Zum Inhalt springen

steven

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    12.509
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von steven

  1. Hallo danke für die Antworten. Wenn ich wieder zu Hause bin, poste ich mal ein Bild. Steven
  2. Hallo, 2002 hatte ich mir eine Saxonia HA-Flinte gekauft. Das Ding besaß einen Klappschaft und Pistolengriff und sah brutal aus. Der Besitzer hatte auch einen Festschaft und den habe ich dann montiert. Klappschaft und Griff habe ich noch. Wie ist eigentlich die Gesetzeslage? Bei einer Pumpe ist Klappschaft tabu. Wie ist es bei einem HA? Er ist übrigens auf pumpen umschaltbar. Steven
  3. Hallo ja, mit der Behörde hatte ich auch schon einige Male zu tun. Das dauert tatsächlich so lange. Alle Waffen aus einem Nachlass an Berechtigte übelassen. Das Austragen aus der WBK hat 3 Monate gedauert. Das einzig positive: Mit der Dame konnte man reden un sie nahm Anregungen gerne entgegen. Steven
  4. Hallo diese Diskussion hier finde ich gut und richtig. Worum geht es? Da ist ein §, der eigentlich ziemlich eindeutig ist. Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf auf Gelbe WBK. Vom Kaliber steht hier nichts und ist deswegen bedeutungslos. Dies war ca. 11 Jahre so, der Ein oder Andere kaufte sich eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 und niemanden hats interessiert. Dann wurde irgendein höherer Beamter im BMI darauf aufmerksam und sah rot. Der Wille des Gesetzgebers war, dass eine sogenannte Vorderschaftrepetierflinte nicht unter erleichterten (Gelbe WBK) Bedingungen erworben werden kann. (War es nicht etwa so, dass zu der Zeit, als das Gesetz geschrieben aber noch nicht verabschiedet war, man den Fehler bemerkte, aber wegen der geringen Menge dieser VRF mit gezogenem Lauf und der fehlenden Delikte einfach darauf verzichtete, das Gesetz zu ändern?) Jetzt wird der eindeutige § verbogen und in einer Form ausgelegt, die mir den Magen umdreht. Wie ist es denn mit den Einhandmessern? War da der eindeutige Wille des Gesetzgebers nicht, dass die Mehrzahl der Besitzer dieser Messer mit dem Führen kein Problem haben sollte? Lediglich einigen Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Berlin wollte man ihre provokante Art abgewöhnen. Und wie sieht es heute aus? Trotz eindeutigen Willen des Gesetzgebers und großen Versprechungen von Bosbach und Co. werden Bundeswehrsoldaten vor der Kaserne abgefangen und ein im Auto liegendes Einhandmesser zur Gefahrensituation hochstilisiert. Es sieht so aus, als wäre das Auslegen von Gesetzestexten eine Einbahnstrasse (danke Knight). Die dürfen, wir nicht. Sollte da nicht mal ein Exempel statuiert werden? Ich bin bereit dazu. Klein beigeben damit es nicht schlimmer kommt, wird uns rein gar nichts bringen. So einfach es ist, eine VRF auf Grün bewilligt zu bekommen. Es muss irgendwann mal stopp gesagt werden zu der Arroganz verschiedener hoher Beamter. Die sollten sich an das Gesetz halten und nicht einen gezogenen Lauf zu einem Glatten erlügen und Sportschützen, die sich an die Buchstaben des Gesetzes halten zu Verbrechern stilisieren. Steven
  5. Hallo German war mitr jetzt auch neu. Scheinbar sind wir wieder soweit, dass Behörden offenen Auges gegen Gesetze verstoßen. Zu meiner Dienstzeit hies das Rechtsbeugung. Und keinen interessiert es. Steven
  6. Hallo sicherlich gibt es auch Pumpen im Kaliber .410. Das ist doch das gleiche wie .45Colt. Also nach der Definition vom LKA NRW kann ich mir diese Pumpe mit glatten Lauf auf Gelb holen. Das Klaiber .45Colt ist doch unstreitig ein Büchsenkaliber. Steven
  7. Hallo ich denke mal, sowohl das Schreiben wie auch die Aussage am Telefon sind keinen Pfifferling wert. Das LKA NRW wird sofort in die entgegengesetzte Richtung schwenken, wenn die Ansage von oben kommt. Rückgrat scheint da unbekannt zu sein. Steven
  8. Hallo ich habe ein ca 15 Minütiges Gespräch mit dem LKA hinter mir. War nicht unangenehm. Quintessenz: Es geht nur um die Vorderschaftrepetierer. Auf Gelb eingetragene Pumpen mit gezogenem Lauf werden ohne Voreintrag und unbürokratisch in die Grüne eingetragen. Das ganze kommt vom BMI. Ich konnte raushören, dass die zuständigen vom LKA auch nicht glücklich sind aber sich dem BMI beugen.
  9. Hallo dieser User war ich. Ein Schreiben dazu habe ich nicht. Es wurde mir Telefonisch und meinem SB was weiß ich wie mitgeteilt. Steven
  10. Hallo Manfred mein Scanner ist defekt. Es geht nur so. Steven
  11. Hallo ich werde mal nachhaken bzgl. JJ und Schießstand mit >2 Schuss Mag. Ich habe es so verstanden, dass sich da gewaltig was tut. Kann einige Tage dauern. Steven
  12. Hallo Qnkel Beispiel?!: Ein Jäger ist auf dem Stand mit seinem HA (Bedürfnis JJ). Aus irgendeinem Grunde kommt der SB und kontrolliert irgendwas. Wenn der HA jetzt ein 10er Mag drin hat, geht's los. Und wenn wir uns nicht wehren sondern das, was jetzt in der Luft liegt, ist das schnell "Bewährte Praxis". Steven
