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Akula

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  1. Um dann mit relativer Wahrscheinlichkeit den gleichen Betrag noch einmal von der Kreditkarte abgebucht zu bekommen, weil der Händler nicht zuordnet, dass die Rechnung schon auf einem anderen als dem vereinbarten Weg bezahlt wurde? Dann lieber warten.
  2. Das ist ein echtes Zitat vom FDP-Chef? Wenn ja, dann muss ich wieder mal den Vorwurf Diletantismus in den Raum stellen. Jemanden, der so dumm agiert, will ich in keiner politischen Verantwortung sehen. Zum Glück muss man sich darum derzeit (und hoffentlich auf sehr lange Zeit) keine Sorgen machen.
  3. Ist für den Großteil der 454- und 500-Schützen bestimmt total wichtig. ;-)
  4. Eigentlich kaum zu glauben, dass die FDP vor nicht allzulanger Zeit ein Wahlergebnis von 14,6 Prozent hatte. Und dann stellte sich ausgerechnet die vermeintlich wirtschaftsnaheste Partei in Sachen (Eigen-)Marketing so unheimlich diletantisch an und fuhr ihr damaliges Potenzial völlig in den Sand. Traurig!
  5. Das fühlt sich für mich nach zu viel Obrigkeitshörigkeit an. Ich habe mit Fotos und Rechnungen meiner Tresore die rechtmäßige Aufbewahrung nachgewiesen. Wenn jetzt noch jemand persönlich vorbeischauen will, dann könnte ich jederzeit einen Termin anbieten, wenn ich zuhause bin, sprich: früh morgens oder spät abends. Einen Urlaubstag würde ich dafür jedoch nicht verpulvern wollen. Deswegen auch meine Frage, ob es eine rechtliche Grundlage für die Terminfindung gibt. Vermutlich eher Ermessenssache.
  6. Gibt es denn eine rechtliche Vorschrift, auf die sich die Behörde berufen kann, um einen bestimmten Termin durchzusetzen? Was ist, wenn ich denen wahrheitsgemäß sage, dass sie unter der Woche nur vor 7 Uhr und nach 20 Uhr (Pendeln-bedingt) bei mir vorbeischauen dürfen?
  7. Das Wort "Vereinsmeisterschaft" kommt im Gesetz nicht vor, deshalb würde ich mich hüten, das als Muss oder als ausreichend hinzustellen.
  8. Der Artikel mit den boomenden Schützenvereinen wurde gleich mal mit "Schießen auf Mannscheiben" bebildert. Unwissen oder Berechnung? Wer die Autorin darauf hinweisen möchte: Juliane.Morgenroth@mopo24.de
  9. Das Bedürfnisprinzip setzt nicht die Teilnahme an Wettkämpfen voraus, und auf diese Schiene sollten uns auch weder Verbände noch Vereinsvorsitzende lenken. Bei Bedürfnissen, die über das Grundkontingent hinausgehen, mag es sinnvoll sein, auf Wettkampfteilnahmen zu pochen, vorher m. E. nicht. Deine Meinung will ich dir nicht streitig machen. Ich sehe das nicht so. Breitensport darf genau so aussehen.
  10. Interessantes Projekt auf jeden Fall. Die Berichte zum S&W 929 sind ja eher gemischt. Da kann ich schon verstehen, dass man über einen Eigenbau nachdenkt.
  11. Ich kann verstehen, wenn einem bei diesem Extrembeispiel unwohl ist. Aber ist dieses Beispiel überhaupt realistisch? Ich gebe dir mal einen realistischen Fall, weil mein eigener: Ich gehe gern und regelmäßig schießen. Im letzten Jahr war ich 4 Monate auf einer kleinen Weltreise und konnte in der Zeit natürlich keine Schießtermine absolvieren. Seit ich wieder in Deutschland bin, gehe ich auch wieder regelmäßig schießen. Würdest du mir jetzt vorschreiben wollen, dass ich meinen nächsten Bedürfnisantrag erst 12 Monate nach meiner Rückkehr stellen darf, weil ich vorher ja vier Monate "Lücke" hatte?
  12. Was meinst du denn damit? Ich finde es immer bewundernswert, wenn Leute die handwerklichen Fähigkeiten haben, das "Chassis" von Softairwaffen für andere Waffen zu benutzen. Warum das etwas anderes sein soll als einen gekauften After-Market-Schaft zu verwenden, müsste mir jemand erstmal erklären. So lange niemand gegen die Anscheinsgeschichte verstößt (z. B. Ruger 10/22 in einen Softair-Steyr-Aug-Schaft), sehe ich da keine Probleme.
  13. Ist ein hübsch aussehender Webshop. Hoffe, dass sich das für euch auszahlt. Vielleicht das nächste Mal vor dem Launch noch etwas mehr Bugfixing machen. Diese Seite finde ich beispielsweise weder in der Navigation, noch in der Sitemap: https://www.arms24.com/Arms24-Store.html
  14. Die Antworten von Ferber/Weizsäcker habe ich heute auch so bekommen. Habe beiden auch noch einmal geantwortet. Dreist fand ich, dass Weizsäcker so tut, als wäre dieses Maßnahmenpaket genau so geplant gewesen. Dagegen schreibt Ferber in seiner Mail, dass es wegen Paris vorgezogen wurde.
  15. Schwieriger als früher, aber immer noch möglich. Kommt auch auf den Verkäufer an.
