JoergS
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Warum nicht? Meine Videos kosten den VDB jedenfalls keinen Cent, das erkläre ich an Eides statt. Auch wenn @gunvlog wahrscheinlich wieder glaubt, ich würde lügen.
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Wollt Ihr Euch jetzt wirklich über die Bilderwahl aufregen? Das wird nun wirklich keinen Unterschied machen. Was zählt sind die Aktivitäten. Buzl = Schweigen im Walde, VDB = Protestnote, Anforderungen nach Stellungnahme, Gegenpositionierung mit allen Argumenten.
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Ich finde es bezeichnend, dass das Buzl mit genau den Waffen wirbt, die Faeser verbieten will. Das Buzl ignoriert sogar den neuen Vorstoß aus Niedersachsen, der über Faesers Pläne noch hinausgeht. Das ist doch symptomatisch für diese Bude.
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Das wird sich ändern. Denn JEDER, der einen entschlossenen Lobbyverband hinter sich hat, spielt politisch eine Rolle. Geld und Wählerstimmen, damit kann man viel bewirken.
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Sowohl meine Bitte um einen Termin als auch eine Online-Übergabe - sollte das BuZL keinen persönlichen Termin wünschen - werden wir als offenen Brief ausgestalten und die (bisher) 4.419 Unterzeichner, die eine email Adresse hinterlassen, ins BCC setzen
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Sicher nicht, aber wir können jetzt Salz in die Wunde streuen und für einen weiteren Mitgliederschwund sorgen.
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Es ist geschafft! Ich werde nun beim FWR um einen Termin zur Übergabe des Quorums bitten.
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Wenn Du Dich aber DOCH wieder einschaltest... darf ich Dich dann einen Lügner nennen?
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Das ist keine "geheime" Gruppe, sondern einfach nur eine stinknormale geschlossene WhatsApp-Gruppe. Da sind ein paar Influencer drin (so 15 Leute insgesamt) und auch Leute vom VDB. Gegründet wurde die Gruppe damals in Vorbereitung der "Operation Reset - Next Guneration". Es ging dabei um die Release-Termine der jeweils jede Woche neu vorgestellten Forderungen. Viel Aktivität ist nicht in der Gruppe und es beiteiligen sich nur vier oder 5 der Mitglieder. Nach dem Ende von "Next Guneration" als Kampagne gibt es eigentlich auch keine Geheimnisse mehr in der Gruppe. Ken war mal Mitglied, dann wieder nicht, dann wieder doch und dann wieder nicht.
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Alle diese sogenannten "Verbände" sind juristisch gesehen eingetragene Vereine (e.V.). Ein Verein benötigt zwingend einen Vorstand. So sieht es der §26 BGB vor. Die Bezeichnung "Verband" ist in keiner Weise zwingend, sie könnten sich auch "Truppe", "Klicke" oder "Bande" nennen. Dasselbe gilt für "Präsidenten".
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Selbst aus dem Urlaub fröhlich am Spalten Im Ernst, hier sind wir uns einig. Da Du ja sonst immer soviel Wert auf korrekte Terminologie legst: Ein Verein hat kein Präsidium. Ein Verein hat einen Vorstand.
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Nun ist die neue Webseite des BuzL online, Inklusive das Herausstellen halbautomatischer Waffen. Was auffällt: Der neue Vorstoß aus Niedersachsen wird überhaupt nicht thematisiert. Dieser fordert ein sofortiges Umsetzen von Nancy Faesers unsäglichem Entwurf eines Gesetzesverschärfung INKLUSIVE eines Verbots von Halbautomaten, sondern geht weit darüber hinaus. Soll dieser Tage durch den Bundesrat laufen. Der VDB dagegen ist bereits aktiv geworden, vor Tagen schon. Die niedersächsische Innenmininsterin, Initiatorin des Vorhabens, wurde aufgefordert Stellung zu nehmen und man hat ein Protestpapier vorgelegt. Per Newsletter wurden alle Mitglieder (auch die Fördermitglieder) informiert. Die Maschne rollt an. Wieder wird die Untätigkeit und Langsamkeit des FWR deutlich. Dieser Verband ist kontraproduktiv und muss weg. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/29052024_niedersachsen_will_noch_mehr_waffenverbote_als_das_bmi.html
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Gemeint ist wohl der Geschäftsführer, ein Herr Klotz.
