Moin!
Grundsätzlich richtet sich das Schießen für Gastschützen danach, was der Schießstandbetreiber bzw der Schießstandmieter festlegt.
Es gibt Schießstandbetreiber, die zwingend vorschreiben, dass Gastschützen eine Tagesversicherung eines bestimmten Verbandes (DJV, DSB u.s.w.) oder des Schießstand-Versicherers zu lösen haben. Ausnahmen gelten in der Regel für Jahresjagdscheininhaber, da diese pflichtversichert sind.
Und dann gibt es Schießstandbetreiber, die es ihren Mietern überlassen, für eine ausreichende Versicherung ihrer Schützen und Gastschützen zu sorgen.
Im Übrigen inkludieren die meisten Privathaftpflichtversicherungen den erlaubten Umgang mit Schusswaffen mit Ausnahme der Jagd. Wenn ein Gastschütze eine solche versicherungnachweisen kann, braucht er keine Tagesversicherung. Es mag auch sein, dass es Verbandsversicherungen gibt, die Gastschützen für verbandsveranstaltungen mit inkludieren.
Bei meinem NDSB Verein gibt es jedenfalls Tagesversicherungskarten für Gastschützen.
Nimmst Du deinen bekannten auf einen x-beliebigen Schießstand mit, wo es sich um eine BDS Veranstaltung handelt, ist dein bekannter als Gastsschütze automatisch mitversichert.
https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html
Nimmst Du deinen Bekannten auf einen Stand mit, ohne dass dort ein BDS Schießen stattfindet, musst Du den Standbetreiber fragen, was auf diesem Stand gilt.
frogger