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farmer3

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Alle Inhalte von farmer3

  1. Naja, es gibt darüber auch einen Artikel im Anmerican Rifleman, von daher gibt es da nicht mehr viel zu rätseln, wäre es eine Falschinfo wäre das Dementi seitens Ruger schon längst draussen. Es hatte einfach noch nie einen Taug wenn die Itaker die Finger im Spiel haben, siehe auch RWS/Rottweil oder Deutz Fahr. Ruger stellt gern mal innerhalb der Modellfamilien neue Modelle vor und stellte sie dann wieder ein, aber jetzt werden ganze Modellfamilien gestrichen, ich weiß jetzt nicht ob du die Videos gesehen hast, es bleiben im Prinzip nur KK Waffen, die grottigen Polymerpistolen und die Gießkanne (Mini 14).
  2. Sollte dies der Wahrheit entsprechen war es das wohl mit Ruger.
  3. Ja, aber Öffnungszeiten zum davon laufen, muss ich trotzdem wieder Urlaub nehmen, im Gegensatz zu Frankonia in SR, und so günstig ist JaFiWi mittlerweile auch nicht mehr.
  4. Hintergrund der Frage ist folgendes Urteil: https://www.pirsch.de/news/urteil-fehlender-voreintrag-kostet-jaegern-waffenbesitzkarten-42928 Bisher hieß es doch immer dass der Kauf und Erwerb zwei paar Schuhe sind, in dem Beitrag ist die Rede von einem Datum auf einem Dokument welches nicht näher erläutert wird, womöglich eben eine Rechnung die beim Kauf ausgestellt wurde, somit wäre der Kauf dem Erwerb gleichgestellt. Dieses Urteil ist m.E. fatal, z.B. wenn man sich eine Waffe bauen lässt bei der man weiß dass es eh noch Wochen oder Monate dauern wird und man noch keinen Voreintrag hat, 2/6 noch nicht verstrichen ist etc, und natürlich erst recht bei der gängigen Praxis dass der Händler die Waffe verwahrt bis die Erwerbsberechtigung vorhanden ist. Sobald irgendwo ein Datum auftaucht welches vor dem Voreintrag der WBK liegt ist man geliefert da es bereits als Erwerb gewertet werden kann.
  5. Wenn man nicht mal schnell ohne Grund 10.000€+ ausgeben kann ist das für dich eng ? Auch nicht schlecht ! Zum Glück brauche ich mir nicht vorschreiben lassen womit ich meine Freizeit verbringe.
  6. Nicht jeder kann sich das leisten, schonmal drüber nachgedacht ?
  7. Ansichtssache...
  8. Das Problem ist ja mittlerweile hinreichend bekannt, wenn die Behörde auf stur stellt habt ihr schlechte Karten.
  9. FRG steh auf und geh ! JSV Quetsch in Schönberg statisch 25m, 50m, 100m und Tontaube Etwas weiter weg die RAG Arber in Patersdorf. Mehrdistanz bis 50m, LW, KW, IPSC .
  10. Überflüssig wie ein Kropf.
  11. Mit Freunden wie dem Winkelsdorf brauchst auch keine Feinde mehr.
  12. Das wird die Mühlen in D wieder in Gang setzen.
  13. Eben nicht. Bei Beiden bewegst du dich ausserhalb dessen was in D erlaubt wäre.
  14. Dann dürfte man auch kein IPSC im Ausland schießen, unser Deutsches IPSC ist ja in einigen Belangen kastriert. Jagdwaffe sehe ich aber in der Tat auch als problematisch an.
  15. Irgendwie muss sich das Ding doch beschußsicher machen lassen. In den USA ist der Star bei 3-Gun/Multigun und USPSA ja absoluter Standard.
  16. Wie ich zu dem Deutschen SURT Quatsch im Allgemeinen stehe sollte mittlermeile bekannt sein. Um das gehts aber hier nicht, also freut euch doch lieber dass jemand eine solche Veranstaltung auf die Beine stellt. Es war schwer genung in D überhaupt etwas in Richtung 3 Gun zu bekommen.
  17. Ja die Suche taugt nichts.
  18. Den (etwas versteckten) Seitenhieb gegen die Sportschützen hätte er sich in deiner Rede aber auch sparen können, auch wenn ihm die Statistik recht gibt.
  19. Wer den Fehler gleich zweimal macht dem ist nicht zu helfen. Selbst das ist tatsächlich egal da nicht verlangt wird von Optik auf offen umzubauen, was gerade bei einer OR Pistole auch sinnbefreit wäre weil man erstens ständig neu einschießen müsste und zweitens die Gewinde das nicht auf Dauer mitmachen. Selbst 2 identische OR Pistolen gehen wenn man eine für Optik und die andere für eine Standard Disziplin beantragt. Problematisch wird es immer dann wenn man eine Disziplin schießen möchte, dafür zwar eine zugelassene Waffe besitzt mit der man aber nicht wirklich was reissen kann, dafür zu begründen dass man jetzt eine neue Waffe zum Zwecke der Leistungssteigerung braucht ist für den Durchschnittschützen extrem schwierig. Gleiches gilt für die Ersatzwaffe (erfolglos versucht).
  20. Hier spricht bei einigen womöglich einfach der blanke Neid.
  21. Das zerdengeln einer fremden Waffe gehört zum zum normalen Nutzungsumfang des Schießstandes ?
  22. Jäger war laut Eingangsposting vorher da. Ich muß also damit rechnen dass aus meiner Waffe auf dem Schießstand Kleinholz gemacht wird ? Gut, dann musst du auch damit leben wenn dir auf dem Supermarktparkplatz jemand den Einkaufswagen in die Karre rammt, damit musst du doch auf einem Supermarktparkplatz rechnen.
  23. Bei einer Krawalnikov fliegen sie mitunter bis in den Erdorbit.
  24. Ein Macke im Glas oder der Brünierung einer ordinären Büchse, darüber kann man hinwegsehen, aber Leute, doch nicht beim Schaft einer Waffe die, wenn neu gekauft, weit im fünfstelligen Bereich liegt, zumal der Schaft laut dem Eingangsposting ja nicht zufällig einmal getroffen sondern völlig zerdengelt wurde, damit hat sich womöglich jemand seinen Lebenstraum erfüllt, das geht einfach nicht. Die Haftpflicht ist u.a. für Schäden da die man einem Dritten unabsichtlich verursacht, dazu bedarf es keiner groben Fahrlässigkeit, ich gehe im guten Glauben an die Menschheit mal davon aus dass es unabsichtlich war...
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