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Janzfan

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  1. Liebe Mitleidenden, es hat sich viel geändert & tut das gefühlt im Waffenrecht täglich. Meine Frage wurde jedoch von den neuesten Änderungen ggf. nicht berührt & war auch zuvor länger aktuell. Hier geht es um den Erwerb von Wechselsystemen, oder Austauschläufen für Kurzwaffen auf grüner WBK. Sind Erwerb Solcher mit LÄNGERER Lauflänge, als in der Disziplin in der bedürfnisgebenden Sportordnung zulässigen LL für eine vorhandene Waffe möglich ? Falls Jemand kompetent ist, würde ich mich freuen.
  2. Ok; war auf einem völlig falschen Dampfer; dachte schon, man soll sein Haus baulich nicht entsprechend schützen können. Beachtlich; wenn sonst mehr als die doppelte Stärke Baustahl durchdrungen wird.
  3. Was meinst Du damit ?
  4. War doch mit dem Gunnebo-Beispiel verlinkt. Schaut sich auch mal Jemand Links an ?
  5. Sicherheit; je größer; je wahrscheinlicher, das er bei geneigten Betrachtern stehen bleibt. Ausnahme: fixe Baggerfahrer... (Dann hat sichs mit der Statik auch erübrigt...)
  6. Ist ja nun wohl bei hier thematisierten Gegebenheiten nicht praktikabel; oder gibts Fälle; wo ein Privat(waffen)schrank vor Ort im Wohnhaus mit ner 300er (Benzin-?)Flex, oder Gassprengung geöffnet wurde ? Wie lange man wohl für einen VI KB braucht... Würde meinen Schrank jedenfalls nur so zugänglich aufstellen; das man den (hoffentlich gut) gesicherten Haus-Innenbereich nicht verlassen muß; eigentlich logisch.
  7. Janzfan

    Waffenschrank

    Er kann ja auch noch die jährliche Fahrprüfung fordern. Vielleicht fällt mir noch mehr ein... Irgendeiner wirds schon aufgreifen.
  8. Janzfan

    Waffenschrank

    Siehst ja wies Spaß macht. Und dann noch immer schön fordern, was sich ZUR ZEIT noch nicht mal Politiker ausgedacht haben. Immer schön zuarbeiten; wunderbar. Lese den Scheiß wirklich immer wieder gern. Und MIR machts nur noch Spaß zuzuschauen; wie solche Leute zusammen mit allen Anderen genauso abgebügelt werden, wenn die Politik es will; somit hat die Kriecherei richtig viel gebracht. Um die Anderen tuts mir wahrscheinlich größtenteils leid.
  9. Wie Jemand wohnt, habe ich nicht zu befinden. Ja; IST seit 20 Jahren auch Hobby; nur auf Papier auf einer DIN A3-Zeichenplatte. Habe seit dem mehrere hundert Entwürfe; keiner taugt mir wirklich. Realisierung sehr unwahrscheinlich; & wenn schon.
  10. Jup; das war "der". Ist aber ein Fliegenschiss gegen die Baukosten. Die 65k Verkaufsverluste gebe ich dann allein für Türen & Fenster aus.
  11. Hey, hey; dagegen waren meine paar Waffenkäufe Peanuts ! 😉
  12. Plane Derartiges schon lange. Freistehendes Haus (4m Grenze) 24er / 30er Sichtbeton (innen sichtbar, außen Iso), Haustür RC 4 - RC 6, EG fensterlos, nur Wirtschaft / Versorgung, Zugang Treppenhaus (Treppe 24 Stufen 29 x 18) 1. IIIer Wertraumtür, Zugang Wohnung 2. IIIer Wertraumtür, Fenster OG 90er Brüstung min. RC 4 / FB 4 - FB 7, keine Gitter. Somit liegen Fenstersimse mehr als 5 m über Bodenniveau. Ob die Wohnung als Ganzes eine waffenrechliche Einstufung verträgt; keine Ahnung. Bei fensterlosem Treppenhaus kannst zumindest da lagern...😉
  13. Andere Nummer=Neuantrag
  14. Mir genügen 2 KW; die gibt es aber nicht: Janz 460 / 500 S&W WECHSELKALIBER + WL / WT P 220 X6 X-Serie HICAP-Griffstück + WS Real Janz .454 C + WL / WT Andere .45er Hicap- Pistole + WS Sollten wirklich noch schwachsinnigere Gesetze kommen; WECHSELKALIBER-Revolver wie Sig Sauer-Pistole ebenfalls nur .45 ACP... Wechselsysteme müßten "bedürfnisrechtlich" unberührt bleiben. Andernfalls nur Revolver Festkaliber & Pistole ohne WS. 24 Termine Maximum; würde dann jedoch wohl nur noch Pistole ODER Rev. realisieren.
  15. Wenn man (wie die Witwe ?) auf dem Grundstück mit den Geschäftsräumen wohnt (oder auch noch Kinder; die wieder erben können; dort wohnen; oder wieder hinziehen...); müßte es dann gehen.
  16. Haben so Einige gemacht...
  17. Wieviele Stücke kann man eigentlich erben ? Auch im Anbetracht bei so einem Beispiel; Wo der Waffenraum schon vorhanden ist ? Andere Frage zum Video: Bei dem verstorbenen Händler seinem Lager ist da blos eine olle B-Tür (?) direkt als bewitterte Außentür (nichtmal Vordach vorhanden ?) verbaut ? Scheint ja dem Gesetz Genüge zu tun (/ getan zu haben; von wann ist der Beitrag ?); aber was ist mit der technischen Seite ? Sind solche Türen für Frost & Schlagregen vorgesehen ? Hatte einen solch einfachen Türtyp so verbaut noch nicht gesehen. Hatte deswegen mal mit einem Hersteller über Archivraumtüren (nach innen öffnend) als bewitterte Außentür aus Edelstahl gesprochen. Ginge dann auch um Isolierung; die eventuellem Brandschutzbedarf & der Sicherheisstufe etgegensteht...?
  18. Gibts keine Erben-WBK mehr ?
  19. Mir schwebt gerade ein "Garage in Garage-" System vor mit doppelflügeliger Wertraumtür hinter einem Rolltor...
  20. Beschäftige mich gedanklich bei meiner "Dauer-Hausplanung" auch damit. Möchte weder abhängig vom Russengas sein; noch weitere Institutionalisierung einer gewissen Religion durch Öl-$ vorantreiben... Will man selbst direkt keine fossilen Brennstoffe mehr verbrennen; wird man sich irgendwann auch mit E-Mobilität aus selbstproduziertem Strom befassen müssen. Mich interessiert das aber erst; wenn man seinen PV-Ertrag für den kompletten Jahresbedarf (einschl. Wärmepumpe & vorgesehene E-Mobilität) "einlagern" kann... Wasserstoff-LOHC-Speicher ?
  21. Na in dem doch nicht; im "Antrag auf Waffenbesitzkarte" der (Berliner) Behörde aber.
  22. Also gefühlt wurde in allen Berliner Antragsformularen in diesem Jahrtausend immer schon nach "Stufe" Schrank / Tresor gefragt. Ab wann nun wirklich genau (2003 ?) werde ich jetzt nicht beschwören.
  23. 30 min. Für A. Der war gut.
  24. Allein. Auf ner normalen Sackkarre Treppen runter. Na dann...
  25. Also ist der herausgetrennte, unblockiete Teil eines Gaswaffenlaufes auch ein wesentliches Waffenteil ?
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