Zum Inhalt springen

Rodney

WO Extreme
  • Gesamte Inhalte

    4.899
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Rodney

  1. Rodney

    Silberkugeln

    Es war also endlich soweit ... gerade sollte meine feierliche Aufnahme in den königlich-protestantischen Hellsing Orden vollzogen werden, um zukünftig an Alucard's Seite Vampire zu jagen ... da klingelt der sch... Wecker ... Was bleibt ist die Frage (die vieleicht genausogut in Munition - Wiederladen - oder Jagd (naja Jagd wohl eher doch nicht) gepasst hätte: [*]Kann man eigentlich tatsächlich Geschosse aus Silber herstellen? [*]Ist das Material so geeignet, daß man sie auch (zielgenau) verschießen könnte? (jaja ... ich weiß ... mit 34 ist man zu alt für Vamirgeschichten ... erst recht in Anime- und Comic-Form ... ich mag sie aber trotzdem)
  2. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH UND ALLES GUTE FÜR DIE GANZE FAMILIE!!! Wird dann wohl doch Zeit auf Ballistol umzustellen, falls das Babyöl mal alle ist!
  3. In Antwort auf: @Sachbearbeiter: Was auch immer ein Primelchen sein mag - wenn ich schon mal was gewinne, dann freue ich mich auch darüber bye knight Primelchen
  4. Die Beck Texte sind sicher gut (hab' selbst den einen oder anderen im Schrank stehen), aber der Inhalt dürfte der gleiche sein. Unterschied in der Seitenzal? Naja - pdf is A4, Beck ist Taschenbuch. Grundsätzlich, gerade wenn Zweifel an der Aktualität bestehen - warum nicht an die Wurzel des Übels gehen? BMI
  5. In Antwort auf: Illegal, aber es gibt Schlimmeres: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...gename=STRK%3AM gruß barlow Ist Grubi jetzt bei ebay aktiv?
  6. In Antwort auf: [...] man kann damit sicher auch seinen swiffer mit ner surefire ausstatten [...] ROTFL Abgesehen von meiner Zustimmung zudem was Wahrsager oben geschrieben hat: Jeder sollte sich im Klaren darüber sein, daß die Entscheidungen zu welchem Sachverhalt auch immer im Zweifelsfall von einem Richter getroffen werden, der im Zweifelsfall eine ganz andere Rechtsauffassung vertritt als den WO-Tenor, und die wird im Zweifelsfall erst nach einigen Instanzen revidiert oder eben auch nicht, und unter Umständen lagen die Waffen bis dahin unsachgemäß (wenn auch sicher) verwahrt in der viel zu feuchten Aservatenkammer und sind jetzt versaut und das Trainig bzw. die Jagd sind ohnehin ausgafallen. Im Zweifelsfall kann man da natürlich auf Schadensersatz klagen wenn der Vorprozeß die Nerven nicht schon endgültig blank gelegt hat oder die Kriegskasse aufgebraucht hat. Ich glaube das sollte sich der eine oder andere nochmal durch den Kopf gehen lassen bevor er sich auf zweifelhafte Auslegungen verläßt und sich irgendwelches Zeugs anschafft! (Das mit dem Swiffer werde ich mal meiner Holden vorschlagen ... von wegen Reinheit bis in die kleinste Ecke ... naja vielleicht doch lieber nicht, sonst krieg ich das Ding noch erst an die Löffel und dann (was noch viel schlimmer ist) zur weiteren Verwendung in die Hand gedrückt )
  7. Klingt ausgesprochen gut!!!
