Zum Inhalt springen

wahrsager

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    16.045
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von wahrsager

  1. Wieso eigentlich nicht? Ist doch ein typischer Fall... eine Rechtsvorschrift verletzt im vorliegenden Fall u. U. das GG.
  2. So ist es! Der widerporstige Bürger, der sein Recht durchsetzt, sollte nicht die Ausnahme sondern die Regel sein. Dann würden Sachbearbeiter gar nicht erst auf die Idee kommen, dass sie über dem Gesetz stehen.
  3. Ach, Deine WBK ist nur 'ne Einzelmeinung. Hermes, das bringt doch nichts. Der hat doch gerade die typischen Phasen durchlaufen: 1. ich hab da mal was gehört, das verklicker ich denen mal 2. die widersprechen mir!? die haben ja alle keine ahnung! 3. ich kann's nicht belegen, aber ich bin mir soo sicher dass ich recht habe! 4. au, vielleicht lag ich doch falsch, wie komm ich da jetzt wieder raus? 5. ich mach mich einfach über sie lustig und ignoriere ihre fragen 6. ich verpisse mich 7. ich brauche einen neuen account
  4. Hat auch sein gutes: wir sind uns mal alle einig
  5. Ich hab einfache Fragen gestellt, Du kannst Sie nicht beantworten, damit ist die Sache doch erledigt...
  6. richtig wieso Einzelfall? Bitteschön: (4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen. WO steht denn da was von Deinen Einschränkungen? Fangen wir mal oben an: Da steht "Sportschützen nach Absatz 2 wird...", d.h. die Sportschützeneigenschaft wird im Absatz 2 beschrieben. Da steht NICHT "Sportschützen wird nach Absatz 2...", dann würde der 2/6-Nachsatz ja eventuell gelten. (Das nur mal so am Rande, weil es da oft hapert... aber hier geht's ja um was anderes). Die Sache mit dem §10 ist ja klar, da geht es nur um die Befristung. Dann folgt eine Aufzählung, in der die Worte "sowie" und "und" vorkommen. NICHT "ODER"!!! Das bedeutet, dass diese Erlaubnis für alle aufgezählten Waffen gilt, nicht nur für eine der Kategorien. Ja, findest Du dein eigenes Argument "andere machen's doch auch, also muss da was dran sein" nun gültig oder nicht? -> wenn ja, dann erkläre bitte, warum fast alle Bundesländer und Verbände anders verfahren als Du es für richtig hältst. Weiter oben hast Du Dich beschwert... über zu viele Smileys, über störrisches "auf den Boden stampfen" ... mach's doch mal besser. Du schriebst, dass es Sinn machen würde, für jede Waffenart ein Bedürfnis haben zu müssen. Das ist Deine Meinung, okay. ABER es steht im Gesetz nun mal nicht drin. Also bitte beschwer Dich nicht über das Wunschdenken anderer Leute... wir gehen hier streng vom Wortlaut des Gesetzes aus und da steht es NICHT drin (hatte ich schon mal erwähnt, oder?). Wenn Du anderer Meinung bist, dann zeig uns einfach WO es steht. Ganz einfach.
  7. Kraftausdrücke helfen Dir hier auch nicht weiter. "Esst Kuhfladen - eine Million Fliegen können nicht irren!" Aber um mal bei Deiner Argumentationsweise zu bleiben... Was ist denn mit den unzähligen Behörden, die die neue Gelbe ohne Beschränkung ausstellen? Irren DIE denn deiner Meinung nach? Und was ist mit den Verbänden (den BdMP mal aussen vor)? Was ist mit den Juristen beim FWR? Hm?
  8. Was soll ich denn neues schreiben? Darauf hast Du noch nicht geantwortet: Du hast nur auf Stevens Erklärungsversuch geantwortet (Deliktrelevanz etc.). Aber sag doch lieber mal, wo in welchem Paragraphen die Einschränkung der Waffenarten steht? Du stellst hier eine Behauptung auf, also belege sie. Ansonsten bist DU es, der hier nur trotzig aufstapft.
  9. Darum geht es doch hier überhaupt nicht! Es geht um den Wortlaut eines Gesetzes, der wurde hier jetzt mehrmals erläutert... und dazu sagst Du nichts...nur, dass Du es anders siehst. Dann erklär doch mal WIESO!!!
  10. @upima:
  11. Irgendwie hört sich das schon alles nach einem AR15-Derivat an.
  12. Nein.
  13. Hier gibt's Leute, für die das sicher eine Option wäre. Für die ist ein Verein halt ein Dienstleister mit Versorgungspflicht.
  14. Na klar... aber das ist kein rechtliches Problem. Es menschelt halt.
  15. "Eine einfache Mehrheit im Vorstand hat in geheimer Wahl gegen die Aufnahme des Mitglieds gestimmt." Oder so...
  16. Merkblatt der OFD Niedersachsen: "Eine Begrenzung ist nur unschädlich, wenn sie sich an dem steuerbegünstigten Zweck orientiert. Bei einem Tauchsportverein ist es zum Beispiel unschädlich, wenn an den Lehrgängen nur Personen teilnehmen können, die sich erfolgreich bestimmten medizinischen Untersuchungen unterzogen haben." (siehe oben) Natürlich kann das ein verkniffener Finanzbeamter anders sehen ... aber wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Und natürlich muss man immer schauen, mit welcher Begründung man ablehnt, damit der abgelehnte den Verein damit nicht in die Pfanne hauen kann.
  17. GRUNDSÄTZLICH muss die Mitgliedschaft jedem offenstehen ... das heisst NICHT, dass JEDER aufgenommen werden muss. Über die Aufnahme eines Neumitglieds kann z.B. der Vorstand entscheiden. Wenn er im Einzelfall ablehnt, dann ist das etwas völlig anderes als wenn der Anwärter z.B. aufgrund seiner Religionszugehörigkeit grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Hier mal ein Beispiel aus einer Satzung: Reicht das?
  18. habs nochmal editiert, da ich den link jetzt gefunden habe.
  19. Hä? Wieso weg? Wenn ein Verein wegen Satzungsmängeln seine Gemeinnützigkeit entzogen werden soll, dann behält er seine steuerlichen Vorteile übrigens bis zum Ende des Kalenderjahrs und auch rückwirkend ist für das FA natürlich nichts zu holen. Ausserdem muss dem Verein eine Frist zur Nachbesserung der Satzung gewährt werden. Das hab ich kürzlich im Internet gelesen, als ich wg. Vereinsrecht etwas nachgeschlagen habe. EDIT: (nochmal edit!) http://www.nonprofit.de/verein/finanzen/to...65.html?druck=1 Da steht's. Gilt aber nur für Satzungsmängel!!!
  20. Unsinn! Ein gemeinnütziger Verein muss nicht jeden aufnehmen. Richtig ist, dass ein Verein dann nicht als gemeinnützig gelten kann, wenn er bestimmte Personengruppen prinzipiell bevorzugt oder ausschliesst - z.B. ein Schützenverein nur für Polizisten oder ein Karnevalsverein nur für Männer. So hat das FA Hamburg-Mitte zum Beispiel die Gemeinnützigkeit eines Lesbenvereins angezweifelt, weil dieser keine Männer aufnimmt Das bedeutet aber eben NICHT, dass ein gemeinnütziger Verein jeden Anwärter aufnehmen muss, ohne das Recht zu haben, einen Aufnahmeantrag abzulehnen.
  21. Überschüsse müssten nun als Gewinn versteuert werden. Bei kleinen Vereinen ohne eigenem Stand, die keine Rücklagen bilden müssen, kann man das sicher irgendwie hinkriegen, dass kein Überschuss bleibt (alles ausgeben!). Habt Ihr keinen Fachmann im Verein? Nimm Deinen Steuerberater doch mal mit zum schiessen. PS: Klagen ist natürlich auch möglich, oder dass der Verband dem FA-Chef mal einen netten Brief schreibt... aber ohne Deinen Verein genau zu kennen ist das schwer zu sagen.
  22. wahrsager

