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HangMan69

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  1. ich frag ich eher: warum man kein WS 9mm auf Waffe .223 erwerben kann? 😐 ich erwarte keine antwort...
  2. HangMan69

    waffenrecht

    du bist am Montag auf dem Amt, frag deinen SB!
  3. kannst du voll vergessen! denn selbst auf dem riesigen usa markt (die 200 dollar steuer gibt es nu nicht mehr auf dämpfer!) sind solche schallis immer noch sehr teuer! und dann glaubst du das es hier günstig werden sollte?
  4. was für ein gewinde soll das sein?
  5. ich nehme dazu immer "UHU-POR"... der verhält sich wie Pattex, jedoch nicht so aggressiv zu kunststoff und stinkt nicht so.
  6. diese "militaria" sind ausschliesslich in D ein problem! im "rest der welt" stört sich niemand daran...
  7. in kassel wurde ja immer "in einer zugeklebten" plastetüte übergeben...
  8. nur in einem verschlossenem behältis! und nur wenn du im raum anwesend bist...
  9. richtig... und diese werden ja auch entsprechend "aussortiert"! einklagen is da aber noch mal en andere hausnummer...
  10. ganz einfach: "sie klagt sich ein!!!" so geschehen bei einer aspirantin, die zusammen mit meinem Neffen angefangen hat! obwohl es für den polizeidienst eine "mindest körpergröße" gibt (die sie weit unterschritten hatte), hat sie sich erfolgreich vor einem deppen gericht in die ausbildung/studium eingeklagt!
  11. für den re-import in die us reden wir hier aber überhaupt nicht...
  12. naja, höchst wahrscheinlich, weil es als "machingun-part" oder so ähnlich eingestuft wird... aber innerhalb der us ist das nun mal vollkommen egal... und darum ging es. daher sind solche waffen eben "schwer bis garnicht" nach d zu importieren, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass es sich um "zivile fertigung" handelt!
  13. nur spielt es für die amis keine rolle ob der upper einen sear cut hat oder der träger "full auto" fähig ist! auch interessiert es dort nicht, ob ein lauf aus "militärischer" fertigung ist oder nicht! denn es gibt dort diesen unterschied gar nicht! so wie es sehe, kann auch der weg "über österreich" zum umbau des full-auto trägers nicht gehen, da er "nach deppen-recht" seine "füll-auto-definition" nicht verliert und damit in d weiterhin "verboten" wäre... kann ich aber auch falsch mit liegen...
  14. wie schon gesagt hängt es von der jeweiligen behörde/dem sb ab ob "er will, oder nicht"! 2 beispiele von meiner behörde/meinen sb's: ich hatte einen revolver in .357mag und wollte zum tainig auch .38 special nutzen. händler wollten keine mun verkaufen (das war übrigens mitte der 90iger!). zum sb, die sachlage erklärt und er hat mir auf der rückseite der wbk einen zusatz eingetragen, dass ich "zur lf. nr. xy mun-erwerb .38special" erwerben darf! hat seinerzeit nicht mal was gekostet. 2 sache: zu einer pistole ws erworben und keinen munerwerb stempeln lassen. mit der zeit wollten immer weniger händler daruf die entsprechende mun verkaufen. also wieder zum (neuen) sb: sachlage erklärt. "kein problem". mun stempel erhalten und entsprechend gebührenverordnung kohle abgedrückt! also es ist immer notwendig mit dem sb zu sprechen, dann kann man das meist lösen...
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