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Alle Inhalte von EkelAlfred
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Was hat das Teil denn gekostet, Euer Ehren? Die Farbe sollte noch verbessert werden - ich dachte an prinzessinnenrosa.
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(S) ZF 1,5-6x42 von den großen Vier
EkelAlfred antwortete auf Schleifalot's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Hallo, Schleifi! Ich müsste ein Docter nach Deinen Vorstellungen haben. Das war mal wo dabei. Soll ich suchen? -
Maximale Anzahl Halbautomaten für Jäger (Widerspruch Sachkunde vs. Waffenrecht)
EkelAlfred antwortete auf Hans117's Thema in Waffenrecht
Huhnelli hat Recht, es ist eine Frage aus einem Uralt-Fragenkatalog. -
Genau das Thema hatte ich mal vor längerer Zeit selbst beim BKA angefragt und damals sogar eine nette und hilfreiche Antwort erhalten. Die Dinger sind nur genau so, wie sie von den LKÄ damals genehmigt worden sind, erlaubt. Du darfst den Holzschaft nicht in einer anderen Farbe streichen, nicht die Visierung ändern, nichts ab- oder dran bauen. Gar nichts ist zulässig, das Teil muss ganz genau so bleiben, wie es damals erlaubt worden ist. Ich wollte damals ein sehr günstiges WUM aus einem Nachlass erwerben und habe es dann schlicht bleiben lassen. Stand der Info ist ca. 2015. Das es inzwischen besser geworden ist, glaube ich nicht.
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Ich habe noch einen Restbestand an sackteuren VE Loads Kupfer Sportgeschossen im OVP. Es sind 120 Grains (12“ Drall) 177 Grains (10“ Drall) Falls jemand Interesse hat, bitte melden. Es stimmt, dass die superpräzise sind, aber ich kann damit nicht jagen und deswegen habe ich die wie Blei liegen, obwohl sie aus Kupfer sind. Ich würde die auch gegen irgend etwas tauschen.
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(V) Holzspalter zu verkaufen
EkelAlfred antwortete auf EkelAlfred's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Und weg! DAAAAANGE! -
Warum? Ich hab den jetzt bestimmt seit 10 Jahren. Interessiert keine Sau.
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Ja, ein großer Nachteil des KWS ist, dass man damit keinen 44iger führen darf.
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RUAG an Beretta verkauft - weitreichende Folgen
EkelAlfred antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Ich bitte Dich, mein Lieber 😉 Arsch- und Kuchenbacken sind auf WO das Gleiche .. -
Vor kurzem wurde bekannt, das RUAG an den Konzern verkauft wurde - und damit auch Marken wie RWS und Geco. Und noch viel mehr. Auch zwei der drei deutschsprachigen Waffenfachzeitschriften, nämlich Visier und Caliber, gehören zu der verkauften Firmengruppe. Interessanterweise wurde auch das Deutsche Waffen Journal DWJ vor etwa als einem Jahr unter nicht öffentlich bekannten Umständen veräußert. Welche Folgen hat das für uns als Verbraucher bzw. Leser? Soweit ich weiß, gehören zum Beretta Konzern unter anderem auch Steiner, Burris, Sako, der Großhändler Manfred Alberts und vieles mehr.
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Aber er ist ja nicht im Ausland. Er will sich nur nicht impfen lassen und um einer erwarteten gesetzlichen Pflicht zu umgehen - die seiner Auffassung nach nur für Personen mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten gilt - möchte er seinen Wohnsitz abmelden und innerhalb Deutschlands mit Wohnmobil umher reisen. Es kann nur noch Minuten bis zum nächsten Thread dauern, der dann lautet: „Ich will in der Ukraine gegen die Russen kämpfen - darf ich meine Waffen mitnehmen?“ Dabei sind weitere Punkte zu klären: Ist für die Mitnahme eine Europäischer Feuerwaffenpass erforderlich? Gilt die Teilnahme an den Kampfhandlungen als regelmäßiges Training? Und vor allem: Muss ich meine Waffen während der Kampfpausen in einem Tresor sichern? Bei all diesen Fragen hilft kein Jurist, sondern ein Arzt. Und der ist kein Urologe.
