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Akula

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Alle Inhalte von Akula

  1. Die Antworten von Ferber/Weizsäcker habe ich heute auch so bekommen. Habe beiden auch noch einmal geantwortet. Dreist fand ich, dass Weizsäcker so tut, als wäre dieses Maßnahmenpaket genau so geplant gewesen. Dagegen schreibt Ferber in seiner Mail, dass es wegen Paris vorgezogen wurde.
  2. Schwieriger als früher, aber immer noch möglich. Kommt auch auf den Verkäufer an.
  3. Ich war heute wegen einer Gebrauchtwaffe bei Frankonia Würzburg. Trotz Großveranstaltung (Jägertag oder sowas) haben sich die Verkäufer viel Zeit genommen und auf dem ladeneigenen Schießstand auch noch kurzfristig eine Funktionsprobe gemacht. Der Preis war auch i. O. für die Gebrauchtwaffe und die gleichzeitig mitgenommene 9mm-Munition - allerdings habe ich auch nicht die Preise auf den Schildern bezahlt. Beim Aufnehmen der Formalien hat die Verkäuferin gemerkt, dass mein WBK-Mäppchen schon etwas lädiert aussieht und mir noch ein neues Ledermäppchen für die WBKs geschenkt. Alles topp und ich habe jetzt ein mehr als gutes Bild von der Filiale Würzburg (bin sonst immer in Darmstadt)!
  4. Die Frage ist, ob die potenziellen Käufer der Bekleidung weiterhin dort kaufen werden, wenn sie nicht wegen ihrer Waffen einen Grund haben, das Ladengeschäft aufzusuchen. Dann lieber das bei Sportschützen etwas weniger, bei Jägern dafür etwas profitablere Waffen- und Munitionsgeschäft mitziehen.
  5. So, ich habe dem Käufer vorgeschlagen, dass er das OK seiner Behörde besorgt oder mir seinen Büchsenmacher als Empfänger nennt oder den Wechsellauf auf die WBK seines Vereins erwerben kann (auf der steht eine Glock 17, wie er mir erzählt hat). Er will keines davon, sondern vom Kauf zurücktreten. Ich habe jetzt eGun angeschrieben und werde sehen, was die sagen. Der schlechte Witz an der Sache: Der Mann sagt von sich, er wäre Waffensachverständiger. Und mit solchen Leuten muss man sich herumärgern.
  6. Es ist ein Glock 17-Lauf, und die bei ihm eingetragene Pistole ist eine Glock 26. Die haben unterschiedliche Steuerkurven und der Lauf kann nicht funktionieren. Ob ein Büchsenmacher das irgendwie passend machen könnte, weiß ich nicht. Theoretisch geht alles. Tiefgrauer Bereich für meinen Geschmack, und ich neige im Moment dazu, die Auktion zurück-abzuwickeln.
  7. Ich habe einen Wechsellauf versteigert, und jetzt kommt der Auktionsgewinner mit einer eingetragenen Pistole, die meiner Meinung nach nicht zum versteigerten Wechsellauf passt. Er drängt jetzt darauf, dass ich ihm den Lauf schicke.
  8. Hallo, ich sitze gerade an einer waffenrechtlichen Nuss und würde mich über eure Einschätzung freuen. Im Waffengesetz steht: 2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); Meine Frage: Muss der Verkäufer sicherstellen, dass der Wechsellauf auch in und mit der Waffe des Käufers passt - und zwar nicht von den Dimensionen (z. B. Übermaß; darin sähe ich kein Problem), sondern vom System? Konkret: Wenn der Wechsellauf beispielsweise eine andere Steuerkurve hat als der Originallauf und der Verkäufer deshalb technisch bezweifelt, dass der Wechsellauf mit der eingetragenen Pistole funktionieren wird, darf er den Wechsellauf trotzdem verkaufen solange er das gleiche Kaliber hat? Oder geht es gegen das WaffG, jemandem einen Wechsellauf zu verkaufen, dessen Funktionsfähigkeit mit der eingetragenenen Pistole man stark bezweifelt? Der Käufer selbst ist sich der möglichen technischen Schwierigkeiten bewusst und will den Lauf trotzdem haben. Ich freue mich auf eure Meinungen.
  9. Ich hatte letztens auch den Fall, dass ich als zweithöchster Bieter nach Auktionsende angeschrieben wurde, dass der Höchstbieter abgesprungen sei und dass ich die Pistole haben könnte. Die Mail war aber ganz offensichtlich verdächtig. Habe das dann an eGun weitergeleitet. Zurück blieb vor allem die Frage, wie die mir eine Nachricht schicken konnten. Offenbar ist es aber ganz einfach, anderen Nutzern auf eGun eine Nachricht zu schicken: Man muss nur auf die Bewertungen eines Bieters klicken, dann auf "Alle Artikel von" (auch wenn derjenige gar nichts anbietet) und dann auf den Benutzernamen. Ein riesiges und völlig unnötiges Einfallstor für Betrugsversuche, das eGun hoffentlich bald schließt.
  10. Akula

