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Rodney

WO Extreme
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  1. Stand oder Revier waren aber auch nach altem Recht schon unterschiedliche Paar Schuhe. Ganz abgesehen davon, dass ich es weder meinen Jagd- noch meinen Sportwaffen antuen würde, unverpackt im Kofferraum hin und her zu rutschen. Das werde ich für meinen Teil evtl. kurzfristig ändern. Wenn die Vervaltungsvorschriften ge- und verschlossen tatsächlich so präzisieren wäre das wohl ratsam. Tja ... ist immer eine Frage der Risikobereitschaft. Wenn mir ein kleines Schloß Rechtssicherheit einbringt, und mich davor bewahrt erstmal drei Jahre zu prozessieren, um die Waffen wiederzubekommen, und dann nochmal drei Jahre auf Schadensersatz, weil die guten Stücke durch Falschlagerung angerottet sind? Selbst wenn ich am Ende Recht bekäme ... ich würd das Schloß nehmen.
  2. Rodney

    Egun Ärger

    Nein ... verstehe ich nicht. Wie macht der Verkäufer das, dass er einen Gebotssprung unter meinem Höchstgebot ist?
  3. Das sehe ich anders. §13(6) sagt, dass das Führen der ungeladenen Schusswaffe erlaubnisfrei ist! Dadurch wird eben genau die Erlaubnisfreiheit des Führens eingeschränkt.
  4. Da ich kein Rechtsprofi bin - am liebsten gar nichts. Wenn Du meine persönliche Laienmeinung wissen möchtest: §2 regelt ganz allgemein den Umgang und sagt in Absatz 2, dass bestimmte Erlaubnisse benötigt werden.. § 10 (4) sagt welche Erlaubnis zum Führen benötigt wird, nämlich ein Waffenschein. § 13 (6) nennt eine Ausnahme von §10(4) die dort eindeutig definiert wird, nämlich zur befugten Jagdausübung etc. ist führen ohne Erlaubnis (im Sinne des §10(4)) erlaubt. Im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten auch, aber eben eindeutig nicht schußbereit. Schußbereites Führen im Zusammenhang mit der Jagdausübung ist imho ein Verstoß gegen §10(4) und damit dann gegen §2(2) Bei Verstößen gegen §2(2) greift im Fall der erlaubnispflichtigen Schußwaffen dann imho (und da lasse ich mich wirklich gerne eines besseren belehren, weil ich die ganzen Verknüpfungen in §52 nur sehr schwer in meinem kleinen Kopf hin und her bewegt bekomme) der §52(3)2.1a Letzdendlich ist aus meiner Sicht aber die ganze Frage, ob es eine Straf- oder Bußgeldvorschrift gibt, nicht so entscheidend. Das Gesetz ist in diesem Fall wirklich selten eindeutig. Ein Verstoß gegen das WaffG ist es auf jeden Fall, der im Zweifelsfall wenn nicht der §52(3)2.a oder was auch immer nach sich zieht, eine fröhliche Diskussion über WaffG §5(1)2a oder b nach sich ziehen kann:
  5. Nicht dass es eine Rolle spielen würde, aber reden wir nicht von §13(6) ?
  6. Nur um Mißverständnissen vorzubeugen: Die Mitgliedschaft im FWR beinhaltet keine Rechtsschutzversicherung. Es wir aber ein Sammelvertrag über die Örag angeboten. Die Gruppe der WO-Mitglieder bekommt Rabatt! Also: 1.) FWR 2.) Klick auf Aufnahmeantrag Förderkreis 3.) Klick auf Versicherungsantrag (2.+3. sind unter ORGANISATORISCHES zu finden.) 4.) Nicht ärgern! Das lohnt sich nicht!!!
  7. Wir hatten hier kürzlich mal eine Diskussion zu dem Thema, bei der herauskam, dass auch Rohlinge ohne Patronenlager zumindest nicht frei erworben werden können. Guckst Du HIER!
  8. Die Rechtslage ist zwar (imho) eindeutig so wie oben geschrieben. Trotzdem gibt es Behörden, die WL eintragen. Mein WL für meine Mossberg 500 wurde z.B. eingetragen. Ich würde daher im Zweifel lieber beim SB anrufen, und seine Sicht erfragen. Nicht, dass Dein Händler (warum auch immer) den Kauf des neuen Laufes der Behörde meldet, und die Dir dann (zumindest nach eigener Einstellung zurecht) vorwirft, gegen das WaffG o.Ä. verstoßen zu haben. PS: Ja-ja, ich weiß - das ist vorauseilender, duckmäusiger, untertanengeistiger Gehorsam, den einige hier zum K****n finden; aber langweilt mich bitte nicht mit Einzelheiten. Ich habe das bereits oft genug zur Kenntnis genommen.
  9. Rodney

