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Rodney

WO Extreme
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Alle Inhalte von Rodney

  1. Jaja ... hättest Du gleich das gekauft, was sie haben wollte ...
  2. Nun - wenn man das Bedürfnis ohnehin nachweist - dann wäre es sicher sinnvoller, eine günstige Waffe in dem Kaliber zusätzlich zu kaufen, und den Munitionserwerb für diese eintragen zu lassen. Evtl. führt das zu einem gewissen Aufwacheffekt - schließlich ist nun noch eine böse Waffe mehr im Volk ...
  3. Es weihnachtet halt - auch in den Amtsstuben.
  4. Rodney

    Waffe eintragen?

    Ja, geglaubt habe ich das schon immer. Seit ich letztes Jahr ein Stück nicht gefunden habe (weil ich den Anschuß total verkehrt abgespeichert hatte ) und der zuständige Forstdackel (nochmal danke Lotte! ) wie aufgezogen direkt die ca. 50 m zum hinter einer Kuppe und drei Bäumen verendeten Stück gerannt ist, freue ich mich nochmehr darauf irgendwann einen eigenen Wuffling zu haben. Zur Zeit sind aber sowohl die Jagdmöglichkeiten als auch die Wohnsituation für Jagdhundehaltung inakzeptabel.
  5. Rodney

    Waffe eintragen?

    Eins noch am Rande: Als ich die Prüfungsvorbereitung begonnen habe, wußte ich auch noch nicht, ob ich wirklich jagen wollte. Nach Vorbereitungskurs und Prüfung sah das etwas anders aus. Ich habe zwar keine feste Jagdmöglichkeit, aber wenigstens die Bockjagd im Forst ist Pflichtprogramm und (mit dem ganzen Drumherum) einer der Höhepunkte des Jahres. Alles was dann nocht evtl. dazukommt macht die Sache noch besser. Wie sagt man so schön - der Appetit kommt bei, essen ...
  6. Rodney

    Waffe eintragen?

    Anbei einige Gedanken, die mir zu der Frage durch den Kopf geistern - zum Teil Themen, wo rechtlich imho noch einiges in der Schwebe ist: Der Jagdschein gilt als Bedürfnisnachweis. Kein gültiger Jagdschein - kein Bedürfnis. Sollte die Behörde auf die Idee kommen, das mal Nachweisen zu lassen, wäre das ärgerlich. Du kannst zwar sofort nachlösen, aber Du hast erstmal die Lauferei. Die Sportwaffen werden zum sportlichen Schießen erworben. Wir hatten in den letzten Wochen hier diverse Diskussionen, mit "Waffenverleih an sich selbst etc." um diese auf dem Schießstand nutzen zu können. Wirklich überzeugt haben mich die Diskussionsergebnisse nicht. Von einigen Ämtern wird zumindest eine sportliche Tauglichkeit von den zu erwerbenden Waffen gefordert. Wenn Du auf gelb eintragen lassen willst, sollte das also einigermaßen passen. Ein Drilling auf Neugelb würde vermutlich bei einigen Ämtern zu Diskussionen führen. Eine .223 vermutlich eher nicht. Auf Neugelb gibt es immer noch (trotz z.T. gegenteiliger Rechtssprechung) die 2/6-Regelung. Auf Jagdschein gibt es diese nicht. Wenn Du den Jagdschein hast, aber er nicht verlängert ist, und Du wirst plötzlich kurzfristig eingeladen (hast Du Lust morgen mitzukommen?) wirst Du kaum so schnell eine Verlängerung hinbekommen, schon weil Du vermutlich auch die Kosten für die obligatorische Jagdhaftpflicht dann einsparen willst. Je nachdem, wie ernsthaft Du jagen möchtest, solltest Du das im Hinterkopf behalten. Auf einigen jagdlichen Ständen gilt der Jagdschein als Eintrittskarte (wg. Versicherung etc.). Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man sein Bedürfnis "absichern" solte, wenn man entsprechend Waffen erwirbt. Also als Jäger den Jagdschein verlängern, als Sportschütze im Verein bleiben. Mein Mitleid mit den Kollegen "ich-bin-aus-dem-Verein-ausgetreten, jetzt-will-die-böse-Behörde-meine-Waffen-wegnehmen" hält sich (von finanziellen Härtefällen mal abgesehen) regelmäßig sehr in Grenzen.
  7. Nein. Rechtlich sind Begriffe wie "regelmäßiges Training" zumindest nicht mit Tageszahlen geregelt. Wenn die Einzelmitgliedschaft ein Problem wäre, dann für den BDS. Wenn der BDS aber befürwortet, dann ist es an der Behörde auszustellen. Es sei denn natürlich es liegen andere Gründe z.B. wg. Zuverlässigkeitsvorbehalten o.Ä. vor. Auch bei Waffenzahlen, die über die in WaffG §14(3) genannten hinausgehen, mag die Behörde evtl. zusätzliche Nachweise verlangen, aber nicht beim "Grundkontingent". Der Verband befürwortet, die Behörde prüft die Zuverlässigkeit - das wars.
  8. Ja, hört man immer wieder. Wo war das noch gleich rechtlich geregelt?
  9. Bei CDS (ganz unten auf der verlinkten Seite) gibts eine Beschreibung, wie die das machen.
  10. Das Problem ist nicht in erster Linie die stärkere Laufbelastung durch Reibung, sondern der höhere Gasdruck der WE-Patronen. Ich hänge zwei Dokumente des Beschussamtes Ulm an, die sich mit dem Thema Weicheisenschrot befassen. Was das Thema WE vs. Blei auf der Jagd betrifft: Es wird kommen. Die Länder haben teilweise bereits entsprechende Vorgaben gemacht. Beim Büchsenschuß sind die Alternativen bisher sicherlich nicht voll zufriedenstellend. Auch deshalb hat Schweden sein Bleiverbot verschoben, das dürfte aber eher eine Frage der Zeit sein. Ansonsten wurde insbesondere im Flinteforum viel zu diesem Thema geschrieben. Das zusammenzufassen würde Seiten füllen, daher sei hier auf die Suchfunktion verwiesen. Außerdem bin ich zuversichtlich, dass Bunduki sich kurzfristig zu diesem Thema äußern wird.
  11. Rodney

