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JDHarris

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  1. Offenbar ist die Niedersächsische Landesregierung grade dabei, sich vollends lächerlich zu machen. Anscheinend arbeitet man jetzt an einer neuen Verordnung, die besagt, dass an Silvester jede Art von Aktivitäten verboten wird, die in irgendeiner Weise Öffentlichkeit erzeugt. (auch lautes Lachen, laute Musik, Glockenläuten...könnte dann darunter zählen) Nachtrag (erst nach Gomez Beitrag hinzugefügt): Diese Verordnung soll erst einen Tag vor Silvester veröffentlicht werden, damit sie nicht mehr per Eilklageverfahren angefochten werden kann. Ist im Moment zwar noch ein Gerücht, aber ich traue den jetzt alles zu
  2. Hier nochmal der Begründungstext des Gerichts https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-des-feuerwerksverbots-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-195708.html Diese Ansage ist eindeutig!
  3. Niedersachsen ignoriert offenbar kackenfrech das Urteil des Gerichts. Haben jetzt eine neue Verordnung rausgehaun - allerdings ohne jede Änderung der für nichtig erklärten Abschnitte und drohen sogar Bußgeld bis 25k an https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
  4. Die Klage lief übrigens unter dem Namen "Hammerschlag" Die nächste Aktion der Macher soll angeblich "Kanonenschlag" o.ä. heissen So wie ich Feuerwerker kenne, wird es also auch noch ein Finale geben;-)
  5. Zu riskant für eine Einzelperson! Das müssen finanzstarke und juristisch gut aufgestellte Organisationen machen...am besten die betroffene Industriebranche selbst.
  6. Es scheint die Landesregierung des Bundeslandes Niedersachsen auch nicht wirklich zu interessieren, dass auf deren Internetseite jetzt seit rund 8 Stunden eine für ungültig erklärte Verordnung steht. Dabei ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese Verordnung sofort nach der Urteilsverkündung zu entfernen, oder zumindest auf die entsprechenden Passagen, die für ungültig erklärt wurden, hinzuweisen. Jeder seriöse Händler würde dafür ein saftiges Bußgeld kassieren
  7. War das jetzt sarkastisch gemeint? Die niedersächsische Landesregierung scheint sich jedenfalls einen Dreck um diese sehr umfassend begründe Gerichtsentscheidung zu scheren. Die versuchen jetzt den sehr unanständigen Weg zu gehen, ihre verunglückte und völlig überzogene Verordnung durch homöopatische Detailänderungen wieder hochzubringen. Dabei hat das Gericht eine sehr weitreichende Begründung geliefert, die weit über das hinaus geht, als das was die jetzt an der Verordnung rückgängig machen wollen. Kann mir nicht vorstellen, dass die dieses Spielchen ewig machen können Mal dem Landesrechnungshof mitteilen - denn jede gerichtlich gekippte Verordnung kostet das Geld des Steuerzahlers.
  8. Die niedersächsische Landesregierung bastelt offenbar grade eilig an einer Umformulierung der Verordnung ("Das Verbot von Kleinstfeuerwerk habe man versehentlich mit reingeschrieben gehabt...") Die winden sich grade um Kopf und Kragen!
  9. Zumindest F1 Feuerwerk für SSW ist ab sofort auch der Verkauf wieder erlaubt! Vielleicht für den ein oder anderen hier ein Grund, seinem Büchsenmacher noch etwas Umsatz für dieses Jahr zu verschaffen und sich eine zuzulegen(viele haben einen Online-Shop). Damit kann man auch problemlos vom Balkon aus Feuerwerk machen, auch wenn man keinen eigenen Garten hat. Ich empfehle den Weihrauch HW37 oder 88 Super Airweight
  10. Nicht für Gewerbetreibende Das Feuerwerk könnte z.b.mit Zustimmung einer Kommune kontrolliert an einer gut einsehbaren Stelle und ohne versammeltes Publikum abgebrannt werden...? Ich bin da jetzt aber auch kein Fachman...irgendwer im Feuerwerkforum wird da schon eine Möglichkeit finden;-)
  11. Bitte legt jetzt nicht die E-Mail der Kanzlei für etwaige Danksagungen lahm! ...wir werden unseren Dank ganz sicher mal irgendwie bekunden können;-)
  12. DAS sind die Helden, die die Klage durchgebracht haben! http://kwr-law.de/team/dr-mark-oliver-otto/ EIN RIESIGES DANKESCHÖ AN EUCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Das sollte baldmöglichst mit einem gigantischen Feuerwerk gefeiert werden. Bitte merkt euch diesen Anwalt!