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Übrigens hat unsere Petition es jetzt auch ins Wikipedia geschafft.
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Ganz frisch: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/29052024_niedersachsen_will_noch_mehr_waffenverbote_als_das_bmi.html Absolut nichts spricht gegen positive Öffentlichkeitsarbeit.
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Alles gut und schön, sehr lobenswerte Ideen. Aber nichts davon wird uns vor den aktuellen Angriffen der Bundesinnen-Nancy und ihren Nachfolge:wasauchimmer schützen. Das ist so ein wenig, als ob der Feind bereits vor den Toren der Stadt steht und die Katapulte bereit macht zum Angriff und die beste Idee zur Verteidigung ist die Ausrichtung eines Sommerfests für Kinder beider Nationen zur Stärkung der nachbarlichen Beziehungen. Jetzt gilt es zu kämpfen und das geht nur mit knallhartem Lobbyismus. Der ist aggressiv, teuer, skrupellos und schmutzig. Aber es muss sein.
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Das Waffengesetz zählt nicht zum Lehrstoff im Jurastudium und ist in keiner Weise prüfungsrelevant.
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Eine Vereidigung strebe ich nicht an, halte das wie die meisten Waffensachverständigen. Meine Qualifikationen habe ich umfangreich nachgewiesen durch eine lange Veröffentlichungsliste, einen unterzeichneten Buchvertrag, etliche Empfehlungsschreiben und Qualifikationsbestätigungen von Verbänden und Unternehmen. Ich werde meiner Erwartung nach schon bald meine SV-WBK nach §18 WaffG erhalten. Das wäre dann meine sechste und umfangreichste WBK.
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Eine Schusswaffe ist ein Bogen nicht, aber auch keine Armbrust mangels Sperrvorrichtung. Durch die Zweckbestimmung als Waffe werden entsprechend beworbene Bögen allerdings zur (erlaubnisfreien) Waffe im Sinne des WaffG.
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Cool! Danke dafür.
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Im Gegenteil, ich bin einer der wenigen Profis hier. Ich verdiene nicht nur meine Brötchen mit dem Verkaufen von Waffen, sondern habe auch die Fachkundeprüfung für den Waffenhandel vor der IHK in Suhl abgelegt. Darüber hinaus bin ich Waffensachverständiger (SV-WBK ist beantragt). Die aller- allermeisten Volljuristen haben dagegen vom Waffenrecht keine Ahnung.
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Der Gesetzgeber lässt da keinen Raum für "Auslegungen". (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen
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Die Rede war ja davon, dass die Bogenschützen "die Sache" längst selbst in die Hand genommen haben und eigene Verbände gründeten. Meine Bögen - und es sind Bögen, in jeder Hinsicht - sind aber als Waffen zweckbestimmt. Es sind weder Jagd- noch Sportbögen und wurden nach ganz anderen Kriterien konstruiert.
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Man muss auf die Zweckbestimmung schauen, so ist das nunmal im Waffengesetz. Unsere Bögen sind klein, schnell (7 Schuss in vier Sekunden) und für taktische Zwecke bestimmt. Sie dürfen in keiner sportlichen Disziplin, die mir bekannt wäre, eingesetzt werden - auch weil sie viel einfacher zu beherrschen sind. DIe Kunden dieser Bögen sind nur in seltenen Fällen in Vereinen aktiv.
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Auch in der Schweiz wurden die Waffengesetze verschärft, zuletzt sogar aufgrund einer Volksabstimmung. Es ist außerdem immer eine VERSCHLECHTERUNG der - gefühlten - Sicherheitslage, die zu Änderungen führt. Das ganze Waffengesetz in Deutschland ist unter dem Eindruck des RAF-Terrors entstanden. Bis 1972 waren die gesetzlichen Regelungen ähnlich wie in Österreich.