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Leistungen von frosch
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Ich habe meine Aussage eindeutig formuliert.
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Hörensagen: Es soll versucht worden sein, dem Waffensammler doch noch strafrechtliche Verstöße, trotz der Einstellung des Strafverfahrens ans Bein zu flicken. Wie das funktionieren sollte, ist mir schleierhaft (Stichwort Strafklageverbrauch) Wie dem auch sei, das Thema ist jetzt komplett durch - da kommt nix mehr. Das Entschädigungsverfahren ist am Laufen. Das entschädigt werden muss, ist wohl schon klar. Streitpunkt ist aber auf jeden Fall der Wert der vernichteten Waffen. Wobei es schwierig wird, den Wert der vernichteten Waffen zu taxieren. Die sind ja nicht mehr da... Es zeichnet sich ab, dass die Waffen, die noch in Beschlagnahme sind, wohl umfänglich zur Verwertung freigegeben werden sollen.
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Erfahrungen beim Verkauf von einem registrierten Magazin
frosch antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Moin! Wenn Du es ersatzlos bei der Polizei/Waffenbehörde zur Vernichtung abgeben möchtest, mach es einfach. Wenn Du eine BKA Erlaubnis hast, musst Du es dem BKA melden. Ggfs auch in die Erlaubnis schauen, ob da etwas Besonderes drin steht. Ist es lediglich gemeldeter Atlbesitz, muss formal nichts gemeldet werden. Jedenfalls gibt es dazu keine Regelung. Trotzdem kannst Du Deine Waffenbehörde informieren. Optional kannst Du auch vorher mit dem Vorschlaghammer auf dem Teil kreisen. Verkaufen/Überlassen an jemand anderen könnte sich "nicht lohnen". Auch wenn man das Teil als Altbesitz innehat, meine ich, dass man für das veräußern wieder eine BKA Genehmigung braucht (prüfen, bin mir nicht sicher) Ist es ein verbotener Gegenstand mit BKA Erlaubnis, musst Du eine BKA Erlaubnis für das Überlassen haben. Aber zur Sicherheit einmal in die BKA Erlaubnis schauen, ob da etwas zum Überlassen steht. UZI Magazine sind billige Massenware. Hat man im Handel für unter 15 Euro bekommen. Die BKA Genehmigungen sind eigentlich so teuer, dass es sich nicht lohnt. -> Vernichten. frogger -
Ach ja, je nachdem um was für Waffen es sich handelt, kann es viel interessanter sein, die Sammlung en bloc an Herrman Historica zur Versteigerung zu geben. Die Erlöse liegen zT über egun und man spart sich die ganze Arbeit.
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@heinzaushh ich kenne einen ITler bei einem nördlichen LKA, der mir das so erzählt hat. Die Finanzbehörden setzten auch Web Spider ein. Das ist öffentlich.
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Und er sollte das Unterfangen mit seiner Waffenbehörde schriftlich klären: Er wäre nicht der Erste, dem man ein Verfahren wegen gewerblichen Waffenhandels an das Bein flickt. Ab welcher Menge liegt gewerblicher Waffenhandel vor? -Ab 3,4,5,6,7,8 oder X Waffen pro Jahr? Keiner weiß es wirklich. Meine Behörde sieht es etwas entspannter. Waffensammlern wird auch ein höherer Umschlag zugestanden, solange unter dem Strich keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Hier kann man größere begründete Bestandreduktionen mit der Behörde absprechen, was auch zur Akte genommen wird. Andere Behörden schlagen ab der vierten Waffe pro laufendem Jahr Alarm. Ohne den Aspiranten zu warnen! Ein Spezialist war dabei, der Jäger-Nachlässe en bloc aufgekauft hatte und das, was er nicht haben wollte, halt verwertet hat. Da reden wir von um die 30 Waffen pro Jahr. Alle mir bekannten Verfahren endeten letztlich in einer Einstellung nach §153 Abs.1 teilweise auch mit Geldauflage. Trotzdem Terror und Kosten pur! Der "Spezialist" hatte in meinen Augen nur Glück gehabt und hat halt ein paar Scheine rüber wachsen lassen. Zuverlässigkeit durfte er auch behalten. Ob es heute noch so abgehen würde? BKA und LKA´s werten egun mittels Web Spidern aus. Bei zu viel Umschlag gibt es die rote Karte mit Hausdurchsuchung. frogger