  13. Ja, jetzt gibt es einen wirklich guten Grund zum Feiern!!! (Natürlich unter Beachtung des Abstands;-)
  14. Wer stellt die Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Missbrauch des Infektionschustzgesetzes!?
  15. HAMMER Begründung des Gerichts! Für mich stellt sich hier jetzt sogar die Frage, ob der Niedersächsische Ministerpräsident als ehemaliger Verwaltungsrichter nicht sogar sofort zurücktreten muss! Sogar die Befähigung zum Richteramt dieses Mannes darf hier nach dieser Klatsche angezweifelt werden! Falls das Urteil bestätigt und rechtskräftig werden sollte, muss dies umgehend geschehen. Sorry lese grade dass das Urteil sogar unanfechtbar ist. Toll DANKE!
  16. Klar...noch mein Grundstück:,_
  17. Also wenn jetzt nicht noch irgendein schlauer Mensch das juristisch so verdrehen kann, dass es auch vom Bundesverfassungsgericht und den Ländergerichten wieder gekippt wird, dann sehe ich keine Chance mehr juristisch irgendwie da raus zu kommen. Ihr dürft mir glauben, ich war und bin immer ein informierter und gesetzestreuer Bürger (bis auf ein paar Parkknöllchen hab ich mir nix zu schulden kommen lassen)...aber jetzt in diesem Moment setze ich meine letzte Hoffnung fast schon auf die Pyroidioten und die Bilder, die in der Silversternacht das ganze ad absurdum führen. Ich für meinen Teil werde mich dann - völlig gesetzeskonform - in meinem Klappstuhl vor die Haustür setzen und mir ne Pfeiffe anzünden...
  18. Sorry, aber Studien aus Oxford oder von sonstwo interessieren hier in der Politik niemanden! Ihr habt doch alle gesehen, wie das bei den Gesetzgebungsverfahren im Waffenrecht der letzten Jahre gelaufen ist - selbst die Expertenanhörungen im Bundestag waren nur ne Farce und dienten als reine Alibifunktion. Die ziehen das jetzt einfach so durch! PS: Der Ministerpräsident von Niedersachsen, wo jetzt ein totales Abbrandverbot sogar für Tischfeuerwerk gilt, ist ehemaliger Verwaltungsrichter - der weis ganz genau, was er da tut!
  19. Ein User des Feuerwerksforums hat dankenswerter Weise nochmal den Link zu dem besagten Gesetzentwurf von 2019 eingestellt Hier nachzulesen: https://www.feuerwerk-forum.de/thema/3-sprengaendv-vollstaendiges-verbot-von-silvesterfeuerwerk-moeglich.58138/ Die heute im Bundestag eingebrachte "temporäre Änderung" des SprenG soll wohl eine "door opener Funktion" dafür sein.
  20. Leider seit der letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes offenbar nicht mehr. Der Bund braucht nur noch rein formal einen "Pandemiefall nationaler tragweite" festzustellen, dann sind die Länder dazu ermächtigt, einfach ALLES, was sie "für sinnvoll" halten, auf dem Verordnungsweg umzusetzen. Eine Begründung oder Nachweis der Wirksamkeit sind nicht mehr erforderlich.
  21. Ein Geschäft hier bei mir um die Ecke hat heute 6Pal Feuerwerk bekommen. Hab den Inhaber mal gefragt, was er jetzt damit machen wird: Er will es einlagern. An dieser Stelle mal die Frage an die Brandschutzexperten hier im Forum Ist das nicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wenn jetzt ein Jahr lang überall im Land tonnenweise Feuerwerk an möglicherweise ungeeigneten Lagerplätzen rumsteht? Ich möchte jedenfalls nicht in einem Wohnhaus wohnen, wo jetzt ein ganzes Jahr lang 6Pal Sprengstoff im Keller lagern.
  22. So...die Änderungen des Sprengstoffgesetz sind bekanngegeben. Morgen im Bundestag wird es wohl verabschhiedet. https://www.feuerwerk-forum.de/thema/plenarsitzung-sprengv-18-12-2020.60972/ Interessant sind wiedermal die Begründungen und das dem Staat "keinerlei Kosten entstehen"
  23. Verbote werden immer von Bewegungen vorangetrieben, die über die nötigen finanziellen Mittel und politischen Kontakte verfügen...idealer Weise auch sichtbar auf der Strasse.
  24. Klar, die anderen auf der Liste interessieren natürlich auch...sind aber hier nicht das Thema
  25. Es wird dort erklärt, dass auch "nicht Händler" die die dort aufgeführten Argumente gerne unterstützen dürfen! Es ist JEDE Unterstützung sehr gerne gesehen..auch von Einzelpersonen!
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