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erfreuliches Urteil zur Schlüsselaufbewahrung
Gruger antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Deinen verdübelten Schrank stemmen die dir in <1 Minute von der Wand, nehmen ihn mit und kommen mit Sicherheit NICHT wieder. Die sind ja nicht total bescheuert. Fremden Personen den Aufenthaltsort meiner Schlüssel (Urlaub..) mitzuteilen, ist mir vollkommen unverständlich. Datenschutz beginnt bei Datenerhebung. Was nicht benötigt wird, hat auch nicht gespeichert zu sein. Aber mach ruhig, Hauptsache ganz unten auf der Liste. Die Letzten werden übrigens die Ersten sein, das weiß man ja. -
Für den Erwerber praktisch interessanter ist doch die fristgerechte Erwerbsanzeige. Ich leihe am 1.10., kaufe am 19.10. und bin am 20.10. auf dem Amt. Welches Datum gebe ich an? Wenn ich 1.10. angebe, schaut der SB etwas schräg bezüglich der Frist von 14 Tagen.
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Die Magazine nach Händlerrechnung wurden doch längst vernichtet, die noch vorhandenen sind alle vor Juni 17 erworben worden. Immer diese Unterstellungen...
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Da wäre noch interessant, ob es eine Leihe nach "dauerhafter Aufgabe des Herrschaftswillens" überhaupt geben kann. Und zweitens wie das Gesicht des SBs aussieht, wenn man wahrheitsgemäß das Erwerbsdatum mit Beginn der Leihe angibt (z.B. bei Kaufabwicklung am Ende des Leihmonats, zB zur Erprobung vor Kauf usw.). Leihe am 1.10. zur Erprobung. Kauf auf Rechnung am 20.10. "Die Waffe bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum von Waffen-XXX." Zahlungstag (Überweisung) am 30.10. Am 29.10. Ist der Erwerber auf dem Amt. Welches Datum meldet er? Der "Herrschaftswille" des Verkäufers besteht ja bis zum Zahlungseingang. Die Waffe wurde am 01.10. überlassen. Jetzt mal ein Fall ohne Leihe an den letztlichen Erwerber: Karl ist unzufrieden mit seinem KK Einzellader und sagt am Dienstagaben am Stammtisch "Mir reichts, ich will das Ding nicht mehr haben. Nehmt es mit, mir egal." Die erfreuten Schützenbrüder einigen sich darauf, nächste Woche einen Würfelabend zu veranstalten. Der Gewinner erhält den Schießprügel. Bis dahin wird das Gewehr im Vereinstresor gelagert (im Rahmen des zugelassenen Aufbewahrungskonzepts). Und tatsächlich, am Mittwoch in der folgenden Woche gewinnt Helmut und nimmt das gute Stück direkt aus dem Tresor mit nach Hause. Welches Datum meldet Helmut? Welches Datum meldet Karl? Der "Herrschaftswille" wurde öffentlich am Dienstag aufgegeben. Variante 2: Der Einzellader wird vom Verein per gewerblichem Botendienst zu Helmut geschickt und kommt Freitag an. Meine Lösung Variante 1: Sowohl Karl als auch Helmut geben Mittwoch der Folgewoche an. Karl überlässt zunächst an den Verein - erlaubnis und meldefrei. Der Verein überlässt im Auftrag von Karl an Helmut. Erst jetzt ist die Herrschaft über den Gegenstand (dauerhaft) an Helmut übergegangen. Helmut gibt Mittwoch an, da er erst an diesem Tag erwirbt. Variante 2: Helmut gibt Freitag an, da er erst an diesem Tag erwirbt (die Herrschaft erlangt). Karl gibt Mittwoch an, aus dem Grund, das es gesetzlich so vorgesehen ist. Die Überlassung an den Verein (Dienstag) ist erlaubnis- und meldefrei und findet durch Karl statt. Im Auftrag von Karl wird die Waffe dem Paketboten überlassen (erlaubnis- und meldefrei). Hier greift jedoch nach meiner Meinung die Überlassensfiktion Karl-->Helmut, auch wenn der physisch Überlassende nicht Karl ist. Aufgabe des Herrschaftswillens schön und gut, Überlassen ist aber die körperliche Aushändigung der Waffe. Nach gesetzlicher Vorgabe ist jedoch bei Beauftragung eines Paketboten der Überlassenstag die Aushändigung an den Boten.
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Man könnte noch einwenden, dass das Magazin als solches ein 10er ist (20er auf 10 blockiert). Im Moment des Einführens in die Waffe passen nunmal nur 10 Schuss des kleinsten verwendbaren Kalibers rein. Das Verbot hinsichtlich Magazinkörper wird gegenüber dem Altbesitzer - rechtzeitige Meldung vorausgesetzt - nicht wirksam. Bei dieser Auslegung würde sich das als großzügige Altbesitzregelung darstellen. Nur der vorgesehene Termin ist für die Füße. Nach meiner persönlichen Meinung ist das auch kein rückwirkendes Verbot. Das Verbot als solches gilt erst ab Inkrafttreten des Gesetzes und zwar für Alle. Der Gesetzgeber ist nur so "nett" und gestattet den Weiterbesitz in bestimmten Fällen unter gewissen Voraussetzungen, die er eben selber bestimmt. Also müssten da jetzt (zumindestens auch) andere Argumente her.
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Die Behörde hält sich ans Gesetz? Das hätte ich jetzt nicht gedacht ?
