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Leistungen von frosch
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Moin! Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es mir primär um Referenz-Urteile geht. Gruss frogger
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So steht das nicht im Gesetz. Ich habe das mit Fettschrift markiert.
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Es war eine allgemeine Verkehrskontrolle. Ich bin am Grübeln, ob er eine Feststellungsklage machen soll, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Auch eine DAB wegen der verweigerten Bescheinigung.
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Ich bis auch schon einmal mit Wagen kontrolliert worden. Die Machete lag offen auf der Rückbank. Jagdschein gezeigt und der Hinweis, dass ich die Machete im Zusammenhang mit der Jagd führe, wurde akzeptiert.
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Nein, er hat das Messer geführt Ja. Er hat auch die Fischereiabgabe geleistet.
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Rechtsgrundlage für das Führen in seinem Fall: § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) 1Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. 2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
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In der Jackentasche seiner im Auto liegenden Jacke.
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Moin! Einen Bekannten von mir hat es erwischt: Verkehrskontrolle, Auto gefilzt, 15cm Filetiermesser gefunden. Er hat sich mit der Durchsuchung nicht einverstanden erklärt. Er hat eine schriftliche Bescheinigung für die Durchsuchung mit Angabe des Rechtsgrundes gefordert und nicht erhalten. Laut Landesgesetzgebung hat er einen Anspruch darauf. Angaben zur Sache hat er vor Ort nicht gemacht. Er hat einen Anhörungsbogen erhalten und sich dahingehend eingelassen, dass er auf dem Weg zum Angeln war. Somit ein berechtigtes Interesse am Führen vorlag. Jetzt hat er einen Bussgeldbescheid über 150 Euro erhalten. Messer soll eingezogen werden. Im Bescheid steht sinngemäss drin, er würde hinsichtlich des Angelns lügen und selbst wenn, hätte er das Messer nur verschlossen transportieren dürfen. Ich habe ihm geraten, Einspruch einzulegen und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Einspruchsverfahren wegen der Schwierigkeit der Rechtslage zu beantragen. Ich gehe davon aus, dass sein Einspruch abgewiesen wird und es auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Er hat im jetzigen Stadium noch keine Lust einen Verteidiger zu bezahlen, da auch im günstigsten Fall bei OWi meist eingestellt wird und man auf den Kosten sitzen bleibt. Gibt es schon Rechtsprechung zum Messerführen bei Anglern? Gruss frogger
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Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
frosch antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Nein, nicht ganz. Das waffenrechtliche Bedürfnis ist in diesem Fall komplett und dauerhaft entfallen. Aber ja, dem emeritierten Jäger sollen ein paar Jagdwaffen bleiben können in Erinnerung an all die heroisch waidgerechten Taten. frogger -
Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
frosch antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Moin! Ich möchte hier noch einmal §45 Abs.3 WaffG in Erinnerung rufen, nach dem bei nur vorübergehendem Wegfall des Bedürfnisses Erlaubnisse nicht widerrufen werden müssen. Anwendung: Krankheit, berufliche Unabkömmlichkeit usw. Aus der Praxis: Ein Kamerad fiel 3 Jahre wegen einer Darmkrebsbehandlung aus. Danach weitere 3 Jahre nur eingeschränkte Betätigung wegen eines künstlichen Damausganges. Er durfte alle Waffen behalten. Aus besonderen Gründen kann auch bei endgültigem Wegfall des Bedürfnisses der Waffenbesitz weiter gestattet werden. Primär ist diese Regelung für emeritierte Jäger und ihre liebsten Jagdwaffen gedacht, kann aber auch für Sportschützen, die Jahrzente lang dem Schießsport nachgegangen sind, angewendet werden. Diese Regelung soll aber nicht für den gesamten Bestand, sondern nur für einige Waffen angewandt werden. Wir reden hier im Regelfall um die Aufgabe der Jagd/Schießsport nach jahrzentelanger Tätigkeit aus zB Altersgründen. Aus der Praxis: Ein 85-Jähriger Jäger mit mehr als 50 gelösten Jahresjagdscheinen wollte keinen Jagdschein mehr lösen. Er durfte 1 Kurzwaffe und zwei Langwaffen dauerhaft behalten. Den umfangreichen Rest hat er mit großzügiger Frist (2 Jahre) verkauft. frogger -
