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wahrsager

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  1. wahrsager

    Waffenversand

    ...die laut WaffG ganzen Schusswaffen gleichgestellt sind. Da Du sie nicht als "Express/eigenhändig" verschickst, sicherst Du sie nicht gegen Abhandenkommen und bist im Fall der Fällle Deine Zuverlässigkeit los. Viel Spass dabei.
  2. Lustig - genau der Vergleich fiel mir auch ein. Zwei Dumme, ein Gedanke.
  3. Falls dein Erstwohnsitz z.B. bei den Eltern ist: dort einen leeren Schrank in den Keller stellen Im Ernst: der Herr Sachbearbeiter kann da sicher mehr zu sagen.
  4. Die Erlaubnis würde Dir schon jetzt was bringen: du dürftest die Waffen selber laden...
  5. Sollte klappen. Steht nicht nur in der Wikipedia so drin: http://www.lextoday.de/Sprechst%C3%B6rung @Stefan: Kontaktier mich mal bitte, ich hab da jemanden, der Dir helfen kann (ohne Kosten).
  6. Das dürfte kein Problem sein. Du hast ja seine Postings hier gelesen, mit Sprache hat er kein Problem, nur mit dem Sprechen. Um es deutlicher zu machen, sollte er die Begriffe "Sprachfehler" und "Sprechstörung" benutzen, dann ist es nicht nur ein Buchstabe.
  7. ... aber ich hab da mal gerade bei Wikipedia reingeschaut: Eine Redeflussstörung ist offensichtlich KEIN Sprachfehler, sondern ein Sprechfehler! und Ein SprAchfehler bedeutet demnach, dass es Verständigungsschwierigkeiten gibt (unabhängig von der Form der Kommunikation), während ein SprEchfehler nur beim sprechen auftritt und z.B. nicht beim schreiben. Stefan, wenn man Deine Postings so liest, dann hast du höchstens einen Sprechfehler, keinesfalls aber einen Sprachfehler. Da sollte man das Gesetz vielleicht beim Wort nehmen.
  8. ...und sowas zu knicken ist der Job des BVerfG.
  9. Schon klar, aber im vorliegenden Fall müsste das Gericht eben prüfen, ob es hier gerechtfertigt ist.
  10. Wieso eigentlich nicht? Ist doch ein typischer Fall... eine Rechtsvorschrift verletzt im vorliegenden Fall u. U. das GG.
  11. So ist es! Der widerporstige Bürger, der sein Recht durchsetzt, sollte nicht die Ausnahme sondern die Regel sein. Dann würden Sachbearbeiter gar nicht erst auf die Idee kommen, dass sie über dem Gesetz stehen.
  12. Ach, Deine WBK ist nur 'ne Einzelmeinung. Hermes, das bringt doch nichts. Der hat doch gerade die typischen Phasen durchlaufen: 1. ich hab da mal was gehört, das verklicker ich denen mal 2. die widersprechen mir!? die haben ja alle keine ahnung! 3. ich kann's nicht belegen, aber ich bin mir soo sicher dass ich recht habe! 4. au, vielleicht lag ich doch falsch, wie komm ich da jetzt wieder raus? 5. ich mach mich einfach über sie lustig und ignoriere ihre fragen 6. ich verpisse mich 7. ich brauche einen neuen account
  13. Hat auch sein gutes: wir sind uns mal alle einig
  14. Ich hab einfache Fragen gestellt, Du kannst Sie nicht beantworten, damit ist die Sache doch erledigt...
  15. richtig wieso Einzelfall? Bitteschön: (4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen. WO steht denn da was von Deinen Einschränkungen? Fangen wir mal oben an: Da steht "Sportschützen nach Absatz 2 wird...", d.h. die Sportschützeneigenschaft wird im Absatz 2 beschrieben. Da steht NICHT "Sportschützen wird nach Absatz 2...", dann würde der 2/6-Nachsatz ja eventuell gelten. (Das nur mal so am Rande, weil es da oft hapert... aber hier geht's ja um was anderes). Die Sache mit dem §10 ist ja klar, da geht es nur um die Befristung. Dann folgt eine Aufzählung, in der die Worte "sowie" und "und" vorkommen. NICHT "ODER"!!! Das bedeutet, dass diese Erlaubnis für alle aufgezählten Waffen gilt, nicht nur für eine der Kategorien. Ja, findest Du dein eigenes Argument "andere machen's doch auch, also muss da was dran sein" nun gültig oder nicht? -> wenn ja, dann erkläre bitte, warum fast alle Bundesländer und Verbände anders verfahren als Du es für richtig hältst. Weiter oben hast Du Dich beschwert... über zu viele Smileys, über störrisches "auf den Boden stampfen" ... mach's doch mal besser. Du schriebst, dass es Sinn machen würde, für jede Waffenart ein Bedürfnis haben zu müssen. Das ist Deine Meinung, okay. ABER es steht im Gesetz nun mal nicht drin. Also bitte beschwer Dich nicht über das Wunschdenken anderer Leute... wir gehen hier streng vom Wortlaut des Gesetzes aus und da steht es NICHT drin (hatte ich schon mal erwähnt, oder?). Wenn Du anderer Meinung bist, dann zeig uns einfach WO es steht. Ganz einfach.
  16. Kraftausdrücke helfen Dir hier auch nicht weiter. "Esst Kuhfladen - eine Million Fliegen können nicht irren!" Aber um mal bei Deiner Argumentationsweise zu bleiben... Was ist denn mit den unzähligen Behörden, die die neue Gelbe ohne Beschränkung ausstellen? Irren DIE denn deiner Meinung nach? Und was ist mit den Verbänden (den BdMP mal aussen vor)? Was ist mit den Juristen beim FWR? Hm?
  17. Was soll ich denn neues schreiben? Darauf hast Du noch nicht geantwortet: Du hast nur auf Stevens Erklärungsversuch geantwortet (Deliktrelevanz etc.). Aber sag doch lieber mal, wo in welchem Paragraphen die Einschränkung der Waffenarten steht? Du stellst hier eine Behauptung auf, also belege sie. Ansonsten bist DU es, der hier nur trotzig aufstapft.
  18. Darum geht es doch hier überhaupt nicht! Es geht um den Wortlaut eines Gesetzes, der wurde hier jetzt mehrmals erläutert... und dazu sagst Du nichts...nur, dass Du es anders siehst. Dann erklär doch mal WIESO!!!
  19. Irgendwie hört sich das schon alles nach einem AR15-Derivat an.
  20. Hier gibt's Leute, für die das sicher eine Option wäre. Für die ist ein Verein halt ein Dienstleister mit Versorgungspflicht.
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