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botack

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Alle Inhalte von botack

  1. Hör`bloß auf... Wo wie was ??? Mehr Details ?!? Ich nehme an Du meinst den selbsternannten "Steve Jobs of the gun-world"... (http://www.thefirearmblog.com/blog/2014/08/08/armatixs-ernst-mauch-self-proclaimed-steve-jobs-gun-world/#)
  2. Der ist so ziemlich genau vor einem Jahr gegangen (hatte was von der Story von den Nagetieren auf dem Schiff, welches gen Meeresgrund steuert). Ok, daß der Laden als Abschreibungs- oder Steuerminimierungsobjekt für die Mama agiert, würde wirtschaftlich ja noch einen gewissen Sinn machen.
  3. Hat von denen irgendwer mal wieder was gehört ? Seltsam ruhig... Mein letzter Stand war, daß sie (immer noch?) krampfhaft versuchen, in den USA ihre "SmartGun" zu positionieren und unter die Leuts zu bringen; aber offenbar sind sie damit ziemlich vor die Wand gedonnert (Weigerungen von Händlern, keine Nachfrage, usw.) Weiß wer, was die (noch) treiben ? Irgendwann sollte doch mal die Kohle alle sein, denke ich mir (es sei denn man hat wieder einen ahnungslosen Investor aufgerissen).
  4. Eine derartige Begrenzung wäre mir (auch) neu. Letztlich ist es wohl grundsätzlich so, dass die alte Regel "Dosis facit venenum" (frei: Auf die Menge koommt es an) gilt. Vielleicht gibt es hier und da irgendwelche geiernden Finanzamtsköppe, die hinter Allem gleich gewerbliche Absichten sehen, aber wie weit die "durchkommen" ist eine andere Frage. Auch ich "leere" hin und wieder mal meine "Grabbelkisten" von Zeugs, das sich so über Jahre ansammelt, und das man eigentlich doch nicht braucht; da kamen in eGun von mir auf einen Haufen schon mal 10-12 Artikel zusammen - aber eben nur MAL. Wenn nun ein Jäger/Sammler oder Ähnlicher sich dauerhaft von seinen Beständen trennen will, so denke ich, ist das nix besonderes, da er/sie die Teile ja nur 1x verkaufen kann. Kurz gesagt: Bin zwar kein Jurist, aber wenn es im Gesamtbild sich als einmalige Aktion zeigt, dürfte das (vom gewerblichen Aspekt gesehen) irrelevant sein. Nur meine unmaßgebliche Meinung...
  5. botack

    Was ist das?

    Stimmt, der Koitalzapfen fehlt. Liegt daran, daß der ja nur bei plasmaenergetischer Orbitalinsuffizienz der kopulativen Trilitiumlubrikatoren zum Einsatz kommt. Und das ist, wie wir ja alle wissen, im Falle invertierter Implosionsreaktoren normalerweise ablativ.
  6. botack

    Was ist das?

    Genau, dasjenige Teil, welches die subordinativen Quarxströme radial anommt, damit sie die temporale Zwischendimension aufbaut, um damit das geometrische Flux-Energiefeld kompensativ ozial zu stabilisieren. Also quasi Physikstunde, 8. Klasse...
  7. botack

    Was ist das?

