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Leistungen von frosch
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Mit der scheint dann aber doch etwas im Argen zu liegen.
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Etwas bedenklich finde ich im Video von Tactical-Dad, dass die Möglichkeit der Delaborierung zur Überprüfung von von Patronen ohne weitere rechtliche Erleuterung erwähnt wird. muni hat schon vor Jahren darauf hingewiesen, daß das Delaborieren von fremdgefertigter Patronenmunition im Regelfall nicht von einer §27 Wiederladeerlaubnis umfasst ist. Im Einzelfall hängt es auch vom Genehmigungstext ab, der nicht einheitlich ist. Für mich maßgeblich ist, dass meine Genehmigungsbehörde in Abstimmung mit den Landesbehörden das jedenfalls so sieht. In alten Tröts habe ich mich dazu schon erschöpfend ausgelassen...
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Das ist eigentlich die einzige logische Konsequenz dessen, was bisher bekannt wurde. Dafür gibt es Fachbetriebe, die entsprechend ausgerüstet sind. Am Ende wird Magtech ihre Prozesse bei der Fertigung überdenken müssen. In der heutigen Zeit ist es kein Problem mehr, an den kritischen Stationen der Munitionsfertigung multi-spektrale Kameraüberwachung einzusetzen und bei Soll-Abweichungen die Fertigung zu stoppen, um den Fehler zu beheben. Letztlich eine Frage der Kosten: Was kostet eine effiziente Fertigungsüberwachung im Verhältnis zum Rückruf eines ganzen Loses. Der Aufwand ein einzelnes Los zurückzurufen ist im Übrigen überschaubar. Die maximale Munitions-Losgröße nach CIP beträgt 500.000 Patronen. Dazu kommt, daß ein Großteil der Patronen mutmaßlich schon verschossen sein wird. Der Rufschaden wirkt somit mutmaßlich größer als die physischen Rückrufkosten. frogger
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Noch einmal: Wenn der Erbe die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, können selbstverständlich auch illegale Waffen vererbt werden. Beispiele: Der Erblasser vererbt einen 1972/74 nicht angemeldeten Karabiner 98 und der Sohn, der die Waffe erbt, ist Jagdscheininhaber. -> Der Sohn kann die Waffe selbstverständlich auf seine WBK nehmen Der Erblasser vererbt eine 1972/74 nicht angemeldete P38 und der Sohn, der die Waffe erbt, hat zufällig einen freien WBK Eintrag für eine 9mm Pistole in seiner grünen WBK als Sportschütze. -> Der Sohn kann die Waffe selbstverständlich auf seine WBK nehmen Ich kenne einige Waffensammer, die etliche schwarze Waffen anläßlich von Erbfällen im eEinvernehmen mit der Genehmigungsbehörde "legalisiert" haben. Das funktioniert problemlos. Das Einzige, was ausscheidet, ist halt die Nutzung des waffenrechtlichen Erbenprivilegs.
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Diese Frage habe ich doch bereits beantwortet.
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Natürlich können auch illegale Waffen vererbt werden. Nur kann der Erbe das Erbenprivileg nicht geltend machen.
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Moin! Zunächst muss man genau trennen: Erbe vs. Vermächtnis https://de.wikipedia.org/wiki/Erbe https://de.wikipedia.org/wiki/Vermächtnis Das waffenrechtliche Erbenprivileg erstreckt sich auf Erben wie auch auf Vermächtnisnehmer. Allerdings git das Erbenprivileg nur für durch den Erblasser rechtmäßig besessene Waffen. Für unrechtmäßig besessene Waffen gilt, dass der Erbe / Vermächtnisnehmer zwar Eigentum an diesen Waffen erwirbt, einen Eintrag in die Waffenbesitzkarte erhält er aber nur dann, wenn er die waffenrechtlichen Voraussetzungen (Zuverlassigkeit, Sachkunde, Bedürfnis) hat. Im Regelfall müssen also unrechtmäßige Waffen durch den Erben / Vermächtnisnehmer an einen Berechtigten abgegeben oder unbrauchbar gemacht werden. WaffG §17 Abs. 3 für dahingeschiedene Sammler WaffG §20 Hinsichtlich des Erbenprivilegs Abs.2 (2) Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist. frogger
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Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
