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frosch

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  1. Praktisch sollte das keine Rolle spielen, da Du im EU Ausland (Frankreich) gelebt hast. Strafrechtliche Verurteilungen von Deutschen aus EU Ländern werden dem Bundeszentralregister gemeldet. Das gibt häufig ein böses Erwachen. Stichwort: Verurteilung in Abwesenheit in Italien. In der Praxis habe ich auch bei EU Ausländern, die die 5 Jahre noch nicht voll hatten, keine Probleme beobachten können. Es wurde noch nicht einmal ein Führungszeugnis des Heimatlandes gefordert. An Deiner Stelle würde ich einfach beantragen und gut ist. Außerdem sind Regelungen, die die EU-Freizügigkeit beschränken, EU-rechtswidrig. Die Behörde müsste also sehr genau begründen, warum sie ablehnen will. Trotz der Kann-Bestimmung. frogger
  2. O&C HÜLSENFETT-SPRAY 250ml Fett ähnlich wie Dillon
  3. Moin! Lanolin kiloweise bei Salandis kaufen. Eine übersättigte Lösung in Isopropanol oder Spiritus herstellen und in einem Sprühzerstäuber abfüllen. Ein paar Sprühstösse auf due Hülsen in einem Karton und dann schütteln. Fertig. Oder fertig von Dillon kaufen. frogger
  4. Die .30 Carbine Hülse ist im Aufbau deutlich härter, weil es eine Gewehrpatrone für den Kriegseinsatz ist. Man ist bei der Konstruktion von entsprechenden Belastungen im Kriegseinsatz ausgegangen. Deswegen ist das Fetten zwingend notwendig. Allerdings reicht "ganz wenig". frogger
  5. RCBS schreibt es sogar in die Bedienungsanleitung: 30 Carbine Hülsen müssen auch beim Hartmetallsatz gefettet werden. Allerdings reicht es aus, die Hülsen mit sehr wenig Spühfett (Lanolin in Spiritus) zu versehen und dann einmal zu schütteln, damit es sich verteilt.
  6. Moin! An dem Fall zeigt sich, dass man Behörden-Widerrufsbescheide und die dazugehörigen Gerichtsentscheidungen sehr ernst nehmen sollte. Ab Vollziehbarkeit des Widerrufsbescheides ist die Besitzerlaubnis flöten. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ob das verwaltungsgerichtliche Urteil nun richtig ist oder nicht, spielt da keine Rolle. Wenn es denn soweit sein sollte, kann man vielleicht bei großen Mengen noch eine Fristverlängerung heraushandeln. Bei Reichsbürgerverdacht nimmt die für mich zuständige Behörde auch das grobe Besteck heraus. Da wird sofort widerrufen. Toleranz 0. Ist so gewollt. Sonst sind sie aber recht nett und versuchen Vermögens-schonend zu agieren. Eine Verwertung der Waffen wird ermöglicht. Das habe ich selbtst einmal für einen Kameraden machen können, der eine zu enge Beziehung zu Johnnie Walker hatte... frogger
  7. ITAR Verstöße können dich nur dann kalt lassen, wenn Du niemals mehr ausserhalb der BRD reisen möchtest. Auch bei Reisen in das EU Ausland kann es passieren, dass die US und A eine Interpol Red Notice hinterlegt haben und das EU Land dich dann einfach nach US ausliefert. Alles schon auch recht niederschwellig passiert... frogger
  8. Meine ÖRAG Versicherung über den FWR/BZL Gruppenvertrag läuft noch und ist ungekündigt. Zum DSB Vertrag habe ich keine Infos. Aktuell kostet die ÖRAG über FWR/BZL 44 Euro. frogger
  9. Auskömmlich? Das wären 134€ pro Waffe. Niemand kann für so einen Preis eine vernünftige Waffe fertigen. Ich denke, dass sich die 25 Mio auf die erste Fest-Tranche von 62000 Stück bezieht. Dann wären wir bei 403€ pro Waffe, was sich schon besser anhört. Die 186000 Stückzahl ist lediglich eine Option, die die Bundeswehr hat. Die kann sie ordern, muss es aber nicht... frogger
  10. Der DSB bietet jetzt für 25 Euro eine Alternative über die ÖRAG an: https://www.liga-gassenhuber.de/spezialtarife-deutscher-schuetzenbund.html https://www.liga-gassenhuber.de/spezial-rechtsschutz-fuer-mitglieder-der-landesverbaende-im-dsb.html https://www.liga-gassenhuber.de/antrag-rechtsschutzversicherung-dsb.html
  11. Moin! Grundsätzlich richtet sich das Schießen für Gastschützen danach, was der Schießstandbetreiber bzw der Schießstandmieter festlegt. Es gibt Schießstandbetreiber, die zwingend vorschreiben, dass Gastschützen eine Tagesversicherung eines bestimmten Verbandes (DJV, DSB u.s.w.) oder des Schießstand-Versicherers zu lösen haben. Ausnahmen gelten in der Regel für Jahresjagdscheininhaber, da diese pflichtversichert sind. Und dann gibt es Schießstandbetreiber, die es ihren Mietern überlassen, für eine ausreichende Versicherung ihrer Schützen und Gastschützen zu sorgen. Im Übrigen inkludieren die meisten Privathaftpflichtversicherungen den erlaubten Umgang mit Schusswaffen mit Ausnahme der Jagd. Wenn ein Gastschütze eine solche versicherungnachweisen kann, braucht er keine Tagesversicherung. Es mag auch sein, dass es Verbandsversicherungen gibt, die Gastschützen für verbandsveranstaltungen mit inkludieren. Bei meinem NDSB Verein gibt es jedenfalls Tagesversicherungskarten für Gastschützen. Nimmst Du deinen bekannten auf einen x-beliebigen Schießstand mit, wo es sich um eine BDS Veranstaltung handelt, ist dein bekannter als Gastsschütze automatisch mitversichert. https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html Nimmst Du deinen Bekannten auf einen Stand mit, ohne dass dort ein BDS Schießen stattfindet, musst Du den Standbetreiber fragen, was auf diesem Stand gilt. frogger
  12. Relevant für uns sind die: EU- Importzölle US ITAR - DSP (DSP83-Formular) Genehmigungspraxis US - Inlandsnachfrage nach Waffen und Munition; für uns gibt es nur das, was übrig bleibt...
  13. Ja. Persönliche Haftung entfällt nur bei UG, GmbH, AG und SE.
  14. Yepp, bei Insolvenz bleibt nur die Anmeldung zur Tabelle. Nur bei nachweisbarer Insolvenzverschleppung kann man die Geschäftsführer persönlich haftbar machen. Lohnt sich aber nur für höhere Beträge, wenn eine Vollstreckung lohnenswert erscheint. Das habe ich tatsächlich einmal in einem besonderen Fall durchgezogen, weil ich von entsprechenden Vermögenswerten wusste.
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