    Hätte jetzt auf einen subordinativen Ozialstabilisator getippt, aber da liege ich wohl falsch...
  8. Ähem, räusper, kleiner unmaßgeblicher Einwand:Wo bitte steht das??? Wenn der Onkel für die besagte(n) Waffe(n) im Testament den Neffen bedenkt, erbt ER die Waffe(n). Wo soll geschrieben stehen, daß nur Kinder oder sonstige vorrangige Erben Waffen in der normalen Erbfoge erben dürfen (es sei denn natürlich, der Onkel würde das verpeilen) Er kann seine Waffen auch der Putzfrau vererben, wenn er will.. Und wenn der Cousin keine waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, muß dieser verkaufen/blockieren/vernichten. Da ist dann Essig mit ausleihen...
  9. Weißich nicht. Aber ich muß mich deswegen ja nicht automatisch auf sein Niveau hinunterbegeben.
  10. Super, danke für die Tipps und Verweise. Werde ich meinem Kumpel weitergeben.
  11. Morgen zsammen, Für einen guten Freund frage ich hier mal: Er wohnt in Belgien, grenznah zu Luxemburg, und interssiert sich fürs Schießen, insbesondere GK KW (ich hatte ihn "angefixt", hehehe...). Nun möchte er sich über gesetzliche Modalitäten informieren. Sein Problem ist, dass in seiner näheren Umgebung in B nur 2 Vereine sind, die bloss LG schiessen (soll nicht abwertend sein, aber im haben es eben die dickeren Sachen angetan). Im direkt angrenzenden LUX gibt es aber wohl einen Verein mit Stand, die auch GK anbieten, und der mit nur 6km Entfernung zu erreichen ist. Nun will er nicht bei einem nächstgelegenen B-Verein (34km entfernt) ständig rumfragen, weil der ihm ohnehin zu weit entfernt ist, und mich gebeten hier mal nachzufragen, ob man ihm da etwas Erleuchtung geben kann. Nun fragt er sich, wie das bei denen rechtlich aussieht mit dem möglichen Erwerb? Zählt LUX-Schießpraxis für belgische Behörden ? Muß er überhaupt für seine belgisvhe Behörde irgendwas nachweisen? Oder kann er auf Luxemburgisch "machen" und evtl dort erwerben ?
  12. Kenn ich, ist ziemliches AUTSCH'N!!!
  13. Vielleicht habe ich was überlesen (ich entschuldige mch mal prophylaktisch dafür), aber was ist eigentlich das Hauptziel? - Arbeit ausgeführt und Plempe zurück? Dann gibts hier ja ausreichend Tipps. - wenn es aber nur um Plempe plus zur Vetfügung gestellte Teile zurück geht (wonach es verständlicherweise für mich aussieht), warum dann nicht einfach selbst hinfahren, Herausgabe der Teile & Plempe verlangen (ggf noch Rückerstattung der Anzahlung), eigenes Geraffel einpacken und Adios forever! Im zeifelsfalle, wenn die Anzahlung nicht zu hoch war, als Abschreibung auf dumme Ideen ausbuchen und gut isses; mir wäre es wichtiger, mein Zeugs wieder beisammen zu haben. Aber ist nur meine subjektive Meinung...
  14. Der Schwätzer ist weg, lasst ihn ziehen und freut Euch. Nachtreten muß nicht sein.
  15. botack

    Erbwaffen und -WBK

    Ohne der Behörde das Wort zu reden: Ich würde sagen JAIN.Ich hätte diese Erbwaffen ja auch alle auf eine eigene (grüne) WBK eintragen lassen können, dann hätte es auch kein 2/6 gegeben. Da ich sie aber auf Gelb nahm (wg. MunErwerb in diesen Kalibern; diese hatte ich noch nicht anderweitig) war es (lt. Socht der Behörde, und insgesamt sind die dort recht kulant) wie ein "normaler" Erwerb; ob die Eisen aus einer Erbschaft kamen oder von egun, war dabei egal, denn ich erwarb sie ja auf Gelb im Rahmen meines sportschützenbedürfnisses. Und da ich in dem Moment auch keine anderen Anschaffungen plante, war's mir auch egal.
  16. botack

    Erbwaffen und -WBK

    Fortsetzung wg Problemen mit iPad: 2 davon ließ ich auf meine Altgelbe eintragen, weil ich sie sportlich nutzen wollte (und nutze). Die anderen kamen auf eine eigene neue grüne WBK, wie gehabt ohne MErwerb. Allerdings war ich danach für 6 Monate "dicht" wegen 2/6-Regel ich hatte ja 2 Waffen für mich als Sportschütze erworben. Die anderen Waffen aus dem Erbe zählten hier nicht dazu.
  17. botack

