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frosch

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  1. Hr Winkelsdorf steht der Rechtsweg zur Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses offen: https://www.berlin-lex.de/fileadmin/bilder/pdf/Rechtsmittel_gegen_Hausdurchsuchung_und_Beschlagnahme.pdf Der Rechtsweg ist steinig. Gerade die niederen Instanzen heißen Fehlentscheidungen hinsichtlich rechtswidriger Durchsuchungsbeschlüsse gut. Auch gibt es keine monetäre Wiedergutmachung für die rechtswidrige Durchsuchung an sich. Nur für nachgewiesene Schäden, be deren Begleichung man sich maximal kleinlich halten wird. Im Übrigen gibt es nur die Genugtuung ein Stück Papier zu erhalten, in dem die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festgestellt wird und das für den Einsatz von ein paar tausend Euro Prozesskosten.
  2. Da wird wohl erst einmal nichts kommen können (Wenn Herr Winkelsdorf schlau ist): https://dejure.org/gesetze/StGB/353d.ht.html Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen Auch zu umfangreiche Zitate aus dem Durchsuchungsbeschluss sind kritisch.
  3. Die einzige Information, die es derzeit gibt: Es hat bei Winkelsdorf eine Hausdurchsuchung gegeben. Warum, wieso, weshalb - wir wissen es nicht. frogger
  4. Das gilt nicht für die unbeschränkte Auskunft, die von den Genehmigungsbehörden eingeholt werden. Dort sind alle Einträge vermerkt. Auch die "getilgten" Einträge. Bei einem Waffenbesitzer muss die Arbeit des Strafverteidigers darauf hinauslaufen: 1. Eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Entweder wegen unzureichender Beweise oder erwiesener Unschuld (§ 170 Abs. 2 StPO), Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder unter Auflagen (§ 153a StPO) 2. Dabei sollten auch Stellungnahmen des Anwaltes zum Sachverhalt zur Akte gereicht werden, wenn es zu einer Einstellung nach §153, §153a kommt, da die Genehmigungsbehörde die Sachverhalte aus der Akte für ihre Unzuverlässigkeitsentscheidung heranziehen kann, ohne eine erneute Sachverhaltsprüfung vorzunehmen. Eine sehr gute Übersicht hinsichtlich der Einstellungsformen gibt es hier: https://ht-strafrecht.de/strafverfahren/ablauf-strafverfahren/einstellung-des-verfahrens/ frogger
  5. Danke.
  6. Moin! Weiß jemand woraus sich der Name Korriphila herleitet?
  7. Ganz ehrlich: Ich habe auch keinen Bock auf Schützen, die neben mir mit einem Kompensator rumbolzen wollen, wenn die Schützenstände nicht durch Plane getrennt sind. Meistens lösen wir das so, dass die Kompensator-Schützen eigene Rennen bilden und sich dann gegenseitig voll blasen können. Freiluft mit genügend Platz, ist es mir eher egal, solange keine Magnum Kaliber dabei sind. 338 Lapua mit seitlich ausblasendem Kompensator ist echt heftig. frogger
  8. Soweit ich das mitbekommen habe, hat Deutschland irgendetwas unterschrieben, das die Verfolgung alliierter Kriegsverbrecher durch Deutsche Strafbehörden verbietet. Allerdings wurden Neger (bei den Franzosen und bei den Amis), die Deutsche Mädchen und Frauen vergewaltigt haben, durchaus strafrechtlich verfolgt. Dieser Verfolgungsdruck galt aber nicht weißen Soldaten. Ist ein bisschen unscharf aber mit Google findet man etwas... Am Ende des Tages: Der Sieger hat immer recht.
  9. https://www.focus.de/politik/deutschland/weil-sie-kaffee-bestellten-sport-schuetzen-geraten-ins-geheimdienst-visier_66287165-2712-4c5d-8ace-3e539e3f42d2.html
  10. Der Code für das Zahlenschloss kann zB mit einem gerichtlich hinterlegten Testament mitgeteilt werden. Mein Kumpel hat seinen Code bei seiner Genehmigungsbehörde in seiner Akte hinterlegt. Bürgerservice sozusagen...
  11. Diese Handlungsweise der Behörde kann Amtshaftpflichtansprüche für die rechtmäßigen Erben zur Folge haben. Normal wäre, dass die Behörde die Erben kontaktiert und auf ihre Pflichten hinweist. Meine Behörde macht das so. frogger
  12. Wenn due eine "gute" Genehmigungsbehörde hast, frag doch die. Sie werden wissen, wie sie so etwas handhaben wollen. Fernabsatz: Rechtlich ist Dein geplantes Verhalten einwandfrei. Dafür gibt es das Rückgaberecht. Allerdings produzierst Du mit einem solchen Verhalten unnötige Kosten bei dem Versandhändler, die auf alle anderen Kunden mit umgelegt werden müssen. Das nächste mal vielleicht zuerst die Preis-Recherche und dann die Bestellung. 400€ sind allerdings auch eine Hausnummer... Dazu kommt für den Händler das ganze Brimborium mit dem Zentralen Waffenregister. Das ist kein Spaß und im Übrigen genau der Grund, warum einer meiner Händler keinen Fernabsatz mehr macht. Er hat keinen Bock mehr auf solche Kunden. Aber vielleicht läßt ja der Händler mit Hinweis auf das Angebot noch einmal mit sich reden? Versuch macht kluch. Glücklich wird er nicht sein.
  13. Seit ich als Jugendlicher den ersten Glock Artikel von Siegfried F. Hübner im IWS gelesen hatte, wusste ich, dass ich so eine haben will. Nun habe ich sie halt. Als Gebraquchspistole für mich OK, auch wenn Tactical Dad nichts von ihr hält. Mit den neumodischen SIG-Sauer Plastik-Pistolen hingegen, konnte ich mich noch nie anfreunden. frogger
  14. Moin! Rein technisch wäre, wenn man bei einem Basis-Eintrag bleiben möchte (Grundkontingent sind ja 3 Halbautomaten) die AR 15 Plattform, die bessere Wahl. Grundwaffe in 9mm Luger und ein Wechselsystem in 223. Da Du aber aufgrund Deines Eingangsposts noch gar keine Langwaffen hast, hol Dir einfach 2 Gewehre: Eines in 9mm für 25-50 Meter und eines in 223. für 100 Meter. Mit 9mm kann ich auf 100 Meter Indoor so bestenfalls 8 cm Steukreise mit ZF halten. Damit gewinnt man keinen Blumentopf im Vergleich zu 223 Rem, wo man gerne 1 MOA mit geeigneter Munition halten kann. Die Scorpion habe ich auch schon geschossen. So 100 Schuss. Sie funktioniert und sie trifft. Das sogar gut. Trotzdem mag ich sie nicht leiden. Ich bin da eher der MP5 Clone und ersatzweise AR Typ. Ich würde sagen, wenn Dir die Scorpion gefällt, kauf sie dir! Allerdings nicht für 100 Meter Wettkämpfe. frogger
  15. Was die Geldverschwendung anbelangt, zeigen zum Beispiel Amerikaner viel mehr Gleichmut als Deutsche. Die werden von Gott und der Welt abgezockt und tragen es mit Fassung... Stichworte Surcharge, Gratuity, "Fantasy Fees" u.v.m.
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