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frosch

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  1. ITAR Verstöße können dich nur dann kalt lassen, wenn Du niemals mehr ausserhalb der BRD reisen möchtest. Auch bei Reisen in das EU Ausland kann es passieren, dass die US und A eine Interpol Red Notice hinterlegt haben und das EU Land dich dann einfach nach US ausliefert. Alles schon auch recht niederschwellig passiert... frogger
  2. Meine ÖRAG Versicherung über den FWR/BZL Gruppenvertrag läuft noch und ist ungekündigt. Zum DSB Vertrag habe ich keine Infos. Aktuell kostet die ÖRAG über FWR/BZL 44 Euro. frogger
  3. Auskömmlich? Das wären 134€ pro Waffe. Niemand kann für so einen Preis eine vernünftige Waffe fertigen. Ich denke, dass sich die 25 Mio auf die erste Fest-Tranche von 62000 Stück bezieht. Dann wären wir bei 403€ pro Waffe, was sich schon besser anhört. Die 186000 Stückzahl ist lediglich eine Option, die die Bundeswehr hat. Die kann sie ordern, muss es aber nicht... frogger
  4. Der DSB bietet jetzt für 25 Euro eine Alternative über die ÖRAG an: https://www.liga-gassenhuber.de/spezialtarife-deutscher-schuetzenbund.html https://www.liga-gassenhuber.de/spezial-rechtsschutz-fuer-mitglieder-der-landesverbaende-im-dsb.html https://www.liga-gassenhuber.de/antrag-rechtsschutzversicherung-dsb.html
  5. Moin! Grundsätzlich richtet sich das Schießen für Gastschützen danach, was der Schießstandbetreiber bzw der Schießstandmieter festlegt. Es gibt Schießstandbetreiber, die zwingend vorschreiben, dass Gastschützen eine Tagesversicherung eines bestimmten Verbandes (DJV, DSB u.s.w.) oder des Schießstand-Versicherers zu lösen haben. Ausnahmen gelten in der Regel für Jahresjagdscheininhaber, da diese pflichtversichert sind. Und dann gibt es Schießstandbetreiber, die es ihren Mietern überlassen, für eine ausreichende Versicherung ihrer Schützen und Gastschützen zu sorgen. Im Übrigen inkludieren die meisten Privathaftpflichtversicherungen den erlaubten Umgang mit Schusswaffen mit Ausnahme der Jagd. Wenn ein Gastschütze eine solche versicherungnachweisen kann, braucht er keine Tagesversicherung. Es mag auch sein, dass es Verbandsversicherungen gibt, die Gastschützen für verbandsveranstaltungen mit inkludieren. Bei meinem NDSB Verein gibt es jedenfalls Tagesversicherungskarten für Gastschützen. Nimmst Du deinen bekannten auf einen x-beliebigen Schießstand mit, wo es sich um eine BDS Veranstaltung handelt, ist dein bekannter als Gastsschütze automatisch mitversichert. https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html Nimmst Du deinen Bekannten auf einen Stand mit, ohne dass dort ein BDS Schießen stattfindet, musst Du den Standbetreiber fragen, was auf diesem Stand gilt. frogger
  6. Relevant für uns sind die: EU- Importzölle US ITAR - DSP (DSP83-Formular) Genehmigungspraxis US - Inlandsnachfrage nach Waffen und Munition; für uns gibt es nur das, was übrig bleibt...
  7. Ja. Persönliche Haftung entfällt nur bei UG, GmbH, AG und SE.
  8. Yepp, bei Insolvenz bleibt nur die Anmeldung zur Tabelle. Nur bei nachweisbarer Insolvenzverschleppung kann man die Geschäftsführer persönlich haftbar machen. Lohnt sich aber nur für höhere Beträge, wenn eine Vollstreckung lohnenswert erscheint. Das habe ich tatsächlich einmal in einem besonderen Fall durchgezogen, weil ich von entsprechenden Vermögenswerten wusste.