    Erbwaffen und -WBK

    Zwar ist mir das Ziel deiner Fragestellung nicht ganz transparent, aber hier dennoch ein paar Anmerkungen und Erfahrungen dazu: - wie bereits festgestellt existiert kein "priviligierter Erbe". Gelegentlich (so habe ich es erlebt) wird der "Erwerb in folge Erbfall" manchmal als privilegierter Erwerb bezeichnet, weil nix Bedürfnis und nix Sachkunde erforderlich. Nur müssen manch Erben eben blockieren (wenn verfügbar) und manche nicht. - so wie ich es sehe (mag sicherlich subjektiv sein, drängt sich der Lesart nach aber auf) liegt deinem "super privilegierten Erben" ein Lesefehler zugrunde: "... Infoge eines Erbfalles..." bezieht sich mitnichten auf das Bedürfnis, sondern auf den Erwerber. Mit anderen Worten: Derjenige Erwerber, der die Waffe(n) infolge eines Erbfalles erworben hat, kann ein Bedürfnis gem. Paragraphen xxx geltend machen, wobei dann die Vorschriften gem. Paragraphen yyy anzuwenden sind. Meine eigenen Erfahrungen damit: - ich hatte (bereits zu Sportschützenzeiten) eine Waffe geerbt. Ich habe mir diese auf eine eigene grüne WBK eintragen lassen, aber ohne MErwerb (für das Kaliber hatte ich wg andere Waffe ohnehin schon die Genehmigung). - einige Jahre später habe ich wieder Waffen geerbt, aus anderer "Quelle".
  18. Zu zumindest einem ganz bestimmten "Herkunftszeig" des grünen Gesockses hat ein alter oder ehemaliger Foristo mal einen sehr aufschussreichen Fred gemacht: Da ging es um die br**nen Wurzeln des Vereins. Wer diesen Ahnenzweigen, die dort genannt sind nachgeht, dem wird wahrscheinlich einiges im Verhalten und der Strategie des Gemüsegesockses klar werden. Schaut's Euch mal an.
  19. So ist das halt bei Leuten, deren Eltern - Geschwister sind, - sich damals zuviel LSD/Koks/Erdnussbutter/Sonstiges eingeworfen haben, - schon immer auf S3X mit Minderjährigen standen, - oder eben ganz allgemein unter zerebraler Verstrahlung leiden.
  20. @Tyr: Es muss natürlich MEIN Flur heissen, mea culpa. @Rohrzange: Da ging es um MUNITIONsschränke... Gesendet von meinem Taschenrechner TI-30
  21. Oooch, mit 'nem netten Platzdeckchen und einem Blumenstrauß dauf, wieso nedd'? Eignet sich auch gut als Magnetboard für angepinte Zettelchen, Einkaifslisten, nicht-vergessen-Notizen usw. Gesendet von meiner ENIGMA-IV mt ?&€@)-talk
  22. 2Anmerkungen - wirst auch nirgendwo etwas finden über das Thema "Waffenschrank und Munitionsschrank im selben Raum", weil es kein Thema ist. Es wird nur immer mal wieder versicht zu thematisieren. Genauso wirst Du nirgendwo ein Gesetz finden, welches Dir erlaubt, im Schwimmbad eine pinke Badehose zu tragen... - und natürlich kann ich sowohl Waffenschrank als auch Munitionsschrank (stell dir vor: sogar beides zusammen!!!) im Flur aufstellen (eventuelle innenarchitektonische Implikationen oder die Frage, ob man damit den Jahrespreis in "Schöner Wohnen" gewinnt, lassen wir mal aussen vor). Nämlich wenn es DEIN Flur ist.
  23. Wie, keine "Ja, aber..."-Antwort ??? Eventuell noch mit seitenlangen Verweisen auf ein Urteil des Dorfgerichtes Almdudel-Hintertupfingen von 1859 ?!? Völlig verspekuliert: Mist, jetzt habe ich mir Cola & Chips umsonst bereitgestellt.
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