    GROSSkaliber!

    Kartoffelkanone mit Tiefkühlkroketten würde ich tippen ...
  10. Wünschenswert wäre das auf jeden Fall, da unterscheiden sich allerdings in der deutschen Servicewüste die Ämter nicht von den Unternehmen der freien Wirtschaft. Das Ziel des zufriedenen Kunden sollten sich viele wieder auf die Fahnen schreiben!
  11. Nun, das die Fälle tatsächlich existieren ist erfreulicherweise richtig. Laut Gesetz hat ein Sportschütze aber (wenn man überhaupt von Grundbedürfnis sprechen kann) ein solches für zwei Kurzwaffen. Ein Jäger darf zwei KW erwerben ohne dass er ein besonderes Bedürfnis nachweisen muß (WaffG §13(2)). Wenn er schon zwei (als Sportschütze erworbene) hat, liegt es im Ermessen der Behörde, ob ihm "jagdlich geeignetere" KW genehmigt werden, oder nicht. § 13 WaffG fragt dabei nichtmal, ob eine solche Waffe fangschußtauglich ist! Entscheidend ist lediglich, ob sie nach BJG nicht verboten ist.
  12. Hmm... die Frage war ob das definitiv so ist. Für Deine Antwort darauf wüsste ich jetzt schon gerne, auf welcher Rechtsgrundlage der Sportschütze ein Grundbedürfnis von drei KW hat, und der Jäger der schon Sportwaffen hat definitiv zwei zusätzliche jagdliche KW haben darf.
  13. So, da ist Dein Thread wieder! Wenn Du Dich über irgendwas ärgerst (ob berechtigt oder nicht) solltest Du das nicht wie HIER in irgendeinem Thread tun, sondern einen neuen beginnen.
  14. Sind wir eigentlich einig darüber, dass es bei der Frage um die Bestätigung des Trainings im Schießbuch geht?
  15. Ist das nur Deine Meinung, oder gibts dafür auch eine rechtliche Grundlage? Das ist dann allerdings schon Blockwart pur! Wer entscheidet denn über die Kriterien, die zwischen "Trainingseinheiten abbrummen" und "sich in sonstiger Weise dem Schießsport widmen" - was auch immer das sein mag? Wenn Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen, ist es Sache der Behörde ein Gutachten einzufordern. (Vgl. AWaffV Abschnitt 2). Im Übrigen ... die Beiträge solcher Mitglieder akzeptiert Ihr, Schießen dürfen sie auch, aber die Unterschrift wird verweigert? Das ist großartig!
  16. Werden inzwischen nicht auch beim Bund Kapsel-Schützer gebraucht? Schau Dich zu dem Thema mal ein wenig in den anderen WO-Foren um. Deine Ohren werden es Dir danken. Ein passiver Schützer kostet nicht die Welt - das Hörvermögen ist unersetzbar!
  17. Ich würde mir an Deiner Stelle einen Kapselgehörschutz zulegen. Die Dämmleistung ist besser, und der über die Knochen hinter dem Ohr weitergeleietete Schall wird auch gedämpft. Stöpsel allein sind zuwenig!
