richtig
wieso Einzelfall?
Bitteschön:
(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.
WO steht denn da was von Deinen Einschränkungen?
Fangen wir mal oben an: Da steht "Sportschützen nach Absatz 2 wird...", d.h. die Sportschützeneigenschaft wird im Absatz 2 beschrieben.
Da steht NICHT "Sportschützen wird nach Absatz 2...", dann würde der 2/6-Nachsatz ja eventuell gelten.
(Das nur mal so am Rande, weil es da oft hapert... aber hier geht's ja um was anderes).
Die Sache mit dem §10 ist ja klar, da geht es nur um die Befristung.
Dann folgt eine Aufzählung, in der die Worte "sowie" und "und" vorkommen. NICHT "ODER"!!! Das bedeutet, dass diese Erlaubnis für alle aufgezählten Waffen gilt, nicht nur für eine der Kategorien.
Ja, findest Du dein eigenes Argument "andere machen's doch auch, also muss da was dran sein" nun gültig oder nicht?
-> wenn ja, dann erkläre bitte, warum fast alle Bundesländer und Verbände anders verfahren als Du es für richtig hältst.
Weiter oben hast Du Dich beschwert... über zu viele Smileys, über störrisches "auf den Boden stampfen" ... mach's doch mal besser.
Du schriebst, dass es Sinn machen würde, für jede Waffenart ein Bedürfnis haben zu müssen.
Das ist Deine Meinung, okay.
ABER es steht im Gesetz nun mal nicht drin.
Also bitte beschwer Dich nicht über das Wunschdenken anderer Leute... wir gehen hier streng vom Wortlaut des Gesetzes aus und da steht es NICHT drin (hatte ich schon mal erwähnt, oder?).
Wenn Du anderer Meinung bist, dann zeig uns einfach WO es steht. Ganz einfach.