    .50 BMG

    Ob die Sportordnung eines nicht anerkannten Verbands ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Wo steht das eigentlich im Gesetz?
  11. Etwas in der Art ist beim BDS tatsächlich passiert, wobei ich mich an die genaue Regelung gerade nicht erinnern kann. Bleibt noch die DSU (und evtl. der BDMP, aber da kenne ich die Disziplinen nicht). Letztlich kommen wir da aber auch wieder auf die Frage, ob man für jede Waffe auf Neugelb eine Disziplin nachweisen muss.
  12. Jeden Monat die gleiche Frage und die gleichen Reaktionen Kurz gesagt: *Ein Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 ist keine Flinte. *Eine solche Waffe kann auf die neue gelbe WBK erworben werden. *Remington bietet eine solche Waffe an (Modell Deer). Winchester früher auch. Evtl. auch bei anderen Hersteller zu finden. *Dass der Lauf fest mit der Waffe verbunden sein muss, halte ich für ein Gerücht. Ist zumindest bei mir nicht verlangt worden. *Der Kauf eines glatten Wechsellaufs ist rechtlich in der Grauzone, der Wechsel auf einen solchen Lauf rechtlich höchst bedenklich. *Eine solche Waffe eignet sich nicht für den Einsatz mit Schrot und hat daher ein sehr begrenztes Einsatzspektrum. Noch kürzer gesagt: Rechtlich OK, für den Schützenalltag unsinnig. Fazit: Lieber gleich eine richtige VorderschaftrepetierFLINTE kaufen.
  13. Akula

    HW 40

    Kauf sie dir. Die HW40 ist qualitativ einwandfrei. Schau doch bei Gelegenheit mal bei www.co2air.de rein. Dort findest du massig Infos zu der Waffe.
  14. Was mich ein bißchen verwundert ist, dass es keine Waffen-spezifischen Fachkundeprüfungen gibt. Wenn man die Prüfung auf eine Waffenart bzw. ein Modell beschränken könnte (z.B. das 1911-System, AR-15, S&W Revolver ab Baujahr XXXX), dann wäre der Weg frei für eine Menge von Spezialisten.
  15. Akula

    GELBE WBK

    Ein Glück, dass man für die gelbe WBK keine Einzel-Befürwortung braucht
  16. Mit einer CZ-85 Combat II. So hat es Vince Pinto auf IPSC Global Village geschrieben.
  17. Die letzte Production-Weltmeisterschaft wurde aber nicht mit einer SP01 gewonnen.
  18. @Asterix/Amadeus Jetzt möchte ich dir mal eine Frage stellen: Stell dir mal zwei Mitarbeiter bei Remington vor. Einer befestigt einen gezogenen Lauf an einem Remington 700er System. Einer befestigt einen gezogenen Lauf an einem Remington 870 System. Warum soll die dabei entstandene Remington 870er weniger eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf sein, als die Remington 700 (die man ja zweifellos auf die neue gelbe WBK kaufen darf)? Ja und ja. Aber warum sprichtst du schon wieder von einer "Flinte mit gezogenem Lauf"? Du hast doch weiter oben selbst geschrieben, dass es keine Flinten mit gezogenen Läufen gibt.
  19. Eigentlich bezog sich meine Frage auf das Posting von Amadeus. Du wirst doch hier nicht mit mehreren Identitäten unterwegs sein, oder? Stimmt. Wenn es nach §1 keine Flinten mit gezogenen Läufen gibt, dann ist der Satz hinfällig. Ein solches Gewehr wäre nämlich eine Büchse und nicht eine "Flinte mit speziellem Laufprofil." Abgesehen davon (und ich sage das jetzt zum hundertsten Mal): Die Begriffe Büchse und Flinte stehen weder im Waffengesetz (abgesehen von dem Verbot von Vorderschaftrepetierlfinten mit Pistolengriff) noch in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung. Das man keine Repetierflinte auf die gelbe WBK bekommt ist klar. Habe ich auch niemals behauptet. Du bekommst aber Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen und darunter fallen eben auch die Modelle von Remington und Winchester. Ich habs doch selber schon gesehen, dass man diese Gewehre auf die neue gelbe WBK bekommen kann, also erzähl mir nichts. Hast du überhaupt schonmal einen gezogenen Lauf für eine Winchester 1300 oder Remington 870 gesehen?
  20. Kann mir das mal jemand übersetzen?
  21. Ich kenne zwar genau so einen Fall, aber ich glaube nicht dass dir das weiterhilft. Offenbar verfahren hier nicht alle Behörden gleich, auch wenn der Gesetzestext absolut eindeutig ist.
  22. Dem kann ich nur zustimmen. In Darmstadt fühle ich mich gut aufgehoben.
  23. Und? Braucht man dieses Wissen außerhalb der Sachkundeprüfung? Im Waffengesetz steht nämlich nichts von Flinten oder Büchsen (abgesehen von dem Verbot von Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff).
  24. Oder hier: http://www.winchesterguns.com/prodinfo/cat...id=040&cat=012C Da es die Begriffe Büchse und Flinte im Zusammenhang mit der neuen gelben WBK nicht gibt, ist das eigentlich piepegal. Grundsätzlich hast du aber recht.
  25. Das hört sich ja gut an. Mit der Frau Schuh werde ich als frisches BDS-Mitglied in Zukunft auch noch ein paar Mal zu tun haben.
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