JDHarris
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Ich glaube Uwe meint einen Eintrag in der Statistik Mit Abgabe an die StA wird der Fall automatisch auch in der polizeilichen Kriminalstaistik erfasst - egal was daraus geworden ist. Die Verschärfungen im Waffengesetz haben sich deshalb auch in der Kriminalstaistik niedergeschlagen, weil da viele neue Verfahren hinzugekommen sind die eigentlich da nicht reingehören. Edit: Es gibt einen Eintrag im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister!
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Ohne Not bestimmt nicht Aber dieser Politiker wird das ganz bestimmt nicht auf sich sitzen lassen, wenn er mit dem gefasel von "politischer Verfolgung" nicht durchkommt...
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Nun, dass müssten ja die Händler machen, denn die verkaufen die Dinger ja. Wird wohl sonst nur noch ne Frage der Zeit sein, bis ein gänzliches Verbot "echt aussehender Waffenimitate" kommt.
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Stimmt, dann wäre da ne ganz andere Musik gelaufen.
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Mal wieder ernst. Wenn das ganze nicht wirklich schon eine "Epidemie" geworden ist, kann ich für den Beschluss nur die "Moskau Kontakte" dieses Politikers als Erklärung finden.
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In diesem Fall müsste ja eigentlich noch eine Warnung vor Nachbarskindern mit Spielzeugwaffen rausgegeben werden. Echt Wahnsinn!
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Wird in anderem Zusammenhang aber längst gemacht (z.b. KFZ Tuning)
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Umso unverantwortlicher, dass hier noch keine Warnungen der Polizei oder von den Händlerverbänden an die Öffentlichkeit gegeben werden. Nach dem Motto: VORSICHT: DER KAUF DIESES SPIELZEUGS KÖNNTE ZU MISSVERSTÄNDNISSEN ODER ZU STAATSANWALTLICHEN ERMITTLUNGEN GEGEN SIE FÜHREN!
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Es war hier ja kein Einsatz, wo Gefahr im Verzug vorlag, sondern ein Einsatz mit Vorlaufzeit und einem richerlichen Beschluss.
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Bei unklarer Lage hätte die Polizei vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft auch erstmal eine "Gefährdungsansprache"als mildestes Mittel vornehmen können...das heist: Ein Polizist klingelt an und lässt sich "die Waffe" zeigen. Hat derjenige keine vernünftige Erklärung, dann kann sie als nächstes Mittel einen Durchsuchungsbeschluss erwirken. Hier wurd aber quasi sofort und ohne vorliegen einer konkreten Bedrohung zum Mittel der staatsanwaltschaftlichen Verfolgung gegriffen. Mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft wurde der Fall dann auch als mögliche Straftat registriert und ins Register aufgenommen.
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Falls das Foto allein der Grund für den Durchsuchungsbeschluss war, halte ich diesen auch für rechtswidrig. Es gibt hier ausser der Waffe auf dem Tisch keinerlei Hinweis auf eine Straftat oder einen bevorstehenden Missbrauch. Das die Waffe nicht als Spielzeug erkennbar ist, spielt dabei keine Rolle...um einen so gravierenden Grundrechtseingriff zu veranlassen, müsste es sich im Gegenteil klar erkennbar um eine scharfe Waffe handeln oder zumindest der Gebrauch angedroht werden.
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Die Polizei gibt doch auch sonst Hinweise zu jedem Kram, wie man sich zu verhalten hat. Dann soll sie das doch hier auchmal tun - immerhin besteht hier die konkrete Gefahr, dass sich millionen Menschen unbewusst zum Ziel eines Polizeieinsatzes machen. Wir haben es hier mit Spielzeug zu tun und nicht um Waffenbesitzer, die die Aussenwirkung ihrer Waffen kennen sollten.