frosch antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Ach ja, wie man es richtig macht, kann man bei der Dänischen Heimwehr sehen: Die haben ein brauchbares Ausbildungskonzept und vielfältige Trainingsmöglichkeiten. Das Sturmgewehr bekommen die auch zusammen mit einem ausreichendem Munitionsvorrat mit nach Hause. Wie wertvoll solche Einheiten -selbst mit geringer Stärke- sein können, hat sich auch in der Ukraine 2022 beim Einmarsch der Russen vom Norden her gezeigt: Dort, wo sie angegriffen wurden, hatten die Russen viel weniger Zeit für Mord, Vergewaltigung und Plünderung. https://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_um_Kiew_(2022) Überall, wo die Russen keine Gegenwehr zu befürchten hatten, wurde gemordet, vergewaltigt und geplündert. https://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Butscha https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsverbrechen_im_Russisch-Ukrainischen_Krieg Bei den masskrierten Opfern von Butscha handelte es sich fast ausnahmslos um Unbewaffnete. Bei der Abwehr der Russischen Invasoren wurden in der Schlacht um Kiew 162 ukrainische Soldaten aber 1150 Zivilisten getötet. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
frosch antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Also mal aus der Übungspraxis beim Gruppengefechtsschießen: Mit einer Truppe von alten Säcken (Sportschützen im VdRBw e.V.), darunter auch je einen Herz-Transplantieren, Krebs-Überlebenden und die anderen an den üblichen Altersgebrechen leidennden Kameraden haben wir sowohl bei "Gruppe in Verteidigung" als auch "Gruppe im Angriff" noch immer jede Gruppe aus aktiven Soldaten im Vergleich in Grund und Boden geschossen (Es waren aber keine besonders ausgebildeten Einheiten dabei). Für mich steht es fest, dass Soldaten mit einer guten Fertigkeit im Schießen einen gewissen Grund-Einsatzwert haben, der nicht weg zu diskutieren ist. Das entspricht einfach meiner Erfahrung. Wahr ist aber auch, daß man vor den Abruf dieser Leistung keinen 10km Gewaltmarsch setzen darf. Da dürfte es dann bei unserer Truppe doch einige Ausfälle geben. Die Ukrainer machen es im Übrigen ähnlich: Die haben auch Trupps mit erfahrenen alten Säcken, die gewiß nicht an vorderster Front eingesetzt werden aber eine Art Libero Funktion für die Rückraum-Sicherung haben und Artillerie Einheiten geben auch Front Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. -
Moin! Abgesehen davon, dass diese Erbwaffe in meinen Augen Kernschrott ist und eigentlich zu nichts anderem taugt, als sich an ihrem Besitz zu erfreuen, ist Folgendes zu bedenken: 1. Der Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis bedingt immer eine mindestens alle 3 Jahre durchzuführende Zuverlässigkeitsüberprüfung, für die je nach Behörde ~60 € kassiert werden KANN. Der Betrag schwankt je nach Behörde. Jäger sind oft im Vorteil, da sie eh alle 3 jahre den Jagdschein lösen und deswegen bei oftmals gleicher Genehmigungsbehörde für jagdschein und Waffen sich diese Gebühr sparen können. 2. Schußwaffen, für die es aufgrund ihres Kalibers kein PTB zugelassenes Deaktivierungssystem gibt, können aktiviert im Besitz des Erben verbleiben. 3. Günstigste Dauerlösung wäre in der Tat die Waffe auf Deine Gelbe zu nehmen.
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https://www.vdb-waffen.de/de/mitglieder/waffen-fachgeschaefte/esc_gmbh_mathias_bretzger.html
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Für mich das schönste Chuck Norris Video
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Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes
frosch antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Nein, denn das ist auch eine Frage des Splitter und Rückprallschutzes. Mach das mal direkt vor einem offenem Lamellenfang. Viel Spass! -
Waffenkauf per Vorkasse - wie schützt man sich im Falle der Insolvenz?
frosch antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Vorkasse mache ich auch schon bei hochpreisigen Artikeln, allerdings erst, wenn der Verkäufer Versandbereitschaft anzeigt. Ich habe durch Internetkäufe viele zehntausende Euro gespart und zweimal Kohle in den Sand gesetzt: 300 Euro für einen Stahlschrank 800 Euro für eine Säge Ich habe gelernt, damit zu leben... -
Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes
frosch antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Moin! Es ist eine Ordnungswidrigkeit, die die Behörde verfolgen kann. Bei beharrlichen Verstößen steht die Zuverlässigkeit zur Disposition. Bei Kenntnis und Tätigkeitslosigkeit hängen Standaufsicht und Standbetreiber mit drin. frogger