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Jagdnarren wäre noch ein gesellschaftskonformer Begriff. Ist ja auch nicht negativ belegt oder so.
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Das ist richtig, war aber auch nicht die Zielrichtung meines Posts.
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Der Mechanismus wird doch nur von Hand bedient. Der Abzug hat übrigens auch Federn. Wollte ich im Rahmen der Neudefinition nur mal eingebracht haben. Edit: Ein Problem haben jetzt die einarmigen Blinden, da Fußschalter nunmehr die Definition Repetierer ausschließen. Man kann das auch als Vorteil sehen, da diese Waffen dann als Einzellader auch auf Alt-Gelb gehen.
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Gruger antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Es sind immer noch 2 Stück auf Lager... was genau verstehst du unter schnell ? -
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Gruger antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
@BrownellsDeutschland https://www.brownells-deutschland.de/epages/Deutschland.sf/de_DE/?ViewAction=FacetedSearchProducts&SearchString=brn-180&ICShowAllFacets=1 wie Sie sehen, sehen Sie nichts .. ;-! Ich habe das Gerät in der Merkliste, jedoch ist mir die fehlende Verlinkung aufgefallen. Es ist da und doch nicht da... -
@Sachbearbeiter Der Austrag ist einzutragen - mit dem Austragsantragsformular . ok die jetztige Regelung: Austragung ist somit "Berichtigung", das sehe ich (jetzt) auch so. siehe auch Allerdings bezieht sich "zur Eintragung oder Berichtigung" grundsätzlich auf die WBK, und "auch" auf den EFP, wenn vorhanden. Das ist etwas sprachökonomisch ausgedrückt, aber sinnerhaltend. Die Eintragungspflichten nach §37a umfassen Überlassung und Erwerb. Punkt 3 "Austausch wesentlicher Teile" ist wiederum nicht WBK-vorlagepflichtig §37g Abs. 2- interessant bei Austausch des führenden Teils.. Umbau ist dann wohl wieder ein Fall der "Berichtigung"
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Gruger antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Habe ich etwas verpasst oder gibt es das @BrownellsDeutschland BRN-180 jetzt endgültig nicht in D? -
Also wenn es mit der Anmeldefrist 14 Tage hinkommt, kannst du gerne das Absendedatum zu melden. Je früher kann man nämlich erneut erwerben. (Vermutlich war das die Intention des Gesetzgebers *hüstel*) Ansonsten nimmt man eben das gesetzlich vorgegebene Datum (Erlangen der tatsächlichen Gewalt). Der Überlasser zeigt das Überlassen an (inkl. Angabe wem - nämlich dem späteren Erwerber, sonst müsste er nach Namen usw. des Paketboten fragen). Der bzw. die Paketboten, Sortierer, Fahrer usw. des Transportunternehmens haben nichts zu melden (man beachte den Wortwitz). Der Erwerber hat den Erwerb vom Überlasser - per gesetzlicher Vorgabe hier eben nicht der Paketbote - zu melden. Innerhalb von 14 Tagen nach Erlangung der tatsächlichen Gewalt. Habe ich schon gesagt, dass der Tag des Erwerbs und nicht etwa der Tag des Überlassens anzuzeigen ist? §10 Abs. 1a WaffG
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Hier geht nichts fehl, da bei Erwerbsanzeige der Waffe dieselbige nicht im EFP eingetragen ist, somit der EFP auch nicht vorgelegt werden muss. Wäre ja auch noch schöner. Ist die Waffe in WBK und EFP eingetragen und soll ausgetragen werden, so müssen beide Dokumente vorgelegt werden. Das ist in sich logisch und ausnahmsweise auch mal nachvollziehbar. Hab ich mal Lust, eingeladen die Waffe ins Ausland spazieren zu fahren, kann ich diese immer noch in den EFP eintragen lassen.
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vorübergendes verbringen/ dauerhaftes verbringen
Gruger antwortete auf micky123's Thema in Waffenrecht
Also doch Tresor in der eigenen Wohnung in D und alles gut? -
Also eigentlich ist ja der Deutschorden schuld. https://de.wikipedia.org/wiki/Preußen Und dann gab es da noch...
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Gruger antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Noch 2 verfügbar, worauf wartest du ? -
Ne, bei so einem Kerl zieht Speedy den kürzeren.
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Dann kostet es halt 70 plus 30 BüMa
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Irgendwie ist mir die Idee sympathisch. Auch wenn das eher kein Anwendungsfall der Regelung sein dürfte, kann man evtl. mit einem Gespräch auf dem Amt die Sache auch vom Tisch haben. Steven kennt ja seine Leute beim Amt und weiß wie die bei außergewöhnlichen Fällen ticken. Gut wäre, wenn der Überlasser nicht nur alt-Gelb sondern auch eine neue Gelbe hätte (um bei den Erwerbs-/Besitzberechtigungen zu 100% auf trockenem Boden zu stehen). BüMa favorisiere ich persönlich aber trotzdem. Vielleicht geht ja was aufs Haus, wenn man da guter Kunde ist.
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Über den BüMa abwickeln. A überlässt den Einzellader an BüMa. Der macht einen Mehrlader draus und überlässt ihn dann B.
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UND man hat einen Grund, bewaffnet in Camo durch den Wald zu schleichen.
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SEK gegen Soft-Air und dann noch gegen einen Kollegen
Gruger antwortete auf uwewittenburg's Thema in Allgemein
Aber nur mit vollem Lohnausgleich -
Ist das jetzt gut oder schlecht? Hochgerechnet meine ich...