    Egun Ärger

    Das stimmt wirklich. Wenn nur EINER der Bieter bereit ist, einen zu hohen Preis zu bezahlen, dann geht der Artikel zum Marktwert weg.
  23. wahrsager

    Egun Ärger

    Es hat was damit zu tun, dass unterschiedliche Menschen unterschiedliche Erwartungen an eine Onlineauktion haben. Nehmen wir mal an, der Artikel ist ein gebrauchter Gehörschutz, der neu ca. 150€ kostet, und einen reellen marktüblichen Gebrauchtwert von 90€ hat. Der Verkäufer startet die Auktion in der Erwartung, möglichst viel für den Gehörschutz zu bekommen. Der Bieter A möchte ein Schnäppchen machen und den Artikel unter Marktwert ersteigern. Bieter B möchte einen gebrauchten Gehörschutz und auf keinen Fall mehr als den Marktwert bezahlen. Bieter C sucht schon lange nach genau diesem Modell und will den Gehörschutz unbedingt haben Bieter D hat ein bestimmtes Budget für seinen Gehörschutz, das er auf keinen Fall überschreiten will. Bieter E ist schlecht informiert und glaubt, der Artikel wäre weit mehr wert. Er bietet den Neupreis oder sogar höher. Klar, dass A sich über die "früh-hochbieter" aufregt. Aber B und D haben nun mal Ihr Budget und da ist es egal, wann sie es eingeben. C und E hingegen sind diejenigen, die dafür sorgen, dass der Preis zu hoch wird... das kommt vor, B und D wenden sich dann eben der nächsten Auktion zu, A ist schon lange abgesprungen. Im Prinzip ist A ein Zocker, der ebay als Glücksspiel ansieht. Natürlich hat er tatsächlich mal Glück, aber er verkennt den Marktplatzcharakter von Onlineauktionen und das Prinzip von Angebot und Nachfrage... daher hält er alle anderen Bieter für Idioten.
  24. wahrsager

    Egun Ärger

    Das geht bei ebay auch. Ist sogar rechtlich unbedenklich, im Juristendeutsch nennt sich sowas dann "Rücktritt wegen Irrtum". Man muss bei einem 100€-Artikel nur 100.000 eingeben, dann ist der "Tippfehler" eindeutig. Aber im Grunde kann es dem Käufer egal sein, er zahlt nur soviel, wie er auch bereit ist. Wer mehr bietet, als er ausgeben will, der ist selber schuld.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.