Zum Inhalt springen

frosch

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    5.174
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

1 Benutzer folgt

Letzte Besucher des Profils

5.480 Profilaufrufe

Leistungen von frosch

Mitglied +5000

Mitglied +5000 (10/12)

2,2Tsd

Reputation in der Community

  1. Moin! Zählen die Waffen auf den alten gelben WBK‘s mit zum 10er Kontingent? frogger
  2. Weil sie nicht blöd sind... Niemand kann auch einer Behörde nicht das Surfen verbieten. Nur die gezielte Suche war nach alter Rechtslage nicht erlaubt. frogger
  3. Aus deinen Beiträgen ergibt sich möglicherweise -welche Waffen Du hast -aus welcher Region Du kommst -mit welcher IP Du dich bewegst (auch WO wird bei einer richterlichen Verfügung Auskünfte erteilen müssen) usw Meiner Behörde ist zb mein egun Konto bekannt.
  4. ich denke, keiner muss sich selbst belasten. Das ist so nicht richtig. Auf den Antragsformularen wird explizit nach Vorstrafen, Ermittlungsverfahren und Krankheiten gefragt. Eine wissentliche Falschantwort kann dazu führen, den Anzragsteller als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen. Allerdings müssen getilgte Vorstrafen, eingestellte Ermittlungsverfahren und auskurierte Keankheiten nicht angegeben werden. Und man sollte solche Daten auch nicht von sich aus offenbaren. frogger
  5. Moin! Entweder das System bleibt ohne Nummer oder Du lässt Dir vom Beschussamt eine Nummer zuteilen. Die fängt dann mit dem Landeskürzel an + halt eine Nummer. frogger
  6. frosch

    Springmesser

    Selbst wenn Du eine Genehmigung bekämst, hättest Du die Kosten der Regelüberprüfung an der Backe. Nunmehr wie Du bei koenigx lesen kannst 63,40 alle drei jahre, Tendenz steigend. Finanziell ein Fiasko. In jedem Fall! frogger
  7. frosch

    Springmesser

    Kurze Frage: Was macht das Teil zu einem verbotenen Gegenstand? http://www.dg.de/de/militaria/blankwaffen/nsfk-dolch/nsfk-fliegermesser-1937-smf-solingen-14809
  8. frosch