  18. Würdest Du das auch einer Frau erzählen, die gerade vergewaltigt wurde, und Dir eine Statistik unter die Nase hält, aus der hervorgeht, dass das Risiko einer Vergewaltigung um bis zu 60% gesunken wäre, hätte man CCW erlaubt? Statistiken zeigen, dass nur ca. 1% der Bürger das Privileg zum Waffentragen tatsächlich nutzt, die Gewaltkriminalität sinkt aber drastisch. Sowohl die Zahlen zu CCW-Einführung in US-Staaten, als auch die katastrophale Entwicklung der Gewaltkriminalität in England und in Australien nach den Waffenverboten sind hier im Forum und auf den Seiten des FWR zu finden. Im Übrigen sind die legal-Waffenbesitzer ein überdurchschnittlich gesetzestreuer Teil der Bürger, die stets darauf bedacht sind, ihr Privileg zum Waffenbesitz nicht zu gefährden. Warum glaubst Du, dass sich ausgerechnet diese in blutrünstige pseudo-Rambos mit Warnschild um den Hals verwandeln? Ich würde höchstwahrscheinlich i.d.R keine Waffe tragen. Trotzdem würde ich mich besser fühlen, wenn verantwortungsbewusste, unbescholtene sachkundige Bürger das Recht dazu hätten! btw: Weiß jemand, was aus den web-Seiten von Dr. Lars Dietzel geworden ist?
  19. Das ist nicht richtig. Wenn legaler Waffenerwerb möglich ist, gibt es keinen Grund eine illegale Waffe zu kaufen. Je mehr legaler Waffenerwerb erschwert wird, desto mehr Waffen werden illegal erworben. Erwerbserleichterungen und CCW sollen nicht dazu führen, dass jeder ohne Sachkunde etc. Waffensammlungen zu Hause anlegt, und den ganzen Tag schwer bewaffnet und unregistriert in der Gegend rumläuft. Ich halte einen gewissen gesetzlichen Rahmen für gut und nötig. Sachkunde, keine Vorstrafen, meinethalben sogar ein Mindestalter für CCW über der Volljährigkeitsgrenze. Ich bin auch dafür, das erworbene Waffen registriert werden. Das wird aber mit Sicherheit zu einem (prozentualen) Rückgang der illegalen nicht registrierten Waffen führen.
  20. Evtl. hats etwas gedauert, bis die sich wieder eingekriegt haben?
  21. Du meinst, deshalb sind die Bilder so dunkel? Jetzt wird mir einiges klar ...
  22. Uuuups ... das kommt weil Dein Avatar mich immer so ablenkt ...
  23. Ich finde, die sieht sehr nach: ... Browning GPDA aus. Der Pappa von der GPDA ist HIER etwas näher beschrieben. Und wenn Du sowas gerne hättest, dann suchst Du Dir am besten einen netten Verein, legst Deine Sachkundeprüfung ab, trainierst ausreichend ... und dann geht das auch. Scharfe Kanone einfach kaufen ist keine wirklich gute Idee. Der Ärger kommt bestimmt. Solltest Du es trotzdem nicht lassen können, so solltest Du sie natürlich (wie Du ja oben schon geschrieben hast) bei Deiner zuständigen Behörde anmelden. Die haben sicher Verständnis und freuen sich über jede aus der Illegalität herausgenommene Waffe!
  24. Hast Du den aktuellen Frankonia da? S.201: Nr.9 - Mini-Berloque Nr.10 - Mini-Python Wenn's so ein kleiner 2mm-Stiftfeuer ist - dann wird das nix mit Spielzeug. Auf dem "Mini-Python" kannst Du den PTB-Stempel sogar sehen. Damit bist Du (imho) bei: dann: und:
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