  16. Ich war heute wegen einer Gebrauchtwaffe bei Frankonia Würzburg. Trotz Großveranstaltung (Jägertag oder sowas) haben sich die Verkäufer viel Zeit genommen und auf dem ladeneigenen Schießstand auch noch kurzfristig eine Funktionsprobe gemacht. Der Preis war auch i. O. für die Gebrauchtwaffe und die gleichzeitig mitgenommene 9mm-Munition - allerdings habe ich auch nicht die Preise auf den Schildern bezahlt. Beim Aufnehmen der Formalien hat die Verkäuferin gemerkt, dass mein WBK-Mäppchen schon etwas lädiert aussieht und mir noch ein neues Ledermäppchen für die WBKs geschenkt. Alles topp und ich habe jetzt ein mehr als gutes Bild von der Filiale Würzburg (bin sonst immer in Darmstadt)!
  17. Die Frage ist, ob die potenziellen Käufer der Bekleidung weiterhin dort kaufen werden, wenn sie nicht wegen ihrer Waffen einen Grund haben, das Ladengeschäft aufzusuchen. Dann lieber das bei Sportschützen etwas weniger, bei Jägern dafür etwas profitablere Waffen- und Munitionsgeschäft mitziehen.
  18. So, ich habe dem Käufer vorgeschlagen, dass er das OK seiner Behörde besorgt oder mir seinen Büchsenmacher als Empfänger nennt oder den Wechsellauf auf die WBK seines Vereins erwerben kann (auf der steht eine Glock 17, wie er mir erzählt hat). Er will keines davon, sondern vom Kauf zurücktreten. Ich habe jetzt eGun angeschrieben und werde sehen, was die sagen. Der schlechte Witz an der Sache: Der Mann sagt von sich, er wäre Waffensachverständiger. Und mit solchen Leuten muss man sich herumärgern.
  19. Es ist ein Glock 17-Lauf, und die bei ihm eingetragene Pistole ist eine Glock 26. Die haben unterschiedliche Steuerkurven und der Lauf kann nicht funktionieren. Ob ein Büchsenmacher das irgendwie passend machen könnte, weiß ich nicht. Theoretisch geht alles. Tiefgrauer Bereich für meinen Geschmack, und ich neige im Moment dazu, die Auktion zurück-abzuwickeln.
  20. Ich habe einen Wechsellauf versteigert, und jetzt kommt der Auktionsgewinner mit einer eingetragenen Pistole, die meiner Meinung nach nicht zum versteigerten Wechsellauf passt. Er drängt jetzt darauf, dass ich ihm den Lauf schicke.
  21. Hallo, ich sitze gerade an einer waffenrechtlichen Nuss und würde mich über eure Einschätzung freuen. Im Waffengesetz steht: 2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); Meine Frage: Muss der Verkäufer sicherstellen, dass der Wechsellauf auch in und mit der Waffe des Käufers passt - und zwar nicht von den Dimensionen (z. B. Übermaß; darin sähe ich kein Problem), sondern vom System? Konkret: Wenn der Wechsellauf beispielsweise eine andere Steuerkurve hat als der Originallauf und der Verkäufer deshalb technisch bezweifelt, dass der Wechsellauf mit der eingetragenen Pistole funktionieren wird, darf er den Wechsellauf trotzdem verkaufen solange er das gleiche Kaliber hat? Oder geht es gegen das WaffG, jemandem einen Wechsellauf zu verkaufen, dessen Funktionsfähigkeit mit der eingetragenenen Pistole man stark bezweifelt? Der Käufer selbst ist sich der möglichen technischen Schwierigkeiten bewusst und will den Lauf trotzdem haben. Ich freue mich auf eure Meinungen.
  22. Du könntest dir natürlich für deine auf grün eingetragene Flinte einen gezogenen Wechsellauf kaufen, weil du dir damit bei ausschließlich mit Slugs geschossenen Disziplinen bessere Chancen ausrechnest. Aber dürftest du damit dann bei Flinten-Disziplinen starten :-) Spaß beiseite. Ich hatte selbst mal so ein Gerät auf der gelben stehen. War eine dumme Idee. Ein Vorderschaftrepetierer, mit dem du nur teure Slugs schießen kannst und nicht die viel unterhaltsameren Fallscheiben-Disziplinen, macht nicht glücklich. Rechtlich hätte ich mittlerweile zumindest Bedenken.
  23. Akula

    Betrüger bei EGUN ?

    Warum vergessen hier so viele ihre Kinderstube? Da macht jemand auf etwas aufmerksam, das alle eGun-Nutzer betrifft und wird dafür angezickt?
  24. Ich hatte letztens auch den Fall, dass ich als zweithöchster Bieter nach Auktionsende angeschrieben wurde, dass der Höchstbieter abgesprungen sei und dass ich die Pistole haben könnte. Die Mail war aber ganz offensichtlich verdächtig. Habe das dann an eGun weitergeleitet. Zurück blieb vor allem die Frage, wie die mir eine Nachricht schicken konnten. Offenbar ist es aber ganz einfach, anderen Nutzern auf eGun eine Nachricht zu schicken: Man muss nur auf die Bewertungen eines Bieters klicken, dann auf "Alle Artikel von" (auch wenn derjenige gar nichts anbietet) und dann auf den Benutzernamen. Ein riesiges und völlig unnötiges Einfallstor für Betrugsversuche, das eGun hoffentlich bald schließt.
  25. Akula

    .50 BMG

    Ob die Sportordnung eines nicht anerkannten Verbands ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Wo steht das eigentlich im Gesetz?
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