    Wbk bei Behörde

    Dienstzeiten 9-12 ud Donnerstags zusätzlich 14-16 Uhr. :-) Du solltest mindestens darauf achten, dass Du Deine NWR ID und die NWR ID Deiner Waffe zur Hand hast. Dann kann die Polizei eine gezielte NWR Registerabfrage machen. Im Übrigen finde ich im Waffengesetz keine Ausnahme von der Verpflichtung die WBK beim Transport dabei zu haben... Allerdings: Ich jage und Schieße seit über 30 Jahren. Trotz mehrerer Polizeikontakte beim Transport oder der Jagd, wollte niemand meine Papiere sehen. frogger
  9. Zum jetztigen Zeitpunkt alles Kaffeesatzleserei. Von mangelhafter Aufbewahrung bis auf das Versäumnis Waffenhandelsbestand auf die WBK zu überführen ist da alles drin... Polizei-SH lernfähig? Auffallend aber, dass man in diesem Fall etwas sorgsamer mit dem Waffenbestand umgegangen ist und die Waffen für den Transport in Folie eingepackt hat. Es wurde auch betont, dass der Waffenbestand sauber erfasst wurde. Da die Presse mit vor Ort war, scheint es sich um eine geplante Aktion gehandelt zu haben. Gruß, frogger
  10. Fazit: Ohne Beschuss ist die Waffe mangelhaft. Gültiger Beschuss ist eine Eigenschaft, die bei jedem Geschäft, egal ob gewerblich oder privat, als verbindlich vereinbart gilt. Den Verkäufer fordert man also zur Nachbesserung auf oder man einigt sich darauf, dass der Käufer den Beschuss auf Kosten des Verkäufers nachholt. frogger
  11. Mit eingepreist werden müssen auch die Bedingungen zur Garantie/Gewährleistung. Aber warum man denn bei FN zuschlagen muss, ist mir ein Rätsel. frogger
  12. Waffenrechtliche Erläuterungen zum Fall: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/kaliberidentische-munition/ Mehr braucht man da eigentlich nicht zu zu sagen.... frogger
  13. Wenn so etwas passiert und das Amt bei solch einer Sache das große Besteck ausfährt, läuft das Verfahren so: 1. Anhörung: Die Behörde teilt mit, dass sie beabsichtigt, die Erlaubnis zu widerrufen. An dieser Stelle sollte der normale Waffenbesitzer einen im Waffenrecht versierten Anwalt einschalten. Normal wird es die Behörde nicht interessieren, wie der Waffenbesitzer sich äußert. Das wird einfach ignoriert. 2. Widerrufs-Bescheid: Die Erlaubnis wird widerrufen, Sofortvollzug angeordnet. Es wird dem Waffenbesitzer aufgegeben die Waffen einem Berechtigten zu überlassen, vernichten zu lassen oder der Behörde zu übergeben. Hier muss der Waffenbesitzer zwingend handeln. a. Abhängig vom Bundesland Einspruch gegen den Bescheid einlegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. b. Vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben, um den Sofortvollzug aufheben zu lassen: Achtung, wenn dies nicht erfolgreich ist, bleibt man auf den Kosten immer sitzen, selbst wenn man später im Hauptsacheverfahren gewinnen sollte. c. Abhängig vom Bundesland Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchs-Bescheid einlegen Sollte es nicht gelingen den Sofortvollzug ausser Kraft setzen zu lassen, muss man sich zeitnah um die Waffen kümmern. Die werden sonst von der Behörde ziemlich schnell sichergestellt. Ebenso droht nach Sicherstellung auch Eigentumsverlust ohne Entschädigung. Die Behörde kann sehr kurze Fristen bis zur (möglicherweise entschädigungslosen) Einziehung der Waffen setzen. Ohne Anwalt wird es da schnell heikel. Nach dem neuen Waffenrecht kann die Behörde auch recht schnell die Waffen ohne richterlichen Beschluss für 6 Monate sicherstellen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen... https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html §46 Es ist mir ein Rätsel, warum die Behörden nicht verpflichtet sind, die Waffen zu verwerten und den Erlös nach Abzug der Kosten an den ehemaligen Eigentümer auszukehren und wie sich das mit der Grundgesetzlichen Eigentumsgarantie unter einen Hut bringen lässt. Im Eingangs geschilderten Fall kann der betroffene eigentlich nur gewinnen, wenn richtig reagiert wird. Problematisch ist jedoch immer der Sofortvollzug. frogger
  14. Also, wenn man solche Rückenverschraubungen wie in Lusche´s Bildern hat, ist es für mich plausibel, dass es schon einer stärkeren Dröhnung bedarf, als einer 800er Ibu. Das Problem ist halt, wie das Amt bei Kenntnis davon reagiert und was es daraus macht. Insbesondere bei oralem Konsum von Opiaten & Co tritt eigentlich keine Rauschwirkung bei normaler Dosierung ein. Nach einer OP vor über 2 Jahrzehnten hatte ich mir mal Morphinchlorid Pillen gewünscht. Da habe ich in der Birne nix gemerkt, aber geholfen haben sie schon. Der Arzt hätte mir wegen des geringeren Aufwandes lieber Tramadol verpasst, aber ich bin ja PKV versichert... Auto gefahren oder mit Waffen gespielt, hatte ich in der Post-OP Zeit aber nicht, während ich unter den Medikamenten stand. Am meisten genervt hatte mich der Modergeruch im Schritt, der sich aufgrund der OP Narbe und dem Duschverbot gebildet hatte. Diesbezüglich hatte mich eine junge Assistenzärztin beruhigt: Das stinkt nur und heilt allerbest. Das gärt nur ein bisschen... ;-) Ich hatte da nur noch 2 Tage bis zur Duscherlaubnis... frogger
  15. Mal als Tip: Wenn ich dauerhaft irgendwelche stärkeren Schmerzmittel nehmen würde, würde ich geflissentlich mein Mundwerk und meine Finger an der Tastatur ruhig halten. Jede dauerhafte Opiateinnahme kann die waggenrechtliche Zuverlässigkeit gefähren. Schon die MPU-Anordnung kann wegen der Kosten und des Aufwandes nervig sein. Mit den Waffenrechtsänderungen werden die Genehmigungsbehörden ja gerade aufgefordert, im Internet zu stöbern. frogger
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.