  13. Hallo isegrim genau habe ich nicht zugehört. Irgendeine Behörde macht Ärger (ob das schon die Waffenrechtliche Erlaubnis zurückgezogen wurde, kann ich nicht sagen) weil ein Jäger mit seinem HA und einem Magazin mit mehr als 2 Schuß Kapazität auf den Schießstand ging. Es gibt auf jeden Fall einen gerichtlichen Termin. Ich könnte wegen weiteren Infos nachfragen, wenn Interesse besteht. Steven
  14. Hallo bei den VRF sind die JJ-Inhaber gut raus. Trotzdem sollten Jäger, Sammler und Sportschützen zusammen halten. Die ersten Jäger bekommen gerade mächtig Ärger, weil sie mit einer Büchse auf dem Schiesstand waren, welche ein Magazin mit mehr als 2 Schuss ausgerüstet war. Schulterschluss ist angesagt. Steven
  15. Hallo ich habe gerade erfahren, dass in der 20Euro Mitgliedschaft ein Beratungsgespräch mit einer Rechtsanwaltskanzlei im Wert von 190 Euro enthalten ist. Nachzulesen auf der Seite LexDeJur Steven
  16. Hallo Joe07 ich betone nochmal: Das LKA NRW erteilte mir und dem für mich zuständigen Sachbearbeiter die Auskunft, dass Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK selbstverständlich zu erwerben ist und auch eingetragen wird. Sie sagten wörtlich: "Da ist das Gesetz eindeutig und nicht interpretierbar." Steven
  17. Hallo Joe07 das ist meine Sorge. Da gibt es einige wenige Beamte, die sich auf den Schlips getreten fühlen und die nehmen uns dann ein Spielzeug weg. Zwar von keiner Statistik getragen, aber die wollen es so und dann setzen sie es auch durch. Dies sollte es in keinem Rechtsstaat geben. Aber es gibt es in Deutschland. Und sollen wir deswegen kuschen? Oder sollten wir lieber versuchen, an den Rechtsstaat zu glauben und zu hoffen, dass unsere Politiker sich nicht von einer kleinen Kaste hoher Beamter am Nasenring durch das Dorf ziehen zu lassen. Ich denke letzteres. 2 Katastrophen sind genug! Steven
  18. Hallo nochmal: Im Herbst letzten Jahres habe ich bei meinem SB angefragt, ob eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK eingetragen wird. Mein SB fragte vorsichtshalber beim LKA NRW an, klare Aussage: Selbstverständlich. Ich fragte auch beim LKA NRW an und erhielt die klare Aussage: Selbstverständlich geht eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK. Da ist das Gesetz eindeutig und nicht interpretierbar. Also alles klar. Durch diesen Threat heir etwas verwirrt fragte ich nochmals beim LKA NRW an und bekomme seit langer Zeit keine Antwort. Bei telefonischer Rückfrage nur eine genervte Ansage, dass ich mich gedulden soll. Keinerlei Richtungshinweis. Steven
  19. Hallo Joe07 mir ist schon klar, dass meine Anfrage da nur stört. Eigentlich stört der Bürger an sich. Verschiedene Beamte würden sehr viel lieber den duldsamen Untertan in Deutschland sehen, der an den gottgleichen Anordnungen nie nicht niemals zweifelt. Ich denke 2 Katastrophen sind genug. Jetzt ist hinterfragen nötig. Steven
  20. Hallo nur damit das hier nicht einschläft. Ich waaarrrttteee schon etliche Zeit auf das mir zugesagte Statement des LKA NRW. Bei telefonischer Anfrage reagieren die außerordentlich sauer. Ich denke mal, dem LKA NRW wäre es am Liebsten, die könnten mein Schreiben einfach vergessen. Nächste Woche werde ich wieder anrufen. Steven
  21. Hallo da ich das Sponsoring der FvLW an LexDeJur ins Leben gerufen habe, werde ich kurz was dazu sagen: Wenn LexDeJur irgendwann mal so aufgebaut ist, wie die Macher es planen, hat jeder einzelne Waffenbesitzer etwas davon. Es gibt bisher schlichtweg keine Datenbank, die Waffenrechtlich relevante Urteile in diesem Maße bereithält. Und so eine Datenbank kann im Vorfeld eine Sicherheit durch das Bereitstellen entsprechender Urteile geben, die den Weg zum Gericht ebnen. Wenn ein Waffenbesitzer Probleme mit seiner Behörde hat und es gibt mehrere ähnliche Urteile, die positiv verlaufen sind, ist der Weg durch die Instanzen leichter zu beschreiten wie ohne entsprechende Infos. Auch die Argumentation vor und während der Verhandlung ist immens erleichtert. Was ist dagegen ein Schulterschluss durch eine Zahlung von 20 Euro? Und dafür bekommt man z. Zt. ein Lebenslanges Recht, die Datenbank zu durchforsten. Und wenn diese Idee irgendwann mal Gewinn abwirft. Ich gönn den Machern Ihre Jacht in der Karibik und ihr Ferienhaus auf den Kanaren. Denn dann haben die wirklich etwas für uns getan. Steven
  22. Hallo mal ehrlich: Ich versteigere eine Dekowaffe. Wer die kauft, kann mir egal sein, solange er über 18 ist. Ich verkaufe das Teil nach deutschem Recht. Und dann schicke ich es auch noch an eine Adresse in Deutschland. Alles OK. Ob der Käufer mir irgendwann mal gesagt hat, das Teil geht in die Ukraine oder nach Nordkorea, ist mir vollkommen gleichgültig. Es betrifft mich nicht. Ich handel nach deutschem Recht. Steven
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.