

JDHarris
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Vernünftig zu bleiben und nicht über die Stränge zu schlagen ist - glaube ich - in nächster Zeit die bessere Vorsorge. Wenn sich die Leute jetzt aus Frust über ein Feuerwerkverbot volllaufen lassen und dann reihenweise mit Alkoholvergiftungen ins Krankenhaus kommen, hat man genau das Gegenteil erreicht. Ausserdem untergräbt man mit solchen zweckfremden Aktionen auch die Glaubwürdigkeit der sinnvollen Massnahmen. (Nach dem Motto: "Jetzt können die mich erstrecht mal")
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Deshalb landen Feuerwerkopfer auch in der Chirurgie und nicht in der Inneren Medizin. Ein Alkoholverbot hätte daher deutlich mehr Wirkung auf die Auslastung der Krankenhäuser - Covid Patienten landen nämlich in der Inneren und nicht in der Chirurgie! Die chirurgischen Abteilungen vieler Krankenhäuser sind zur Zeit wegen Unter Auslastung aufgrund des Lockdowns geschlossen, die dort beschäftigten Ärzte und Pfleger machen Zwangsurlaub, weil sie nichts zu tun haben. Ein weiteres Argument also gegen ein Feuerwerkverbot
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Das Urteil gegen das geänderte Sprengstoffgesetz soll morgen kommen Das ganze wird etwas komplizierter, weil es sich hier"nur" um eine zurückgezogene Ausnahmegenehmigung des Bundes handelt. Drückt die Daumen!
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Jetzt wirds richtig lustig Offenbar wollen einige Leute jetzt prüfen lassen, ob Seehofers Modelleisenbahn, die er im Keller hat, gegen Patentrechte usw verstösst! Der Arme...jetzt will man ihm tatsächlich sein Spielzeug wegnehmen;-) Man sollte auch an die davon ausgehende Corona Gefahr denken, die eine Modelleisenbahn im Keller verursacht! BITTE, BITTE...so eine Lock könnte ihm schliesslich aus der Hand fallen und dann blockiert er mit seinem Tross aus Bodyguards ein ganzes bayerisches Klinikum
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Böller und Raketen - Nur bundesweites Verkaufsverbot (Restbestände dürfen gezündet werden) Es gibt allerdings noch keine endgültige Entscheidung dazu, da noch mehrere Eilanträge bei Gerichten laufen. Also noch etwas abwarten. SSW mit Leuchtmunition Ja alles erlaubt, da P1 Feuerwerk
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Noch ein Schlag! https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-augsburg-gericht-kippt-feuerwerksverbot-auf-privatgrundstuecken-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-201222-99-788643 Hoffentlich fängt Seehofer jetzt nicht an zu heulen
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Mit den "alten Herren" wahrscheinlich nicht mehr, aber es rücken immer mehr Jüngere in den Entscheidungsbereichen vor...und die wollen sich was kaufen können und nicht für ne Schachtel Patronen 100km fahren, weil ihre Händler im Umkreis alle Insolvent gegangen sind. Man fängt inzwischen auch bei den Jägern und Schützen an zu erkennen, das eine prosperierende Wirtschaft unerlässlich ist! Wenn man sich nix mehr kaufen kann, nützen einem die ganzen Scheine, die man beantragen kann, nichts
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Bislang war anscheinend da kein Wille vorhanden;-) Die vielen Verbände in unserem Bereich haben bislang immer ganz gut davon gelebt, eine Vormachtstellung zu haben und sich wie "privilegierte Sonnenkönige" verhalten zu können. Der Verbotsdruck ist aber auch hier inzwischen so gross geworden, dass etliche Zweifelentstanden sind.
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Zuständig ist es, wenn der Klagende in dem Bundesland lebt und gegen eine Verordnung des eigenen Bundeslandes vorgeht. Viele Gesetze des Bundes werden in den einzelnen Bundesländern durch ergänzende Verordnungen durchgesetzt. Zumindest in diesen Fällen sollte das möglich sein. Die Argumentation des Gerichtsurteils kann man dann - wie man hier sieht - auch problemlos vor Bundesgerichten vorbringen. Das sollte die Chancen auch vor anderen Gerichten deutlich erhöhen, da so ein Urteil eines Oberlandesgerichts wie ein Gutachten angesehen werden darf.
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Ja vor dieses Gericht müssen unsere Lobbyverbände unbedingt auch mal gehen! Das ist garnichtmal teuer - diese Klage hier hat gerademal 5000,- Euro gekostet!