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Berlin: Polizei sucht verlorene Dienstwaffen
EkelAlfred antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
I LOVE YOU. -
Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
EkelAlfred antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Nöh, das ist falsch. Du verwechselt das Recht zum Besitz mit der komischen grünen oder gelben Pappe. Als Jäger hab ich nur noch grün, mit gelb geht das aber im aktuell zulässige Rahmen auch. Schreib einfach, dass Du den Erwerb anzeigst und für den Eintrag in die Waffenbesitzkarte um Ausstellung eines neuen Vordruckes bittest. -
Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
EkelAlfred antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Nicht unbedingt. Es gibt auch Menschen, die einfach Arschlöcher sind. Auch in Behörden. -
Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
EkelAlfred antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Diese Aussage trifft voll zu. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten wird auch als "Kleines Strafrecht" bezeichnet (was natürlich falsch ist) und ist "das Recht des gehobenen Dienstes" d.h. es entscheiden keine Juristen. Im Unterschied zu Verkehrsordnungswidrigkeiten - bei denen es überwiegend genau geregelte Tatsbestände gibt, die das Ermessen auf Null reduzieren - haben die Entscheider meistens ein SEHR WEITES Ermessen - also einen Beurteilungsspielraum - dass in der Regel weisungsfrei ausgeübt werden kann. Das Regulativ ist hier im Widerspruchsverfahren der behördeninterne Vorgesetzte und dann eben das Amtsgericht. Ich halte es übrigens für fehlerhaft anzunehmen, dass "dei WBK binnen 14 Tagen auf dem Tisch liegen muss", denn die Anzeige ist eines, der Eintrag etwas Anderes und wenn ich das will, kann ich mir für jede einzelne Waffe eine eigene WBK ausstellen lassen. -
Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
EkelAlfred antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Ganz ehrlich, wenn Du irgendwie kannst, nimm Dir unbedingt einen Anwalt. -
V: ZF Premier Reticle Heritage 5-25x56
EkelAlfred antwortete auf RNehring's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Liegt es an mir oder steht da kein Absehen? Jedenfalls ist das Gerät leider sehr sehr geil. -
Akteneinsicht bei untere Waffenrechtsbehörde
EkelAlfred antwortete auf Colt S.'s Thema in Waffenrecht
@Colt S. Du redest sehr viel Chaisse. Nimm Dir einen Rechtsanwalt, eh Du Dich um Kopf und Kragen redest. -
Akteneinsicht bei untere Waffenrechtsbehörde
EkelAlfred antwortete auf Colt S.'s Thema in Waffenrecht
Nach meinem Kenntnisstand hast Du als Betroffener bei diesem Rechtsweg kein selbständiges Recht auf Akteneinsicht. Das ist im Bereich der SGB 1 bis 12 viel praktischer. Allerdings dürfte es nicht ohne weiteres möglich sein, Dir einen Einblick zu verwehren. Üblicherweise ist die dann nur "unter Aufsicht" eines Behördenmitarbeiters erlaubt und wenn Du Kopien brauchst, kostet das extra. Ob man Handyfotos machen darf, kann ich nicht sagen. Da sie Personal abstellen müssen, können sie vermutlich eine Gebühr erheben. Die Zulassung der Einsichtnahme liegt im Ermessen des Entscheiders - sollte dieser aber ablehnen, muss er auch einen begründeten Bescheid herausgeben. Dann sehen wir mal weiter. Mein Tipp wäre erst mal: Schreibe die nachweisbar (Einwurf Einschreiben, Fax mit Sendeprotokoll) an und beantrage Akteneinsicht. Z.B. Sehr geehrte Damen, Herren und ggf. Diverse, auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beantrage ich die Einsichtnahme der mich betreffenden Verwaltungsakte bezüglich der waffenrechtlichen Vorgänge. Bitte teilen Sie mir mit, wo und wann ich die Akte einsehen kann und schlagen Sie mir ggf. einen Termin in den kommenden Wochen vor. Mit freundlichen Grüssen -
25.000 Automatwaffen + 10 Mio. Schuss...
EkelAlfred antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Was hatte ich jetzt Anderes gesagt? -
25.000 Automatwaffen + 10 Mio. Schuss...
EkelAlfred antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Es ist doch Wahnsinn, auf diese Art Menschen zu bewaffnen, die nicht einmal sicher mit den Waffen umgehen, geschweige denn kämpfen können. Im Häuserkampf dauert es doch ewig, bis ein Team aufeinander eingespielt ist und agieren kann. Das ist doch nur Beihilfe zum Selbstmord.