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Zum jetztigen Zeitpunkt alles Kaffeesatzleserei. Von mangelhafter Aufbewahrung bis auf das Versäumnis Waffenhandelsbestand auf die WBK zu überführen ist da alles drin... Polizei-SH lernfähig? Auffallend aber, dass man in diesem Fall etwas sorgsamer mit dem Waffenbestand umgegangen ist und die Waffen für den Transport in Folie eingepackt hat. Es wurde auch betont, dass der Waffenbestand sauber erfasst wurde. Da die Presse mit vor Ort war, scheint es sich um eine geplante Aktion gehandelt zu haben. Gruß, frogger
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Fazit: Ohne Beschuss ist die Waffe mangelhaft. Gültiger Beschuss ist eine Eigenschaft, die bei jedem Geschäft, egal ob gewerblich oder privat, als verbindlich vereinbart gilt. Den Verkäufer fordert man also zur Nachbesserung auf oder man einigt sich darauf, dass der Käufer den Beschuss auf Kosten des Verkäufers nachholt. frogger
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Mit eingepreist werden müssen auch die Bedingungen zur Garantie/Gewährleistung. Aber warum man denn bei FN zuschlagen muss, ist mir ein Rätsel. frogger
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Waffenrechtliche Erläuterungen zum Fall: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/kaliberidentische-munition/ Mehr braucht man da eigentlich nicht zu zu sagen.... frogger
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Wenn so etwas passiert und das Amt bei solch einer Sache das große Besteck ausfährt, läuft das Verfahren so: 1. Anhörung: Die Behörde teilt mit, dass sie beabsichtigt, die Erlaubnis zu widerrufen. An dieser Stelle sollte der normale Waffenbesitzer einen im Waffenrecht versierten Anwalt einschalten. Normal wird es die Behörde nicht interessieren, wie der Waffenbesitzer sich äußert. Das wird einfach ignoriert. 2. Widerrufs-Bescheid: Die Erlaubnis wird widerrufen, Sofortvollzug angeordnet. Es wird dem Waffenbesitzer aufgegeben die Waffen einem Berechtigten zu überlassen, vernichten zu lassen oder der Behörde zu übergeben. Hier muss der Waffenbesitzer zwingend handeln. a. Abhängig vom Bundesland Einspruch gegen den Bescheid einlegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. b. Vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben, um den Sofortvollzug aufheben zu lassen: Achtung, wenn dies nicht erfolgreich ist, bleibt man auf den Kosten immer sitzen, selbst wenn man später im Hauptsacheverfahren gewinnen sollte. c. Abhängig vom Bundesland Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchs-Bescheid einlegen Sollte es nicht gelingen den Sofortvollzug ausser Kraft setzen zu lassen, muss man sich zeitnah um die Waffen kümmern. Die werden sonst von der Behörde ziemlich schnell sichergestellt. Ebenso droht nach Sicherstellung auch Eigentumsverlust ohne Entschädigung. Die Behörde kann sehr kurze Fristen bis zur (möglicherweise entschädigungslosen) Einziehung der Waffen setzen. Ohne Anwalt wird es da schnell heikel. Nach dem neuen Waffenrecht kann die Behörde auch recht schnell die Waffen ohne richterlichen Beschluss für 6 Monate sicherstellen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen... https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html §46 Es ist mir ein Rätsel, warum die Behörden nicht verpflichtet sind, die Waffen zu verwerten und den Erlös nach Abzug der Kosten an den ehemaligen Eigentümer auszukehren und wie sich das mit der Grundgesetzlichen Eigentumsgarantie unter einen Hut bringen lässt. Im Eingangs geschilderten Fall kann der betroffene eigentlich nur gewinnen, wenn richtig reagiert wird. Problematisch ist jedoch immer der Sofortvollzug. frogger
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Also, wenn man solche Rückenverschraubungen wie in Lusche´s Bildern hat, ist es für mich plausibel, dass es schon einer stärkeren Dröhnung bedarf, als einer 800er Ibu. Das Problem ist halt, wie das Amt bei Kenntnis davon reagiert und was es daraus macht. Insbesondere bei oralem Konsum von Opiaten & Co tritt eigentlich keine Rauschwirkung bei normaler Dosierung ein. Nach einer OP vor über 2 Jahrzehnten hatte ich mir mal Morphinchlorid Pillen gewünscht. Da habe ich in der Birne nix gemerkt, aber geholfen haben sie schon. Der Arzt hätte mir wegen des geringeren Aufwandes lieber Tramadol verpasst, aber ich bin ja PKV versichert... Auto gefahren oder mit Waffen gespielt, hatte ich in der Post-OP Zeit aber nicht, während ich unter den Medikamenten stand. Am meisten genervt hatte mich der Modergeruch im Schritt, der sich aufgrund der OP Narbe und dem Duschverbot gebildet hatte. Diesbezüglich hatte mich eine junge Assistenzärztin beruhigt: Das stinkt nur und heilt allerbest. Das gärt nur ein bisschen... ;-) Ich hatte da nur noch 2 Tage bis zur Duscherlaubnis... frogger
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Mal als Tip: Wenn ich dauerhaft irgendwelche stärkeren Schmerzmittel nehmen würde, würde ich geflissentlich mein Mundwerk und meine Finger an der Tastatur ruhig halten. Jede dauerhafte Opiateinnahme kann die waggenrechtliche Zuverlässigkeit gefähren. Schon die MPU-Anordnung kann wegen der Kosten und des Aufwandes nervig sein. Mit den Waffenrechtsänderungen werden die Genehmigungsbehörden ja gerade aufgefordert, im Internet zu stöbern. frogger
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Moin! Ich hatte mir in der Filiale Kaltenkirchen zum Super-Keilerdealpreis Munition bestellt. War nicht lieferbar. Ein knappes Jahr später war die Munition da, der Super Keilerdeal natürlich Geschichte, weil zu dem Zeitpunkt nur noch der Keilerdeal gültig war. Ich habe dann duch den E-Mail Verkehr nachgewiesen, dass ich zum Super-Keilerdeal bestellt hatte, die Bestellung auch bestätigt wurde und habe dann auch die Munition tatsächlich zum Bestellpreis erhalten. Der Verkäufer hat sich dann noch für die Rückfragen entschuldigt und meinte, dass Rabatte recht streng von der Leitung geprüft werden und er gerne auf der sicheren Seite bleiben wollte. frogger PS Moral von der Geschicht: Bestellungen zum Angebotspreis immer prüfbar dokumentieren. Dann bekommt man den Preis bei Frankonia auch noch deutlich später.