    Waffenverwahrung

    Hier geht es aber um Aufbewahrung über einen längeren Zeitraum an seinem ständigen Wohnsitz. Da kann ich doch keinen Ausnahmetatbestand heranziehen, der für Wettkämpfe mit Hotelübernachtung gilt. Im übrigen: Wenn ich das hoch aufhängen wollte, würde ich fragen, ob er überhaupt mit den Waffen zu seiner Freundin fahren darf. Wenn er darf, dann weil er dort wohnt, und dann muß er entsprechend verwahren. Wenn er aber nicht so sehr da wohnt, dass die Aufbewahrungsrichtlinien für ihn dort gelten (analog zum Hotelzimmer) dann steht sein Aufenthalt dort nicht mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck in Verbindung. Das würde bedeuten, dass die Waffen dort überhaupt nichts verloren haben!
  12. Rodney

    Waffenverwahrung

    Nu ist aber langsam mal gut! Irgendwo hörts auf!
  13. Rodney

    Waffenverwahrung

    Irgendwie verstehe ich die Diskussion nicht. Beim alten WaffG gabs ständig "Genöle", dass nicht klar umrissen ist, wie Waffen verwahrt werden sollen. Jetzt einfach und deutlich klar in der AWaffV. Jedesmal, wenn etwas mit legal besessenen Waffen passiert gibts eine Wahnsinnsdiskussion in Presse Funk und Fernesehen. Alle Wafenbesitzer stöhnen auf nach dem Motto: "Wie konnte der blos einfach den Koffer rumstehen lassen!" Wenn die Situation so ist, dass die Waffe dort über einen längeren Zeitraum verwahrt werden soll (und wenns nur einmal in der Woche ist) dann kauf doch einen kleinen Schrank im Baumarkt und gut ist. Jeder Waffenbesitzer hat auch Verantwortung für unser Ansehen in der Öffentlichkeit. Und jeder, dessen Waffen weggekommen sind, oder bei dem Familienangehörige durchgedreht haben hat gedacht: Bei mir kann sowas nicht passieren. Hier Fälle zu konstruieren, die man gerade so durchgehen könnten - nicht weils erlaubt und in Ordnung ist, sondern weil evtl. vor Gericht nichts anderes bewiesen werden kann ist unser aller Sache außerordentlich abträglich. Wenn Du mit Früher das alte WaffG meinst: Da war Führen schußbereit ODER zugriffsbereit. Was zugriffsbereit bedeutet wurde viel diskutiert.
  14. Rodney

    2 Fragen...

    Oooch ... den Eindruck hab' ich öfter, dass Waffen von mir erworben werden wollen. Meine Frau sieht das allerdings hie und da anders ...
  15. Rodney