  8. In Antwort auf: Da bleibt nur der Umweg über einen Händler oder BÜMA deines Vertrauens. Und wie bekommt der das gute Stück in sein Handelsbuch?
  9. In Antwort auf: [...] Ninabanden von der Straße verträngt [...] Müssen die Mädels Namensschilder tragen, oder wie definiert sich eine Ninabande? (tschuldigung ... ist mir so rausgerutscht ...)
  10. Tut mir Leid Leute, aber ich kann dieses ewige Gejammer daß wir um unsere Rechte kämpfen müssen und der Behörde keinen Handbreít Boden lassen dürfen und Kampf bis zum letzten Blutstropfen echt nicht mehr ertragen! Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind wie sie sind. Der legale Waffenbesitz ist nun mal ein Privileg. Jetzt ist endlich klar gesagt worden, wie die Waffen zu lagern sind, das wurde letztlich auch aus Schützenkreisen immer gefordert. Wer seine Waffen schon immer so aufbewahrt hat für den ist alles in Ordnung, wer jetzt seine Schränke "aufrüstet" (ich mein den Schrank, nicht mehr Inhalt) muß das der Behörde melden und gut ist. Wer das nicht tut der muß sich unter Umständen vorhalten lassen, daß dadurch Zweifel an der ordnungsmäßigen Aufbewahrung vorhanden sind und dann u.U. dem Behördenvertreter zeigen was Sache ist. (Bei der Pulveraufbewahrung ist das übrigens schon ewig so!) Natürlich muß man die Tür nicht aufmachen, aber ich könnte mir vorstellen, daß eine Behörde Mittel und Wege findet, den Waffenbesitzer ihren Willen wissen zu lassen und auch in der Lage ist das durchzusetzen. Natürlich kann man gegen alles angehen, ständig auf seine Rechte pochen und seine Freizeit vor Gericht verbringen. Man kann aber auch versuchen im Rahmen der Möglichkeiten die man hat (zum Beispiel durch Überzeugungsarbeit im Freundeskreis, bei den zuständigen Abgeordneten - und durch entgegenkommendes Auftreten auch bei der Behörde) zu zeigen, daß wir das Privileg Waffen zu besitzen und ggf. sogar als Jäger zu führen zurecht haben, weil wir rechtstreue zuverlässige Bürger sind! Ach ja ... an alle die durch nichtabgeben von Meldungen gegen das Waffengesetz protestieren wollen (hoffentlich merkt's auch einer) - gebt Ihr auch Eure Steuererklärung nicht ab, weil Ihr gegen das Steuerrecht protestieren wollt? (Oder vielleicht doch weil die Interessen hier anders liegen ... man könnte ja was zurück bekommen?) Ich geb's zu ... nicht alles was hinkt ist ein Vergleich aber trotzdem ... denkt mal d'rüber nach.
  11. Du schränkst die Auswahl ja selbst schon sehr stark ein. Waffenhandel (also Verkauf) und Büchsenmacher (Handwerk UND Verkauf) stellen denke ich den größten Teil der Jobs in der Waffenbranche. Sachverständige sind glaub' ich hauptsächlich Dipl.-Ings / Bümas wenns um die Technik geht oder Rechtsanwälte, wenns um Gutachten für Sammler geht. (War zumindest mein Eindruck bisher - Angaben ohne Gewähr!) Ich würde einfach mal in den Personalabteilungen von Sauer, HK, Frankonia anrufen, die Lage schildern und hören, was die sagen. Grundsätzlich würde ich mir überlegen, ob ich mein Hobby zum Beruf machen würde - zumindest ist die Gefahr gegeben, daß man sich mit Streß bei der Arbeit den Spaß verdirbt und dann gleichzeitig der Ausgleich fehlt!
  12. Rodney

