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wahrsager

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Alle Inhalte von wahrsager

  1. wahrsager

    Waffenverwahrung

    ...andererseits steht es jedem frei, öffentlich zu zeigen, ob er einen kurzen Text verstehen kann oder nicht. Ne, Steven?
  2. wahrsager

    Waffenverwahrung

    Sehr sachlich. Ganz toll.
  3. wahrsager

    Befürwortungen

    Nee, der wohnt in Hessen.
  4. wahrsager

    Waffenverwahrung

    WIR kostruieren also? Nochmal: in so einer Diskussion geht es um das rein rechtliche "dürfen". Wie hoch das Risiko ist, erwischt zu werden, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Das ist aber bei der Frage des "dürfens" nicht relevant! Sonst könnte man ja auch fragen: "sind Kinderpornos erlaubt?" und antworten "ja, denn wenn man sie gut versteckt dann findet sie keiner".
  5. wahrsager

    Waffenverwahrung

    Nö... aber vielleicht klaut er ja was... irgendetwas das nicht eingeschlossen ist... Bei Diskussionen um "erlaubt oder nicht" kommt scheinbar zwangsläufig irgendwann das Statement "merkt doch keiner", wenn es sonst keine Argumente mehr gibt. Dann kannste aber auch Deine Flinte absägen und 'nen Laser dranbauen, merkt doch keiner.
  6. wahrsager

    Waffenverwahrung

    Karl, esrtmal geht's hier nicht um "ob es jemand mitkriegt" sondern "ob es erlaubt ist", das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ausserdem sind auch schon nachts Einbrecher durch bewohnte Schlafzimmer spaziert, ohne dass jemand aufgewacht ist.
  7. wahrsager

    2 Fragen...

    Das ist doch mal 'ne gute Nachricht.
  8. wahrsager

    2 Fragen...

    Herzlich Willkommen! Du schiesst doch sicher ab und zu mal mit einer GK-Waffe, oder? (z.B. von einem Schützenkamerad) Das solltest Du jedesmal im Schiessbuch vermerken. Die meisten Schützen haben nichts dagegen, einen Neuling mal 5, 10 oder auch 50 Schuss mit ihrer Waffe machen zu lassen. Was den Verband angeht: Bei uns im BDS LV2 gibt es nur die Unterscheidung Kurz- oder Langwaffe. D.h. man muss mit einer Kurzwaffe trainiert haben, dann kann man eine Kurzwaffe beantragen. Kaliber egal! Mach aber nicht den Fehler und steig' mit irgendeinem sauteuren Hammerkaliber ein, mit dem Du dann nichts triffst und/oder wo Dir die Muni zu teuer ist. Pistole in 9 Para und Revolver in .357/38 waren meine Wahl, und damit bin ich gut gefahren. Das ist aber natürlich nicht "das einzig Wahre". Möchtest Du wirklich zwei ähnliche Waffen im gleichen Kaliber? Da kann sich wohl jemand nicht entscheiden
  9. wahrsager

    Waffenverwahrung

    ...und wach und in Reichweite der Waffe. Ansonsten wäre mir das Eis zu dünn!!!
  10. Bestreitet ja keiner. Wenn ein Führerscheinloser mit einem geborgten Auto mit 3 Promille erwischt wird, dann hat er auch alle Voraussetzungen zum sofortigen Einzug des FS erfüllt, nur hat er eben keinen, den man einziehen könnte... deshalb ist es ziemlich egal.
  11. wahrsager

    Waffenverwahrung

    Keine Zanksucht, Du hast was falsches geschrieben, ich hab drauf hingewiesen. Nochmal ausführlicher: Nein, es hat sich nichts geändert. Führen war auch im alten WaffG so definiert.
  12. wahrsager

    Waffenverwahrung

    Warum fragst Du denn dann?
  13. wahrsager

    Waffenverwahrung

    "führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,"
  14. wahrsager

    Waffenverwahrung

    Nee.
  15. wahrsager

    Waffenverwahrung

    Nee jetzt echt? :021: Sag bloss, Du richtest dich nach irgendwelchen Sachkundeunterlagen??? Vielleicht schaust Du auch mal in's WaffG da steht das seit Jahren drin. Vielleicht machen das am besten mal ALLE, bevor sie hier im Forum zum Thema "Waffenrecht" posten.
  16. wahrsager

    Waffenverwahrung

    Da sieht man mal, wie intensiv sich manche Diskussionsteilnehmer mit dem WaffG und seiner Terminologie auseinandersetzen: Zu Hause gibt es kein Führen! Da gibt es nur das "Ausüben der tatsächlichen Gewalt" über die Waffe. Ob man das im Schlaf tut, wage ich zu bezweifeln. Sobald man schläft ist es Aufbewahrung, und die hat gemäss den ges. Bestimmungen stattzufinden. Alles andere sind Wunschträume.
  17. wahrsager

    Waffenversand

    ...die laut WaffG ganzen Schusswaffen gleichgestellt sind. Da Du sie nicht als "Express/eigenhändig" verschickst, sicherst Du sie nicht gegen Abhandenkommen und bist im Fall der Fällle Deine Zuverlässigkeit los. Viel Spass dabei.
  18. wahrsager

    Waffenversand

    also 2x 35 € ?
  19. Lustig - genau der Vergleich fiel mir auch ein. Zwei Dumme, ein Gedanke.
  20. Was nicht da ist kann man nicht widerrufen... oder?
  21. Falls dein Erstwohnsitz z.B. bei den Eltern ist: dort einen leeren Schrank in den Keller stellen Im Ernst: der Herr Sachbearbeiter kann da sicher mehr zu sagen.
  22. Die Erlaubnis würde Dir schon jetzt was bringen: du dürftest die Waffen selber laden...
  23. Sollte klappen. Steht nicht nur in der Wikipedia so drin: http://www.lextoday.de/Sprechst%C3%B6rung @Stefan: Kontaktier mich mal bitte, ich hab da jemanden, der Dir helfen kann (ohne Kosten).
  24. Das dürfte kein Problem sein. Du hast ja seine Postings hier gelesen, mit Sprache hat er kein Problem, nur mit dem Sprechen. Um es deutlicher zu machen, sollte er die Begriffe "Sprachfehler" und "Sprechstörung" benutzen, dann ist es nicht nur ein Buchstabe.
  25. ... aber ich hab da mal gerade bei Wikipedia reingeschaut: Eine Redeflussstörung ist offensichtlich KEIN Sprachfehler, sondern ein Sprechfehler! und Ein SprAchfehler bedeutet demnach, dass es Verständigungsschwierigkeiten gibt (unabhängig von der Form der Kommunikation), während ein SprEchfehler nur beim sprechen auftritt und z.B. nicht beim schreiben. Stefan, wenn man Deine Postings so liest, dann hast du höchstens einen Sprechfehler, keinesfalls aber einen Sprachfehler. Da sollte man das Gesetz vielleicht beim Wort nehmen.
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