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HangMan69

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  1. dieser Händler verkauft die ab lager: klick...
  2. was bleibt denn von dem "marktüblichen Preis" über, wenn es ein Händler für mich verkaufen muss? erzielter endpreis - händleraufwand - lagergebühren - ... da kannst du zum schluss froh sein, wenn 1/4 bei dir ankommt!
  3. ich seh jetzt das "Problem" beim waffenverkauf an anderen waffenbesitzer. denn wenn gerichte nun "voraussetzten" das du nur noch "mit abschliessbarem koffer" waffen an den neuen besitzer versenden darfst (und ich bin mir sicher dass das so kommen wird!), wie bekommt man dann seinen kofffer wieder zurück? denn wenn der käufer keinen bock hat die ca. 10€ auszugeben um den koffer an dich zurück zu senden, dann wirds lustig...
  4. wo ist die "deliktrelevanz" bei butterfly- oder springmessern?!? wurfsternen? nunchaku? die liste ist ewig lang...
  5. du setzt echt hirn voraus bei denen?!?
  6. klarna hat auch keinen guten ruf! hat da wohl mal ne geschichte mit "herausgegebenen" kundendaten gegeben..
  7. im Vid spricht er beim vorlesen von "Gnadenfrist"! sollte dies korrekt wiedergegeben worden sein, also das so im offiziellen Text gestanden haben, dann sollte man sich echt mal gedanken über den verfasser machen!!!
  8. höchstwahrscheinlich haben die gefragt ob da "sein luftgewehr" drin ist und er, sich nichts dabei denkend, JA gesagt hat!!!
  9. klingt in dem fall so: kollege ist vor gericht gezogen und in der verhandlung hat der richter ihm dann gesagt: "verlierst du!". dann hat er klage zurückgezogen... soll schön öfter so gelaufen sein das richter wärend der verhandlung sagen: "verlierst du wenn du weiter machen willst!"
  10. willst es drauf ankommen lassen? zumal du ja leicht nen WS der g17 dazu kaufen könntest...
  11. passt... aber sieht komisch aus wie die da aus dem mag rausschaun...
  12. trotzdem war es "good will" vom händler! denn er hätte ablehnen können...
  13. das könnte passieren... aber wenn du schon seit 4 monaten wartest, dann weißt du wenigstens jetzt was da bei dir auf der behörde für "personen" sitzen!!!
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