Integral schallgedämpfte Waffen - dumme Frage an die Experten
frosch antwortete auf JoergS's Thema in Waffenrecht
Erwerb durch Jäger bei einer Zentralfeuer-Langwaffe erlaubnisfrei. Bei der Anmeldung muss mit angegeben werden, dass die Waffe einen Integral-Schalldämpfer hat. Bei meiner Behörde haben die Anmeldeformulare dafür extra ein Kästchen. Kein Erwerb für Sportschützen zB auf Gelbe/Grüne WBK. Nur mit Grüner WBK und entsprechendem Voreintrag mit Schalldämpfer. -
Integral schallgedämpfte Waffen - dumme Frage an die Experten
frosch antwortete auf JoergS's Thema in Waffenrecht
Die BKA Bescheide zu Schalldämpfern gehen davon aus, dass bei zerlegbaren Schalldämpfern nur diejenigen Teile dem Waffengesetz unterliegen, die für die Schalldämpung wesentlich prägend sind. 1. Reine Aufnahmen unterliegen nicht dem Waffenrecht 2. Eine "Hülle" unterliegt nicht dem Waffenrecht 3. Das Teil, welches für die Schalldämpfung technisch prägend ist (zB gelochte Röhre mit Blendenelementen) unterliegt dem Waffenrecht. Hier kommt es häufig auch zu Mißverständnissen. Eine Blaser R8 Ultimate Silence hat keinen Integraldämpfer, auch wenn er so aussieht. Der Schalldämpfer als ganzes läßt sich abschrauben. Gleiches gilt für die Krico K15A mit Integral Schalldämpfer Früher gab es KK Gewehre mit Integraldämpfer. Da war alles schön fest verbunden. Das macht man heute eigentlich nicht mehr, wegen deren Hang zur Korrosion. Früher gab es aber oft eher eine Genehmigung für eine Waffe mit festem Integraldämpfer als für einen Solo-Dämpfer. -
Integral schallgedämpfte Waffen - dumme Frage an die Experten
frosch antwortete auf JoergS's Thema in Waffenrecht
Die korrekte Formulierung lautet: Inhaber eines Jahresjagdscheines dürfen Schalldämpfer, die für Zentralfeuerkaliber und für Langwaffen bestimmt sind, erlaubnisfrei erwerben. Anschließend muss die (Dauer-) Besitzerlaubnis mittels WBK-Eintragsanmeldung innerhalb von 14 Tagen beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Schalldämpfer zum Aufschrauben oder ein Integraldämpfer mit Waffe ist. Wenn die Waffe einen Integraldämpfer hat, muss dieser Umstand bei der Anmeldung mit angegeben werden. Es gibt auch keine "Sondergenehmigung" für Kurzwaffen-Schalldämpfer oder Langwaffenschalldämpfer für Randfeuerpatronen. Es ist ganz normal eine Waffenbesitztkarte mit enstsprechendem Eintrag zu beantragen, da es sich nicht um verbotene Gegenstände handelt. Die Genehmigungspraxis ist eher restriktiv. Soll zB eine Randfeuerlangwaffe mit Integraldämpfer cal 22 lfB erworben werden, ist im WBK Antrag das Kreuzchen für den eingebauten Schalldämpfer bei der beantragten Waffe zu setzen bzw im Textfeld darauf hinzuweisen. frogger -
Ich habe meine Aussage eindeutig formuliert.
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Hörensagen: Es soll versucht worden sein, dem Waffensammler doch noch strafrechtliche Verstöße, trotz der Einstellung des Strafverfahrens ans Bein zu flicken. Wie das funktionieren sollte, ist mir schleierhaft (Stichwort Strafklageverbrauch) Wie dem auch sei, das Thema ist jetzt komplett durch - da kommt nix mehr. Das Entschädigungsverfahren ist am Laufen. Das entschädigt werden muss, ist wohl schon klar. Streitpunkt ist aber auf jeden Fall der Wert der vernichteten Waffen. Wobei es schwierig wird, den Wert der vernichteten Waffen zu taxieren. Die sind ja nicht mehr da... Es zeichnet sich ab, dass die Waffen, die noch in Beschlagnahme sind, wohl umfänglich zur Verwertung freigegeben werden sollen.