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Naja Ausgangsperren usw hätte alle getroffen...das könnte jetzt viele Leute davon überzeugt haben, wie schnell sie selbst mal betroffen sein können. Bei knappen und umstrittenen Mehrheitsverhältnissen wie bei Feuerwerk gibt soetwas meist den endgültigen Ausschlag.
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Das Gute daran ist, es konnten jetzt 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes live erleben, wasfür eine Politik in diesem Land gemacht wird.
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Offenbar wird heute ein Gericht auch die zum Silvestertag verhängte Ausgangsperre aufheben! Das Zauberwort heist: "Triftiger Grund" Jeder, der am Silvestertag nach draussen geht, um dort Feuerwerk zu zünden, oder mit seinen Nachbarn anzustossen, kann demnach einen "triftigen Grund" vorweisen!
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Niedersachsen rudert jetzt auch zurück! Die geänderte FAQ der (noch nicht geänderten) Verordnung:
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Wird wohl noch heute von einem Gericht gekippt werden! Da die Änderung erst heute in Kraft tritt, konnte sie erst seit heute angefochten werden. Entsprechende Eilanträge liegen den Gerichten bereits vor. Ich gehe mal nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg davon aus, dass hier ähnliche Gründe zum tragen kommen werden. (kein Bezug zum Infektionsgeschehen, kein legitimes Staatsziel...etc)
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Genies am 31. das Feuerwerk;-)
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Es gibt aber einen Lichtblick... ...den ich aber hier jetzt nicht verrate, sonst stellen die sich auch darauf ein
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Im schlimmsten Fall JA (Lautsprecherdurchsagen der Polizei müssen unmittelbar befolgt werden) Ich gehe mal davon aus, dass die Propagandaabteilung des amtierenden Ministerpräsidenten (Team Weil) dafür sorgen wird, dass die Nachricht dann auf allen TV Kanälen, Radio usw ausgestrahlt werden muss.
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Um das zu verhindern, soll die Verordnung offenbar im letzten Moment (also 1 Tag vor Silvester veröffentlicht werden). Da sie dann am nächsten Tag in Kraft tritt, wären Eilklagen nur noch erschwert rechtzeitig durchzubringen. Man sollte sich also schon jetzt drauf vorbereiten!
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Offenbar ist die Niedersächsische Landesregierung grade dabei, sich vollends lächerlich zu machen. Anscheinend arbeitet man jetzt an einer neuen Verordnung, die besagt, dass an Silvester jede Art von Aktivitäten verboten wird, die in irgendeiner Weise Öffentlichkeit erzeugt. (auch lautes Lachen, laute Musik, Glockenläuten...könnte dann darunter zählen) Nachtrag (erst nach Gomez Beitrag hinzugefügt): Diese Verordnung soll erst einen Tag vor Silvester veröffentlicht werden, damit sie nicht mehr per Eilklageverfahren angefochten werden kann. Ist im Moment zwar noch ein Gerücht, aber ich traue den jetzt alles zu
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Hier nochmal der Begründungstext des Gerichts https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-des-feuerwerksverbots-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-195708.html Diese Ansage ist eindeutig!
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Niedersachsen ignoriert offenbar kackenfrech das Urteil des Gerichts. Haben jetzt eine neue Verordnung rausgehaun - allerdings ohne jede Änderung der für nichtig erklärten Abschnitte und drohen sogar Bußgeld bis 25k an https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
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Die Klage lief übrigens unter dem Namen "Hammerschlag" Die nächste Aktion der Macher soll angeblich "Kanonenschlag" o.ä. heissen So wie ich Feuerwerker kenne, wird es also auch noch ein Finale geben;-)
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Zu riskant für eine Einzelperson! Das müssen finanzstarke und juristisch gut aufgestellte Organisationen machen...am besten die betroffene Industriebranche selbst.
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Es scheint die Landesregierung des Bundeslandes Niedersachsen auch nicht wirklich zu interessieren, dass auf deren Internetseite jetzt seit rund 8 Stunden eine für ungültig erklärte Verordnung steht. Dabei ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese Verordnung sofort nach der Urteilsverkündung zu entfernen, oder zumindest auf die entsprechenden Passagen, die für ungültig erklärt wurden, hinzuweisen. Jeder seriöse Händler würde dafür ein saftiges Bußgeld kassieren