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frosch

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  1. Moin! Abgesehen davon, dass diese Erbwaffe in meinen Augen Kernschrott ist und eigentlich zu nichts anderem taugt, als sich an ihrem Besitz zu erfreuen, ist Folgendes zu bedenken: 1. Der Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis bedingt immer eine mindestens alle 3 Jahre durchzuführende Zuverlässigkeitsüberprüfung, für die je nach Behörde ~60 € kassiert werden KANN. Der Betrag schwankt je nach Behörde. Jäger sind oft im Vorteil, da sie eh alle 3 jahre den Jagdschein lösen und deswegen bei oftmals gleicher Genehmigungsbehörde für jagdschein und Waffen sich diese Gebühr sparen können. 2. Schußwaffen, für die es aufgrund ihres Kalibers kein PTB zugelassenes Deaktivierungssystem gibt, können aktiviert im Besitz des Erben verbleiben. 3. Günstigste Dauerlösung wäre in der Tat die Waffe auf Deine Gelbe zu nehmen.
  2. https://www.vdb-waffen.de/de/mitglieder/waffen-fachgeschaefte/esc_gmbh_mathias_bretzger.html
  3. frosch

    Chuck Norris RIP

    Für mich das schönste Chuck Norris Video
  4. Nein, denn das ist auch eine Frage des Splitter und Rückprallschutzes. Mach das mal direkt vor einem offenem Lamellenfang. Viel Spass!
  5. Vorkasse mache ich auch schon bei hochpreisigen Artikeln, allerdings erst, wenn der Verkäufer Versandbereitschaft anzeigt. Ich habe durch Internetkäufe viele zehntausende Euro gespart und zweimal Kohle in den Sand gesetzt: 300 Euro für einen Stahlschrank 800 Euro für eine Säge Ich habe gelernt, damit zu leben...
  6. Moin! Es ist eine Ordnungswidrigkeit, die die Behörde verfolgen kann. Bei beharrlichen Verstößen steht die Zuverlässigkeit zur Disposition. Bei Kenntnis und Tätigkeitslosigkeit hängen Standaufsicht und Standbetreiber mit drin. frogger
  7. Der Vollzug des Waffenrechtes ist Ländersache. Wenn die Bayern sagen sie machen es so, wird kein Hahn danach krähen. Die Bayern sind ja auch bei Nachtsichtgeräten mit einer Rechtsauslegung vorgeprescht, die zumindest "kreativ" war.
  8. Moin! Du kannst den Verkäufer schriftlich fragen, ob er Insolvenz-gefährdet ist und ob die Ware sofort versandbereit ist. Lügt er Dich an und Du zahlst deswegen per Vorkasse, ist es wenigstens Betrug. gegen vorsätzlichen Betrug sehe ich keine Sicherungsmöglichkeit in Deinem Fall. Außer die Ware direkt vor Ort abholen, wenn möglich. Letztlich musst Du entscheiden, ob das Angebot das Risiko wert ist.
  9. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Schusswaffenzubehoer/250807_FbZ556_Schmeisser_Magazinadapter.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Ohne Magazinlippen dürfte es sich nicht um einen verbotenen Gegenstand halten. Jedenfalls sind die Schmeisser "Magazinerweiterungen" im unmontierten Zustand nicht verboten.
  10. Petze, Petze ging in den Laden, wollte Sächser Käse haben...
  11. Für Jäger gilt die 10-Schuss Magazinbegrenzung für halbautomatische Langwaffen aus der AWaffV NICHT. Sie gilt nur für Sport- und Gastschützen. (Einem Jäger, der einen Gastschützen mit seiner für Sportschützen nicht zulässigen Waffe hat schießen lassen, wollten sie an die Zuverlässigkeit. Wie es ausgegangen ist, habe ich noch nicht mitbekommen.) Jäger unterliegen aber sehr wohl den verbotsbeschränkungen aus dem Waffengesetz. Daraus folgt im Allgemeinen: Die freie Verwendung von Magazinen durch Jäger, die rechtzeitig vor dem 13.06.2017 erworben und bis zum 21.09.2021 angezeigt worden sind, ist gewährleistet. Solange der Standbetreiber mitspielt, darf man mit dem 30er als Jäger auf den laufenden Keiler losgehen. Der Sport/Gast -Schütze darf das nicht. Auch die Jagd ist mit solchen Magazinen im Halbautomaten erlaubt, wenn bei der Schussabgabe nicht mehr als 2 Patronen im Magazin geladen sind. Bei Magazinen mit BKA Ausnahmegenemigung, sollte in der Genehmigung stehen, was geht und was nicht. ***** § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge; 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt, b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; 3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. (2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt. (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt. (4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.
  12. Das ist korrekt. Das Verlängern des Jagdscheines löst auch eine Zuvelöässigkeitsüberprüfung aus. Mindestens alle 3 Jahre. Eine zusätzliche Überprüfung als Sportschütze entfällt bei meiner Behörde damit, weil sie beides machen: Jagd und Sport. Also keine zusätzlichen Kosten für mich.
  13. Moin! egun kostet zwar Geld, dürfte aber insbesondere für 1€ Auktionen trotz der Auktionsgebühren die bessere Alternative zu Auctronica sein, da die Reichweite viel höher ist. Und ja, wenn keine Emotionen mehr am Schießsport hängen, darf man den Sport auch aufgeben. Für reine Sportschützen kommt ja auch noch erschwerend hinzu, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei vielen Behörden inzwischen auch regelmäßig alle 3 Jahre Gebühren auslösen. Als Jagdscheininhaber bin ich davon noch verschont. frogger
  14. Das mag durchaus sein aber es ist das allgemeine Umfeld, was zählt. Und seit dem Ausbruch des Ukrainekrieges gehen die Orderzahlen steil nach oben. Für wen und warum auch immer...
  15. Das dürfte vom Bundesland abhängen. In Nordrhein-Westfalen wird man einen Schlüsseltresor in 0 oder I benötigen. https://www.pirsch.de/news/schluessel-urteil-niedersachsen-sieht-keinen-handlungsbedarf-38768#:~:text=Schlüssel darf nicht für Unbefugte zugänglich sein.,keinem Zeitpunkt für unbefugte Dritte zugänglich sind. Maßgeblich ist die Ansage Deiner Waffenbehörde.
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