    Neue Vo

    In Antwort auf: Ich werde das Gefühl nicht los, daß ich mich noch länger mit dem deutschen Waffenrecht beschäftigen werde... Ich bin mir nicht sicher ... wenn fest steht, daß bis zu zwei Softairs (Maximalbesitz) in je einem Schrank Sicherheitsstufe 0 unterzubringen sind können wir uns glaub' ich ganz beruhigt zurücklehnen - und bis dahin wird's nicht mehr solang dauern... Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen hajo ( ) und georg ( ) ??? Oh ... jetzt hab' ich's auch geseh'n ... hajo kann blinzeln!
  13. Rodney

    Welche Schutzbrille?

    Ist zwar aus Niedrsachsen nicht direkt um die Ecke, aber WileyX bekommst Du z.B. hier: http://www.schiessstand-warder.de/neu/start/
  14. In Antwort auf: Was darf ein Sportschütze, was ein Waffensammler nicht darf und umgedreht?? Sportschütze => Sportschützen-WBK (gelb) neues Recht: Nach einmaligem Bedürfnisnachweis durch einen anerkannten Schützenverband Erwerb von Einzelladerlangwaffen, Repetiergewehren mit gezogenen Läufen, Perkusionsrevolvern und einschüssigen Kurzwaffen inkl. Munitionserwerb. Sammler => Sammler-WBK: Erwerb von Waffen zur Vervollständigung einer "kulturhistorisch wertvollen" (oder so ähnlich) Sammlung innerhalb eines klar Umrissenen und genehmigten Sammelgebietes ohne Munitionserwerbsberechtigung.
  15. In Antwort auf: Was versteht man unter "negativen Koalitionsfreiheit"? Und wie soll ich ein Bedürfnis darlegen, wenn ich in keinem Verein bin? negative Koalitionsfreiheit bedeutet, daß Du die Freiheit hast einem Verein NICHT beizutreten. Diese ist glaube ich sogar im Grundgesetz verankert. Ein Vereinszwang würde diese einschränken. Was den Nachweis angeht schließe ich mich dem Schießbuch-Tip an. Ich schieße häufig auf unserem LJV-Stand, hin und wieder auf einem kommerziellen Wurftaubenstand und ansonsten auf dem Vereinsstand - und das schreibe ich alles brav ins Schießbuch und lass es abstempeln. (Und einen Stempel gibts bei uns in Preußen überall!
  16. Das nachfolgende war gedacht auf die (inzwischen wegeditierte Frage "Gibt es einen Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte". Ist ja einiges passiert im Thema während ich geschrieben habe ... ich hoffe die Info hilft Dir trotzdem. Oh Ja!!! Eine Waffenbesitzkarte erlaubt den Erwerb bestimmter Waffen z.B. für Sportschützen, Jäger, Waffensammler und-sachverständige. Je nach Art des Bedürfnisses gibt es Waffenbesitzkarten (WBK) in unterschiedlichen Farben. Ein WaffenSCHEIN berechtigt dazu eine Waffe zu führen, d.h. zugriffsbereit und schußbereit in der Öffentlichkeit "am Mann" zu tragen (ggf. natürlich auch an der Frau). Dazu sind die oben angegeben Voraussetzungen zu erfüllen. WBKs für Sportschützen werden mit Befürwortung eines anerkannten Schießsportverbandes (zur Zeit sind noch keine anerkannt) ausgestellt. Voraussetzung ist (abgesehen von best. Altersgrenzen) eine weiße Weste und mindestens ein Jahr regelmäßige Teilnahme am Training. Der Weg zum Jagdschein geht über die Jägerprüfung. Wie man amtl. anerkannter Sachverständiger werden will kann ich nicht sagen, und das mit dem Sammeln ist auch nicht so ganz einfach. So ... als erste Info soll das reichen, ich hoffe Du lebst nicht in der Schweiz oder in Östereich, sonst war das alles nämlich umsonst geschrieben...
  17. Ich glaub' ich brauch die Rechtsschutz auch. (Ich meine ... brauchen tue ich sie zum Glück noch nicht, aber ...) Wie komme ich jetzt als FWR-Mitglied in Genuß des "WO-Sven Cress Rabatts"? Ich weiß, das steht bestimmt irgendwo im 9-Seiten-Thema, aber das dauert so lange!) ------------------ Gruß, Hartmut Rodney Hopperton. (FWR-Mitglied 3921)
  18. Das ist ja spannend, meines Wissens steht im alten Gesetz noch nicht mal was von tresor, gechweige denn von anschrauben ... ?!? ------------------ Gruß, Hartmut Rodney Hopperton. (FWR-Mitglied 3921)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.