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Nun der Name der Polizeisprecherin stand ja im Artikel;-) (da kann man ja schonmal generell anfragen, wie so ein Anfangsverdacht von ihrer Behörde ausgelegt wird). Natürlich kann das im speziellen Fall nur Akteneinsicht bringen, was da jetzt konkret den Richter überzeugt hat. Eventuell muss die Politik das mal konkretisieren. Eine Anfrage unserer Verbände würde jedenfalls mal jemanden Aufschrecken und zu weiterem Nachfragen animieren. Sowas darf nicht sang und klanglos hingenommen werden, denn dann wird das bald Standard.
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Ja, ich weiss, wass hier läuft...und das auch schon Akkuschrauber zu Polizeieinsätzen geführt haben. Wäre trotzdem gut, wenn sich Behördenvertreter und Politik mal konret dazu äussern.
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Deshalb meine Frage an unsere Lobbyyisten, ob es eine Anfrage geben wird.
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Wie gesagt, ich will jetzt hier nicht über den Politiker diskutieren, sondern über über die Aussagen der Behördenvertreterin (im Zitat markiert), dass es sich dabei um eine Standard vorgehensweise handelt. Ich kann allerdings nicht erkennen, ob noch weitere Gründe für einen Durchsuchungsbeschluss vorgelegen haben oder nur das Foto und der "besorgte Bürger"
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Wie schnell Gerichte in Deutschland heutzutage einen Durchsuchungsbeschluss wegen vermeindlichem Verstoss gegen das Waffengesetz ausstellen, zeigt dieser Artikel. Waffenrazzia bei linken Politiker - weil sein Sohn eine Spielzeugpistole auf einem Tisch liegen gelassen hat https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/955515/polizeieinsatz-bei-osnabruecker-kreispolitiker-wegen-dieses-fotos (Ohne jetzt darauf eingehen zu wollen, dass es hier einen Politiker einer Partei getroffen hat, die für das jetzige Waffengesetz mitverantwortlich ist bzw die für noch schärfere Regeln eintritt...) Eine Frage an unsere Lobbyvertreter und Verbände: Nun, ich weiss nicht, ob in diesem Fall noch andere Gründe für den Durchsungsbeschluss vorlagen. In dem Artikel wird jedoch gesagt, dass allein das Foto mit der "Waffe" - und damit die Annahme eines Anfangsverdachts - ausgereicht habe, einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. Solche (Spielzeug) Waffen wurden und werden in Deutschland millionenfach als frei verkäufliche Waffen verkauft. Ein Behördenvertreter sagte, dass in solchen Fällen vor einer Durchsuchung immer eine Abfrage bei den Waffenbehörden gemacht würde. Da es sich dabei ja um freie Waffen oder Spielzeuge handelt, die jeder ohne besondere Erlaubnis erwerben kann, werden Besitzer ja nicht als Waffenbesitzer registriert. Damit würden praktisch millionen Besitzer solcher freien Waffen theoretisch ins Visier der Behörden geraten, falls sie damit irgendwie mal jemandem "auffallen". Deshalb meine Frage an unsere Lobbyisten: Werden unsere Vetreter eine Anfrage an Behörden und Regierung stellen, ob ein solcher Anfangs Verdacht immer besteht?
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Die grössten Schäden werden ja in einem Sturm nicht vom Wind, sondern von "umherfliegenden Trümmerteilen" und oder Wassermassen verursacht. Es nutzt also nichts, massiv zu bauen, wenn der Nachbar nur mit Brettern gebaut hat, die mir anschliessend wie Geschosse durch die Wand knallen...da bleibt einem dann wirklich nur Bunkerbauweise oder eben wie alle anderen möglichst kostensparend zu bauen. In Deutschland lohnt sich Massivbauweise auch nur deshalb, weil man hier gleichzeitig auch die Wärmedämmung mit einbauen kann und solch katastrophale Ereignisse hier vergleichsweise selten sind. In wärmeren Gegenden, wie in Florida, wo man sich nicht gegen Kälte schützen muss, macht das Sinn, eher leicht zu bauen und dann im Falle des Falles wieder neu aufzubauen. Die Fenster haben da noch nichtmal Doppelverglasung, da kann man gleich besser alles weglassen, wass später nur Kosten verursacht. Edit: Hinzu kommt die Mentalität der Amerikaner, lieber im eigenen zu Hause zu leben (auch wenns nur ne Bretterbude ist) als die Hälfte seines Einkommens für Miete auszugeben.