    Waffenverwahrung

    Er wohnt dort mit seiner Freundin (nicht berechtigt) zusammen, da kann man imho keinen "Ausnahmetatbestand" annehmen, der für Wettkampf- oder Jagdreisen gedacht ist. In dem Moment wo er in der Badewanne liegt oder zum Briefkasten geht, hat sie Zugriff. Was passiert, wenn die beiden nach seinem Training noch mal kurz zum Griechen um die Ecke gehen, und in der Zeit wird eingebrochen und die Waffen werden entwendet? Ich glaube nicht, dass die Behörde damit einverstanden wäre.
  16. Rodney

    Waffenverwahrung

    Ja schon, aber ich muß auch verhindern, das sie ein dritter an sich nehmen kann. Die Freundin darf keinen Zugriff haben, das kann imho nur durch gesetzes- bzw. verordnungskonforme Aufbewahrung sichergestellt werden.
  17. Rodney

    Waffenverwahrung

    Hmm. Woraus leitet Ihr das ab?
  18. Du meinst, wir müssen jetzt bis Montag 37-Seiten voll bekommen, damit sie das nicht wieder tut?
  19. Du meinst jetzt aber nicht "Die Kunst der Fuge" ist sowas wie das Kamasutra?
  20. Ich unterstelle hier einfach mal, das der Verfasser der Verordnung nicht böswillig gehandelt hat, sondern einfach eine saubere Abgrenzung vornehmen wollte. (Jammern wir nicht sonst immer, wenn irgendwas schwammig formuliert ist?) Hier wird nur davon ausgegangen, dass der Fahrer auf dem Fahrersitz hockt, die Waffen im Kombi-Kofferraum liegen und das Auto ansonsten leer ist. Soll die Verordnung hier bei unterschiedlicher Fahrzeugbesetzung differenzieren; z.B. wie folgt?: Ich glaube das würde etwas zu weit führen. Da mach ich doch lieber ein kleines Zahlen-Vorhängeschlösschen an meie Flintentasche und leg sie gemütlich auf die Rückbank. Meine Meinung zum Thema habe ich ansonsten hier vor ein paar Tagen schonmal zum besten gegeben.
  21. Rechtswidrig? Wieso? (Ernst gemeinte Frage.) Aus Visier bin ich bisher vorauseilenden Gehorsam eigentlich nicht gewohnt. Außerdem stimme ich sehr häufig mit dem Vorwurf des vorauseilenden Gehorsams in diesem Forum nicht überein. Wenn Waffen eines Jägers oder Sportschützen beschlagnahmt wurden, steht das am nächsten Tag dick in der Zeitung. Wenn die Waffen nach jahrelangen Prozessen wieder zurück gegeben werden, kräht kein Hahn danach. Mir erscheint es daher sinnvoll, bei Dingen, die uns allen Schaden können, eher etwas vorsichtiger zu sein. Das heißt nicht, dass man sich alles bieten lassen muß, gegen unrechtmäßiges Handeln von Behörden etc. muß angegangen werden - daher sind FWR und Örag fur mich Pflichtprogramm. Sogar meine Frau ist im FWR (ok - ich zahle den Beitrag) obwohl ihr einziges Interesse an Waffen und Jagd darin besteht, mich hin und wieder aus dem Haus zu bekommen. Schaun wir einfach mal, was letzlich in den Verwaltungsvorschriften steht. Sollte es in Teilen rechtswidrig sein, so muß dagegen gerichtlich vorgegangen werden. "Ziviler Ungehorsam" der nur dazu führt, dass einzelne ihre Zuverlässigkeit verlieren und uns negative Schlagzeilen einbringen sind sicher nicht geeignet, um für unsere Sache zu streiten.
  22. Juhu! Ein Hoch auf Root und Usta - ich bin drin!
  23. Ja. Das hat aber zwei Gründe, die mich bedauerlicherweise von anderen unterscheiden: Ich bin Gelegenheitsjäger ohne Revier, und habe so unterschiedlich lange Strecken. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit angrenzendem Garagenhof und habe keine Lust auf die Diskussionen mit "Gassigehern" etc. die jedes mal mit dem Handy die Polizei anrufen wollen, wenn ich vom Haus zur Garage trabe. Trotzdem halte ich ein Futteral für nicht schlecht. Der Aufwand, das Gewehr einzupacken ist minimal, und ich freue mich über relativ gut geschonte Waffen. Ich glaube nicht, dass ich das ändern würde, wenn ich Waffenschrank und Garage im Keller eines eigenen Hauses hätte ... träum ... Meine Anmerkung bezog sich allerdings in erster Linie auf den Schießstandbesuch. Da ist die Rechtslage eine andere. Sowhl für Jäger, als auch für Schützen.
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