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BlackBull

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  1. War nicht meine Frage... Und von sportlichem schiessen ist nirgends die Rede... Und ja, weiss ich...
  2. Sorry, hatte mir was falsch notiert - Mein Fehler; jetzt ist es korrekt. Da ich von den (für die Fachleute sicher bekannten) Details hierzu keine Ahnung habe, hier mal eine Frage: Habe die Möglichkeit, eine Pistole "Parabellum08" - "Modell 1902" (ist so in der WBK des Erben eingetragen) für 700-900 Steine zu erwerben. Ob der Verkäufer noch zu weiterem Handeln bereit ist, muss ich sehen. Für mich sieht das Dingen wie eine normale "08" aus (Bilder wollte der Besitzer nicht machen lassen). Hier ein paar Facts: - Erfurt 1912 - 4-stellige SN - Kal. 9x19 Luger - keine Kupplungsleiste - offenbar (?) nummerngleich (hab das Dingen nun nicht bis zum kleinsten zerlegen können) - Magazin fehlt - Zustand ok (einige Abriebe der Brünierung, die noch original aussieht, im Bereich der Mündung und auch sonst, etwas wo ein Holster anliegt); Note 2- bis 3+ - Lauf schaut noch gut aus innen - auch sonst recht gepflegter Allgemeinzustand - nix ist klapprig, rostig oder siffig; alles stramm und knackig Fragen: - isses 08 oder was spezielles ("Modell 1902")? - in dem Preisbereich zuschlagen? Oder was wäre angemessen (Daumengröße)? Danke im Voraus.
  3. Stimmt. Und was ich da bei vielen Jägersleuts schon gesehen habe lässt mich erschauern... Gilt aber (muss fairerweise gesagt werden) auch für manche Sposchü´s, Polizei- & Zoll-Angehörigen, etc. Dürfte man den allen bei extrem unprofessioneller und gefährlicher Waffenhandhabung die Eisen gerade so einkassieren, hätte ich vermutlich schon einen LKW voll einsammeln können; die "lustigste" Begebenheit war mal auf einem Stand eines Jagdvereins, wo ich einen Herrn freundlich darauf aufmerksam machen wollte, dass er doch bitte mit der Mündung seiner Büchse nicht in den Bereich der Umstehenden Leute herumwedeln solle, da man nicht sehen könne ob entladen usw. usw. Mein Gott wurde ich angefurzt - "das ist doch der Schwiegersohn vom RP, dem können Sie doch nicht einfach so vorhalten, dass er mit seiner Waffe unachtsam umgehen würde..." - OK, in dem Moment wusste ich, dass Titel dort wichtiger waren als Sicherheitsbasics...und mir wurde klar, woher die mindestens 6-7 Löcher in der Überdachung herkamen.
  4. Kleiner Tipp: Wenn in einem Tresor Mal vorübergehend keine Waffe aufbewahrt wird, kann man zum Erhalt des Bestandsschutzes zwischenzeitlich auch einen Milchshake, die Oma oder Blumenvasen darin aufbewahren.
  5. Hab ich mich verguggt oder ist das Angebot aus Tschechien? Vllt isses ja auch interessant für Leute aus anderen Ländern?!? Zumal die Beschreibung Englisch ist?!? Ach ja, das Anarchisten Kochbuch habe ich auch, von Amazon...aber bei mir war noch keine Eingreiftruppe...
  6. DAS gilt aber für nahezu JEDEN Fred hier, unabhängig vom Thema.
  7. Ach, und ich dachte eine Glock schiesst von selbst FullAuto, sobald man einfach nur FullAuto-Munition lädt...
  8. So sieht's aus. Und zu vorübergehender Abwesenheit haben wir hier ja auch einen Recht aktuellen Fred (Bestandsschutz...).
  9. Ach neeeee, sowas macht hier doch bestimmt keiner...
  10. Aber das ist doch verboten - durch Gesetz ?!? Wie können die denn ???
  11. Langweilig... Aber lustig finde ich, dass (nach den Worten des Artikels) ich selbst quasi Mal "Dozent für Waffensachkunde" war - cool.
