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botack

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  1. Hallo an die Runde, eben ist mir auf der Webseite derer, die nicht genannt werden dürfen, folgende Formulierung aufgefallen: "Erben von Schusswaffen, die keine Berechtigung und kein Bedürfnis zum Waffenbesitz haben, müssen für ihre Waffen eine Blockierung durch Trustlock bei einem zertifizierten Händler vornehmen lassen." Interpretieren die jetzt einen Gesetzeswortlaut schon in eigener Sache ? (Zur Erinnerun-Originalgesetzeswortlaut Par. 20, Abs. 3&4: " (3) Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend. (4) Das Bundesministerium des Innern erstellt nach Anhörung eines Kreises von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (Technische Richtlinie – Blockiersysteme für Erbwaffen) für ein Blockiersystem nach Absatz 3 Satz 2 sowie für dessen Zulassungsverfahren und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger." Ich lese daraus nur, dass es ein zugelassenes System sein muss (was aber eben auch ein anderes sein kann). Grenzt diese Aussage nicht fast schon an eine Lüge ? Andersrum: In Zeiten, in denen wegen allem möglichem Mist abgemahnt wird, wäre das nicht mal was für einen Anwalt ?
  2. Ooooch, so ein Zweit-M6 hat schon Charme. Auf einem Bein steht man nicht. @funditor: Für das Geld hätt` ich mir auch noch eine zweite davon hingelegt. Wenn sie ok ist, hast`n guten Deal gemacht - Glückwunsch und viel Spass mit dem Teilchen. Brennekes habich noch `ne Handvoll, aber die kriegst Du auch bei jedem guten Händler, notfalls halt dort bestellen und `n paar Tage warten. (Mir ist beim ersten Brenneke-Schiessen mit demTeil was Lustiges passiert: Bei 5 abgegebenen Schüssen auf dem 25m-KW-Stand hatte ich plötzlich 9 Löcher in der Scheibe - bei der Trefferaufnahme sah ich dann, dass jeweils die Zwischenmittel auch Löcher gemacht hatten. ) @nymikel: Sei bedankt !
  3. Uiiii - Frage aus Neugierde: Wo/wann ist der entfallen ? (Habbichgarnich`gerafft )
  4. 1. Farbe: Grün (und vlt. auch ne Gelbe) 2. Wenn Du den Erbschein hast, ruf deine Behörde an, schildere ihr die Situation (auch die verlorene WBK(s)), und beantrage eine Erben-WBK. Sofern sich dabei herausstellt, dass ein EIsen fehlt, würde ich versuchen, den befreundeten Leiher ausfindig zu machen und das Eisen heimzuholen. Ist das nicht möglich, kommt`s auf die Verlustliste - Du hast nur, was Du vorgefunden hast. Gegen den Transport spricht meiner Meinung nach nix, aber lass`dir das am Besten auch von der Behörde bestätigen (mit Angabe des Händlers, der das Zeug einlagert; vielleicht wollen die sich mit dem inVerbindung setzen.) Das wären meine Tipps. Meistens sind die Behördlis durchaus hilfsbereit - einfach freundlich fragen nach System Bodo Bach: "Guten Tag, ich hätte gerne mal ein Problem" und am Schluss "Sie haben mir sehr korpulent geholfen; vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen gemacht habe".
  5. Ja, Maggie eben... Nur dass sie mit ihren Mengenannahmen VOLLES ROHR ins Klo gegriffen hat. Es sind, wie wir "dank" Register inzwischen wissen, nur an die 6Mio und nicht 10Mio, und es werden (tatsaechlich; hatte Gespraeche mit vielen Haendlern) im "besten" fall 10%, meist weniger, blockiert; oftmals weniger als 5%. Weit über 90% werden verkauft/exportiert oder landen im Schredder. 6Mio x 0,05 x 150€ = 45Mio€ (versus 500Mio€) (5% Mischsatz angenommen; Mischpreis zwischen Ax und anderen angenommen) Und davon ziehen wir noch die Kosten ab (Systemherstellung, Vertrieb, Infrastruktur), dann bleibt vom "feuchten Traum" gar nicht mehr so viel übrig. Für einen kleinen ANbieter kann sich das gerade noch rechnen, und für ein paar Büxer bleibt auch ein bisschen hängen, aber die erträumten Grössenordnungen sind Blödsinn. Models, grosskotzige Messe- und sonstige Auftritte, Vorstandsgehälter etc. a la Ax sind da nicht drin. Ein Gesamtsystem ist halt nur so gut wie seine Annahmen, auf denen es beruht - sind diese Scheiççe, dann ist`i.d.R. das Ergebnis auch. Aber da Ax wahrscheinlich ähnlich wie Maggie geträumt hat (oder es zumindest ihren Investoren so erzählt hat) Meister Sensei sagt: "Schlechtes KARMA !!!"
  6. Die Zertifizierung ist eine Vorgabe der Richtlinie, nix Freiwilliges oder so. Und mittlerweile gibt es immer wieder Händler oder Büxer, die ihre Ax-Zertifizierung zurückgeben und gar nix machen, oder sich bei den anderen Anbietern zertifizieren; soll sogar schon welche gegeben haben, die ihre Ax-Zertifizierung zurückgegeben haben mit der gleichzeitigen Infos ans zuständige Amt, dass der Laufdödel eh nicht funktioniert. Und wenn man mit den Leuten spricht ist es tatsächlich im Durchschnitt so, dass allerhöchstens 10 von 100 Erbwaffen blockiert werden (eher weniger), da es den Erben viel zu teuer ist (Blockiersystem, Tresor, Gebühren), und sie im Zweifelsfalle alle Eisen eher einstmpfen lassen oder verkaufen oder so weggeben. Höchstens mal ein besonderes Stück wird behalten, aber der meiste KK- und 6,35er und 7.65er und sonstige rostige Kram geht weg. Ax`ns Geschäftsmodell mit der Erbwaffenblockierung ist eher ein feuchter Traum, und da wir diesen Erbwaffenblockierunsinn mit Sicherheit nicht mehr loswerden, können wir eigentlich froh sein, dass es Anbieter gibt, die denen in die Parade fahren.