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Zu IPSC Store: Ich habe mir da ein paar LPA Kleinteile per Vorkasse bestellt. Die Lieferung hat aus Estland per DHL als Endauslieferer etwas mehr als 1 Woche gedauert. Abwicklung mit Tracking insgesamt völlig OK. frogger
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LKA Bayern als Waffenbeschaffungsbehörde?
frosch antwortete auf Ulrich Eichstädt's Thema in Allgemein
Eigentlich mag das nur bei eingezogenen Gegenständen möglich sein. Bei lediglich beschlagnahmte/sichergestellten Gegenständen sollte das nicht möglich sein; lediglich, wenn eine Verwertung keine Aussicht auf einen Erlös bringt. Von wegen Eigentumsgarantie und so... -
LKA Bayern als Waffenbeschaffungsbehörde?
frosch antwortete auf Ulrich Eichstädt's Thema in Allgemein
Das ist so nicht richtig. Beispiel: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=3166&val=3166&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1 -
LKA Bayern als Waffenbeschaffungsbehörde?
frosch antwortete auf Ulrich Eichstädt's Thema in Allgemein
Er wird nachversichert zum Rentner. Der Beamte, der aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, dem das Ruhegehalt aberkannt wird oder der wegen einer schweren Straftat verurteilt wird und dadurch seine entsprechenden Rechte verliert, wird für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, nicht aber in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Dies ergibt sich ganz eindeutig aus § 8 SGB VI. Die hierfür zu entrichtenden Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, werden allein vom Dienstherrn getragen. So die eindeutige Regelung in § 181 Abs. 5 SGB VI. Die schlimmste Strafe: PKV Der Beamte und seine mitversicherten Familienmitglieder bleiben in der PKV, in der er sich nun zu 100% (und nicht mehr zu 30%) versichern muss. Aufgrund fehlender Altersrückstellungen sind die Beiträge dann extrem teuer und existenzbedrohend. Für diese Problematik gibt es dann nur noch den Basistarif, bei dem viele Ärzte eine Behandlung verweigern. Bei der Nachversicherung erfolgt ein Cut bei der Beitragsbemessungsgrenze. Ein Großkopferter Beamter kann also deutliche Altersruhegeldverluste verzeichnen. -
LKA Bayern als Waffenbeschaffungsbehörde?
frosch antwortete auf Ulrich Eichstädt's Thema in Allgemein
https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schadensersatz-fur-rost-an-pistole-178601.html Das könnte teuer werden... Warnung: Die Behörde könnte dem Eigentümer per Bescheid aufgeben, einen Berechtigten zu benennen, der die Schusswaffen aus der Verwahrung innerhalb eines Monats abholt. Wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, droht die Vernichtung oder Verwertung der Waffen. Inwieweit die Behörde verpflichtet ist, eine Verwertung der Vernichtung vorzuziehen, kann ich nicht beurteilen. Gruß, frogger -
Bei den 60cm aber nur dann, wenn der Aufsatz „fest“ montiert ist. Ein auf dem Gewinde montierter Aufsatz müsste somit zB zusätzlich verstiftet werden. Ansonsten kann die „kürzeste bestimmungsgemäße Länge“ wieder unter 60 cm fallen. Laut einem LKA Mitarbeiter, mit dem ich geklönt habe, soll Verkleben nicht reichen. Ist jedenfalls seine Meinung.
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DasWaffengesetz definiert Langwaffen wie folgt Lauf+Verschluss in geschlossener Stellung >30 cm UND Gesamtlänge >60 cm Daraus ergibt sich, dass jedwede Laufaufsätze keine Rolle spielen. frogger