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EkelAlfred

WO Silber
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Alle Inhalte von EkelAlfred

  1. Warum? Ich hab den jetzt bestimmt seit 10 Jahren. Interessiert keine Sau.
  2. Ja, ein großer Nachteil des KWS ist, dass man damit keinen 44iger führen darf.
  3. Ich bitte Dich, mein Lieber 😉 Arsch- und Kuchenbacken sind auf WO das Gleiche ..
  4. Vor kurzem wurde bekannt, das RUAG an den Konzern verkauft wurde - und damit auch Marken wie RWS und Geco. Und noch viel mehr. Auch zwei der drei deutschsprachigen Waffenfachzeitschriften, nämlich Visier und Caliber, gehören zu der verkauften Firmengruppe. Interessanterweise wurde auch das Deutsche Waffen Journal DWJ vor etwa als einem Jahr unter nicht öffentlich bekannten Umständen veräußert. Welche Folgen hat das für uns als Verbraucher bzw. Leser? Soweit ich weiß, gehören zum Beretta Konzern unter anderem auch Steiner, Burris, Sako, der Großhändler Manfred Alberts und vieles mehr.
  5. Aber er ist ja nicht im Ausland. Er will sich nur nicht impfen lassen und um einer erwarteten gesetzlichen Pflicht zu umgehen - die seiner Auffassung nach nur für Personen mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten gilt - möchte er seinen Wohnsitz abmelden und innerhalb Deutschlands mit Wohnmobil umher reisen. Es kann nur noch Minuten bis zum nächsten Thread dauern, der dann lautet: „Ich will in der Ukraine gegen die Russen kämpfen - darf ich meine Waffen mitnehmen?“ Dabei sind weitere Punkte zu klären: Ist für die Mitnahme eine Europäischer Feuerwaffenpass erforderlich? Gilt die Teilnahme an den Kampfhandlungen als regelmäßiges Training? Und vor allem: Muss ich meine Waffen während der Kampfpausen in einem Tresor sichern? Bei all diesen Fragen hilft kein Jurist, sondern ein Arzt. Und der ist kein Urologe.
  6. Ja, dann geht es sicher schief. Zumal der die das SB beim Wegzug auch nicht mehr zuständig ist.
  7. Nöh, das ist falsch. Du verwechselt das Recht zum Besitz mit der komischen grünen oder gelben Pappe. Als Jäger hab ich nur noch grün, mit gelb geht das aber im aktuell zulässige Rahmen auch. Schreib einfach, dass Du den Erwerb anzeigst und für den Eintrag in die Waffenbesitzkarte um Ausstellung eines neuen Vordruckes bittest.
  8. Nicht unbedingt. Es gibt auch Menschen, die einfach Arschlöcher sind. Auch in Behörden.
  9. Diese Aussage trifft voll zu. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten wird auch als "Kleines Strafrecht" bezeichnet (was natürlich falsch ist) und ist "das Recht des gehobenen Dienstes" d.h. es entscheiden keine Juristen. Im Unterschied zu Verkehrsordnungswidrigkeiten - bei denen es überwiegend genau geregelte Tatsbestände gibt, die das Ermessen auf Null reduzieren - haben die Entscheider meistens ein SEHR WEITES Ermessen - also einen Beurteilungsspielraum - dass in der Regel weisungsfrei ausgeübt werden kann. Das Regulativ ist hier im Widerspruchsverfahren der behördeninterne Vorgesetzte und dann eben das Amtsgericht. Ich halte es übrigens für fehlerhaft anzunehmen, dass "dei WBK binnen 14 Tagen auf dem Tisch liegen muss", denn die Anzeige ist eines, der Eintrag etwas Anderes und wenn ich das will, kann ich mir für jede einzelne Waffe eine eigene WBK ausstellen lassen.
  10. Ganz ehrlich, wenn Du irgendwie kannst, nimm Dir unbedingt einen Anwalt.
  11. Liegt es an mir oder steht da kein Absehen? Jedenfalls ist das Gerät leider sehr sehr geil.
  12. @Colt S. Du redest sehr viel Chaisse. Nimm Dir einen Rechtsanwalt, eh Du Dich um Kopf und Kragen redest.
  13. Nach meinem Kenntnisstand hast Du als Betroffener bei diesem Rechtsweg kein selbständiges Recht auf Akteneinsicht. Das ist im Bereich der SGB 1 bis 12 viel praktischer. Allerdings dürfte es nicht ohne weiteres möglich sein, Dir einen Einblick zu verwehren. Üblicherweise ist die dann nur "unter Aufsicht" eines Behördenmitarbeiters erlaubt und wenn Du Kopien brauchst, kostet das extra. Ob man Handyfotos machen darf, kann ich nicht sagen. Da sie Personal abstellen müssen, können sie vermutlich eine Gebühr erheben. Die Zulassung der Einsichtnahme liegt im Ermessen des Entscheiders - sollte dieser aber ablehnen, muss er auch einen begründeten Bescheid herausgeben. Dann sehen wir mal weiter. Mein Tipp wäre erst mal: Schreibe die nachweisbar (Einwurf Einschreiben, Fax mit Sendeprotokoll) an und beantrage Akteneinsicht. Z.B. Sehr geehrte Damen, Herren und ggf. Diverse, auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beantrage ich die Einsichtnahme der mich betreffenden Verwaltungsakte bezüglich der waffenrechtlichen Vorgänge. Bitte teilen Sie mir mit, wo und wann ich die Akte einsehen kann und schlagen Sie mir ggf. einen Termin in den kommenden Wochen vor. Mit freundlichen Grüssen
  14. Was hatte ich jetzt Anderes gesagt?
  15. Es ist doch Wahnsinn, auf diese Art Menschen zu bewaffnen, die nicht einmal sicher mit den Waffen umgehen, geschweige denn kämpfen können. Im Häuserkampf dauert es doch ewig, bis ein Team aufeinander eingespielt ist und agieren kann. Das ist doch nur Beihilfe zum Selbstmord.
  16. Du und „wenig geschossen“???? 🤣 Du hast GAR NICHT GESCHOSSEN, Du Freak … 😂
  17. Für Doofe: Was bitte macht dieses Dings genau?
  18. Versuche, mit Klopapier zu bezahlen! Damit kannst Du ihn über den Tisch ziehen!
  19. Greift zu, von mir wollte er fast 30 Euro mehr haben. Billiger wird es nicht mehr!!!
  20. Ich wüsste nicht, dass Schrote deformieren, jedenfalls nicht wenn Sie auf Weichziele treffen.
  21. Waren die gewaschen oder Flecken drauf?
  22. Nöh! Abgesehen davon dass der, dessen Name hier nicht genannt werden soll, auch gerne mal ins Mikro rülps - was seine Gefolgschaft für lustig hält - er hat auch mal eine „Doppelbüchse mit Glas“ angekündigt … und dann zwei mit Klebeband verbundene Bierdosen samt einem Schnapsglas auf den Tisch geschmissen. Unterklassenfernsehen …
  23. Ja, ne, ist klar … 🤣 <rülps> Doppelbüchse mit Glas
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