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Ist ne gute Frage. In den Tornado gefährdeten Gebieten wird nach Möglichkeit immer Leichtbauweise empfohlen (nur Keller und Schuzräume sind Massiv). D ist halt der Wiederaufbau leichter, schneller und vor allen Dingen billiger. Massive Steinbauten können sich auch nur wenige Leute leisten. Die Kosten für den Wiederaufbau sind bei einem Massivbau meistens auch höher, da bis auf die Grundmauern sowieso alles andere erneuert werden muss. Ich würde sagen: Lieber für 60.000 neu bauen als für 100.000 zu sanieren.
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Ich hoffe Deinen Verwandten geht es gut! Wird wohl noch ne Weile dauern, bis dort Kommunikation, Strom usw normal funktionieren. Die Situattion scheint aber immer noch kritisch zu sein, auch wenn der grösste Teil des Sturms bereits durchgezogen ist. Apropos: Sind eigentlich schon irgendwelche Unterstützungsprogramme aus Deutschland in Planung? Es wird ja viel aufzuräumen und aufzubauen sein da die kommenden Wochen, Monate...Jahre. Ich konnte grad nur das hier finden: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-09/hurrikan-irma-deutschland-rettungsmission-florida
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Wie hätten wohl andere Nationen reagiert? Die Chinesen würden einfach 10Mio Kubikkilometer Sand im Meer aufschütten lassen und ihr Staatsgebiet entsprechend erweitern. Die Russen würden ihre grösste Bombe auf den Sturm abwerfen. Nord Korea würde dem Sturm "den Krieg erklären" und behaupten, dass er von den USA geschickt wurde. Deutschland würde den Sturm einfach verbieten und danach behaupten, "es hat nie einen Sturm gegeben".
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Jo, Danke für die Aufklärung!
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Zu den Details der örtlichen Gesetzgebung kann ich nicht viel sagen. Ein Vergehen gegen eine örtliche Bestimmung ist eben ein Vergehen gegen eine dort geltene Regel. Eventuell könnte er sich auf Bundesebene gegen das "übertriebene" Strafmaß zur Wehr setzen. Ich sehe da jedenfalls kaum Chancen auf Bundesebene gegen local vorgeschriebene Regeln vorzugehen. In den USA ist man ja "stolz" auf die weitgehende Eigenständigkeit der Bundesstaaten und das Washington da nicht viel reinreden kann. Das gehört eben zu den grundsätzlichen Problemen einer föderal organisierten Gesellschaft. Genausogut kann halt eine Stadt wie Kenesaw das tragen von Waffen als "Pflicht" vorschreiben.
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J.D. schreibt jedenfalls, dass es in FL "nur" ein bussgeldbewärtes Vergehen ist. Damit hat zumindest ein Kläger aus Florida schlechte Karten, damit vor ein Bundesgericht zu gehen. Was die Ausgestaltung von Gesetzen mit örtlichen "Eigenarten" angeht, ist man da ja auf lokaler Ebene weitestgehend frei. Wenn es in anderen Regionen als "Verbrechen" angesehen wird, könnten die chancen eventuell besser stehen, denn dann werden ja nicht nur "örtliche Eigenarten" ordnungsrechtlich Umgesetzt, sondern in Grundrechte eingegriffen.
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Wenn ich das richtig sehe, ist ein Problem dabei, dass das offene Führen nur als Ordnungswidrigkeit angesehen wird und nicht als Straftat oder Verbrechen. Damit fällt es weitestgehen in die Befugnis der örtlichen bzw bundesstaatlichen Behörden.
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