  12. Soso, du disqualifizierst dich immer mehr: Das steht also in keinem Zusammenhang mit der nachgewiesenen sk??? Ich fange an zu glauben, dass deine Lesefaehigkeit nicht nachgewiesen ist. Deutlicher geht es kaum. Aber vielleicht sollte der Gesetzgeber besser noch ein Bildchen malen... Echt cool!
  13. Was steht da nicht??? In der benannten Stelle steht nichts von Maßgabe??? Sosososo... Bitte besorge dir eine Brille oder lerne lesen. Und dass SB das Wissen nun nicht unbedingt gepachtet hat, hat er ausführlich im Bestandsschutz belegt. Das müssen wir hier nicht nochmal aufkochen.
  14. Tja, da liegst halt falsch. Par2 gilt mit der Maßgabe, dass...usw...usw... Da iss nix "Mal eben dazuerfunden". Ich gebs auf... träume weiter.
  15. Ich hab echt keine Lust mehr, solche Lernresistenz zu unterstützen. Daher hier, obwohl es schon von German zitiert würde, nochmal der Verweis auf AWaffV Par. 3, Abs. 4, Satz 1 Na, gesehen? Da steht es!
  16. Und Du solltest Die AWaffV lesen - Ich antworte nun mal in deiner Logik: DOCH ! (Will aber nicht so sein: German hatte das bereits zitiert...AWaffV lesen hilft; damit hat sich auch dein "2. Teil" erledigt)
  17. (Hervorhebung durch mich) Und in dem Moment wo der Trager es vergisst anzumelden ist es eben mamgelhaft. Und zur behördlichen Anerkennung der Ausbildung & Prüfung gehört eben das Anmelden der Prüfung - was (wie glaube ich schon 100x erwähnt) eben nicht erfolgt ist!
  18. § 45 Rücknahme und Widerruf (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen. Die Erlaubnis hätte versagt werden müssen, weil nix Anmeldung der SKPrüfung; dies wurde nachträglich bekannt. Bin kein Jurist, ist imho aber eine hinreichende Begründung, oder? Aber das mag ein Jurist klären... Für dich zum Verständnis, nochmal (und hoffentlich abschliessend) - und ich bin beileibe nicht so getaktet, dass ich Behörden unbedingt gut finde; aber hier liegt die Sache sehr offensichtlich: Der Träger kann natürlich ausstellen was er will. Er hätte sich aber klar sein müssen, dass DIESER SKNachweis ungültig ist, wegen formaler Mängel (Nichtanmeldung). Das ist der Behörde aufgefallen, und sie hat (eine generöse) Nachprüfungsfrist gesetzt, und gleichzeitig offenbar von besagtem § Gebrauch gemacht.
  19. Der kann ausstellen was er will, von mir aus auch eine Bestätigung der Unsterblichkeit. Nur braucht es das Amt eben nicht anzuerkennen, weil mangelbehaftet bezw nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend.
  20. Doch kann sie, weil der Nachweis zwar (physikalisch) da sein mag, aber die an ihn (den Nachweis) gestellten Anforderungen nicht erfüllt (weil die Prüfung nicht angemeldet war). Der Träger hat's verbockt, was den Nachweis aber nicht besser macht.
  21. Also je mehr ich mir das anschauen tendiere ich dazu, German zuzustimmen (obwohl es natürlich nur ein subjektiver Eindruck ist): Könnte gut sein, dass der Pruefungstraeger nicht zum ersten Mal "geschlampt" hat, und das Amt dieses Problem nun mal "klar adressieren" wollte, dabei aber dem Antragsteller der WBK das Leben nicht übermäßig schwer machen wollte, da er es ja auch nicht verbockt hat, wobei das Amt aber den Buchstaben des Gesetzes Genüge getan haben will. Iss' aber nur ne Annahme...
  22. Vielleicht werden wir die grausame Geschichte dahinter nie erfahren...
  23. Du hast es euch nicht gerafft, wie? Thema leider verfehlt; aber kannsts ja immer wieder probieren...Kost ja nix.
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