Zum Inhalt springen

Gruger

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    7.165
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Gruger

  1. Eidesstattliche Versicherung, wenn man dir ganz blöd kommt. Sollte reichen (TM). Die Aufbewahrung verbotener Waffen ist geregelt. Für Nachtsichtgeräte und Zielbeleuchtung sind in 13 Abs. 2 AWaffV besondere Regelungen getroffen worden (Nr. 3b=Schrank 0, 3c=Schrank I). Das sind die dort „verbotenen Waffen“ nach 1.2.4.1 und 1.2.4.2 Anlage 2 WaffG. Für die gilt imho auch die Übergangsregelung nach §36 WaffG, also bei Weiternutzung ein Schrank B. Man hat zu den „verbotenen Waffen“ nach 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 Anlage 2 keine besondere Erleichterung in der AwaffV beschlossen. Auch nicht in der vom Bundesrat jetzt neu bestätigten Version. Verbleibt Nummer 5, in der die verbotenen Waffen nach 1.4.1 bis 1.4.4 in Kat. I einsortiert werden.
  2. Ist denn das überlassen durch rumliegenlassen im Haushalt erlaubt?
  3. Aber gegenüber der Frau, den Kindern, Besuchern... Wer das alles nicht hat, ist verdächtig. 🧐 Spaß beiseite, schaut in §13 Awaffv Absatz 1 und findet mir in Absatz 2 eine Ausnahme davon.
  4. Als kinder- und frauenloser Sonderling kann man natürlich so argumentieren.
  5. Wenn man jung ist hat man noch Träume...
  6. In einem frühen Entwurf stand das ja so nicht drin, das bleibt dann irgendwann im Hinterkopf hängen.
  7. Ich sehe große Zukunft in einfach zu tauschenden Wechselläufen für das Ar-System. Gib es ja schon.
  8. Magazinschrank für den Einzelschützenhaushalt: https://www.waffenschrank24.de/Geschaeftstresore/BTM-Tresore-Klasse-1/Wertschutzschrank-OS13-Kombi.html Hier würde evtl. sogar noch ne Pistole mit reingequetscht werden können. Könnte aber eng werden!
  9. Wie ist die aktuelle Preislage bei Ier Magazinschränken?
  10. @Schwarzwälder Was erwartest du von der AWaffV, was nicht schon im Gesetz vergeigt wurde? Klarstellung / Vereinfachung hinsichtlich Aufbewahrung von Magazinen wird wohl ausbleiben wie es aussieht.
  11. Melden oder nicht - Hauptsache korrekt aufbewahrt. Und das ist kein Scherz.
  12. Gruger

    neues WBK Formblatt

    Antwort: keine. Der Nächste bitte.
  13. Ich hatte oberflächlich mal nachgesehen, es sah für mich so aus, als ob es mit vielen weiteren Tagungsordnungspunkten gerade nicht weiter bearbeitet wurde. Evtl. gab es auch einfach nur keine Redebeiträge dazu oder so.
  14. So isses! Das ist aktive Lobbyarbeit.
  15. Mag ja sein, aber wer „schnellen Zugriff“ usw. braucht, hat dank Schwarzwälders Info jetzt eine Option mehr.
  16. Er hat keine WBK, deswegen die freiwillige Selbstbeschränkung.
  17. Nach dem 10. Beitrag schon gegangen. Schön wars! Nicht Aber langweilig und fad und auch. Vorhersehbar. Nach Ruf ist Vorder. Stille. Adé.
  18. Ja, als Übungsziel sind sie auch zukünftig noch gut.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.