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frosch

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  1. Ist in einer Reiterpistole nicht eher Schwarzpulver? Das überdauert Jahrhunderte, weil es chemisch bei Lagerung völlig inert ist.
  2. Ja, geht in die Richtung. Wobei Schießbaumwolle ein Synonym für Cellulosenitrat ist.
  3. Moin! Ein Bekannter hat ungebetenen Besuch bekommen. Das Kind ist schon fast in den Brunnen gefallen, da er nicht reagiert hat und jetzt einen saftigen Strafbefehl bekommen hat, mit dem er vorbestraft wäre. Es sind über 100 TS. Es wurde "Kollodiumwolle" (Zauberwatte) gefunden. Eine Anlyse des Nitriergrades wurde nicht vorgenommen. Nur ein Flammversuch und das Bruttogewicht. Jetzt versucht man ihm was ans Bein zu flicken. Und zwar den unerlaubten Besitz von Nitrocellulose. Mein Kenntnisstand: Nitrocellulose mit Nitriergrad > 12,6% N unterliegt dem Sprengstoffrecht Kollodiiumwolle mit Nitriergrad < 12,6% N unterliegt zwar als "sonstige Stoffzubereitung" dem Sprengstoffrecht, kann aber mit 30% Wasser angefeuchtet in den einschlägigen Deutschen Feuerwerkshops erworben werden. Hauptbestandteil beider Stoffe ist Cellulosenitrat, jedoch ist bei Kollodiumwolle die Cellulose nur unvollständig zu Cellulosenitrat umgesetzt und daher ist es weniger brisant. Wer kann etwas zu den genauen rechtlichen Gegebenheiten beitragen? Beispiel: https://www.firework-shop.de/Pyrowatte-Collodiumwolle-Flash-Cotton-100-g::104393.html?srsltid=AfmBOoq4ZxA2FU_nsDJLoYH-K7GlMsrd7QNJ4TGVBFQYvOqqo9GUtCX9#horizontalAccordion4 Danke und Gruß, frogger Ach ja, noch einmal der Hinweis: Nicht alles, was man im Internet bestellen kann, sollte man dort auch ordern ;-)
  4. Moin! Bei verwaltungsrechtlichen Zuverlässigkeits-Vorgängen ist das LKA nicht zuständig. Auch nicht für die Einlagerung von beschlagnahmten Waffen. Das LKA kann aber trotzdem in Amtshilfe tätig werden. Nach der Sicherstellung von Waffen muss der Betroffene peinlichst auf den Inhalt der Bescheide achten, die er von der Behörde erhält. Eine "nette" Behörde wird die Waffen bis zum Abschluß des Verfahrens in Sicherstellung behalten und sicher verwahren. Eine "böhse" Behörde kann einen Bescheid verschicken, in dem der Waffen-Eigentümer aufgefordert wird, einen Berechtigten zu benennen, der die tatsächliche Gewalt an den Waffen übernimmt oder im Übrigen die ersatzlose Einziehung der Waffen mit anschließender Vernichtung androht. Die Frist wird in der Regel 1 Monat sein. Bei umfangreichenderen Beständen kann man auch eine längere Frist fordern. Grundsätzlich ist in diesen Fällen höchste Eile und Vorsicht geboten. Ist der Bescheid erst einmal rechtskräftig, ist Hopfen und Malz verloren. Grundsätzlich haftet die Behörde auch für eine ordnungsgemäße Lagerung der Waffen. Hierzu gibt es auch schon etliche Urteile. Viele Behörden haben das auch schon schmerzhaft gelernt. Hier ein Urteil, das durch die Instanzen getrieben wurde: https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schadensersatz-fur-rost-an-pistole-178601.html frogger
  5. Bei sich absehenden Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit kann es sinnvoll sein, den Waffenbesitz vor einer Behördenentscheidung aufzugeben. Das spart Ärger und unnötige Kosten für den Widerruf. Hatte ich einmal bei einem Reservistenkameraden. Ich habe ihn nur gefragt, wie es mit seinen Leberwerten aussähe und auf seine Antwort habe ich ihm die Aufgabe des Waffenbesitzes empfohlen. Keine Chance. Bin dann aufs Amt, habe mir eine Sondererlaubnis ausstellen lassen (hat der Sachbearbeiter kostenlos gemacht, weil er froh war den Vorgang vom Tisch zu bekommen), die Waffen habe ich verwertet und die WBK´s kostenlos zurückgegegben. Von Seiten der Behörde wurde also sehr "nett" und vermögensschonend agiert. Der Kamerad hat dann halt noch ein paar hundert Euro bekommen und das war´s dann auch. Hätte er sich auf die Füße gestellt, hätte er noch ein paar hundert Euro dazu bezahlen können... frogger
  6. Moin! Zählen die Waffen auf den alten gelben WBK‘s mit zum 10er Kontingent? frogger
  7. Weil sie nicht blöd sind... Niemand kann auch einer Behörde nicht das Surfen verbieten. Nur die gezielte Suche war nach alter Rechtslage nicht erlaubt. frogger
  8. Aus deinen Beiträgen ergibt sich möglicherweise -welche Waffen Du hast -aus welcher Region Du kommst -mit welcher IP Du dich bewegst (auch WO wird bei einer richterlichen Verfügung Auskünfte erteilen müssen) usw Meiner Behörde ist zb mein egun Konto bekannt.
  9. ich denke, keiner muss sich selbst belasten. Das ist so nicht richtig. Auf den Antragsformularen wird explizit nach Vorstrafen, Ermittlungsverfahren und Krankheiten gefragt. Eine wissentliche Falschantwort kann dazu führen, den Anzragsteller als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen. Allerdings müssen getilgte Vorstrafen, eingestellte Ermittlungsverfahren und auskurierte Keankheiten nicht angegeben werden. Und man sollte solche Daten auch nicht von sich aus offenbaren. frogger
  10. Moin! Entweder das System bleibt ohne Nummer oder Du lässt Dir vom Beschussamt eine Nummer zuteilen. Die fängt dann mit dem Landeskürzel an + halt eine Nummer. frogger
  11. frosch

