war krank ! Er hätte auch (wenn Grundsatzinteresse weiterbestand & keine Ortsveränderung stattfand) im Verein Mitglied bleiben können. Oder war der Beitrag so teuer ? -
"Die" hätten den Mist so lassen sollen; wie er war (wenn schon nicht kooperativ "nach unten" vereinfacht wurde).
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Die dort erwähnte "vorgesehene Schutz-Funktion" hat mit der Klassifizierung auf dem Typenschild nix zu tun. Es soll aber "Möbeleinsatztresore" geben /gegeben haben; die ihre Klassifizierung tatsächlich nur durch eine bestimmte Einbauweise / Befestigung erhalten. Kenne das nur vom Hörensagen; habe einen solchen Tresor noch nicht gesehen; bzw. weis nicht, wie dann das Typenschild aussieht.
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Nein.
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Habe unten im Schrank eine Plastikwanne; da schmeiß ich immer wieder diese Beutel rein, die ich irgendwo finde. Ist schon die Menge eines Schuhkartons.
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"Waterworld" ist physikalisch nicht möglich.
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Gar nicht mal versenken; "einfach" nur auf einer Stahl- oder Betonkunstruktion (für Erdbebebsicherheit ggf. luftgefedert) aufbocken (der Rumpf soll ja zur Pflege immer erreichbar sein). Mit stark dimensionierten Anker-Ketten-Trossen einige Meter auftriebsmöglich fixieren. Betonung liegt bei mir aber auf "Stahl-Schwimmkörper"; muß also keine Schiffsform aufweisen. Könnte einem Gasometer / Öllagertank / Kessel ähneln; würde mir das doppelwandig isoliert aus V2A-Stahl ab 10 mm mit Kessel-Kopf & -Boden bauen lassen. Ähnelt dann einem Unterwasserhabitat. Wir werden zunehmend mit Wettererscheinungen rechnen müssen... Irgendwann (oder jetzt schon) unversicherbar....?
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Diese Individualisten / Idealisten gibts hier auch. Auch neue Trends mit Holzhütten auf Anhängern. Gesetzlich ist das aber alles nichtmal für Denjenigen auf eigenem Grund möglich; dem es genügen würde / müßte... Auch eine Art; Selbständigkeit kaputtzumachen.
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Wobei nun (für Denjenigen; der es sich leisten kann) wieder die Berechnungen der Wände & Decken für sturmtransportierte Gegenstände einmal hier bei uns; & drüben interessant wären. Genügt hier viell. noch 24er Stahlbeton für eine senkrechte Wand; bringt diese dort drüben bei deren Windgeschwindigkeiten schon wieder weit weniger Sicherheit. Jetzt auch nur mal bezogen auf beschleunigte kleinere Teile (Äste, Kanthölzer, Verkehrsschilder mit Pfosten, Fassaden- & Dachelemente, usw.); womit z. B. Sicherheitsfenster von Hochhäusern in Versuchen getestet werden; o. Ä.. Interessantes Thema; wird zunehmend auch hier relevant werden; auch wir werden zukünftig Wetter bekommen ?
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Ich schon; gibt doch auch andere Leute, die in alten Bunkern leben (wo für Unsummen Fensteröffnungen eingebracht wurden). Würde jedoch auch nicht in diesen Originalen (mit über 1 m dicken Wänden) hausen wollen; meine (Sichtbeton-)Konzepte habe ich ja thematisiert. Wollte nur wiederholen: Wäre das Geld vorhanden; würde Sturm & Wasser (neben dem Sicherheitsaspekt) sehr wohl einkalkuliert werden. Gehe allerdings hier bei uns noch nicht von US-Gegebenheiten aus. Hochsichere Privathäuser gibts ja in den USA; aber bis zu welcher Sturmsicherheit diese ausgelegt sind; ist mir nicht bekannt.