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HangMan69

WO Silber
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  1. ja ist er meist! doch wenn der 1-2 oder auch mehrmals ausgeraubt wurde steigen die versicherungsprämien in dimensionen die man irgendwann nicht mehr finanzieren kann! oder die versicherung kündigt einfach dem juwelier, und dann ne neue versicherung zu bekommen ist so eine sache!
  2. ne flinte (zumindest ne klassische jagdvariante) fällt mit sicherheit schon mal nicht unter ITAR, somit wirst damit keine großen schwierigkeiten bekommen...
  3. wie kommen die dazu das paket zu öffen?!? Postgeheimniss... wenn da ne absender adresse drauf ist (wovon ich ausgehe!), müssen die halt zurückschicken und nicht öffnen!!!
  4. ich denke alzi wollte damit sagen: von händler ch nach händler d abwickeln lassen, dann wird auch keine ch erwerbsberechtigung nötig...
  5. der jeweilige verband! das amt entscheidet (wenn du pech hast!) nur ob sie es auch anerkennen wollen!
  6. wie ist das denn bei euch wenn man die Kopien verschickt und auch kw mit der bemerkung "auf jjs" erworben drin stehn? mein Amt unterscheidet hier stickt nach erwerbsgrund! würden also nie mit dem Argument kommen:"was du da beantragst kannst aber auch mit der "jagd-kw" schiessen, daher antrag abgelehnt " kommen!!!
  7. es war ausschließlich die waff. rechtliche Betrachtung gemeint!!!
  8. erster satz: das sagt ja aber nicht wirklich etwas über das "äusserliche" aussehen... ist also für diese "betrachtung" unerheblich...
  9. ohne es jetzt rechtlich/juristisch bewerten zu können halte ich deine chancen mit dieser begründung für 0%!!! wenn du eine aktiv im öffentlichen leben stehende persönlichkeit wärst, vielleicht...
  10. was soll dir hier den jemand verbindlich sagen was dhl muss und was nicht?!? wenn dhl die abwicklung verweigert (aufgrund der dir genannten agb's), du (oder die kollegin) aber der meinung bist das die das bezahlen müssen, wirst du wohl oder übel einen fachanwalt bemühen und im zweifel gegen dhl juristisch vorgehen müssen!
  11. ... nur ob das tatsächlich ein "faustmesser" ist?!?
  12. beantrage doch als 2. ne .45acp! dafür gibbet auch .22 ws! schon hast kein erklärungsproblem...
  13. das ganze würd jedoch schwierig wenn man in einem bundesland wohnt welches schallis im landes-jagd-gesetz "ausschliesst"!!
  14. hat der vdb(?) nicht auch ne platform?!?
  15. das ist aber eine alt bekannte adresse...
  16. wenn die Frau da wohnt hast du keine Handhabe! wenn sie "nicht-berechtig" im sinne des (w)affengesetzes ist darf sie denen den inhalt des Waffenschrankes gar nicht zeigen! wenn sie also nichts zeigen "darf" muss sie auch niemanden rein lassen... ausserdem: wo is das problem?!? mit voranmeldung/termin jederzeit möglich!!!
  17. wurde hier schon mehrfach diskutiert und imho sowieso schon im (w)affengesetz zur neu-gelben wbk verboten!
  18. na dann könn wir hier ja endlich "zuschperren", denn es wurde ja alles gesagt!!!
  19. habe aber auch nach gar keinem mun-eintrag gefragt, da der anderweitig vorhanden ist...
  20. ist zumindsest bei mir nicht so! eintrag auf wbk: lfd. Nr. 1 - Pistole - Glock 22 ......... lfd. Nr. 2 - WS - Glock 17 ......... keine weitere erklärung mit bezug auf "ws zu lfd. Nr. 1" oder so!!!
  21. woher hast du diese aussage?! belege?!?
  22. Super Tipp!!! gleich umgesetzt mit dem Hinweis das Überweisungen aus NICHT EU-Ländern abgelehnt werden...
  23. naja, die prax. gebühr gibbet ja nu nich mehr...
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