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Sutter ZF? Waren das nicht die Gläser mit Linsen aus recycelten Colaflaschen? Jedenfalls schaut es so aus, wenn man da rein guckt. frogger
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Wichig ist auch, Luftbewegung im Keller zu haben, sprich einen langsam laufenden Lüfter. Es reicht "wenig" Bewegung. Wenn man einen Entfeuchter hat, reicht in der Regel dessen interner Lüfter. Meine absolute Empfehlung wäre der Entfeuchter Ruby Dry DH 600. Der wird aber momentan nicht angeboten und es kann sehr lange dauern, bis er wieder verfügbar ist. Ein kleiner Kompressor-Enfeuchter geht aber auch. Die sind nur nicht so effektiv im Niedertemperaturbereich, wie der Ruby. frogger
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Erstantrag WBK nach längerem Aufenthalt im europäischen Ausland
frosch antwortete auf volltöfte10000's Thema in Waffenrecht
Praktisch sollte das keine Rolle spielen, da Du im EU Ausland (Frankreich) gelebt hast. Strafrechtliche Verurteilungen von Deutschen aus EU Ländern werden dem Bundeszentralregister gemeldet. Das gibt häufig ein böses Erwachen. Stichwort: Verurteilung in Abwesenheit in Italien. In der Praxis habe ich auch bei EU Ausländern, die die 5 Jahre noch nicht voll hatten, keine Probleme beobachten können. Es wurde noch nicht einmal ein Führungszeugnis des Heimatlandes gefordert. An Deiner Stelle würde ich einfach beantragen und gut ist. Außerdem sind Regelungen, die die EU-Freizügigkeit beschränken, EU-rechtswidrig. Die Behörde müsste also sehr genau begründen, warum sie ablehnen will. Trotz der Kann-Bestimmung. frogger -
O&C HÜLSENFETT-SPRAY 250ml Fett ähnlich wie Dillon
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Moin! Lanolin kiloweise bei Salandis kaufen. Eine übersättigte Lösung in Isopropanol oder Spiritus herstellen und in einem Sprühzerstäuber abfüllen. Ein paar Sprühstösse auf due Hülsen in einem Karton und dann schütteln. Fertig. Oder fertig von Dillon kaufen. frogger
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Die .30 Carbine Hülse ist im Aufbau deutlich härter, weil es eine Gewehrpatrone für den Kriegseinsatz ist. Man ist bei der Konstruktion von entsprechenden Belastungen im Kriegseinsatz ausgegangen. Deswegen ist das Fetten zwingend notwendig. Allerdings reicht "ganz wenig". frogger
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RCBS schreibt es sogar in die Bedienungsanleitung: 30 Carbine Hülsen müssen auch beim Hartmetallsatz gefettet werden. Allerdings reicht es aus, die Hülsen mit sehr wenig Spühfett (Lanolin in Spiritus) zu versehen und dann einmal zu schütteln, damit es sich verteilt.
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Waffenhändler aus Kordel kein Reichsbürger
frosch antwortete auf Wolfgang Seel's Thema in Waffenrecht
Moin! An dem Fall zeigt sich, dass man Behörden-Widerrufsbescheide und die dazugehörigen Gerichtsentscheidungen sehr ernst nehmen sollte. Ab Vollziehbarkeit des Widerrufsbescheides ist die Besitzerlaubnis flöten. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ob das verwaltungsgerichtliche Urteil nun richtig ist oder nicht, spielt da keine Rolle. Wenn es denn soweit sein sollte, kann man vielleicht bei großen Mengen noch eine Fristverlängerung heraushandeln. Bei Reichsbürgerverdacht nimmt die für mich zuständige Behörde auch das grobe Besteck heraus. Da wird sofort widerrufen. Toleranz 0. Ist so gewollt. Sonst sind sie aber recht nett und versuchen Vermögens-schonend zu agieren. Eine Verwertung der Waffen wird ermöglicht. Das habe ich selbtst einmal für einen Kameraden machen können, der eine zu enge Beziehung zu Johnnie Walker hatte... frogger -
oops, am Thema vorbei.