  9. Hmhhh, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass sich meine Frage auf Erkenntnisse und Rechtsprechung bezüglich des Kleidungsstils (Thor Steinar) und der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bezieht. Wer und ob irgend jemand Runen in der Ukraine verwendet ist da nicht so zielführend. frogger
  10. Deinem Link entnehme ich: 1. Die Geschäftsführung der Firma Mediatex GmbH verhält sich rechtstreu 2. Es gab rechtswidrige Beschlagnahmen von Waren der Mediatex GmbH 3. Im Bundestag und im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist das Tragen von Kleidung der Marke Thor Steinar mit Mitteln des Hausrechts untersagt. Ich kann bei mir zuhause auch das Tragen der Kleidung von "Storch Heinar" untersagen, wenn ich denn wollte. 4. Es gibt Kleidungsmotive bei Thor Steinar mit Blutspritzern. Naja, so etwas in der Art gibt es bei Ed Hardy mit seinem Knochenkult auch und ist bei weitem kein Alleinstellungsmerkmal. Aber was hat das mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu tun?
  11. Moin! Einer meiner Bekannten hat von seiner Behörde einen Anhörungsbogen zur turnusmässigen Zuverlässigkeitsprüfung erhalten: Man hätte eine Information bekommen, dass er Kleidung der Firma MediaTex GmbH Marke „Thor Steinar“ tragen würde. Das Ganze garniert mit Fragen zur politischen Einstellung und in welchen Vereinigungen man Mitglied sei. Ich habe empfohlen, Akteneinsicht zu nehmen. Bei Charakterfestigkeit persönlich im Amt oder besser über einen Rechtsanwalt. Im Übrigen habe ich empfohlen, die Fragen später mit einer Auflistung der schiesssportlichen Vereinigungen in denen er Mitglied ist, zu beantworten. In irgendwelchen anderen Vereinigungen ist er nicht Mitglied, keine Konzerte oder Demobesuche und vor allem kein Social Networking. Des weiteren habe ich empfohlen nachzufragen, welche Rechtsgrundlage die Fragen haben und warum die Beantwortung hinsichtlich der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erforderlich ist. Gibt es schon irgendwelche Rechtsprechung hinsichtlich dem Tragen von Kleidung und der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit? Wenn ich mir so den TS Katalog anschaue, fallen mir zwar Runensymbolik, nordisches Gehabe (bei in der Türkei gefertigter Ware 😂) aber keine politischen Aussagen auf. Insgesamt habe ich den Eindruck von eher überwiegend zweckmäßiger Outdoor- und Freizeitbekleidung gewonnen, die im Mittelfeld bepreist ist. So ein bisschen in Richtung Jack Wolfskin. Und wenn ich ehrlich bin, gefällt mir das eine oder andere Kleidungsstück. Nur ist bei fast allen der Zuschnitt für mich zu klein. Meinen Bedarf decke ich überwiegend bei Leo Köhler. Die machen wenigstens Größen für echte Männer! Insgesamt rätsel ich noch, was Thor Steinar mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu tun hat? Gruss frogger
  12. Kein Impressum Zahlung nur mit Kreditkarte möglich, obwohl mit Paypal und Klarna geworben wird. Keine DE Domain. Viele englische Anleihen im Store-Aufbau. Für mich ein mittelprächtiger Fakeshop.
  13. Ergänzung: Die Schützen im Kreis Dithmarschen haben jetzt wohl für länger Ruhepause. Frau S. soll in Elternzeit sein.
  14. Ja, das Urteil gibt es so. Ich persönlich halte es aber für hochgradig bedenklich, dass einem Schützen bei Vorliegen einer ernsthaften (organischen) Erkankung ein möglicher Medikationsweg versperrt ist. Dabei halte ich es für unerheblich, ob die Wirkung von Cannabis im konkreten Fall wissenschaftlich bewiesen ist oder ob es eher kraft Einbildung (Placebo) zu einer Besserung kommt. Wenn also ein Krebspatient mit Cannabis bei der Chemo besser über die Runden kommt (Dämpfung von Nebenwirkungen, Schmerzen, Appetit u.s.w), würde ich es ihm zubilligen, ohne dass er hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit Angst haben muss. Bei "Genuß-Patienten" oder Medikation aufgrund psychischer Störungen sehe ich das anders. Ein Touretti muss keine Schusswaffen haben; wenn der den Finger an den Abzug nimmt und einen Tic bekommt... frogger
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