  7. "Grauslich" ist relativ, aber es ist schon etwas gewöhnungsbedürftig, das ist wahr. Trotzdem kann man mit dem Teilchen mit KK-Lauf auf 50m extrem präzise schiessen - habe mit meinem (bin kein guter LW-Schütze) mal 5 Schuss im tiefen 8er/9er Bereich versenkt, alle 5 mit einem 2€-Stück abgedeckt. Und wenn man auf einem LW-GK-Stand die Kleine mit .410er-Slugs bullern lässt, schauen die Anderen ganz verduzt! So einen Knall traut keiner dem kleinen Gerät zu. Wo allerdings wohl etwas Vorsicht geboten ist, ist bei Modellen mit dem originalen ZF; kenne 2 Leute mit einem solchen, und beide fluchen regelmässig, dass die Montage nix taugt. @TE: In DE kommt nur der CZ-Nachbau in Frage; das Original ist m.W.n. wegen Zerlegemöglichkeit (Mindestmasse etc.) hier hundepfui.
  8. Ohne in juristisches Gebabbel zu verfallen, dürfte diese Sachlage auch einer DER Gründe sein, dass sich eine gewisse Firma ("Ihr wisst schon wer") bisher nicht "gesundstossen" konnte, da der erhoffte Zwangsmarkt noch nicht Realität geworden ist. Nur mal so laut gedacht.
  9. Sowas sieht doch nicht aus wie eine Kriegswaffe: http://modejournalistin.files.wordpress.co...wnpinklvgun.jpg
  10. Und wenn der TE berechtigt ist, spricht ja nix dagegen, dass er das Teil auch bekommt (sofern der Fall tatsächlich sooo liegen sollte).
  11. ...oder hat da vielleicht einer den SchlaBo selber doch noch gebraucht (oder extra "versilbern" können) und sucht nun krampfhaft nach einer Begründung, warum er das Teilchen nicht liefern kann/will ? Besteh' doch drauf, schick ihm 'ne WBK-Kopie und lass' dat Dingen kommen - würde mir den Spass machen !
  12. Ist aber gem. Müsli-Taliban-Fraktion extrem BÖÖÖÖSE, weil ja halbautomatisch usw. (ja, ich hör' schon auf, muss noch meine Pillen nehmen )
  13. Vielleicht geht die "göttliche Kraft" der Unsterblichen irgendwie auf deren Schwerter über ? OHMMMMMMMMMMMMMMMMMMM.......
  14. Doch, klar kann man das - auf jeden Fall zumindest ZWEImal - das ERSTE und das LETZTE mal.
  15. Falls Du FALSCH gestempelte Eisen (".22 lfB") haben solltest: Ich nehme sie gerne gebührenfrei entgegen.
  16. Oooooooch, ihr seid gemein !!! Ihr nehmt mir alle meine als echt und wahr geglaubten Träume... HEUL !
  17. Also ich such' ja immer noch so eine Berette, wie BW sie in den Stirb-langsam-Filmen hat: Nie nachladen, trotzdem kein rausstehendes Magazin. Aber noch kein Händler konnte mir so'n Teil anbieten, komisch... Und einen John-Wayne-Revolver (welche Modelle auch immer) hätt' ich auch gerne: Einmal ohne zu zielen schiessen, und drei Indianer/Schurken/Postkutschenräuber/(Liste beliebig erweitern) fallen vom Pferd - GEIEL !!!
  18. Allerdings ist das kein Tresor/Safe (schon gar nicht gem. hiesigen Vorschriften/Schutzklassen), sondern wirklich nur eine Blechbüchse.
  19. Kann ich dir im Detail nicht sagen, aber m.W. nach sind in UK die Anforderungen an den Umbau von scharfen in Deko oder Salut weeeeesentlich geringer als hier in DE. Aber wie gesagt, die Details kenne ich auch nicht.
  20. Möchte noch hinzufügen, dass m.W. nach auch (einige oder bestimmte) ALTE KWs (also wohl aufgrund deren historischer Bedeutung, oder weil sie zu Ballern eh zu schade sind) auch nicht generell verboten sind; handelt sich dabei aber um Originale, also nicht um Replikas oder Mustervorgaben. Vielleicht weiss jemand dazu mehr Details !??
  21. Ich kenne einen Waffenbesitzer in der Schweiz, der genau das gemacht hat: Hat sich ein "Reduzierstück" selber drehen lassen von Kal. 4 auf 16, und es funzt. Er hat eine ältere LP, Heym glaube ich, mit Stahlrahmen, und das ganze geht problemlos. Und übrigens, wer schon mal eine Signalpatrone abgefeuert hat weiß, daß die Dinger einen üblen Bumms haben. Ich weiß, wie sich das anfühlt - hat Schmackes ! Solange es nicht gerade Magnumschrotpatronen sind wäre ich mir nicht sicher, was mehr pufft. Hinweis (für die Doofen): Das Ganze ist keine Verallgemeinerung. Außerdem ist sowas hierzulande m.W. nach nicht so einfach zulässig, oder müßte beschossen werden.
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