    Springmesser

    Selbst wenn Du eine Genehmigung bekämst, hättest Du die Kosten der Regelüberprüfung an der Backe. Nunmehr wie Du bei koenigx lesen kannst 63,40 alle drei jahre, Tendenz steigend. Finanziell ein Fiasko. In jedem Fall! frogger
  12. frosch

    Springmesser

    Kurze Frage: Was macht das Teil zu einem verbotenen Gegenstand? http://www.dg.de/de/militaria/blankwaffen/nsfk-dolch/nsfk-fliegermesser-1937-smf-solingen-14809
  13. frosch

    Wbk bei Behörde

    Dienstzeiten 9-12 ud Donnerstags zusätzlich 14-16 Uhr. :-) Du solltest mindestens darauf achten, dass Du Deine NWR ID und die NWR ID Deiner Waffe zur Hand hast. Dann kann die Polizei eine gezielte NWR Registerabfrage machen. Im Übrigen finde ich im Waffengesetz keine Ausnahme von der Verpflichtung die WBK beim Transport dabei zu haben... Allerdings: Ich jage und Schieße seit über 30 Jahren. Trotz mehrerer Polizeikontakte beim Transport oder der Jagd, wollte niemand meine Papiere sehen. frogger
  14. Zum jetztigen Zeitpunkt alles Kaffeesatzleserei. Von mangelhafter Aufbewahrung bis auf das Versäumnis Waffenhandelsbestand auf die WBK zu überführen ist da alles drin... Polizei-SH lernfähig? Auffallend aber, dass man in diesem Fall etwas sorgsamer mit dem Waffenbestand umgegangen ist und die Waffen für den Transport in Folie eingepackt hat. Es wurde auch betont, dass der Waffenbestand sauber erfasst wurde. Da die Presse mit vor Ort war, scheint es sich um eine geplante Aktion gehandelt zu haben. Gruß, frogger
  15. Fazit: Ohne Beschuss ist die Waffe mangelhaft. Gültiger Beschuss ist eine Eigenschaft, die bei jedem Geschäft, egal ob gewerblich oder privat, als verbindlich vereinbart gilt. Den Verkäufer fordert man also zur Nachbesserung auf oder man einigt sich darauf, dass der Käufer den Beschuss auf Kosten des Verkäufers nachholt. frogger
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